Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 323 findet auf die gesetzlichen Pflichtprüfungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts bzw. des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gem. §§ 316 ff. Anwendung (LG Düss. v. 12.11.2010 – 16 O 454/09, BeckRS 2011, 10511). Umfasst sind sämtliche Tätigkeiten, die mit der gesetzlichen Prüfung in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Poll in BeckOK H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Handkommentar zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, 3. Aufl. 1976–1989; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihegeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Meyer/Isenmann, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Von der Möglichkeit zur pauschalen Bildung stiller Vorsorgereserven für besondere Risiken ihres Geschäftszweigs ist die aus dem Einzelbewertungsgrundsatz resultierende individuelle Bewertung der maßgeblichen VG abzugrenzen. Während Letztere das mit dem jeweiligen VG verbundene spezifische Risiko in Form einer Einzelwertberichtigung oder Abschreibung auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Latente Ausfallrisiken – Pauschalwertberichtigungen

Rz. 113 [Autor/Zitation] Während akute Ausfallrisiken das konkrete Kreditausfallrisiko beschreiben, das sich daraus ergibt, dass der einzelne Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist seinen Kapitaldienst (bestehend aus Zins- und Tilgungsleistung) fristgerecht und vollständig zu bedienen, umfasst das latente Ausfallrisiko die Kreditausfallrisiken, die zum Bilanzstichtag zwar no...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beizulegender Zeitwert als Bewertungsmaßstab für die Folgebewertung (Abs. 3)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung für Finanzinstrumente des Handelsbestands erfolgt zum beizulegenden Zeitwert abzgl. Risikoabschlag (vgl. § 340e Abs. 3). Im Falle von Verbindlichkeiten erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zzgl. eines Risikozuschlags (vgl. IDW RS BFA 2 Rz. 35). Rz. 133 [Autor/Zitation] Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis (v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ergänzende Anwendung von nationalen Vorschriften (Abs. 2a Satz 3)

Rz. 149 [Autor/Zitation] Neben den anerkannten IAS/IFRS ordnet Satz 3 zudem die Anwendung einzelne handelsbilanzrechtlicher Vorschriften an; diese Aufzählung ist abschließend (Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 142; Kersting in Großkomm. HGB6, § 325 Rz. 72). Dabei handelt es sich um: § 243 Abs. 2 (Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit), § 244 (Verwendung der deuts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1 Bilanzielle Behandlung des Factorings nach HGB

Rz. 28 Für die bilanzielle Zuordnung von Vermögenswerten ist ausschließlich das wirtschaftliche Eigentum maßgebend. In der Regel deckt sich zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Ist der zivilrechtliche Eigentümer eingeschränkt, über den Vermögenswert zu verfügen, diesen zu veräußern, zu nutzen oder als Sicherheit einzusetzen, ist er aus wirtschaftlicher Sicht nic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Lagebericht (Abs. 2a Satz 4)

Rz. 151 [Autor/Zitation] Durch Satz 4 Halbs. 1 lässt die befreiende Offenlegung des Einzelabschlusses nach IAS/IFRS die Pflicht zur Offenlegung des Lageberichts nach Abs. 1 Nr. 1 (Rz. 85 f.) unberührt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die IAS/IFRS schon keine (umfassenden) Vorschriften zur Erstellung von Lageberichten beinhalten (ähnlich Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 7)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW HFA, Bilanzierung von Zerobonds, WPg 1986, 248; Eisele/Knobloch, Offene Probleme bei der Bilanzierung von Finanzinnovationen, DStR 1993, 577; Prahl, Bilanzierung u Prüfung von Financial Instruments in Industrie- u Handelsunternehmen, WPg 1996, 830; Winter, Die handelsrechtliche Bilanzierung von Zinsbegrenzungsvereinbarungen, DB 1997, 1985; Wiese/Dammer, Zusammengesetzte Fina...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Subjektiver Tatbestand

Rz. 154 [Autor/Zitation] Beim Tatbestand des § 331 Nr. 1a ist nicht nur die (bedingt) vorsätzliche Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses für Befreiungszwecke gem. § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b strafbar (s. Rz. 149), sondern nach § 331 Abs. 2 auch die leichtfertige Offenlegung (s. Rz. 205 ff.). Weiter muss der Täter in beiden Fällen die Absicht haben, den IFRS-Einzelabschlu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Durchbrechung des Saldierungsverbots und Realisationsprinzips (Abs. 1)

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Gesetzeswortlaut des § 340c Abs. 1 entsprechend umfasst der Saldierungsbereich in der GuV alle Erträge und Aufwendungen aus Realisationsvorgängen ("Geschäften"), dh. die Veräußerung oder Beendigung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands, den Handel mit Edelmetallen sowie das aus der Zeitwertbewertung resultierende unrealisierte Ergebnis und etw...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Einschränkung

Rz. 292 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsgrundsätzen wird die Begründung für die Einschränkung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt aufgenommen (vgl. ISA 705 (Revised) Rz. 20 b); IDW PS 405 nF Rz. 40 b)). Dessen Überschrift wird in ihrer Formulier...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aufstellungspflicht als Formkaufmann

Rz. 28 [Autor/Zitation] Für eG folgt die Pflicht zur Buchführung (§ 238 Abs. 1 Satz 1), zur Aufstellung eines Inventars (§ 240) und eines nach den GoB erstellten JA (§ 242f) aus ihrer Eigenschaft als Formkaufmann; eG gelten als Kaufleute iSd. HGB (§ 17 Abs. 2 GenG). Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Bücher weist § 33 Abs. 1 Satz 1 GenG dem Vorstand zu (Beut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolgen bei Unterbleiben der Pflichtprüfung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 104 [Autor/Zitation] Anders als der JA bedarf ein Konzernabschluss mangels Ergebnisverwendungsgrundlage oder anderer an ihn knüpfender Rechtsfolgen (vgl. BT-Drucks. 14/8769, 22) keiner Feststellung, weswegen § 316 in seinem Abs. 2 nicht auf seinen Abs. 1 Satz 2 verweist, auch nicht auf dessen sinngemäße Anwendung. Der Konzernabschluss ist auch ohne Feststellung existent u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entfernungsverpflichtungen, Ansammlungsrückstellungen

Rn. 885 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Wenig konsistent ist die Rechtslage auch auf dem Gebiet des Ansatzes von sog Entfernungsverpflichtungen bzw den Ansammlungsrückstellungen (s § 6 Rn 669). Beispiele: In diesen Fällen ist der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit notwendig mit der öff-rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tatbestands- und Verbotsirrtum

Rz. 211 [Autor/Zitation] Nach § 16 Abs. 1 StGB liegt ein Tatbestandsirrtum vor, wenn bei Begehung der Tat ein Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, nicht gekannt wird; damit ist ein vorsätzliches Handeln ausgeschlossen. Beim Verbotsirrtum fehlt dem Täter bei der Tatbegehung die Einsicht, Unrecht zu tun; sofern dieser Irrtum unvermeidbar war, handelt er ohne Schuld ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, Teillieferungen 1 und 2, 3. Aufl. 1976; Hopt, Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, Sonderheft AG 1997, 42; Böcking/Orth, Neue Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung durch das KonTraG und das KapAEG – Ergebnisse eines kapitalmarktinduzierten Reformzwangs, DB 1998, 1241; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 139 [Autor/Zitation] Durch Abs. 2a wird die Möglichkeit der befreienden Offenlegung eines Einzelabschlusses und damit eine Öffnung für die IAS/IFRS jenseits des Konzernabschlusses geschaffen; damit hat Deutschland von der Option des Art. 5 Buchst. a IAS-VO Gebrauch gemacht (zum Hintergrund ausführlich Mock, Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften und internationale Rec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Subjektiver Tatbestand

Rz. 49 [Autor/Zitation] Beim Tatbestand des § 17 Nr. 1a PublG ist nicht nur die (bedingt) vorsätzliche Offenlegung eines IFRS-Einzelabschlusses für Befreiungszwecke gem. § 325 Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b HGB strafbar (s. Rz. 45), sondern nach § 17 Abs. 2 PublG auch die leichtfertige Offenlegung (s. Rz. 69 ff.). Weiter muss der Täter in beiden Fällen die Absicht haben, den IFRS-Ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 146 [Autor/Zitation] Taugliche Täter iSv. § 331 Abs. 1 Nr. 1a sind allein die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer großen KapGes., die Verantwortung für die Offenlegung des in dieser Vorschrift genannten Einzelabschlusses nach den in § 315e Abs. 1 genannten internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen – den von der EU übernommenen IFRS – durch elektronische ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelfall

Rz. 575 [Autor/Zitation] Die Rechtsnatur des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist nicht eindeutig normiert. Gegen die Einordnung als Willenserklärung spricht, dass die Erteilung des Vermerks nicht auf die Herbeiführung eines unmittelbaren Rechtserfolgs gerichtet ist (so bereits Erle, Bestätigungsvermerk, 1990, 76). Auch die Einordnung als Realakt (so Gloeckner, Haftung, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

IDW RS HFA 8 v 09.12.2003, Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen, WPg 2002, 1151; Rimmelspacher/Meyer/Girlich, Weitere Einzelfragen zur handelsrechtlichen Abbildung von Factoring-Vereinbarungen beim Veräußerer, WPg 2019, 1161; Rimmelspacher/Meyer/Müller, Abbildung von Factoring-Ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Prüfungsvorschriften und Offenlegung

Rz. 59 [Autor/Zitation] Neben dem Prüfungsbericht gibt es weitere, mit dem Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung unmittelbar zusammenhängende oder sich darauf beziehende Vorschriften im HGB. Dazu gehören insbes. (ohne Nennung wirtschaftszweig- oder rechtsformspezifischer Vorschriften): § 316 Abs. 3 Satz 2 über die Ergänzung des Bestätigungsvermerks bei nachtr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Tatgegenstände bei Unternehmen des PublG

Rz. 23 [Autor/Zitation] Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die Tatgegenstände des § 17 Abs. 1 PublG, die in Rz. 37 ff. erläutert werden, sowie die von den Rechenwerken intendierten Darstellungen der Verhältnisse des Unternehmens, die durch § 17 PublG HGB vor Täuschungsversuchen geschützt werden sollen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, 3. Aufl. 1976-1989; Böcking, Bilanzrechtstheorie und Verzinslichkeit, 1988; Fey/Mujkanovic, Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, WPg. 2003, 213; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Böcking/Torabian, Risikomanagement und Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Schäfer Risikomanagement und kapital...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Rz. 67 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. (§ 264d) sowie kapitalmarktorientierte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (§ 264d iVm. § 264a Abs. 1) gehören zur Fallgruppe der PIE nach § 316a Satz 2 Nr. 1 und sind damit eine Teilmenge dieser Unternehmen. Einer Abgrenzung zu den anderen Fallgruppen der PIE bedarf es daher strenggenommen nicht, denn alle...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krumnow/Sprißler/Bellavite-Hövermann/Kemmer/Alves/Brütting/Lauinger/Löw/Namann/Paul/Pfitzer/Scharpf (Hrsg.), Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Bieg/Waschbusch, Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl. 2017.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestellung zum Abschlussprüfer (Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO)

Rz. 500 [Autor/Zitation] Art. 10 Abs. 2 Buchst. a und b APrVO verlangen im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk die Angabe "von wem oder von welchem Organ der oder die Abschlussprüfer bzw. die Prüfungsgesellschaft(en) bestellt wurden" und "die Angabe des Datums der Bestellung der Abschlussprüfer bzw. der Prüfungsgesellschaften". Mit ihrem Wortlaut lehnt sich die Anforderung au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen (Abs. 3)

Rz. 83 [Autor/Zitation] Art. 26 Abs. 2 CRR räumt Instituten iSd. CRR die Möglichkeit ein, Zwischengewinne gem. Art. 26 Abs. 1 Buchst. C VO (EU) 575/2013 bei der Ermittlung des Kernkapitals als hartes Kernkapital zu berücksichtigen, sofern die entsprechende behördliche Genehmigung vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Zwischenabschluss aufgestellt wird, der somit aussc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Um Wertpapiere abweichend von der gesetzlichen Vermutung des § 340e Abs. 1 Satz 2 den VG des Anlagevermögens zuzuordnen, müssen diese dazu bestimmt sein, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2). Mangels gesetzlicher Regelungen ist die subjektive Zweckbestimmung regelmäßig maßgebend für die Zuordnung von Wertpapieren zu den drei Wertpapier...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Instituten wird für den Ausweis bzw. die Gliederung der Bilanz nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden, so dass für den Bilanzleser die Zugehörigkeit der einzelnen VG zum Anlage- und Umlaufvermögen nicht in der Bilanz, sondern nur im Anlagenspiegel (§ 34 Abs. 3 RechKredV iVm. § 284 Abs. 3 HGB) erkennbar wird. Ungeachtet dessen ist f...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 324a normiert die Anwendung der HGB-Prüfungsvorschriften für den "Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a" (im Folgenden auch: Einzelabschluss oder IFRS-Einzelabschluss; die Prüfung eines IFRS-Konzernabschlusses ist in § 316 Abs. 2 iVm. § 315e normiert; nach dem RefE CSRD-UmsG: in § 316 Abs. 2 iVm. § 315g, vgl. Rz. 12). Das ist gesondert notwendig, weil se...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Pfitzer/Oser/Orth, Offene Fragen und Systemwidrigkeiten des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG), DB 2004, 2593; Fey/Deubert, Befreiender IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB für Zwecke der Offenlegung, KoR 2006, 92; Müller/Potthast/Reinke, Änderungen für ein Phantom?, PiR 2021, 341.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bilanzierung von Wertpapierleihgeschäften: Kriterium des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Bilanzierung von Wertpapierleihgeschäften ist gesetzlich nicht geregelt und in der Literatur umstritten. Hinsichtlich der bilanziellen Abbildung der Wertpapierleihgeschäfte ist ebenso wie bei Pensionsgeschäften die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgebend und die Frage des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums von entscheidender Bedeutung (vg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erweiterte Struktur des Bestätigungsvermerks zur Berücksichtigung sonstiger Prüfungsgegenstände

Rz. 238 [Autor/Zitation] Sind neben dem Abschluss und Lagebericht pflichtgemäß weitere Prüfungsgegenstände zu prüfen und ist darüber ebenfalls ein Urteil im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk abzugeben (vgl. Rz. 48), muss das von Abschlussprüfern inhaltlich und strukturell entsprechend berücksichtigt werden. Strukturell werden dann die Berichterstattung über einen sog. sons...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umfang der Prüfung

Rz. 121 [Autor/Zitation] Liegt eine Änderung des JA/Konzernabschlusses/IFRS-Einzelabschlusses oder des Lageberichts/Konzernlageberichts vor, so sind diese Unterlagen erneut zu prüfen, "soweit es die Änderung erfordert". Das bedeutet zunächst, dass der Abschlussprüfer die Änderung selbst auf ihre Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten in der Formulierung des Bestätigungsvermerks

Rz. 26 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Prüfung nach § 324a sind ua. auch die vorgenannten besonderen Anforderungen für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a sowie die Bezugnahme darauf im Lagebericht auf Einhaltung zu prüfen. Das ist auch im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk nach § 322, sofern einschlägig auch iVm. Art. 10 APrVO, bei der darin aufzunehmenden Beschreibung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht und Teilkonzernlagebericht

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegung wurde im zweiten Abschnitt des PublG geregelt. § 11 PublG bestimmt die zur Rechnungslegung verpflichteten Mutterunternehmen mit Sitz (Hauptniederlassung) im Inland, die keine AG, KGaA, GmbH, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB oder Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 KWG, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB oder Personenha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ermittlung der Kennziffern

Rz. 33 [Autor/Zitation] Konzernrechnungslegungspflicht besteht, wenn zwei der drei Größenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Zahl der Arbeitnehmer an mindestens drei aufeinander folgenden Konzernabschlussstichtagen überschritten werden. Wie im HGB (§§ 267, 293 HGB) ist dabei unbeachtlich, ob zu allen drei Abschlussstichtagen die gleichen oder unterschiedliche Kriterien üb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelfall: Erteilung nach Abschluss der Prüfung

Rz. 621 [Autor/Zitation] Im Gesetz ist die Frage des Zeitpunkts der Erteilung des Bestätigungsvermerks nicht ausdrücklich geregelt. Es setzt in § 322 Abs. 1 lediglich voraus, dass die Prüfung zu einem abschließenden Ergebnis geführt hat. Der Bestätigungsvermerk ist das zusammenfassende, auf der Grundlage der Prüfung gebildete Gesamturteil des Abschlussprüfers über den JA und ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Prüfungsurteile

Rz. 195 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 1 kann bei der Offenlegung gem. § 325 Abs. 1 bei großen KapGes. an die Stelle des JA ein Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wurde (IFRS-EA). Nach § 325 Abs. 2b Nr. 1 tritt die befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses nach § 325...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Länderrisiken

Rz. 126 [Autor/Zitation] Neben dem in den individuellen wirtschaftlichen Verhältnissen eines Kreditnehmers begründeten akuten Adressenausfallrisiko, das zunächst in Form einer Einzelwertberichtigung oder Rückstellung zu berücksichtigen ist, kann in Anhängigkeit vom Sitzland des Kreditnehmers ein latentes Länderrisiko treten. Länderrisken spiegeln grds. alle politischen und ök...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Formale und inhaltliche Berücksichtigung der Versagung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Nach den angewandten Prüfungsstandards bzw. -grundsätzen wird die Begründung für die Versagung des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss aufgrund von Einwendungen oder aufgrund von Prüfungshemmnissen mit umfassender Auswirkung ebenfalls in den bei nicht modifizierten Prüfungsurteilen als "Grundlage für die Prüfungsurteile" bezeichneten Abschnitt auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Endemann, Das Bundesgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, 1870; Baums, Preußische Gesetz über die Aktiengesellschaften von 1843, 1981; Reuter, Die Publizität der Kapitalgesellschaft nach neuem Bilanzrecht, in Havermann (Hrsg.), Bilanz- und Konzernrecht, FS Reinhard Goerdeler, 1987, 431; Kronstein, Die Publizität außerhalb der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Glässner/Leineweber, StBp 1985, 97 und 125. Rn. 1120 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zur industriellen Serienfertigung werden Formen und Modelle benötigt. Typische Fälle sind Gussteile, die eine Maschinenfabrik benötigt. Solche Serienfertigungen werden häufig auf Subunternehmer ausgelagert (Outsourcing). Hierfür typisch ist die Situation in der Automobilindustrie. Der Automobilher...mehr