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Verkaufskommission / 4 Welche Vergütung der Verkaufskommissionär erhält

Jean Bramburger-Schwirkslies, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Bei der Verkaufskommission übernimmt es der Kommissionär, Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen für Rechnung des Kommittenten an einen Dritten zu verkaufen. Dabei kann die Ware entweder über das Lager des Kommissionärs oder direkt vom Kommittenten an den Käufer gehen. Im Gegensatz zum Einkaufskommissionär wird der Verkaufskommissionär nicht Eigentümer der Ware.

Neben der Verkaufsprovision und Auslagenersatz erhält der Verkaufskommissionär oft eine sogenannte Delkredere-Provision, wenn er für den Zahlungseingang besonders haftet.

Der Kommittent bucht bei Übergabe der Ware an den Kommissionär die Ware vom allgemeinen Warenkonto auf das Kommissionswarenkonto um, und zwar zum Einstandspreis.

Fabrikationsbetriebe buchen die Herstellungskosten: Kommissionswarenkonto an Fertigfabrikate.

Beim Verkauf der Kommissionsware wird das Konto des Kommissionärs mit dem erzielten Verkaufserlös belastet.

Auf die Führung eines Kommissionswarenkontos wird häufig verzichtet. In einem derartigen Fall muss die inventurmäßige Erfassung der Kommissionslagerbestände auf andere Weise gewährleistet sein, zum Beispiel durch eine Lagerkartei.

Obwohl der Kommissionär nicht Eigentümer der Ware wird, kann er den Durchgang der Ware ebenfalls auf einem Kommissionswarenkonto festhalten. Hierzu besteht jedoch kein Zwang. Er kann den Eingang der Kommissionsware auch in einem Nebenbuch aufzeichnen und erst beim Verkauf den Erlös unmittelbar dem Kommittenten gutschreiben.

4.1 Der Kommittent muss die Kommissionsware bilanzieren

Der Verkaufskommissionär wird weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer der ihm vom Kommittenten übergebenen Ware. Deshalb muss der Kommittent die im Kommissionslager befindliche Ware im Inventar und in der Bilanz erfassen. Der Kommittent schließt das Kommissionswarenkonto über das Schlussbilanzkonto ab.

Hat der Kommissionär ein Kommission...

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