Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke

Rz. 210 Die Bilanzierung richtet sich nach den allgemeinen Kriterien des Frameworks. Eher im Sinne einer Klarstellung verlangt IAS 16.7, dass der Grund und Boden als Vermögenswert ausschließlich des sachlichen Anlagevermögens anzusehen ist, wenn mit Wahrscheinlichkeit künftiger ökonomischer Nutzen für das Unternehmen dem Grund und Boden zugeordnet werden kann und die Anschaffu...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.4 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

Rz. 108 Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.[1] Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von § 154 A...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 83 Der Grund und Boden ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten, wobei eine spätere Wertaufholung bis zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit entsprechender Gewinnauswirkung zulässig ist. Abgesehen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommen dabei die Herstellungskosten ka...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.13 Fiktive Anschaffungskosten

Rz. 171 Wird ein unbebautes Grundstück aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt (Einlage), ist es für den Zeitpunkt der Zuführung mit dem Teilwert anzusetzen. Dieser Teilwert stellt die fiktiven Anschaffungskosten dieses Grundstücks für den betrieblichen Bereich dar. Eine derartige Einlage ist jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anz...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.10 Aufwendungen zur Erlangung einer Grunddienstbarkeit

Rz. 154 Ein durch eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht wird Bestandteil des herrschenden Grundstücks und ist steuerlich dem Grund und Boden zuzurechnen. Aufwendungen zur Erlangung einer solchen Grunddienstbarkeit gehören daher zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens.[1] Aufwendungen für eine als Grunddienstbarkeit eingetragene Duldung einer Grenzbebauung sind...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.5 Gebäudeabbruchkosten, die zu Anschaffungskosten beim Grund und Boden führen

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat zu den hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Abbruchkosten und des Restbuchwertes unter Angabe der BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auf die zu unterscheidenden Fälle, wann sofort abziehbare Betriebsausgaben, Herstellungskosten bei neu errichteten Gebäuden oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens vorliegen, vorgenommen (H 6.4 EStH...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 5.3 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (investment properties)

Rz. 215 IAS 40 erfordert eine gedankliche Aufspaltung des Immobilienbestandes in eigenbetrieblich genutzte Immobilien, die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind und Anlageimmobilien oder Renditeliegenschaften (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richtet.[1] Rz. 216 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (investment...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.1 Aufwendungen für die Urbarmachung des Grund und Bodens

Rz. 201 Aufwendungen für die Urbarmachung von Grund und Boden sind Teil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Derartige Aufwendungen sind lt. RFH vom 2.11.1938[1] anzunehmen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Erwerb oder der Herstellung des Grund und Bodens gleichkommen. Es müssen Aufwendungen sein, die den Landwirt erst in di...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.1 Einführung

Rz. 2 Selbstständige Wirtschaftsgüter, obwohl zivilrechtlich nur eine Sache, sind der (nackte) Grund und Boden (unbewegliches nicht abnutzbares Wirtschaftsgut) und das darauf stehende Gebäude (unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut), gleichgültig ob Grund und Boden und Gebäude gleichzeitig oder nur der Grund und Boden erworben und darauf ein Gebäude errichtet wurde.[1] Rz....mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.2 Bodenverbesserungskosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 207 Aufwendungen für Grund und Boden stellen laufende Betriebsausgaben dar, wenn diese der Steigerung der Ertragsfähigkeit der Ackerkrume durch Bodenverbesserung dienen. Dienen die Aufwendungen hingegen der Urbarmachung bisher landwirtschaftlich nicht nutzbarer Flächen, handelt es sich nicht um Betriebsausgaben, sondern um Herstellungskosten des Grund und Bodens.[1] Als B...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.4.7 Teilwertabschreibung auf landwirtschaftlichen Grund und Boden

Rz. 196 Der nach § 55 Abs. 5 EStG zu bestimmende Teilwert landwirtschaftlich genutzter Grundstücke entspricht in der Regel den Wiederbeschaffungskosten, die mit dem erzielbaren Veräußerungspreis übereinstimmen können, aber nicht übereinstimmen müssen. Rein spekulativ motivierte Angebote von Kaufpreisen liegen nach der Marktlage über dem allgemeinen Preisniveau und damit auch...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.2 Als Anschaffungskosten für den Grund und Boden zu behandelnde Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 104 1. Beiträge für erstmalige Anschaffung, Ersetzung und Modernisierung von Gas-, Wasser- und Stromanlagen Sind Wasser-, Strom- und Gasanschlussbeiträge anlässlich der Errichtung eines Betriebsgebäudes nicht für die spezifische betriebliche Nutzung angefallen, dürften sie beim erstmaligen Anfall nicht den Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern dem Grund und Boden des B...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerliche Behandlung geri... / 1 Abschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, sind selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von niedrigem Wert, wie Sportgeräte oder die Ausstattung von Clubräumen. Für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR netto gibt es ein Wahlrecht. Für Steuerpflichtige stehen eine Poolabschreibung und die Sofortabschreibun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Leitsatz 1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts. 2. Die ausschließlich durch ein (Regel‐)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nich...mehr

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Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 2.2 Bestandsbewertung nutzen

Die gelagerten Waren und Rohstoffe müssen mit einem Preis verbunden werden, damit eine Bewertung stattfinden kann. Das sind für selbst hergestellte Teile die Herstellungskosten, für andere die Beschaffungskosten. Die Berechnung bietet trotz aller gesetzlicher Vorschriften Einflussmöglichkeiten, die bereits im Jahresablauf vorbereitet werden können. Die Bewertung mit Herstellu...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.4 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 94 Neben den angeführten Herstellungskosten kennt das Steuerrecht mit § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine Spezialvorschrift, die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls typisierend als Herstellungskosten eines Gebäudes qualifiziert, das entgeltlich erworben worden ist; die sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.3 Zusammenfassung aktivierungspflichtiger und aktivierbarer Bestandteile der Herstellungskosten

Rz. 38 Die nachfolgende Übersicht stellt eine Zusammenfassung über die aktivierungspflichtigen und aktivierbaren Bestandteile der Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz dar.mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 3.2 Abgrenzung Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand

Rz. 51 Der Gegenbegriff zur Herstellung ist die Erhaltung. Sofern durch Aufwendungen lediglich die Funktionsfähigkeit erhalten wird, so liegt grundsätzlich Erhaltungsaufwand vor, der sofort erfolgswirksam abziehbar ist.[1] Rz. 52 Herstellungskosten können mit Erhaltungsaufwendungen zusammentreffen. Dann ist zu entscheiden, inwieweit zu aktivierende Herstellungskosten und sofo...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2 Umfang der Herstellungskosten

2.1 Pflichtbestandteile 2.1.1 Einzelkosten 2.1.1.1 Materialeinzelkosten Rz. 15 Die in Handels- und Steuerrecht zwingend einzubeziehenden Materialeinzelkosten stellen solche Aufwendungen bzw. aufwandsgleiche Kosten dar, die auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen und dem herzustellenden Produkt bzw. dem Kostenträger direkt ohne Schlüsselung zugerechnet werden können.[1] Ro...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.2 Gemeinkosten

2.1.2.1 Material- und Fertigungsgemeinkosten Rz. 24 Sowohl Material- als auch Fertigungsgemeinkosten gehören handels- und steuerrechtlich gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG zu den zwingend einzubeziehenden Bestandteilen der Herstellungskosten. Materialgemeinkosten sind die mit der Lagerung und Wartung des Materials in Zusammenhang stehen...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.1 Einzelkosten

2.1.1.1 Materialeinzelkosten Rz. 15 Die in Handels- und Steuerrecht zwingend einzubeziehenden Materialeinzelkosten stellen solche Aufwendungen bzw. aufwandsgleiche Kosten dar, die auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen und dem herzustellenden Produkt bzw. dem Kostenträger direkt ohne Schlüsselung zugerechnet werden können.[1] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden bei ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2 Wahlbestandteile

2.2.1 Grundsatz Rz. 32 Für die angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, die angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB besteht handelsrechtlich grundsätzlich ein Aktivierungswahlrecht. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 1 EStG best...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2 Bestandteile

2.2.2.1 Kosten der allgemeinen Verwaltung Rz. 33 Von den Kosten der allgemeinen Verwaltung sind die Kosten zur Verwaltung der Fertigung abzugrenzen, die Bestandteil der Fertigungsgemeinkosten darstellen und damit zu den einbeziehungspflichtigen Bestandteilen der Herstellungskosten gehören. Diese umfassen beispielsweise das Lohnbüro oder die Kosten für die Vorbereitung und Kon...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1 Pflichtbestandteile

2.1.1 Einzelkosten 2.1.1.1 Materialeinzelkosten Rz. 15 Die in Handels- und Steuerrecht zwingend einzubeziehenden Materialeinzelkosten stellen solche Aufwendungen bzw. aufwandsgleiche Kosten dar, die auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen und dem herzustellenden Produkt bzw. dem Kostenträger direkt ohne Schlüsselung zugerechnet werden können.[1] Roh-, Hilfs- und Betriebs...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2.3 Zinsen für die Herstellungsfinanzierung

Rz. 35 Zinsen für Fremdkapital gehören grundsätzlich nicht zu den Herstellungskosten, da für diese ein gesetzlich vorgeschriebenes Aktivierungsverbot vorherrscht (§ 255 Abs. 3 Satz 1 HGB). Wird Fremdkapital zur Herstellungsfinanzierung eines Vermögensgegenstandes verwendet, dürfen die Fremdkapitalzinsen aktiviert werden, wenn und insoweit sie auf den Zeitraum (zeitliche Komp...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.3 Vertriebskosten

Rz. 39 Vertriebskosten – unabhängig ihrer Eigenschaft als Einzel- oder Gemeinkosten[1] – dürfen gemäß gesetzlicher Anordnung weder handelsrechtlich (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB) noch steuerrechtlich[2] als Herstellungskosten aktiviert werden. Vertriebskosten fallen nicht im Rahmen des Herstellungsprozesses selbst an, sondern im Zuge der Verteilung der hergestellten Produkte[3] ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.1 Aufstockung

Rz. 60 Bei einer Aufstockung wird ein Gebäude um (mindestens) ein zusätzliches Stockwerk erweitert. Wird bei einem Gebäude eine Aufstockung vorgenommen, liegt eine Erweiterung des Gebäudes vor, welche stets dazu führt, dass die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als laufender Aufwand direkt abziehbar sind, sondern einer Aktivierung als nachträgliche Herstellu...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 3.1 Beginn und Ende des Herstellungsprozesses

Rz. 49 Die Herstellung beginnt mit dem eigentlichen technischen Herstellungsvorgang. Vorbereitungsmaßnahmen können bereits Beginn der Herstellung sein, wenn sie nach dem vorgesehenen betrieblichen Ablauf sachlich unmittelbar der Herstellung dienen, z. B. auftragsgebundene Planungen.[1] Es muss ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang einer Maßnahme zum herzustellenden Vermö...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.5 Gebäudeabbruch

Rz. 112 Die Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen sind nach den Verwaltungsanweisungen wie folgt zu behandeln:[1] Es ist zu unterscheiden, ob das Gebäude vom Unternehmer hergestellt worden ist oder erworben worden ist. Rz. 113mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.2.2 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 28 Für den Wertverzehr des Anlagevermögens respektive für die Abschreibungen kommt gemäß der gesetzlichen Normierung eine Aktivierung als Herstellungskosten nur in Frage, soweit er bzw. sie durch die Fertigung im technischen und wirtschaftlichen Sinne selbst veranlasst worden ist;[1] der Fertigungsprozess muss das auslösende Moment für die Abschreibungen des Anlagevermög...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 32 Für die angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung, die angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB besteht handelsrechtlich grundsätzlich ein Aktivierungswahlrecht. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b Satz 1 EStG besteht dieses Wahl...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.2.2.1 Kosten der allgemeinen Verwaltung

Rz. 33 Von den Kosten der allgemeinen Verwaltung sind die Kosten zur Verwaltung der Fertigung abzugrenzen, die Bestandteil der Fertigungsgemeinkosten darstellen und damit zu den einbeziehungspflichtigen Bestandteilen der Herstellungskosten gehören. Diese umfassen beispielsweise das Lohnbüro oder die Kosten für die Vorbereitung und Kontrolle der Fertigung. Als Kosten der allge...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.1 Herstellung

Rz. 58 Die Herstellungskosten eines Gebäudes ergeben sich primär aus den Aufwendungen für seine erstmalige Herstellung bzw. Errichtung. Des Weiteren decken auch die in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kodifizierten Aufwendungen für Erweiterungen und wesentliche Verbesserungen über den ursprünglichen Zustand des Vermögensgegenstandes hinaus im Wesentlichen den Bereich der Gebäude ab. ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.2 Ursprünglicher Zustand

Rz. 73 Zur Qualifizierung der wesentlichen Verbesserung ist zunächst Voraussetzung, dass der ursprüngliche Zustand des Vermögensgegenstandes festzustellen ist, der vor der durchgeführten Maßnahme vorgelegen hat. Dies ist der Zustand im Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung durch den Unternehmer oder auch durch dessen Rechtsvorgänger im Fall des unentgeltlichen Erwerbes....mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.1 Abgrenzung

Rz. 72 Aufwendungen sind auch dann Herstellungskosten, wenn diese aus einer über den ursprünglichen Zustand eines Vermögensgegenstandes hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Vermögensgegenstandes resultieren (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Unter Beachtung dieser beiden Voraussetzungen fallen ebenso Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, soweit sie nicht bereits...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.4.3 Verbesserung von Anlagen

Rz. 110 Wird lediglich eine einzelne Anlage im Gebäude über den ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert, so ist dies in der Regel keine wesentliche Verbesserung des Gebäudes insgesamt. Ist daher die Anlage ein unselbstständiger Gebäudeteil, so sind die Bauaufwendungen laufende Aufwendungen und damit sofort als Betriebsausgaben abzusetzen. Ist aber die Anlage ein ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 3 Einzelfragen

3.1 Beginn und Ende des Herstellungsprozesses Rz. 49 Die Herstellung beginnt mit dem eigentlichen technischen Herstellungsvorgang. Vorbereitungsmaßnahmen können bereits Beginn der Herstellung sein, wenn sie nach dem vorgesehenen betrieblichen Ablauf sachlich unmittelbar der Herstellung dienen, z. B. auftragsgebundene Planungen.[1] Es muss ein unmittelbarer sachlicher Zusammen...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3 Wesentliche Verbesserung

4.3.1 Abgrenzung Rz. 72 Aufwendungen sind auch dann Herstellungskosten, wenn diese aus einer über den ursprünglichen Zustand eines Vermögensgegenstandes hinausgehenden wesentlichen Verbesserung des Vermögensgegenstandes resultieren (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Unter Beachtung dieser beiden Voraussetzungen fallen ebenso Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen, soweit s...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.4 Aufteilung der Gebäudebestandteile

4.4.1 Unselbstständige Gebäudebestandteile Rz. 103 Ein Gebäudeteil ist unselbstständig, wenn er der eigentlichen Nutzung als Gebäude dient. Unselbstständige Gebäudeteile sind auch räumlich vom Gebäude getrennt errichtete Baulichkeiten, die in einem so engen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, dass es ohne diese Baulichkeiten als unvollständig erscheint...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4 Besonderheiten bei Gebäuden

4.1 Herstellung Rz. 58 Die Herstellungskosten eines Gebäudes ergeben sich primär aus den Aufwendungen für seine erstmalige Herstellung bzw. Errichtung. Des Weiteren decken auch die in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kodifizierten Aufwendungen für Erweiterungen und wesentliche Verbesserungen über den ursprünglichen Zustand des Vermögensgegenstandes hinaus im Wesentlichen den Bereich d...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2 Erweiterung

4.2.1 Aufstockung Rz. 60 Bei einer Aufstockung wird ein Gebäude um (mindestens) ein zusätzliches Stockwerk erweitert. Wird bei einem Gebäude eine Aufstockung vorgenommen, liegt eine Erweiterung des Gebäudes vor, welche stets dazu führt, dass die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als laufender Aufwand direkt abziehbar sind, sondern einer Aktivierung als nachtr...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.2.1 Material- und Fertigungsgemeinkosten

Rz. 24 Sowohl Material- als auch Fertigungsgemeinkosten gehören handels- und steuerrechtlich gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG zu den zwingend einzubeziehenden Bestandteilen der Herstellungskosten. Materialgemeinkosten sind die mit der Lagerung und Wartung des Materials in Zusammenhang stehenden Kosten. Unter dem Begriff der Fertigungs...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.4 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 44 Gemäß § 248 Abs. 2 HGB können handelsrechtlich die vom Unternehmen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – mit Ausnahme der in § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB genannten selbst geschaffenen Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbaren immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – aktiviert werden. Wird das ...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.2 Anbau

Rz. 62 Auch Anbauten an einem Gebäude sind als Erweiterung zu qualifizieren. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen stellen nachträgliche Herstellungskosten dar.[1] Bei Anbauten ist dahingehend zu unterscheiden, ob eine sogenannte Verschachtelung zwischen dem bisherigen Gebäude und dem Anbau vorliegt. Rz. 63 Nach der Rechtsprechung des BFH führt erst eine Mehrzahl b...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.3 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 78 Bei der wesentlichen Verbesserung muss es sich um eine das Wesen eines Gegenstandes betreffende Veränderung seiner Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit handeln.[1] Ersetzt z. B. ein Versorgungsunternehmen eine alte Leitung seines Versorgungsnetzes durch eine neue mit einer höheren Leistungsfähigkeit, um gegenwärtige oder künftige Kapazitätsengpässe des Leitungsnetze...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 2.1.1.2 Fertigungseinzelkosten

Rz. 20 Auch Fertigungseinzelkosten sind sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zwingend zu aktivieren. Unter den Fertigungseinzelkosten im Sinne von Lohnkosten sind hierbei insbesondere die Fertigungslöhne zu verstehen.[1] Diese umfassen die den Produkten direkt zurechenbaren Bruttolöhne und beinhalten somit auch die Lohnnebenkosten wie die gesetzlichen und tarifli...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.2.3 Vergrößerung der nutzbaren Fläche

Rz. 66 Auch Aufwendungen zur Vergrößerung der nutzbaren Fläche sind Erweiterungsaufwendungen, die als Herstellungskosten zu aktiviert sind.[1] Auf den Umfang der Vergrößerung kommt es hierbei nicht an. Es reicht jede geringfügige Vergrößerung der Nutzfläche aus; z. B. Vergrößerung der Nutzfläche durch eine Dachgaube, einen Balkon, eine Terrasse über die ganze Gebäudeseite, A...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.5 Feststellungslast

Rz. 101 Die Feststellungslast trägt hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben/Werbungskosten aufgrund des Veranlassungszusammenhangs der Steuerpflichtige. Hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung oder eine Herstellung der Betriebsbereitschaft begründen und damit die Behandlung als Herstellungskoste...mehr