Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 525
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
IAS 16 wurde u. a. mit den Annual Improvements to IFRSs aus dem Jahr 2008 geändert. Danach sind Sachanlagen gem. IAS 16 mit ihrem Buchwert ins Vorratsvermögen umzubuchen, wenn sie regelmäßig für Vermietungszwecke gehalten und anschließend (nach Ende der Mietzeit) verkauft werden. Dies erfolgt in praxi z. B. routinemäßig bei Autovermietungsgesellschaften. Ein etwaiger Verkaufserlös wird als Umsatz, zugehörige Cashflows werden im Rahmen der operativen Tätigkeit erfasst. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass solche Sachverhalte gerade bei regelmäßiger Durchführung in bestimmten Branchen als gewöhnliche Geschäftstätigkeit anzusehen sind. Entsprechend wird dadurch auch die wirtschaftliche Realität des Sachverhalts besser abgebildet. Die Anwendung von IFRS 5 auf derartige Geschäftsvorfälle wurde hingegen ausgeschlossen.
Eine weitere Änderung an IAS 16 ergab sich mit den Annual Improvements to IFRSs 2008 in Bezug auf die Definition des erzielbaren Betrags. Dort wurde der Begriff des net selling price durch den des fair value less costs to sell ersetzt, der auch in IAS 36 und IFRS 5 verwendet wird.
Darüber hinaus wurde mit den Annual Improvements to IFRSs 2009–2011 cycle die Klassifizierung von Ersatzteilen und Wartungsgerätschaften als Sachanlagen klargestellt. Sachanlagen liegen in diesen Fällen vor, wenn eine Nutzung dieser Vermögenswerte über mehr als eine Periode erwartet wird. Bei Nutzung über einen kürzeren Zeitraum sind sie hingegen dem Vorratsvermögen zuzurechnen. Zuvor wurden auch Ersatzteile und Wartungsgerätschaften als Sachanlagen klassifiziert, wenn diese nur i. V. m. anderen Sachanlagen genutzt werden konnten. Auf diese Weise soll Konsistenz mit der sonstigen Kategorisierung als Anlagevermögen geschaffen werden.
Rz. 526
Stand: 2. ...