Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.1.1 Überblick

Dr. Niels Henckel, Prof. Dr. Christian Fink
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 109

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Schließt ein Unternehmen ein Geschäft mit einer ihm nahestehenden Person oder einem ihm nahestehenden Unternehmen ab, können der Geschäftsabschluss selbst oder die in diesem Zusammenhang vereinbarten Konditionen von denen abweichen, die mit einem fremden Dritten vereinbart würden. Ursächlich hierfür ist regelmäßig, dass das Unternehmen und die ihm nahestehende Partei (related party) oftmals dieselben oder zumindest ähnliche Zielsetzungen verfolgen und damit anders interagieren als unabhängige Dritte. So können z. B. Güter zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten von einem Mutterunternehmen an ein Tochterunternehmen verkauft werden, während ein fremder Dritter diese nicht zu denselben Konditionen erhalten würde (IAS 24.6). Es ist auch möglich, dass sich die Zielsetzungen der Parteien erst mit dem Nahestehen einander annähern. So kann der Erwerb eines Tochterunternehmens z. B. dazu führen, dass dieses seine vormals intensiven Geschäftsbeziehungen zu einem Konkurrenzunternehmen des Mutterunternehmens mit dem Erwerb aufgibt. Die Angleichung der Interessen kann aber auch aktiv forciert werden, wenn z. B. ein Tochterunternehmen von seinem Mutterunternehmen angewiesen wird, keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit mehr durchzuführen (IAS 24.7).

 

Rz. 110

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Den genannten Fällen ist gemein, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowohl durch die bloße Existenz der nahestehenden Unternehmen und Personen als auch durch Geschäftsvorfälle (transactions) sowie offene Posten oder Verpflichtungen (outstanding balances) mit diesen beeinflusst werden kann (IAS 24.1). Die in IAS 24 enthaltenen Angabepflichten sollen beim Adressaten ein Bewusstsein gerade für derartige Effekte schaffen, und ihn über Art (nature...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
    1
  • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
HGB Bilanz Kommentar
Bild: Haufe Online Redaktion

Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


Newsletter Finance
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Finance Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren