Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Neue Bundesländer: Keine pauschale Gewerbeertragskürzung der Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz

Leitsatz * Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern tritt an die Stelle des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes, um den die Summe des Gewinns und der Hinzurechnung gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG pauschal um 1,2?% zu kürzen ist, der gem. § 125 Abs. 2, § 126 Abs. 2 BewG ermittelte Ersatzwirtschaftswert. Dieser Ersatzwirtsc...mehr

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Gestaltungsmissbrauch durch Zwischenschaltung einer Konzern-Finanzierungsgesellschaft vor dem Hintergrund des neuen § 42 Abs. 2 AO

Leitsatz 1. Die Anwendung von § 42 AO neben der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG setzt voraus, dass die gewählte Gestaltung auch bei einer Bewertung am Gesetzeszweck der §§ 7ff. AStG sich noch als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstellt (Bestätigung der Senatsurteile vom 20.6.1992, I R 105/89, BStBl II 1992, 1029; vom 23.10.1992, I R 40/89, B...mehr

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Kollisionsverhältnis zwischen § 1 und §§ 7 ff. AStG

Leitsatz Gewährt eine deutsche Gesellschaft ihrer ausländischen Enkelgesellschaft ein Darlehen zu einem unüblich niedrigen Zins, so sind ihre Einkünfte auch dann nach § 1 AStG zu berichtigen, wenn die Einkünfte der Enkelgesellschaft bei ihrer deutschen Muttergesellschaft nach Maßgabe der §§ 7 ff. AStG hinzugerechnet werden. Eine Doppelbesteuerung ist dann in der Weise zu ver...mehr

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Kein gewerbesteuerliches Schachtelprivileg bei GmbH-Umwandlung auf Alleingesellschafter

Leitsatz Der Übernahmegewinn aus der Umwandlung einer GmbH auf ihren bisherigen Alleingesellschafter ist kein Gewinn aus Anteilen i.S.d. § 9 Nr. 2a GewStG. Normenkette § 9 Nr. 2a GewStG , § 5 Abs. 3 UmwStG 1977 , § 5 Abs. 5 UmwStG 1977 , § 18 UmwStG 1977 Sachverhalt Der Kläger war im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an der S-GmbH zuletzt als einziger Gesellschafter beteiligt. ...mehr

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Jetzt stehen auch die Grundsätze der Finanzierbarkeit bei erstmaliger Zusage einer Pension fest

Leitsatz 1. Sagt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Alters- und/oder eine Invaliditätsversorgung zu, so ist diese Zusage im Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn die Versorgungsverpflichtung im Zeitpunkt der Zusage nicht finanzierbar ist. In diesem Fall stellen die Zuführungen zu der zu bildenden Pensionsrückstellung vGA dar (Bestätigung de...mehr

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Keine beschränkte Steuerpflicht für ausländische "Liebhaber"

Leitsatz 1. Die Haftung nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG setzt voraus, dass die vom Vergütungsgläubiger erbrachten Leistungen zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften des Vergütungsgläubigers i.S.d. § 49 EStG führen. 2. Ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der "Liebhaberei" zuzuordnen ist, muss bei beschränkt Steuerpflichtigen na...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung bei nachgeschalteten Zwischengesellschaften

Leitsatz Einkünfte einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft i.S.d. § 14 AStG dürfen nicht in dem Bescheid festgestellt werden, in dem über die Hinzurechnung von Einkünften der Obergesellschaft bei dem inländischen Anteilseigner entschieden wird (Hinzurechnungsbescheid). Vielmehr ist hierüber ein eigenständiger Feststellungsbescheid (Zurechnungsbescheid) zu erlassen, der G...mehr

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Vorlage an das BVerfG: Sind die im VZ 1997 eingeführten Verlustabzugsbeschränkungen bei Kapitalgesellschaften verfassungswidrig?

Leitsatz Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 i.d.F. bis zur Änderung durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt. Normenkette § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG , Art. 20 Abs. 3...mehr

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Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen die Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 AStG

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 1 Abs. 1 AStG mit den Diskriminierungsverboten in Art. 52 ff. und Art. 73b ff. EGV (= Art. 43 ff. und Art. 56 ff. EGV idF des Vertrags von Amsterdam) vereinbart werden kann. Normenkette § 69 Abs. 3 FGO , § 1 Abs. 1 AStG Sachverhalt Es ging um einen Franzosen, der in Deutschland einen Betrieb unterhielt, von dem aus er Warengeschäfte ...mehr

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Gemeinschaftsrechtliche Bedenken gegen den Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei Zugrundelegung des EuGH-Urteils vom 27.6.1996, Rs. C?107/94, "Asscher" (IStR 1996, 329), der in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG bestimmte Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 52 ff. EGV (= Art. 43 ff. EGV i.d.F. des Vertrags von Amsterdam) vereinbart werden kann. Normenkette § 50 Abs. 3 ...mehr

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Hinzurechnung bei übernommener Rentenverpflichtung

Leitsatz Renten sind nach § 8 Nr. 2 GewStG dem Gewinn auch dann hinzuzurechnen, wenn die Rentenverpflichtung auf einem früheren Erwerbsvorgang beruht und ein späterer Erwerber des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb die von seinem Rechtsvorgänger eingegangene Verpflichtung übernimmt. Normenkette § 8 Nr. 2 GewStG Sachverhalt Die Kommanditisten einer KG veräußerten ihre Komma...mehr

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Ausnahmsweise Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids bei willkürlicher Schätzung

Leitsatz 1. Zur Adressierung und Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides gemäß § 18 AStG i.V.m. § 183 Abs. 1 AO. 2. Auch grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen führen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheids. Anders verhält es sich allerdings, wenn das FA bewusst und willkürlich zum Nachteil des Steu...mehr

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Hinzurechnung gem. § 1 AStG nur bei Geschäftsbeziehungen, nicht bei Eigenkapitalzuführungen

Leitsatz Gibt eine Konzern-Obergesellschaft zugunsten eines anderen konzernangehörigen Unternehmens eine Garantieerklärung ab, so kann hierdurch die Rechtsfolge des § 1 AStG nur dann ausgelöst werden, wenn die Erklärung im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Unternehmen abgegeben wird. Das ist nicht der Fall, wenn die begünstigte Gesellschaft mangels ausreich...mehr

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Ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 formell verfassungswidrig?

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) in formell verfassungsmäßiger Weise zu Stande gekommen ist. Normenkette § 12 Abs. 2 Satz 4 Um...mehr

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Umwandlungssteuerrecht – Gesetzesänderung wegen Verletzung des „Parlamentsvorbehalts” verfassungswidrig?

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (BGBl I 1997, 2590) in formell verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist. Normenkette UmwStG 1995 § 1...mehr

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Angemessenheitsprüfung für Gewinnanteil der typisch still beteiligten Schwesterpersonengesellschaft

Leitsatz 1. Wird die anteils- und beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft einer Kommanditistin als typische stille Gesellschafterin an der KG beteiligt und werden die Interessen anderer KG-Gesellschafter durch eine "Gewinnverschiebung" zwischen den Schwestergesellschaften nicht berührt, so mindert der Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin nur in angemessener...mehr

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Entgeltlichkeit und Verrechenbarkeit von Konzernname und Konzernmarke

Leitsatz Die Überlassung des Konzernnamens an ein konzernverbundenes Unternehmen stellt in der Regel einen sog. Rückhalt im Konzern dar, für den Lizenzentgelte steuerlich nicht verrechenbar sind. Ist der Konzernname jedoch zugleich als Markenname oder Markenzeichen geschützt, gilt etwas anderes, soweit der überlassenen Marke ein eigenständiger Wert zukommt. Normenkette § 8 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.4 Nicht abzugsfähige Ausgaben

Rz. 64 Nicht abzugsfähige Ausgaben erhöhen durch Hinzurechnung das Einkommen und die Tarifbelastung des Körperschaftsteuerbescheides; diese Feststellungen sind bindend für den Feststellungsbescheid. Streitigkeiten hierüber, und damit auch über die Hinzurechnung der nicht abzugsfähigen Ausgaben, sind im Rahmen des Körperschaftsteuerbescheides zu klären. Soweit die Höhe der nic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.2.2 Eigenkapital nach der Steuerbilanz

Rz. 11 Das Eigenkapital (Betriebsvermögen) nach der Steuerbilanz wird ermittelt als Unterschiedsbetrag zwischen Rohvermögen (in der Steuerbilanz aktivierte Positionen, d. h. i. d. R. Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände) einerseits und Sonderposten mit Rücklageanteil, Schulden (einschließlich Rückstellungen) und passiven Rechnungsabgrenzungsposten der Steuerbilanz andererse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.5.3.1 Nicht abgeflossene verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der Anrechnungskörperschaft nicht ­abgeflossen (Beispiel: überhöhte Pensionsrückstellung für den Gesellschafter-Geschäftsführer), so wird handelsbilanziell i. d. R. Fremdkapital vorliegen. Eine Pensionsrückstellung für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist handelsrechtlich eine echte Rückstellung, und damit Fremdkapital, sowe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 9.2 Der Buchwert

Rz. 70 Der Buchwert ist nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG der Wert, mit dem der Einbringende das eingebrachte Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Einbringung nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen hat. Diese Definition stimmt mit derjenigen in § 20 Abs. 2 Satz 3 UmwStG überein (vgl. § 20 Rz. 117ff.). Rz. 71 Der Buchwert ergibt sich aus der Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.4.3 Nicht oder nicht sofort abziehbare Verluste und Gewinnminderungen

Rz. 128 Es handelt sich um Verluste oder Gewinnminderungen aus bestimmten Aktivitäten, die auf Grund steuerlicher Vorschriften nicht oder noch nicht berücksichtigt werden dürfen. Diese Verluste bzw. Gewinnminderungen werden bei der Einkommensermittlung hinzugerechnet, erhöhen dadurch also ein positives Einkommen oder verringern ein negatives Einkommen. Durch diese Einkommensk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.1 Abkommensbefreite ausländische Einkünfte

Rz. 106 Die wichtigste Quelle für die Bildung des EK 01 sind ausländische Einkünfte, die aufgrund eines DBA in der Bundesrepublik von der Körperschaftsteuer freigestellt sind (abkommensbefreite Einkünfte). Zu den abkommensbefreiten Einkünften gehören insbesondere Einkünfte aus Betriebsstätten und unbeweglichem Vermögen in einem DBA-Land und Einkünfte aus Schachtelbeteiligung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.1.5 Ausländische Verluste nach § 2a Abs. 1, 2 EStG

Rz. 121 Nach § 2a Abs. 1, 2 EStG können bestimmte negative ausländische Einkünfte nur mit ausländischen Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden (vgl. Frotscher, EStG, § 2a Rz. 10ff.). Da diese nicht ausgleichsfähigen ausländischen Verluste das Bilanzergebnis gemindert haben, werden sie bei der Einkommensermittlung durch eine Hinzurechnung au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.4.1 Allgemeines

Rz. 141 Bei der Ermittlung des Einkommens juristischer Personen wird der Steuerbilanzgewinn (der Jahresüberschuß lt. Handelsbilanz) regelmäßig durch außerbilanzielle Hinzurechnungen erhöht, denen kein Zuwachs an Eigenkapital zugrunde liegt. Hierbei kann es sich u. a. handeln um nichtabziehbare Ausgaben, verdeckte Gewinnausschüttungen, sonstige Einkommenskorrekturen. Alle außerbi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.4.5 Organschaftliche Ausgleichsposten

Rz. 146 In den Fällen der Organschaft mit Ergebnisabführung wird dem Organträger auch der Teil der (steuerbilanziellen) Vermögensmehrungen zugerechnet, der handelsrechtlich nicht abgeführt worden ist. Diese Lage tritt ein, wenn die Organgesellschaft in der Handelsbilanz offene Rücklagen oder handelsrechtlich zulässige, steuerrechtlich unzulässige stille Rücklagen gebildet ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 7.3.3 Das Sonderproblem der nicht abgeflossenen verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 142 Besondere Fragen treten auf in Fällen nicht oder verspätet abgeflossener verdeckter Gewinnausschüttungen. Bei diesen Konstellationen fallen das Wirtschaftsjahr der Einkommenszurechnung und das Wirtschaftsjahr des Abflusses auseinander. Typisch ist diese Konstellation bei steuerlich unzulässigen Rückstellungen für (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer, z. B. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.6 Besonderheiten der DDR bzw. der neuen Bundesländer

Rz. 135 Einkünfte aus der ehemaligen DDR bis zum Vz 1990 einschließlich waren in der Bundesrepublik steuerfrei. Sie waren nicht als ausländische Einkünfte zu qualifizieren, und wurden damit nicht in das EK 01, sondern in das EK 02 eingestellt. Rz. 136 Nach § 58 Abs. 3 EStG ist der Abzugsbetrag nach § 9 Abs. 1 Durchführungsbestimmungen zum Steueränderungsgesetz (DDR) v. 6.3.19...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.2.1 Maßgeblichkeit des Abflusszeitpunktes

Rz. 88 Die Frage nach dem zeitlichen Anwendungsbereich des § 27 Abs. 1 ist darauf gerichtet, an welchen Zeitpunkt die Tatbestandsverwirklichung anknüpft und damit die Rechtsfolgen der ausschüttungsbedingten Körperschaftsteueränderungen eintreten lässt. Ausgehend von dem Normalfall der Gewinnausschüttung kommen folgende Zeitpunkte in Betracht: der Zeitpunkt der Fassung des Aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 8.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung im Anrechnungsverfahren

Rz. 147 Die Einführung des Anrechnungsverfahrens hatte ursprünglich nichts am Verständnis und am Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung geändert. Die verdeckte Gewinnausschüttung wurde als ein einheitliches Institut behandelt, das nach § 8 Abs. 3 zur Erhöhung des Einkommens führt, nach §§ 27ff. am Anrechnungsverfahren teilnimmt und nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG zu Eink...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.4.8 Gewinnzuschlag (fiktive Verzinsung)

Rz. 150 Wird bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens zulässigerweise eine Rücklage gem. § 6b EStG gebildet, wird diese aber bei Ablauf der Übertragungsfrist nicht auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen, sondern gewinnerhöhend aufgelöst, ist der Gewinn des Auflösungsjahrs für jedes Jahr, in dem die Rücklage bestanden hat, um 6 % des aufgelösten Rücklagenbetr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.4.3 Berichtigungsbetrag gem. § 1 AStG

Rz. 144 Wendet eine inländische Kapitalgesellschaft einer ihr nahestehenden Person im Ausland im Rahmen von Geschäftsbeziehungen Vorteile zu, die sie einem unabhängigen Dritten nicht zugewendet hätte, ist das Einkommen gem. § 1 AStG durch außerbilanzielle Hinzurechnung eines Berichtigungsbetrags zu erhöhen, wenn in der Vorteilszuwendung nicht eine schon nach § 8 KStG zu erfa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.2.1 Das Einkommen unterliegt nur einem Steuersatz

Rz. 78 Unterliegt das Einkommen in voller Höhe dem Steuersatz von 40 % und ermäßigt sich die Körperschaftsteuer nicht durch den Abzug von Steuerermäßigungen, ergibt sich ein originärer Zugang zum EK 40. Der Primärzugang ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkommen einerseits und der darauf entfallenden Körperschaftsteuer andererseits. Dabei ist die Körpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.4.4 Hinzurechnungsbetrag gem. § 10 AStG

Rz. 145 Im Rahmen der sogenannten Zugriffsbesteuerung nach § 10 AStG werden bei der Einkommensermittlung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft Einkünfte aus der Beteiligung an einer Zwischengesellschaft in einem Niedrigsteuerland hinzugerechnet, die nicht ausgeschüttet worden sind[1]. Hierdurch entsteht eine Einkommensmehrung, die keine Entsprechung in ein...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Eintritt eines Vermögensschadens

Leitsatz (amtlich): Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn ein Steuerberater seine Pflicht verletzt, den Mandanten auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus dem umsatzsteuerfreien Verkauf eines Grundstücks für den Vorsteuerabzug ergeben. Zum Tatbestand Der Beklagte betreute die Klägerin über einen längeren Zeitraum steuerlich. Mit Vertrag vom 24.3.1993 veräußerte die Kläger...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.2.2 Antrag nach § 2a Abs. 3 EStG (§ 2 AIG)

Rz. 18 Nach § 2a Abs. 3 S. 1 EStG (bis Vz 1998) bzw. § 2 Abs. 1 AIG kann ein sich nach den Vorschriften des EStG ergebender Verlust aus einer in einem DBA-Land belegenen gewerblichen Betriebsstätte, der ohne Befreiung durch ein DBA nach den Vorschriften des EStG ausgeglichen oder abgezogen werden könnte, auf Antrag des Steuerpflichtigen bei der Ermittlung des Gesamtbetrags d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 59 § 8b Abs. 6 schließt den steuerlichen Ansatz von ausschüttungsbedingten Gewinnminderungen aus, die zurückzuführen sind auf ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen (Nr. 1) sowie sonstige Minderungen des Steuerbilanzgewinns (Nr. 2); das sind ausschüttungsbedingte Gewinnminderungen bei Veräußerung der Beteiligung, bei Auflösung der ausländischen Gesellschaft, bei Herabse...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2 Rechtslage ab Veranlagungszeitraum 1999

Rz. 69 Diese Schwierigkeiten haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, durch das Steuerentlastungsgesetz v. 24.3.1999[1] mit Einführung des Abs. 7 ab Veranlagungszeitraum 1999 eine gesetzliche Regelung zu scharfen. Nach Abs. 7 gelten für die Anwendung des § 3c EStG 15 % der nach einem DBA oder den Abs. 4 und 5 steuerbefreiten Gewinnausschüttungen als Betriebsausgaben, die mit d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.4 Besonderheiten bei der Gewerbesteuer

Rz. 66 Soweit eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung oder sonstige Gewinnminderung bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch außerbilanzielle Hinzurechnung rückgängig gemacht wird, schlägt diese Maßnahme auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 7 GewStG durch, weil dieser dem nach den Vorschriften des EStG bzw. des KStG ermittelten Gewinn entspricht. Dagege...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.3 Ausschüttungsbedingte Gewinnminderungen

Rz. 17 Abs. 1 S. 3 enthält ein Verbot der steuerlichen Berücksichtigung von ausschüttungsbedingten Gewinnminderungen. Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit Abs. 1 S. 1. Soweit die Ausschüttungen der Anrechnungskörperschaft bei der Anrechnungskörperschaft als Anteilsinhaber das Einkommen nicht erhöht haben, weil die Ausschüttung aus dem EK 01 erfolgte, sollen darauf beruhe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.1 Veräußerung der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft durch eine inländische Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Abs. 2 enthält eine sachliche Steuerbefreiung für Körperschaften, die an ausländischen Gesellschaften beteiligt sind. Im Gegensatz zu Abs. 1 handelt es sich also nicht um eine Steuervergünstigung bei Weiterausschüttung von ausländischen Einkünften durch eine inländische Anrechnungskörperschaft an eine andere Körperschaft (also im Verhältnis zweier inländischer Gesells...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 7.5 Ausnahmen von der Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten bei der Gewerbesteuer (§ 22 Abs. 5 i. V. m. § 18 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 30 Der in § 22 Abs. 5 UmwStG in bezug genommene § 18 Abs. 3 UmwStG nimmt von der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG Renten und dauernde Lasten aus, die schon beim Einbringenden nicht hinzuzurechnen waren, weil sie wirtschaftlich nicht mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs zusammenhängen. Dazu gehören vor allem Pensi...mehr

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GewSt: Gesellschafter im Sinne der erweiterten Kürzung

Leitsatz Der mittelbar über eine Kapitalgesellschaft an einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft Beteiligte ist nicht „Gesellschafter” im Sinne der erweiterten Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Bei bestimmten Unternehmen wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen anstelle der Kürzung um einen Prozentsatz vom Einheitswert auf Antrag um den Teil d...mehr

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Hinzurechnung von Pachtzinsen: Begriff der Betriebsstätte

Leitsatz → Betriebsstätten im Sinne des GewStG sind auch bei mehreren Bauausführungen anzunehmen, die sich zeitlich überschneidend insgesamt über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten hinziehen ( → Gewerbeertrag ). Die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entfällt, soweit die Miet- oder Pachtzinsen beim Vermieter oder Verpächter zu...mehr

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Gewerbesteuer: Gesellschafter bei erweiterter Kürzung

Leitsatz Auch der mittelbar über eine Personengesellschaft an einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft Beteiligte ist Gesellschafter im Sinne der erweiterten Kürzung für Grundbesitz. Grundbesitz einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft dient dem Gewerbebetrieb einer anderen Gesellschaft, wenn diese die von ihr angemieteten Wohnungen zur Vermietung an Dritte nu...mehr

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Devisentermingeschäfte einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

Kommentar 1. Risikoreiche Devisentermingeschäfte einer Kapitalgesellschaft lassen sich keiner außerbetrieblichen Sphäre der Gesellschaft mangels einer solchen zuordnen. 2. Derartige Geschäfte können jedoch zu einer verdeckten Gewinnausschüttung ( Verdeckte Gewinnausschüttungen ) der Kapitalgesellschaft führen, wenn die Geschäfte der Befriedigung privater Neigungen und Inte...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5 Renten und dauernde Lasten (§ 19 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 18 Renten und dauernde Lasten der Übertragerin werden nach § 19 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 UmwStG nicht entsprechend § 8 Nr. 2 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG zum Gewerbeertrag und Gewerbekapital der Übernehmerin hinzugerechnet, es sei denn, die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung waren bereits bei der Übertragerin erfüllt (vgl. § 18 Rz. 19 ff.).mehr

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Liquidationsraten einer GmbH: Gewinne aus Anteilen?

Kommentar Zu den Gewinnen aus Anteilen, die bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen sind, rechnen sowohl die während der Liquidation erzielten Gewinne als auch die Liquidationsrate, mit der das nach Abschluß der Liquidation verbliebene Reinvermögen an die Anteilseigner ausgekehrt wird. Dies gilt nicht , wenn es sich bei der Auskehrung um EK 04 handelt. Bei der Erm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.1 Durchführung der Umgliederung

Rz. 4 Nach dem Wortlaut des § 34 hat nur eine Umgliederung aus dem belasteten Eigenkapital zu erfolgen; angesprochen werden also nur EK 56, EK 50 und EK 36. Unproblematisch sind die Fälle, in denen lediglich ein Posten des belasteten Eigenkapitals einen Positivbetrag aufweist und dieser zur Umgliederung ausreicht (vgl. Rz. 5). Nicht gesetzlich geregelt ist jedoch die Frage, d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4 Erlaß der Vermögensteuer

Rz. 19 Werden andere nichtabzugsfähige Ausgaben als Körperschaftsteuer erlassen (z. B. Vermögensteuer), ergeben sich keine Besonderheiten. Das Einkommen ändert sich hierdurch nicht, da die Entstehung der Vermögensteuer (oder sonstigen nichtabzugsfähigen Ausgaben) das Einkommen nicht berühren durfte, der Erlaß das Einkommen also auch nicht erhöhen darf. Der Erlaß muß aber in ...mehr