Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Andere Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

Rz. 104 [Autor/Zitation] Werden in der GuV von einbezogenen TU Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens ausgewiesen, so kann es sich aus Konzernsicht um eine außerplanmäßige Abschreibung auf Anlagegegenstände handeln. Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Konzerns ergeben sich aus uU notwendigen Umgliederungen idR nicht (vgl. Reinhard in HdK2, § 305 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Aktivierung der Aufwendungen beim Empfänger

Rz. 110 [Autor/Zitation] Sofern die Aufwendungen des Empfängers der Leistung, die den anderen Erträgen aus Leistungen gegenüberstehen, beim Empfänger aktivierbar sind und auch tatsächlich aktiviert werden, sind die Erträge des Leistenden nach § 305 Abs. 1 Nr. 2 entsprechend umzugliedern. Rz. 111 [Autor/Zitation] Eine Umgliederung in den Posten "andere aktivierte Eigenleistungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Besonderheiten im Umsatzkostenverfahren

Rz. 71 [Autor/Zitation] Wird die Konzern-GuV nach dem UKV (§ 298 Abs. 1, § 275 Abs. 3) aufgestellt, sind bei den Umsatzerlösen ebenfalls die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen wegzulassen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1). Als Ausfluss der systembedingten Eigenarten des Umsatzkostenverfahrens kommt für die Zwecke der Aufwands- und Ertragskonsolid...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zufluss-/Abflussprinzip

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zufluss-/Abflussprinzip (auch Vereinnahmung oder Verausgabung) ist bei der Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10), mithin bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (Einnahmen ./. Betriebsausgaben) zu beachten (s. § 11 EStG, Anhang 10). Keine Anwendung findet das Zufluss-/Abflussprinzip, sofern ein Gewinn nach § 4 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundlagen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung bezweckt die Aufstellung der Konzern-GuV aus der dem Konzernabschluss zugrunde liegenden Einheitsfiktion des § 297 Abs. 3 Satz 1. Daher sind die Innenumsatzerlöse und die korrespondierenden Aufwendungen entsprechend im Konzernabschluss zu eliminieren. Innenumsatzerlöse sind die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Le...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 83 [Autor/Zitation] Für die Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten sind die Daten über die jeweiligen Konzernbestände nach Art, Menge und Wert sowie über die Art der Bewertung, zB Anschaffungskosten, ggf. Anschaffungsnebenkosten oder niedrigere Werte nach § 253 Abs. 3 oder 4, zu ermitteln. Bei in Fremdwährung geführten Beständen oder Beständen m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Angaben zum Anlagevermögen und aktivierten Fremdkapitalzinsen (Abs. 4)

Rz. 120 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind dem § 284 Abs. 3 entsprechende Angaben zum Anlagevermögen zu machen. Der Verweis des § 313 Abs. 4 auf die analoge Anwendung der Vorschriften zum Einzelabschluss wurde durch das BilRUG eingefügt, da die Angabepflicht im Einzelabschluss in § 284 verschoben wurde und die Verweisungsvorschrift des § 298 Abs. 1 somit nicht mehr griff....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Aktivierung der bewirkten Leistung im Umlaufvermögen des Empfängers

Rz. 92 [Autor/Zitation] Umsatzerlöse aus der konzerninternen Erbringung von Leistungen sind bei der Anwendung des UKV mit den korrespondierenden Aufwendungen zu verrechnen. Ein Ausweis der Erträge – wie schon im JA des leistenden Unternehmens – kommt nur in Betracht, wenn aus der Sicht des Konzerns eine Leistungserbringung an einen nicht-einbezogenen Dritten erfolgte. Leistun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ermittlung der Wertansätze in der Handelsbilanz II

Rz. 80 [Autor/Zitation] Für die Frage, ob und in welcher Höhe Zwischenergebnisse zu eliminieren sind, ist der Wertansatz der betreffenden Vermögensgegenstände aus dem Einzelabschluss des empfangenden Unternehmens mit den Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten zu vergleichen. Dabei sind zunächst diejenigen Werte aus dem Einzelabschluss des Empfängerunternehmens her...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 800 EUR (bis einschließlich 2017: 410 EUR), kann der für das Wirtschaftsgut aufgewendete Betrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgesetzt werden u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelfall: beizulegender Zeitwert

Rz. 113 [Autor/Zitation] Die zu übernehmenden Posten sind neu zu bewerten – daher der Name "Neubewertungsmethode" für diese Konsolidierungsmethode. Die Neubewertung erfolgt unabhängig vom Kaufpreis – der für den Vorgang in der Praxis häufig verwendete Begriff der Kaufpreisallokation könnte hier falsche Assoziationen wecken – und auch unabhängig davon, ob noch andere Gesellsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aktivierung der bewirkten Leistung im Anlagevermögen des Empfängers

Rz. 87 [Autor/Zitation] Beispiel 15 (Bilanzierung in der Periode des Bezugs beim Empfänger): Konzernunternehmen A bewirkt beim ebenfalls einbezogenen Konzernunternehmen B eine Leistung, die bei B in dessen Anlagevermögen aktiviert wird.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Zuschreibungen

Rz. 284 [Autor/Zitation] Zu Zuschreibungen nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt, die vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert im JA kompensieren, s. Rz. 83. Wurde die außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert nach der Erstkonsolidierung vorgenommen, musste diese für Konzernzwecke storniert we...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung der bewirkten Leistung als Aufwand beim Empfänger

Rz. 89 [Autor/Zitation] Beispiel 16 (Bilanzierung in der Periode des Bezugs und Verbrauchs beim Empfänger): Konzernunternehmen A bewirkt beim ebenfalls einbezogenen Konzernunternehmen B eine Leistung, die bei B in den Betriebsaufwendungen erfasst wird bzw. in den Produktionsprozess eingeht. Vgl. zur Darstellung der Konsolidierungstechnik die Beispiele in Rz. 53 und 55. Die von A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verrechnung mit den Aufwendungen des Empfängers

Rz. 108 [Autor/Zitation] Einem großen Teil der "anderen Erträge aus … Leistungen" stehen stets gleich hohe Aufwendungen des Empfängers der Leistung gegenüber. Dieses gilt weitgehend für Zinsen und ähnliche Erträge und Erträge aus weiterbelasteten Steuern sowie ähnliche Konzernumlagen (vgl. Schmalenbach-Gesellschaft, Aufstellung von Konzernabschlüssen, ZfbF Sonderheft 21/19872...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lieferungen und Leistungen in das Anlagevermögen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die grundsätzliche Systematik ist bei Lieferungen oder Leistungen von abnutzbaren Anlagegegenständen für die Zwischenergebniseliminierung anzuwenden. Die Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß Handelsbilanz II und fortgeführten Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten ist maßgeblich. Zusätzlich sind im F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Realisationsprinzip im Konzernabschluss

Rz. 24 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss ist unter Berücksichtigung der GoB aufzustellen (§ 297 Abs. 2 Satz 2), insbes. sind die für den Einzelabschluss geltenden Grundsätze der Periodenabgrenzung für den Konzernabschluss anzuwenden. Im Zusammenhang mit dem Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 Satz 1) wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der in den Konzern einbezogenen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 198 [Autor/Zitation] Auf den Konzernabschluss sind neben den in § 298 Abs. 1 genannten Vorschriften über den Einzelabschluss auch die für den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des HGB geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit nicht die Eigenart des Konzernabschlusses Abweichungen bedingt oder die Vorschriften d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abgänge

Rz. 261 [Autor/Zitation] Aufgedeckte stille Reserven beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen werden bei späteren außerplanmäßigen Abschreibungen (s. Rz. 254) und im Übrigen erst im Zeitpunkt des Abgangs dieser Vermögensgegenstände erfolgswirksam. Bei der Veräußerung sind dem Erlös nicht nur der Buchwert des JA, sondern auch die zugeordneten stillen Reserven aus der Konzernbilan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Definition und Umfang

Rz. 31 [Autor/Zitation] Sind Konzernbestände von konzernfremden Unternehmen erworben und innerhalb des Konzerns ohne Be- oder Verarbeitung veräußert worden, wird der Betrag bzw. Wert nach § 304 Abs. 1 durch die Konzernanschaffungskosten repräsentiert, die sich aus dem Ersterwerb des einbezogenen Unternehmens ergeben. Exemplarisch fallen hierunter zentrale Einkaufsgesellschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Zitation] Der Wortlaut von § 305 stellt auf das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2) als Methode zur Aufstellung der Konzern-GuV ab. Die Vorschrift nimmt auf die Positionen "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" und "andere aktivierte Eigenleistungen" Bezug, welche nur im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens bestehen könne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pflichtangaben

Rz. 53 [Autor/Zitation] Angaben, die pflichtgemäß in jedem Konzernanhang zu machen sind, ergeben sich aus HGB und EGHGB. Im Einzelnen sind dies (vgl. hierzu ebenfalls Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 80): § 264 Abs. 3 Nr. 4: Angabe des TU (Kapitalgesellschaft), das von der Anwendung der §§ 264 ff. gem. § 264 Abs. 3 befreit ist; § 264b Nr. 3: Angabe des TU (bestimmte Pe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 275

Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die Konzern-GuV ist grds. eines der Gliederungsschemata des § 275 ungekürzt anzuwenden (zu den rechtsform- oder branchenbedingten Ausnahmen vgl. Rz. 180, 199). Danach kann die Konzern-GuV sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2; vgl. § 275 Rz. 1 ff.) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3) gegliedert werden. Bei der Zusa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung von der Anpassung an die einheitliche Bilanzierung und Bewertung

Rz. 67 [Autor/Zitation] Die Eliminierung von Zwischenergebnissen ist eine Maßnahme der Konsolidierung auf Konzernabschlussebene. Davon abzugrenzen sind Bilanzierungs- und Bewertungsanpassungen, die auf Ebene der Handelsbilanz II als Grundlage für den Konzernabschluss vorgenommen werden. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen bleiben von der Verpflichtung zur Elimin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsmethoden

Rz. 145 [Autor/Zitation] § 308 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden. Auch bei der Equity-Methode geht die Verpflichtung zu konzerneinheitlicher Bewertung nicht weiter als im Konzernabschluss (vgl. Kommission Rechnungswesen im Verband der Hochschullehrer für Betriebswir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Rz. 30 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist anhand der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 42). Es sind insbes. sämtliche unmittelbaren Zahlungsströme auszuweisen, die sich aus Zu- und Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens inklusive nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten ergeben (DRS 21.9). Beispiele für darzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Differenzen aus der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zwischengewinne oder -verluste sind immer dann im Summenabschluss enthalten, wenn sich die gelieferten Gegenstände am Abschlussstichtag noch im Bestand des Konzerns befinden. Sie sind zum einen in der GuV des liefernden Konzernunternehmens in den Umsatzerlösen oder sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen und zum anderen in der Bilanz des be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Strukturierung der Konsolidierungsmaßnahmen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Durchführung der Eliminierung von Zwischenergebnissen hängt mit verschiedenen Komplexitäts- und Schwierigkeitsgraden zusammen, deren Art und Umfang vom Ausmaß des konzerninternen Liefer- und Leistungsverkehrs (Mengengerüst) und der Ausgestaltung von Transferpreisen (Wertgerüst) abhängen. Die Strukturierung organisatorischer Arbeitsschritte bei der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wertabgabe von Gegenständen/Gleichstellung mit einer Lieferung

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Tatbestände der Wertabgabebesteuerung sind immer dann zu prüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) Gegenstände (Wirtschaftsgüter) des unternehmerischen Bereiches/Vermögens für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (Entnahme muss für außerunt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Sachanlagen

Rz. 133 [Autor/Zitation] Nennenswerte stille Reserven werden häufig im Immobilienbereich zu beobachten sein. Das Mengengerüst anzusetzender Vermögensgegenstände schließt aber auch jene ein, die im JA des TU bereits vollständig abgeschrieben (zB GWG) oder zum Erinnerungswert angesetzt waren (vgl. Busse von Colbe/Ordelheide ua., Konzernabschlüsse9, 319 ff.). Sie sind zumindest ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Ausweis und Angabepflichten

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Bilanz dürfen Geschäfts- oder Firmenwerte aus verschiedenen Erwerben zusammengefasst werden (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 374). Eine Saldierung mit passiven Unterschiedsbeträgen aus anderen Erwerben darf aus Informationsgesichtspunkten nicht vorgenommen werden (§ 309 Abs. 2 iVm. § 246 Abs. 2 Satz 1). Dies war in § 301 Abs. 3 Satz 3 HGB aF erlaubt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Offene Bewertungswahlrechte

Rz. 33 [Autor/Zitation] Die nach dem Recht des MU zulässigen Bewertungswahlrechte können für den Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den JA aller einbezogenen Unternehmen, dh. auch des MU, neu ausgeübt werden (Abs. 1 Satz 2). Die Unabhängigkeit des Konzernabschlusses von den im JA angewendeten Bewertungsmethoden eröffnet die Möglichkeit eigenständiger Konzernbil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Verzicht auf die Aufwands- und Ertragskonsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung (Abs. 2)

Rz. 181 [Autor/Zitation] Nach § 305 Abs. 2 brauchen entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit (Materiality) konzerninterne Aufwendungen und Erträge "nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Unzugänglichkeit der Informationen

Rz. 170 [Autor/Zitation] Bedingt durch die Besonderheiten des Beteiligungsverhältnisses bei assoziierten Unternehmen treten bei Anwendung der Equity-Methode und Durchführung der dabei vorgesehenen Zwischenergebniseliminierung regelmäßig Schwierigkeiten auf, weil notwendige Informationen nicht bekannt oder zugänglich sind. Informationsprobleme können bspw. auftreten, wenn das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Downstream-Lieferungen

Rz. 179 [Autor/Zitation] Veräußert ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen einen Vermögensgegenstand an ein assoziiertes Unternehmen mit einem Gewinn bzw. Verlust, ist dieser Gewinn bzw. Verlust anteilig zu eliminieren, da der auf den Konzern entfallende Teil der Transaktion als konzernintern gilt und mithin der darauf bezogene Gewinn bzw. Verlust als noch nicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 136 [Autor/Zitation] Werden Gemeinschaftsunternehmen im Wege der Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, gehen die mit der (Kapital-)Beteiligungsquote des MU multiplizierten Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens in die Summen-GuV ein (zum Fall der von der Kapitalbeteiligungsquote abweichenden Quote vgl. im Einzelnen DRS 23.47). Rz. 137 [Au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Forster/Havermann, Zur Ermittlung der konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Kapital- und Gewinnanteile, WPg. 1969, 1; Lanfermann/Stolberg, Zur Kapitalkonsolidierung bei gegenseitigen Beteiligungen, WPg. 1970, 353; Havermann, Methoden der Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Korrektur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Veränderung des Bestands eliminierter Zwischenergebnisse zum Konzernstichtag gegenüber dem Bestand des Konzernstichtags des Vorjahres wird in der Konzern-GuV erfolgswirksam verrechnet (vgl. Rz. 99 ff.). Welche GuV-Posten von der Verrechnung betroffen sind, hängt grds. von der Art des Geschäftsvorfalls ab, der zu den Zwischenergebnissen geführt hat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Angaben zu Bewertungsmethoden

Rz. 64 [Autor/Zitation] Bewertungsvorschriften für den Konzernabschluss ergeben sich aus §§ 308, 308a sowie § 296 Abs. 1 iVm. §§ 252–256a. Sie entsprechen bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a denen, die für den Einzelabschluss des MU anwendbar sind. Es kann auf die Kommentierung zu § 284 Abs. 2 Nr. 1 (§ 284 Rz. 64 ff.) verwiesen werden, da s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 5 Spalte 5: Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) zum Ende des Wirtschaftsjahres

In dieser Spalte sind die historischen Werte sämtlicher zum Ende des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahrs) vorhandenen Anlagegüter i. S. einer Überleitung erfasst. In den Summen der ersten vier Spalten ist demnach abzulesen, von welchen Anschaffungs- und Herstellungskosten ursprünglich abgeschrieben wurde:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 1 Spalte 1: Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Im Bruttoanlagespiegel sind in dieser Spalte die historisch kumulierten Werte sämtlicher zu Beginn des Geschäftsjahres (Wirtschaftsjahrs) vorhandenen Anlagegüter erfasst (Bruttoprinzip). In diesen Summen ist demnach abzulesen, von welchen Anschaffungs- und Herstellungskosten ursprünglich abgeschrieben wurde. Tragen Sie die Werte aus dem Vorjahr vor. Auch bereits voll abgesch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2)

Rn. 131 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 In die betrieblichen Aufwendungen der drei Funktionsbereiche "Herstellung" (bzw. "Anschaffung von Handelswaren"), "Vertrieb" und "Allg. Verwaltung" sowie in den Restposten "Sonstiges" gehen – aus der Sicht des GKV – folgende Aufwandsarten ein: "Materialaufwand", "Personalaufwand", "AfA" (außer auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV – vgl. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 2 Spalte 2: Zugänge

Ein Anlagezugang liegt vor[1], wenn ein Wirtschaftsgut in das sogenannte wirtschaftliche Eigentum des Unternehmens übergeht.[2] Der Zugang wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eingetragen. Addieren Sie auch nachträgliche Anschaffungskosten dazu.[3] Erhaltungs- bzw. Reparaturaufwand, der sofort als Betriebsausgaben gebucht werden darf, liegt vor, wenn es dabei ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 4 Spalte 4: Umbuchungen

Umbuchungen erfolgen nicht aufgrund von Mengen- oder Wertänderungen des Anlagevermögens, sondern beinhalten lediglich die Umgliederung bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagespiegels i. S. einer Ausweisänderung. So müssen z. B. im Bau befindliche Anlagen bei Fertigstellung/Inbetriebnahme von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die endgültige Bilan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 6 Spalte 6 bis 10: Kumulierte Abschreibungen

Kumulierte Abschreibungen sind die aus vergangenen Jahren aufgelaufenen Abschreibungen (z. B. nach § 253 HGB) sämtlicher vorhandenen Anlagegüter. Wie bei den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten sind ausgeschiedene Anlagegüter herauszurechnen. Die kumulierten Abschreibungen lassen sich für jede einzelne Position des AV wie folgt berechnen:[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 3 Spalte 3: Abgänge

Beim Abgang eines Anlagegutes durch Verkauf, Entnahme oder Verschrottung werden die ursprünglich aktivierten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in voller Höhe unter den Abgängen erfasst (mengenmäßige Verminderung). Die auf die ausgeschiedenen Vermögensgegenstände entfallenden kumulierten Abschreibungen müssen deshalb im Jahr des Abgangs aus der entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das UKV in der nach § 275 Abs. 3 vorgeschriebenen Form weist demgegenüber die Aufwendungen im betrieblichen Bereich nach den vier Funktionen "Herstellung", "Vertrieb", "Allg. Verwaltung" und "Sonstiges" getrennt aus. Im Übrigen bleibt es bei der Gliederung nach Kostenarten (z. B. Zinsen, Steuern), so, wie es sich aus der identischen Formulier...mehr