Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Zeitpunkt der Änderung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Absatz 3 bestimmt, dass die geänderten Unterlagen erneut zu prüfen sind, wenn die Änderung "nach Vorlage des Prüfungsberichts" erfolgt (ein sog. Vorwegbericht ist kein Prüfungsbericht iSd. gesetzlichen Vorschriften). Der Prüfungsbericht ist nach § 321 Abs. 5 zu unterzeichnen und den gesetzlichen Vertretern vorzulegen. Alle Änderungen, die danach erfol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 10 PublG gilt für die in § 3 PublG genannten Unternehmen. Er gilt nur für den Jahresabschluss, nicht für den Lagebericht. Der Lagebericht wird nicht festgestellt und kann deshalb nicht nichtig sein. Gleiches gilt für einen IFRS-Einzelabschluss (§ 7 Rz. 22). § 10 PublG gilt auch nicht für einen Konzernabschluss nach §§ 11 ff. PublG (so zur Rechtslage vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Beurteilung der iXBRL-Auszeichnung

Rz. 855 [Autor/Zitation] Für IFRS-Konzernabschlüsse hat der Abschlussprüfer ausreichende angemessene Prüfungsnachweise zu erlangen, ob gem. § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 die Auszeichnung (Tagging) der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe nach Maßgabe der Art. 4 und 6 ESEF-VO ermöglic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 330 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 2 Satz 3 müssen Abschlussprüfer im Bestätigungsvermerk auf Risiken, die den Fortbestand des geprüften Unternehmens oder eines Konzernunternehmens gefährden, gesondert eingehen. § 321 Abs. 1 Satz 3 enthält mit der Berichtspflicht im Prüfungsbericht "über bei Durchführung der Prüfung festgestellte … Tatsachen …, die den Bestand des geprü...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Prahl/Naumann, Zur Bilanzierung von portfolio-orientierten Handelsaktivitäten der Kreditinstitute, WPg. 1991, 729; Hossfeld, Der Ausweis von Optionen im Jahresabschluß von Kreditinstituten, DB 1997, 1241; Bieg, Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, 1999; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Löw/Scharpf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Internationalisierung

Rz. 19 [Autor/Zitation] Im weiteren Verlauf wirkte sich vor allem die zunehmende Internationalisierung des Gesellschafts- und Rechnungslegungsrechts auf die Publizitätspflicht aus. So kam es durch das TransPuG v. 19.7.2002 (BGBl. I 2002, 2681) zu einer Erweiterung der zu veröffentlichenden Informationen um die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG (Rz. 100). Zudem wurde durch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Legaldefinition

Rz. 17 [Autor/Zitation] Gemäß der Legaldefinition in § 340b Abs. 1 sind Pensionsgeschäfte Verträge, durch die ein Pensionsgeber ihm gehörende VG einem Pensionsnehmer gegen Zahlung eines Betrags überträgt und in denen gleichzeitig vereinbart wird, dass die VG später gegen Entrichtung des empfangenen oder eines im Voraus vereinbarten anderen Betrags an den Pensionsgeber zurückü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 29 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung beschränkt sich die Tätigkeit des DRSC bislang auf Aktivitäten, die überwiegend in Zusammenhang mit der RL (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht, die in Deutschland bis Juli 2024 umzusetzen ist, stehen. Beispielsweise ist das DRSC Mitglied der EFRAG, die von der Europäischen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Im Kern ist § 7 PublG seit Inkrafttreten des PublG unverändert geblieben. Durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG, BGBl. I 1985, 2355) wurde in Satz 1 und 2 die Bezeichnung "Geschäftsbericht" durch "Lagebericht" ersetzt, weil die im seinerzeitigen Geschäftsbericht enthaltenen Angaben in den Anhang und den Lagebericht überführt wurden (vgl. Begr.RegE...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bewertungsgrundlagen, Ausübung und Ausnutzung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten, Ermessensspielräumen und Sachverhaltsgestaltungen (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 154 [Autor/Zitation] Durch den mit dem TransPuG eingeführten Satz 4 erhofft sich der Gesetzgeber "eine wesentliche Steigerung der Aussagekraft und Problemorientierung des Prüfungsberichts" (Begr.RegE, BT-Drucks. 14/8769, 28). An die Stelle von Postenaufgliederungen sollen Ausführungen zu Bewertungsgrundlagen und Bilanzpolitik treten. Rz. 155 [Autor/Zitation] In der Tat sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum

Burghof/Rudolph, Bankenaufsicht: Theorie und Praxis der Regulierung, 1996; Wiedmann/Böcking/Gros (Hrsg.), Bilanzrecht, 4. Aufl. 2019; Böcking/Bierschwale, Wirtschaftliche Stabilität durch verbesserte Transparenz, BB 1999, 2235; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Lösken, Rechnungslegung von Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen – Neue Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die aktuelle Fassung der Vorschrift entspricht dem Abs. 2 des mit dem BaBiRiLiG eingeführten § 340j. Insoweit ist sie zeitlich inhaltlich unverändert für GJ, die nach dem 31.12.1992 beginnen, anzuwenden. Rz. 5 [Autor/Zitation] Der persönliche Anwendungsbereich umfasst Konzernabschlüsse von MU, die Institute iSd. § 340 sind (vgl. § 340 Rz. 10 f.) sowie die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Entfallen des Wahlrechts (Abs. 2a Satz 6)

Rz. 154 [Autor/Zitation] Durch Satz 6 wird das Wahlrecht mit der Folge des Fortbestehens der Offenlegungspflicht nach Abs. 1 (Rz. 41 ff.) ausgeschlossen, wenn die Befolgung aller anerkannten IAS/IFRS wegen der Pflicht zur Unterlassung von Angaben im Anhang zum Wohl der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes nach § 286 Abs. 1 nicht möglich ist. Damit soll ein Konflikt zwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Verbindlichkeitsrückstellungen u Verlustrückstellung. Gemeinsamkeiten u Unterschiede, BB 1988, 27; Herzig, Rückstellungen wegen öff-rechtlicher Verpflichtungen, insb Umweltschutz, DB 1990, 1341; Herzig/Hötzel, Rückstellungen wegen Produkthaftung, BB 1991, 99; Weber-Grellet, Maßgeblichkeitsschutz u eigenständige Zielsetzung der StB, DB 1994, 288; Schön, Der BFH u die Rückst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erleichterungen im Konzernanhang

Rz. 69 [Autor/Zitation] Unabhängig von der Rechtsform des MU braucht der Konzernanhang die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgane, eines AR, Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung des MU hinsichtlich Gesamtbezüge, Kredite und Vorschüsse sowie Haftungsverhältnisse nicht zu enthalten. Rz. 70 [Autor/Zitation] Allerdings kann ein KA nac...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Keine wichtigen Gründe iSd. § 318 Abs. 6

Rz. 312 [Autor/Zitation] Wie die Beispiele zeigen, sind Fälle der Erklärung der Nichtabgabe des Prüfungsurteils zum geprüften Abschluss nicht selten mit der Verletzung der in § 320 Abs. 1 bis 3 normierten Obliegenheiten zur kooperativen Mitwirkung durch das geprüfte Unternehmen bzw. den geprüften Konzern als Auftraggeber des Prüfungsvertrags verbunden. Eine Kündigung des Prüf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anhangangaben zu Organkrediten (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 38 [Autor/Zitation] Nach § 340i Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 iVm. § 315e Abs. 1 iVm. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c wären im nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Konzernabschluss von Instituten grds. auch Angaben zu bestimmten an Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane gewährten Krediten erforderlich. § 340i Abs. 2 Satz 4 bestimmt hingegen, dass anstelle di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Obschon die Vorschriften des PublG zur Konzernrechnungslegung älter sind als jene des HGB , gehen die handelsrechtlichen Bestimmungen vor. Für Unternehmen im Geltungsbereich des HGB (KapGes., haftungsbeschränkte Personengesellschaften iSd. § 264a HGB, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB) werden die §§ 11 ff. PublG durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 436 [Autor/Zitation] Nach § 317 Abs. 3a Satz 1 und 2 müssen KapGes., die als Inlandsemittent Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine KapGes. iSd. § 327a sind, für Zwecke der Offenlegung eine Wiedergabe jeweils ihres JA und Lageberichts sowie ihres Konzernabschlusses und Konzernlageberichts entsprechend den Anforderungen des § 328 Abs. 1 erstellen und die Einhal...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 8 PublG regelt die Feststellung eines nach dem PublG aufgestellten und geprüften JA. Der Lagebericht, der ein eigenständiges Element der Rechnungslegung ist (§ 5 Abs. 2 Satz 1 PublG), wird nicht festgestellt. Auch ein (von der Offenlegung eines PublG-JA befreiender) IFRS-Einzelabschluss wird nicht festgestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 PublG iVm. § 325 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Falschdarstellungen nach HGB

Rz. 31 [Autor/Zitation] Anders als die IFRS enthält das HGB keinen explizit definierten Begriff eines Fehlers in der Rechnungslegung. Allerdings ist im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ziels der Jahres- und Konzernabschlussprüfung gem. § 317 Abs. 1 Satz 3 die Rede von Unrichtigkeiten und Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Müller/Müller, Ertragsteuerinformationsbericht – Erweiterung der Berichterstattung um steuerliche Aspekte mit einem weiteren gesonderten Bericht, IRZ 2022, 547; Bachmann/Seifert, Einführung eines public Country-by-Country Reportings – Kritische Anmerkungen zum Gesetzentwurf, DB 2023, 1175; Grotherr, Pflichtangaben ohne länderbezogenen Ausweis, DStZ 2023, 287; Heider, Referen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der ökonomische Gehalt

Rn. 486 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Das hier angesprochene Bilanzierungsproblem hat seinen ökonomischen Grund in dem physikalischen Phänomen der Zeit und dem menschlichen Phänomen der Unsicherheit oder besser Unkenntnis über künftige Entwicklungen. Diese Unsicherheit über die Zukunft wird indes unentwegt durch die Gegenwart eingeholt, dh das unsichere Ereignis tritt ein oder d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341l regelt für Versicherungsunternehmen die rechtsform- und größenunabhängige Pflicht zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen. Die branchenspezifischen Regelungen knüpfen dabei weitgehend an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 325–329 an und stellen sicher, dass der Öffentlichkeit durch die Publizitätspflicht rele...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] In § 325 wird die Offenlegung der Unternehmensabschlüsse und artverwandter Unterlagen geregelt. Dabei sieht Abs. 1 (Rz. 41 ff.) den Grundsatz der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie weitere relevanter Unterlagen für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. vor, der hinsichtlich der Frist in Abs. 1a (Rz. 110 ff.) un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 9 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung wäre der Rechnungslegungsbeirat zuständig für Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie für Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Vermögen"

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Auslegung des Begriffsbestandteils "Vermögen" verlässt uns die Nomenklatur des EStG vollständig. In der (betriebs-)wirtschaftlichen Begriffswelt versteht man unter "Vermögen" den in Geld ausgedrückten Wert aller materiellen u immateriellen Güter, die in der Verfügungsbefugnis einer Wirtschaftseinheit stehen, also einen positiv einzuschät...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen und Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 11 [Autor/Zitation] Zum Verhältnis potenzieller Empfehlungen zur Anwendung von Grundsätzen der Konzernrechnungslegung sowie von Interpretationen internationaler Rechnungslegungsstandards eines Rechnungslegungsbeirats zu IFRS und ESRS vgl. analog § 342q Rz. 31 ff.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 7 PublG regelt die Pflicht zur Prüfung der Rechnungslegung (JA und Lagebericht) des Unternehmens durch den Aufsichtsrat. Zu diesem Zweck verpflichtet Satz 1 die gesetzlichen Vertreter (vgl. § 4 Abs. 2 PublG) des Unternehmens, dem AR den JA, den Lagebericht sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Eingang seines Prüfungsberichts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vollendung und Beendigung

Rz. 153 [Autor/Zitation] Die Tat ist mit der Offenlegung des IFRS-Einzelabschlusses im Unternehmensregister nach § 325 Abs. 1 iVm. Abs. 2a Satz 1 vollendet und zugleich beendet (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 93 [9/2024]; Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 105, der jedoch mit der hM bei der Beendigung auf die tatsächliche Kenntnis eines Adressaten abstellt; ebenso Lep...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Finanzberichterstattung

Rz. 28 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Finanzberichterstattung beschließt das DRSC Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze für die (handelsrechtliche) Konzernrechnungslegung (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie Interpretationen und Anwendungshinweis zu IFRS, soweit nationale Besonderheiten dies erforderlich machen (§ 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Darüber hinaus nimmt es Beratu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 340i gestaltet die Konzernabschlussaufstellungspflicht für Institute rechtsform- sowie größenunabhängig und insoweit umfassender als §§ 290 ff. Die Vorgaben zu den anzuwendenden Vorschriften, insbes. auch im Falle der Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften (§ 315e), sind für die Praxis der Konzernabschlusserstellung von Instituten im S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Konzernlagebericht

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 Abs. 1 beinhaltet zugleich die Pflicht zur Erstellung eines Konzernlageberichts durch die gesetzlichen Vertreter des MU. Der Inhalt des Konzernlageberichts nach § 315 entspricht strukturell dem Inhalt des Lageberichts gem. § 289 (s. Rz. 122 ff.). An die Stelle der "Lage der Kapitalgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Aufstellung und Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 344 [Autor/Zitation] Gemäß § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB muss der befreiende KA und Konzernlagebericht in Einklang mit der europäischen Bilanzrichtlinie 2013/34/EU aufgestellt und der europäischen Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG geprüft werden. Für die Aufstellung kommen sowohl die Rechnungslegungsnormen des HGB als auch der IFRS (in entsprechender Anwendung des § 31...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern)

Rz. 455 [Autor/Zitation] Abs. 4a stellt klar, dass sich die Prüfung, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht darauf zu erstrecken hat, ob der Fortbestand der geprüften KapGes. zugesichert werden kann. Wenngleich damit der Fortbestand des Unternehmens kein selbständiger Prüfungsgegenstand ist und der Abschlussprüfer dementsprechend kein Prüfungsurteil abgeben muss, ist der F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis des Handelsbestands in der Bilanz

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Ausweis des "Handelsbestands" in der Bilanz wurde mit dem BilMoG geändert und für alle Institute einheitlich geregelt. Der durch das BilMoG sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eingefügte Posten "Handelsbestand" dient der Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit der Berichterstattung über die Handelsaktivitäten eines Institut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS, 13. Aufl 2018; Adler/Düring/Schmalz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl 1995ff; Ballwieser, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung, in Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung B 105; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Einzelabschluss; Webe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl, 1987; Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, 2003; Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche GoB und steuerrechtliche Gewinnermittlung, DStR 2011, 534; Gräbe, Das Maßgeblichkeitsprinzip vor dem Hintergrund des BilMoG, 2012; Hennrichs, GoB im Spannungsfeld von BilMoG und IFRS, WPg 2012, 861; Marx, Bedeutung der G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestellung des Abschlussprüfers (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 324a Abs. 2 Satz 1 normiert, dass der für die Prüfung des JA bestellte Abschlussprüfer auch für die Prüfung des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a als bestellt gilt. Anders als für die Bestellung des Konzernabschlussprüfers ("Als Abschlußprüfer des Konzernabschlusses gilt, wenn kein anderer Prüfer bestellt wird, der Prüfer als bestellt, der für die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Tillmann, Genossenschaftsgeschichte, in Mändle/Winter (Hrsg.), HdG, 1980, Sp. 757-794; Bergmann, Das neue Bilanzrecht für Genossenschaften, ZfG (36) 1986, 85; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Großfeld, Bilanzrecht für Juristen – Das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, NJW 1986, 955; Ohlmeyer/Bergmann, Das neue genossenschaftliche Bilanzrecht, 1986; Großfe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Ausschluss der Anwendung der §§ 242–256a, 264–289f (Abs. 2a Satz 5)

Rz. 153 [Autor/Zitation] Durch Satz 5 wird angeordnet, dass die übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts (§§ 242–256a) und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts (§§ 264–289f) bei einer befreienden Offenlegung des Einzelabschlusses nicht zur Anwendung kommen. Dies hat klarstellenden Charakter, da die Anwendung der §§ 242–256a, 264–289f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anschaffungskosten als Maßstab der Zugangsbewertung (§ 255 Abs. 1)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Die Zugangsbewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis ebenfalls Anschaffungsnebenkosten. Im Fall von Finanzinstrumenten sind dies mithin die Transaktionskosten zur Abwicklung des Anschaffungsvorgangs (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 1). Rz. 131 [Autor/Zitation] Die Anwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erhaltene Zuschüsse

Rn. 1386 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der rein subventionelle Charakter öff Förderungsmaßnahmen stellt in gewisser Weise einen Fremdkörper in der privatwirtschaftlich ausgerichteten Bilanzierung eines Kaufmannes dar. Der HFA hat in der Stellungnahme 1/1984 WPg 1984, 612 sich von den steuerlichen Vorgaben gelöst und verlangt den Ausweis der erhaltenen Zulage – unabhängig, ob stp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 340e setzt Art. 35 und 37 Abs. 1 der EG-Bankbilanz-Richtlinie um und wurde im Rahmen des BaBiRiLiG in das HGB eingefügt. § 340e regelt neben den Vorschriften des § 340f (Vorsorge für allgemeine Bankrisiken), des § 340g (Sonderposten für allgemeine Bankrisiken) und des § 340h (Währungsumrechnung) Besonderheiten hinsichtlich der Bewertung von VG von In...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Offenlegung des Ergebnisverwendungsbeschlusses (Abs. 2b Nr. 2)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Zudem muss nach Nr. 2 der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und ggf. der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrags in die Offenlegung nach Abs. 1 (Rz. 41 ff.) einbezogen werden. In Nr. 2 ist der Vorschlag für den Ergebnisverwendungsbeschluss bzw. der Ergebnisverwendungsbeschluss für den JA un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zusätzliche Anhangangaben

Rz. 17 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind zusätzlich zum beigefügten JA (Rz. 14 f.) Angaben über die Art und die Bedingungen der finanziellen Stützungsaktion erforderlich. Der Gesetzeswortlaut verlangt nicht zwingend quantitative Angaben. Da jedoch bereits die Offenlegung qualitativer Angaben im Konzernanhang der Wirkung der beabsichtigten Maßnahmen und damit den Interess...mehr