Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 470 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung und nicht zuletzt die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellem Vermögen ist komplex. Grundlage bilden die Bewertungsvorschriften zu Sachanlagen nach IAS 16 (vgl. Tz. 708 ff.), wobei IAS 38 auch eigene Spezialregelungen beinhaltet. Jeweilige Ausgangsgröße für die Erstbewertung sind die Anschaffungs- und Herstellungskoste...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.2 Fertigungskosten

Rz. 915 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fertigungskosten sind Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer. Die h. M. nimmt an, dass es sich hierbei um Einzelkosten handelt. Sie lässt es ausreichen, dass regelmäßig feststeht, wie viele Arbeitsstunden für ein einzelnes Produkt aufgewendet werden müssen.[1] Nach a. A. werden nur Akkord-, Überstunden-, Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschl...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.11 Nominalwertprinzip

Rz. 151 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Nominalwertprinzip bezeichnet die Leitlinie der GoB, Kaufkraftänderungen unberücksichtigt zu lassen. Das ist mit Blick auf den Bilanzierungszweck der Ausschüttungsbegrenzung und Kapitalerhaltung folgerichtig, weil auch im Gesellschaftsrecht der Grundsatz der nominellen Kapitalerhaltung gilt und das satzungsmäßige Stamm- und Grundkapital ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.4.1 Zwischenergebnisse in der Entstehungsperiode

Rz. 509 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen entstandene Zwischenergebnisse sind in der Periode ihrer Entstehung erfolgswirksam zu eliminieren. Bei Vorliegen eines Zwischengewinns ist der Wertansatz des Vermögensgegenstandes um den Zwischengewinn zu mindern, bei einem Zwischenverlust entsprechend zu erhöhen. Als Gegenpost...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.4 Bewertungstechnik

Rz. 934 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsetzung der Bewertungsvereinfachungsverfahren ist gesetzlich nicht weiter geregelt. Die Praxis geht im Grundsatz folgendermaßen vor: Es wird der Anfangsbestand zugrunde gelegt. Ist noch kein Anfangsbestand vorhanden, wird der erste Zugang als Anfangsbestand angesehen. In der Folge werden alle Zugänge mit ihren Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.5.4 Folgen bei Nichtkonsolidierung

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Einbeziehung nach Maßgabe der Equity-Methode ist (unter den dort genannten Voraussetzungen, vgl. Kapitel 14 Tz. 8 ff.) grundsätzlich möglich. Allerdings wird das Unternehmen regelmäßig auch i. S. v. § 311 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung sein. Dann kommt leidglich eine Bilanzierung als einfache Beteiligung nach fortgeführten Ans...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.3 Ausgangswert und Endwert

Rz. 675 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Ausgangswert bildet der Zugangswert, mit dem der Vermögensgegenstand eingebucht wurde. Sollten sich nachträgliche Herstellungskosten ergeben, die den Zugangswert erhöhen, so ist der letzte Buchwert um diese Kosten zu erhöhen.[1] Dementsprechend wird sich die Höhe der Abschreibungen verändern. Steuerrechtlich gilt für Immobilien gem. § 7 ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.2.5 Wesentliche Verbesserung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine wesentliche Verbesserung ist gegeben, wenn der Gebrauchswert eines Vermögensgegenstandes insgesamt deutlich erhöht wird.[1] Erforderlich ist eine signifikante Verbesserung des Nutzungspotenzials, denn anders als bei der Erweiterung kommt es auf eine Substanzmehrung nicht an – wenngleich sie häufig vorliegen wird.[2] Zur näheren Erläuteru...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.5 Abschreibungsmethode

Rz. 677 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelsrechtlich ist grds. jede nicht willkürliche Abschreibungsmethode zulässig, die Entscheidung über die richtige Methode steht wiederum im normativ an die Bewertungsgrundsätze gebundenen Ermessen des Kaufmanns. Sie muss deshalb auch sinnvoll sein, nämlich dem betrieblichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen entsprechen.[1] Die gewählte Meth...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.1.2.1 Kauf auf Raten, Stundung, Finanzierungskosten

Rz. 131 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zinsen für Fremdkapital, das der Finanzierung von Anschaffungsvorgängen dient, stellen keine Anschaffungskosten da. Das ergibt der Umkehrschluss aus § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Finanzierungskosten in die Herstellungskosten einbezogen werden können. Sowohl bei Ratenkaufverträgen als auch bei der Stundung l...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.1 Gesondert angeschaffte immaterielle Vermögenswerte

Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Erfüllung der Definitionskriterien bedingt, dass der Posten weder monetärer Art noch physisch greifbar ist. Zudem ist nachzuweisen, dass dieser identifizierbar (IAS 38.8) und damit abgrenzbar vom Geschäfts- oder Firmenwert des Unternehmens ist (IAS 38.11 f.). Sind die Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kommt IAS 38 nicht zur Anwendung un...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.1.1 Überblick

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schließt ein Unternehmen ein Geschäft mit einer ihm nahestehenden Person oder einem ihm nahestehenden Unternehmen ab, können der Geschäftsabschluss selbst oder die in diesem Zusammenhang vereinbarten Konditionen von denen abweichen, die mit einem fremden Dritten vereinbart würden. Ursächlich hierfür ist regelmäßig, dass das Unternehmen und d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 910 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vorräten folgt allgemeinen Grundsätzen. Vorräte sind daher zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und nach Maßgabe des § 253 Abs. 4 außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dazu Anlass besteht. Rz. 911 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz differenziert hinsichtlich der Zugangsbewertung von Vermögensgegenstände...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.3 Sonderkosten der Fertigung

Rz. 916 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sonderkosten der Fertigung unterliegen dem Auffangtatbestand für alle Einzelkosten, die nicht unter die Material- und Fertigungskosten fallen. Das sind insbesondere Kosten im Vorbereitungsstadium, z. B. für den Erwerb oder die Anfertigung von Modellen, Prototypen, Spezialwerkzeuge etc. Voraussetzung ist aber, dass sie sich zumindest einem (e...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.2.6 Folgen bei Nichtkonsolidierung

Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Einbeziehung nach Maßgabe der Equity-Methode ist (unter den dort genannten Voraussetzungen, vgl. Kapitel 14 Tz. 8 ff.) grundsätzlich möglich. Allerdings wird es regelmäßig am maßgeblichen Einfluss i. S. v. § 311 Abs. 1 HGB fehlen. Dann kommt lediglich eine Bilanzierung als einfache Beteiligung nach fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herst...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.1 Einzelkosten

Rz. 914 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelkosten sind Kosten, die sich ohne Verursachungsanalyse in der Kostenstellenrechnung ohne Weiteres auf den Kostenträger verrechnen lassen.[1] Das sind solche Kosten, die nach Menge und Zeit dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden können.[2] Der Ge- oder Verbrauch muss deshalb für die Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.5 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 919 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Soweit der Wertverzehr des Anlagevermögens durch die Fertigung veranlasst ist, stellt er Fertigungsgemeinkosten dar. Die Berücksichtigung von Abschreibungen ist aber nach Abs. 2 Satz 2 nur dann zulässig, wenn Kausalität zwischen Aufwand und Fertigung besteht. Ferner gilt auch hier der Angemessenheitsvorbehalt. Nicht einbeziehungsfähig sind a...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.4 Anpassung in der Handelsbilanz II

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bestehende Bewertungsunterschiede, z. B. zwischen den Jahresabschlüssen eines ausländischen Tochterunternehmens und dem Mutterunternehmen bei nicht art- oder funktionsgleichen Sachverhalten, sind bei der Konzernabschlussaufstellung "zurückzudrehen". Die Neu-/Umbewertungsforderung des Abs. 2 Satz 1 hat lediglich deklaratorischen Charakter, da...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.5 Synopse

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 415 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind grundsätzlich aktivierbar, sofern es sich tatsächlich um Vermögensgegenstände im Sinne der Norm handelt. Es müssen also die Voraussetzungen für die Aktivierung erfüllt sein. Sind diese Vermögensgegenstände selbst geschaffen, so müssen sie nicht, können aber aktivie...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.5 Umsatzerlöse

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Umsatzerlöse folgt der Definition gem. § 277 Abs. 1 HGB. Daher sind Entgelte für betriebstypische Leistungen anzusetzen, d. h. Kaufpreise, Vermietungs- und Verpachtungserlöse oder Dienstleistungsentgelte. Diese sind um die Erlösschmälerungen und Umsatzsteuern zu kürzen. Es kommt daher auf die gewöhnliche Geschäftstätigkeit an...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.2 Voraussetzung der Wahlrechtsausübung

Rz. 418 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Schwierigkeiten bereitet die Abgrenzung im Falle von Gütern, die sowohl immaterielle als auch materielle Komponenten aufweisen. Das wird häufig der Fall sein, weil der geistige Gehalt in der Regel eines materiellen Trägermediums bedarf. BEISPIEL Lizenz, verkörpert im Lizenzvertrag Musik auf Schallplatten und Tonbändern Filme auf Magne...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.5 Konzernhöchstwert und Konzernmindestwert

Rz. 505 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Angesichts der zuvor dargestellten Bewertungsvorschriften zur Bestimmung des maßgebenden konzernbilanziellen Wertansatzes für (konzernintern gelieferte) Vermögensgegenstände, die zum Abschlussstichtag noch im Bestand des Konzerns sind, ergibt sich eine Bandbreite verschiedener zulässiger Werte, die durch den sog. Konzernhöchstwert, der nicht...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.1 Erstbewertung

Rz. 498 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei v...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 417 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz, Bewertung und Ausweis von Rückstellungen sowie Angabepflichten zu Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (IAS 37.1). Explizit nicht im Anwendungsbereich des IAS 37 liegen Rückstellungen, die aus noch zu erfüllenden Verträgen resultieren. Darunte...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.4 Wesentliche Bewertungsgrundlagen und jahresabschlusspolitische Maßnahmen

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Berichterstattung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses ist nach Abs. 2 Satz 4 auch auf wesentliche Bewertungsgrundlagen sowie darauf einzugehen, welchen Einfluss Änderungen in den Bewertungsgrundlagen einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Ermessensspielräumen sowie sa...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 18.1.2.5 Hyperinflation

Rz. 606 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen solcher Unternehmen, die Abschlüsse in Währungen mit Hochinflation aufzustellen haben, kann die Anwendung der Stichtagskursmethode ohne vorhergehende Bereinigungen eine nicht zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-Lage im Zeitablauf – hierbei insbesondere die Vermögenslage ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4.2 Niedriger beizulegender Wert

Rz. 948 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein einheitlicher Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, wird nach überwiegend vertretener Auffassung der Beschaffungsmarkt für maßgeblich gehalten, sofern ein Fremdbezug möglich ist;[1] falls nicht, wird die Maßgeblichkeit des Absatzmarktes für die Preisfindung anerkannt. Für Handelswaren und Überbestände an unfertigen und fertigen...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.2.2 Teilamortisationsleasing über bewegliche Sachen

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 BEISPIEL Ausgangsfall Erfordert im vorgenannten Beispielsfall die Herstellung der Maschine höhere Kosten, liegt eine Teilamortisation vor. Auszugehen ist von folgenden Daten: Leasingbeginn: 01.01.2010 Leasingdauer: 8 Jahre Leasingraten pro Jahr: 75.000 EUR Herstellungskosten: 550.000 EUR Zinssatz: 7 % Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Druckm...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.3.1 HGB

Rz. 995 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vorräte sind Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch, zur Verarbeitung oder zur Weiterveräußerung angeschafft worden sind.[1] Dabei muss es sich um Elemente des betrieblichen Leistungsprozesses handeln.[2] Die gesetzlich vorgegebene Untergliederung bereitet Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmen Produkte verschiedener Fertigungsstufen veräuße...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 3.1.2 Erläuterung

Rz. 228 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 276 Satz 1 HGB lässt es für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften zu, dass diese bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens die folgenden Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammenfassen: Umsatzerlöse Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betrieb...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.1 Prüfung der Fortführungsfähigkeit

Rz. 78 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Fortführungsprinzip erlaubt es, für die Bewertung einen going concern zu unterstellen. Vermögensgegenstände dürfen daher auch dann zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden, wenn augenblicklich nicht ersichtlich ist, ob eine Realisation dieses Betrages im Falle einer Veräußerung zu erzielen wäre. Das gilt auch ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.4 Gemeinkosten

Rz. 917 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemeinkosten entstehen für eine Mehrzahl von Vermögensgegenstanden und können daher nicht – jedenfalls nicht ohne Hilfsrechnung – einem bestimmten Kostenträger zugerechnet werden.[1] Hiervon dürfen nur angemessene Teile berücksichtigt werden. Das sind solche Kosten, die tatsächlich angefallen sind und deren mittelbare Zurechnung über vernünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug / 12 Nicht abziehbare Vorsteuern nach § 15 Abs. 1b UStG

Verwendet der Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Abzug ausge­schlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt.[1] Die Vorschrift ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.1.1 Gegenstand der Prüfung

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Prüfungsgegenstand sind die Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Neben Bilanz, GuV und Anhang umfasst dies bei nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften auch die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Darüber ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.1 Allgemeine Rechnungslegungsregelungen

Rz. 183 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zielsetzung der IFRS, entscheidungserhebliche Informationen zu vermitteln (decision usefulness, relevance, CF.2.6, vgl. Kapitel 4) und die qualitativen Anforderungen der Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS (qualitative characteristics), Vergleichbarkeit (comparability, CF.2.24, vgl. Kapitel 4), Verlässlichkeit (reliability, verifiability...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.2 Das Gesamtkostenverfahren

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.5 Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich anders akzentuiertes[1] Prinzip der objektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Verlässlichkeit und Neutralität (CF.2.16 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.2.24) und der Nachprüfbarkeit (CF.2.30). Diesen Grundsätzen steht im Bewe...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.2 Der Bezugspunkt des true and fair view

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es ist umstritten, ob die Vorschrift lediglich eine Generalklausel für den Anhang darstellt (Abkoppelungsthese)[1] oder ob es sich bei § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB um eine Generalklausel für den gesamten Jahresabschluss handelt.[2] Die erste Auffassung verweist auf die Gesetzessystematik, wonach § 264 Abs. 1 HGB besagt, dass der Jahresabschluss be...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.3 Synopse

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.6 Ansatzkasuistik

Rz. 396 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch Ansatz einer Drohverlustrückstellung für ein Beschaffungsgeschäft über ansatzfähige Vermögensgegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens wird eine spätere, zum Abschlussstichtag gebotene außerplanmäßige Abschreibung antizipiert. Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn nach vollzogener Lieferung voraussichtlich eine außerplanmäßige Absch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.3 Bilanzsumme

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bilanzsumme ist der zum Abschlussstichtag aufgestellte Jahresabschluss maßgebend. Diese errechnet sich aus allen Posten der Aktivseite (vgl. § 266 Abs. 2 HGB). Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB) ist in Abzug zu bringen.[1] Dieser hat nur die Aufgabe, eine bilanzielle Überschuldung zu neutralisieren. ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.2 Erweiterung eines bestehenden Vermögensgegenstandes

Rz. 655 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erweiterung ist die Mehrung der Substanz eines Gegenstands, die nicht zur Entstehung eines weiteren, selbstständig aktivierbaren Vermögensgegenstandes führt. Sie kann auch geringfügig sein. Bloße Erhaltungsmaßnahmen genügen nicht und verursachen lediglich Erhaltungsaufwand. Dasselbe gilt für Modernisierungsmaßnahmen, die nicht zu einer wesen...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.3 Eingeschränkte Wahlfreiheit im Konzernabschluss

Rz. 580 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Derweil § 308 Abs. 1 Satz HGB eine Verknüpfung zwischen den zulässigen Methoden im Konzern- und Jahresabschluss herstellt, stellt Satz 2 klar, dass die konkrete Auswahl der angewendeten (zulässigen) Methode im Ermessen des Konzernabschlussaufstellers liegt. Folglich dürfen die handelsrechtlich verankerten Wahlrechte zur Bewertung auf Konzern...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.4 Schwebende Geschäfte

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein schwebendes Geschäft basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen verschiedenen Vertragspartnern zum gegenseitigen Austausch von Leistung und Gegenleistung.[1] Aus der Perspektive jedes der beteiligten Vertragspartner begründet dieser gegenseitig verpflichtende Vertrag jeweils eine Verpflichtung und zugleich einen Anspruch. Bei ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.5 Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vorsichtsprinzip ist sowohl für den Ansatz als auch für die Bewertung entscheidend und prägt das HGB-Bilanzrecht maßgeblich.[1] Es kommt in zahlreichen anderen Bewertungsvorschriften zum Ausdruck, namentlich im Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip sowie im Niederstwertprinzip (vgl. Tz. 141 und Tz. 686) und entspricht der Kapitalerh...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.4.2 Umsatzrealisierung bei Mehrkomponentengeschäften

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter Mehrkomponentengeschäften wird allgemein die Veräußerung mehrerer einzelner bezüglich ihrer Vergütung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Geschäfte subsumiert. Dabei handelt es sich i. d. R. um eine Kombination aus der Veräußerung eines Vermögensgegenstands und der Durchführung von Dienstleistungen. Die einzelnen Geschäfte könne...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.1 Wahlrecht

Rz. 415a Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2 Satz 1 räumt ein Wahlrecht ein, originäre immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, und bestimmt damit eine Ausnahme vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB. Im Gegensatz zu materiellen müssen immaterielle Vermögensgegenstände nicht aktiviert werden. Voraussetzung ist zunächst zwingend, dass d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 525 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 16 wurde u. a. mit den Annual Improvements to IFRSs aus dem Jahr 2008 geändert. Danach sind Sachanlagen gem. IAS 16 mit ihrem Buchwert ins Vorratsvermögen umzubuchen, wenn sie regelmäßig für Vermietungszwecke gehalten und anschließend (nach Ende der Mietzeit) verkauft werden. Dies erfolgt in praxi z. B. routinemäßig bei Autovermietungsge...mehr