Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 6 [Autor/Stand] Der vorläufige Sachwert (§ 189 Abs. 3 Satz 1 BewG), der sich regelmäßig aus der Addition von Bodenwert und Gebäudesachwert ergibt, ist durch Multiplikation mit einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzupassen (§ 189 Abs. 3 Satz 2 BewG). Wie bei der Verkehrswertermittlung ist eine Anpassung zur "Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt" erforderlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Herstellungskosten

Tz. 8 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der Begriff der Herstellungskosten ist handelsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich nicht einheitlich definiert und zum Teil auch umstritten. Tz. 9 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Steuerrechtlich rechnen zu den Herstellungskosten alle Aufwendungen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft tätigt, um das betreffende ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] § 86 BewG enthält in Abs. 1 bis Abs. 4 eine abschließende Regelung hinsichtlich der im Rahmen des Substanzwertverfahrens vorzunehmenden altersbedingten Abschreibung. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der Wertminderung ist § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG. Maßgeblich ist demzufolge das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt.[2] (vgl. Rz. 156 bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abweichende Grundstücksgrößen bei Ein- und Zweifamilienhäusern

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind, können auf dem Grundstücksmarkt unterschiedlich hohe Bodenwerte pro Quadratmeter in Abhängigkeit von der absoluten Grundstücksgröße beobachtet werden. Nach der Gesetzesbegründung steigt der Bodenwert bei kleiner werdenden Grundstücken ab einer Grundstücksgröße von ca. 500 m[2] in Relatio...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs bei Schenkungen unter Lebenden

Rz. 42 [Autor/Stand] Entgegen § 1 Abs. 2 ErbStG, wonach die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Erwerbe unter Lebenden gelten, war nach der früheren BFH-Rechtsprechung § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG nicht auf Schenkungen unter Lebenden anwendbar.[2] Die Bereicherung des Empfängers sei dort bereits Tatbestandsmerkmal. Diese Rechtsprechung ist überholt, weil nunme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht bebaubare selbständig nutzbare Teilflächen

Rz. 68 [Autor/Stand] Nach A 257.4 Abs. 3 AEBewGrSt ergibt sich der Wert einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche regelmäßig aus dem Produkt der Fläche und dem Bodenrichtwert für eine nicht bauliche Nutzung. Dabei geht die Finanzverwaltung von einer nicht bebaubaren selbständig nutzbaren Teilfläche insb. aus, wenn die Grundstücksteilfläche in einer Bodenrichtwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 189 BewG enthält die verfahrenstechnischen Regelungen zum typisierten Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 1.1 [Autor/Stand] Durch Art. 19 JStG 2022[4] wurde die Norm angepasst und die Aussage zur Erfassung der Werteinflüsse der baulichen A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsstichtag ab 1.1.2016 bis 31.12.2022

Rz. 37 [Autor/Stand] Ein mit einem unterkellerten Zweifamilienhaus (Baujahr 1961) bebautes Grundstück ist zum 4.2.2021 zu bewerten. Das Grundstück ist 800 m2 groß. Der Bodenrichtwert beträgt 250 EUR/m2. Das Zweifamilienhaus (Gebäudestandard "Basis") verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und hat insgesamt eine Wohnfläche von 200 m2. Die Brutto-Grundfläche beträgt 450 m2. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bereicherung

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer wird erhoben, um den Zuwachs an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger ein in Geld messbarer Vermögensvorteil (so § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) zufließt. Hat z.B. ein Nacherbe selbst durch Baumaßnahmen auf einem nachlasszugehörigen Grundstück zu Lebzeiten des Vorerben in Erwartung der Nacher...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Immobilienwertermittlungsverordnung 2021

Rz. 20 [Autor/Stand] Die sog. Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021[2]) vom 14.7.2021 ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten und hat nach mehr als elf Jahren die bis dahin geltende sog. Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010[3]) abgelöst (s. Rz. 19.2). Mit der neuen Verordnung soll lt. dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Ba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Umrechnungskoeffizienten bei einer Bodenrichtwertzone

Rz. 72 [Autor/Stand] Sofern für die nicht bebaubare selbständig nutzbare Teilfläche kein gesonderter Bodenrichtwert ausgewiesen wird, der die geringere Nutzbarkeit dieser Fläche berücksichtigt, ist nach A 257.4 Abs. 3 Satz 3 AEBewGrSt der Umrechnungskoeffizient nach Anlage 36 zum BewG auf die Gesamtfläche einschließlich der selbständig nutzbaren Teilfläche anzuwenden. Beispi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertungsstichtag bis zum 31.12.2015

Rz. 36 [Autor/Stand] Ein mit einem unterkellerten Zweifamilienhaus (Baujahr 1955) bebautes Grundstück ist zum 4.12.2015 zu bewerten. Das Grundstück ist 800 m2 groß. Der Bodenrichtwert beträgt 220 EUR/m2. Das Zweifamilienhaus (mittlerer Ausstattungsstandard) verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und hat insgesamt eine Wohnfläche von 200 m2. Die Brutto-Grundfläche beträgt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Immobilienwertermittlungsverordnung 2010

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010[2]) vom 19.5.2010 ist zum 1.7.2010 in Kraft getreten und hat nach mehr als 20 Jahren die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung (WertV [3]) abgelöst (s. Rz. 13). Anlass für die Novellierung war die Tatsache, dass sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt durch neue stadtentwicklungs- u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG

Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an das Sachwertverfahren nach den §§ 21 ff. I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbezogen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 257 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Nachlassaktiva

Rz. 26 [Autor/Stand] Nicht zum positiven Vermögensanfall gehören: originär entstandene Geschäftswerte [2]; der Verkaufserlös einer vom Erblasser geerbten freiberuflichen Praxis (s. § 96 BewG Rz. 145) soll nach Geck [3] ebenfalls nicht dazu gehören, weil insofern die gleichen Regeln gelten müssten; die Entschädigung aus einer Luftunfallversicherung, bereits vorher vom Erblasser ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 189 Bewertung im Sachwertverfahren

Schrifttum: Drosdzol, Die Bewertung und Besteuerung des Erwerbs von Grundvermögen – Die Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, ZEV 2009, 7; Drosdzol, Erbschaftsteuerreform – Die Bewertung des Grundvermögens nach den gleich lautenden Ländererlassen vom 5.5.2009, DStR 2009, 1405; Eisele, Der gemeine Wert als gesetzliche Bewertungszielgröße – Erbschaftsteuerreformgesetz: Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsverordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das in den §§ 189–191 BewG geregelte Sachwertverfahren des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes wurde ursprünglich aus dem Sachwertverfahren nach §§ 21 ff. der Wertermittlungsverordnung (WertV [2] ) abgeleitet. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 sind Anpassungen an die mittlerweile geltende Sachwertrichtlinie [3] vorgenommen worden. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerbilanzwertverfahren nach § 147 BewG

Rz. 22.1 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG weist erhebliche Unterschiede gegenüber dem Steuerbilanzwertverfahren nach § 147 BewG (Sonderfall) auf. Das im Vierten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG implementierte sog. Steuerbilanzwertverfahren ist für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Grundbesitzwertfeststellungen von Sonderfällen mit einem Be...mehr

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§ 33 Erlass wegen wesentlic... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 33 GrStG enthält in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung sowohl Erlassregelungen bei wesentlicher Ertragsminderung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für bebaute Grundstücke. Zur Rechtsentwicklung vgl. Rz. 14 ff. Rz. 7 [Autor/Stand] Die Neufassung des Grundsteuergesetzes gilt erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 (§ 37...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 60 [Autor/Stand] Da das Erbschaftsteuergesetz die Bereicherung des Erwerbers erfassen will, geht es vom Nettoprinzip aus (s. Rz. 3). Abzugsfähig sind demnach alle Erwerbsschmälerungen bzw. Schulden und Lasten. Der Begriff Nachlassverbindlichkeiten ist insofern zu eng gefasst (s. Rz. 39), zumal Erwerbsschmälerungen auch bei du Schenkungen unter Lebenden zu beachten sind (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenwert

Rz. 10 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts ist der "Bodenwert nach § 247 BewG". Rz. 11 [Autor/Stand] Es sei darauf hingewiesen, dass § 247 BewG den Begriff des "Bodenwerts" nicht definiert. Vielmehr regelt § 247 Abs. 1 BewG lediglich die Ermittlung des "Grundsteuerwerts" von unbebauten Grundstücken. Dieser ergibt sich durch Multiplikation der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsstichtag ab 1.1.2023

Rz. 38 [Autor/Stand] Ein mit einem unterkellerten Zweifamilienhaus (Baujahr 1963) bebautes Grundstück ist zum 31.8.2023 zu bewerten. Das Grundstück ist 800 m2 groß. Der Bodenrichtwert beträgt 250 EUR/m2. Das Zweifamilienhaus (Gebäudestandard "Basis") verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss und hat insgesamt eine Wohnfläche von 200 m2. Die Brutto-Grundfläche beträgt 450 m2....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Besondere Verwaltungsregelungen für einzelne Grundstücksarten

Rz. 51 [Autor/Stand] Durch Verwaltungsanweisung sind für einzelne besondere Grundstücke besondere Regelungen – insb. hinsichtlich der Zuordnung zu den einzelnen Gebäudearten – getroffen worden: Bahngebäude: Die besonderen Verhältnisse der Betriebe von Bahnen haben zusätzliche spezielle Differenzierungen hinsichtlich der beiden Aspekte gewöhnliche Lebensdauer sowie jährliche W...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / I. Überblick über die Erlasstatbestände

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 32 GrStG beginnt der vierte Abschnitt des GrStG, der verschiedene Erlasstatbestände regelt, die als Spezialregelungen Vorrang vor den allgemeinen Billigkeitsregelungen der §§ 163, 227 AO haben, deren Anwendung jedoch nicht ausschließen.[2] Der Gesetzgeber versteht die reformierte Grundsteuer weiterhin als eine Sollertragsteuer, die an den Grundbesit...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Gewerbesteuer – Erweiterte Kürzung

Tz. 18 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Anhang 7). Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis z...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / I. Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung

Rz. 71 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 sieht den Erlass für Grundbesitz mit Gebäuden vor, in denen sich Gegenstände von kultureller Bedeutung befinden. Das Erhaltungsinteresse der öffentlichen Hand besteht hier an den Gegenständen, die sich in Gebäuden befinden, nicht am Gebäude selbst.[2] Die Regelung kommt nur in Betracht, sofern nicht Befreiungstatbestände der §§ 3 ff. GrStG gr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachwertverfahren nach §§ 83 ff. BewG

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem bei der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer bis zum 31.12.2024 anzuwendenden Sachwertverfahren nach §§ 83 ff. BewG auf. Auch dort wird der Grundstückswert aus einem Bodenwert und einem Gebäudewert ermittelt. Allerdings ist bei der Einheitsbewertung regelmäßig der W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Definition der selbständig nutzbaren Teilflächen

Rz. 52 [Autor/Stand] Nach § 257 Abs. 2 BewG darf der Wert von "selbständig nutzbaren Teilflächen" nicht mit dem abgezinsten Bodenwert werden. Vielmehr ist der volle Bodenwert zu erfassen. Eine Umschreibung des Begriffs "selbständig nutzbare Teilflächen" erfolgt in § 257 Abs. 3 BewG. Danach muss die Fläche eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen, um von der Abzinsung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 33 Erlass wegen wesentlic... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat ihre Wurzeln in § 26a Ziff. 1 GrStG des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie §§ 7, 10 bis 19 der Grundsteuererlassverordnung (GrStErlVO) vom 26.3.1952[3] und wurde in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 aufgenommen.[4] Durch die Grundsteuerrechtsreform 1973 war bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft vier Fünf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sachwertfaktoren bei progressiver Abschreibung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die Frage, ob vom Gutachterausschuss ermittelte und im Grundstücksmarktbericht zur Verfügung gestellte Sachwertfaktoren anzuwenden sind, bei deren Berechnung vom Gutachterausschuss eine progressive Alterswertminderung zugrunde gelegt wurde, ist seinerzeit nicht von der Finanzverwaltung beantwortet worden. In diesen Fällen hat der Gutachterausschuss die A...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Die Kündigungsfrist beginnt auch dann mit dem Abschluss des Mietvertrages, wenn das Mietverhältnis noch nicht in Vollzug gesetzt worden ist; damit kann der Kündigungstag auch bereits vor dem Beginn des Mietverhältnisses liegen (BGH, Urteil v. 21.2.1979, VIII ZR 88/78, BGHZ 73, 350, 352; Urteil v. 29.10.1986, VIII ZR 253/85, BGHZ 99, 54, 60). Dies gilt auch dann, wenn e...mehr

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ZErb 11/2023, Sachliche Zus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Die Klägerinnen sind die Töchter des am xx.xx.2017 in München verstorbenen Erblassers, die Beklagte war dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser hatte mit seiner vorverstorbenen ersten Ehefrau am xx.xx.2008 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Klägerinnen als E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudesachwert

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Sachwert des Grundstücks ist als Ergebnis der Wertermittlung im Sachwertverfahren als Grundbesitzwert festzustellen. Der Sachwert ergibt sich aus dem mittels einer Wertzahl an den gemeinen Wert angeglichenen vorläufigen Sachwert des Grundstücks. Dieser ergibt sich wiederum aus der Summe des jeweils getrennt zu ermittelnden Bodenwerts und Gebäudesachw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Zu den durch § 580 erfassten Mietverhältnissen gehört die Geschäftsraummiete, die Miete von beweglichen Sachen, die Miete von Grundstücken oder Grundstücksteilen und die Miete von Schiffen. Bei Mischmietverhältnissen kommt es auf den Schwerpunkt der Nutzung an, ob ein Gewerbe oder ein Wohnraummietvertrag vorliegt (BGH, Urteil v. 9.7.2014, VIII Z 376/13, ZMR 2014, 871); wenn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Überblick über das Sachwertverfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Im Sachwertverfahren der Grundbesitzbewertung nach §§ 189 ff. BewG wird der Gebäudesachwert getrennt vom Bodenwert ermittelt. Der Bodenwert ist der nach § 179 BewG ermittelte Wert des (fiktiv) unbebauten Grundstücks. Der Gebäudesachwert (s. § 190 BewG bis 31.12.2015 bzw. § 190 BewG bis 31.12.2022) ergibt sich für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2022 au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.2.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft bzw. GbR)

Rz. 240 Die GbR ist die zivilrechtliche Grundform gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse. Nach § 705 Abs. 1 BGB ist für sie lediglich erforderlich, dass sich mehrere durch Gesellschaftsvertrag verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Ist der Zweck auf eine gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 2 EStG ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachwertfaktoren in Wertspannen

Rz. 14 [Autor/Stand] Veröffentlicht der örtliche Gutachterausschuss die Sachwertfaktoren lediglich in Wertspannen, gibt die Finanzverwaltung vor, dass der Sachwertfaktor anzusetzen ist, der der typisierten (gesetzlichen) Wertzahl nach Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 bzw. nach Anlage 25 zum BewG i.d.F. bis 31.12.2022 weitestgehend entspricht.[2] Dies bedeutet: Liegt d...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / IV. Kausalität

Rz. 89 [Autor/Stand] § 32 Abs. 2 setzt ebenfalls eine Kausalität zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Gebäude mit Gegenständen von kultureller Bedeutung und der Unrentabilität voraus. Das ergibt sich klar aus dem Wortlaut ("durch").[2] Ein Erlass kommt nicht in Betracht, wenn der Grundbesitz auch ohne die in § 32 Abs. 2 genannte Nutzung defizitär wäre.[3]...mehr

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§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] Während die Finanzbehörden der Länder für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig sind, obliegt die Festsetzung der Grundsteuer grds. den hebeberechtigten Gemeinden (zu Ausnahmen vgl. Rz. 47). Sie sind auch zuständig für die Prüfung und Gewährung des Grundsteuererlasses. Der Erlass wird nur auf Antrag des ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Tod des Mieters führt außer bei Mietverhältnissen auf Lebenszeit (§ 544 Satz 2) nicht zu einer automatischen Beendigung des Mietverhältnisses. Vielmehr tritt der Erbe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge grds. in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein (§§ 1922 Abs. 1, 1967 Abs. 1). Praxis-Tipp Außerordentliches Kündigungsrecht Bei Mietverhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertzahl

Rz. 35 [Autor/Stand] Der sich grundsätzlich aus Bodenwert und Gebäudesachwert ergebende vorläufige Sachwert des Grundstücks ist mittels einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Anwendung der Wertzahl richtet sich nach § 191 BewG . Dabei ermittelt sich die maßgebliche Wertzahl unter Berücksichtigung der Grundstücksart, der Höhe des vorläufigen ...mehr

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§ 33 Erlass wegen wesentlic... / I. Wirtschaftliche Verhältnisse des Betriebs

Rz. 36 [Autor/Stand] Weitere Voraussetzung für den Teilerlass der Grundsteuer ist die Unbilligkeit der Einziehung. In der bis 31.12.2024 geltenden Fassung der Norm legt § 33 GrStG Abs. 1 Satz 3 dieses Erfordernis für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke zugrunde. Damit entspricht § 33 Abs. 2 Satz 1 GrStG in dieser Hinsic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gegenstand des Erwerbs

Rz. 7 [Autor/Stand] Bekommt jemand Geld geschenkt zum Erwerb eines bestimmten Gegenstands, so gilt als Erwerb der Gegenstand, über den der Beschenkte endgültig verfügen kann. Die vom BFH entwickelten Grundsätzen der mittelbaren Schenkung (s. § 7 ErbStG Rz. 120 ff.), die nicht nur für Grundstücke, sondern auch für alle als Zuwendungsobjekt in Betracht kommenden Gegenstände ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.5 Betriebsaufspaltung

Rz. 137 Die von der Rspr. entwickelte Konstruktion der Betriebsaufspaltung ist Reaktion auf Gestaltungen, die insbesondere im Hinblick auf die GewSt-Belastung, aber auch aus Anlass einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung eine Aufspaltung eines Gewerbebetriebs in eine Besitzgesellschaft und eine Betriebsgesellschaft zum Ziel haben, wobei die hinter dem Gesamtunternehmen ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abzinsungsfaktoren (Abs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Abzinsung erfolgt durch Anwendung des sich aus Anlage 41 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktors auf den Bodenwert nach § 257 Abs. 1 BewG. Dabei hängt der jeweilige Abzinsungsfaktor vom Liegenschaftszinssatz nach § 256 BewG und von der Restnutzungsdauer des Gebäudes nach § 253 Abs. 2 Satz 3 bis 6 BewG ab. Beispiel: Auf einem 500 qm großen Grundstück ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mehrere Bodenrichtwertzonen

Rz. 39 [Autor/Stand] Sofern ein mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebautes Grundstück in mehr als einer Bodenrichtwertzone liegt, ermittelt sich der Bodenwert nach § 247 BewG unter Berücksichtigung aller Bodenrichtwerte und der jeweils dazu gehörenden Grundstücksflächen. Dabei ist der Umrechnungskoeffizient nach Anlage 36 zum BewG in der Regel auf die gesamte Grundstücksf...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / b. Ermittlung von begünstigungsfähigem Betriebsvermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG

Bei den Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen wird zunächst unterschieden zwischen begünstigungsfähigem, begünstigtem und dem Verwaltungsvermögen. § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG verweist auf § 13b Abs. 2 ErbStG zur näheren Bestimmung. Eine Auflistung von begünstigungsfähigem Vermögen ergibt sich aus § 13b Abs. 1 Nr. 1-3 ErbStG. Folglich fällt unter begünstigungsfähiges Vermöge...mehr