Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnermittlung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investmentfonds / 2.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Für die Gewinnermittlung gilt § 20 Abs. 4 EStG entsprechend. Hieraus folgt der Abzug von Veräußerungskosten, Versteuerung von Währungsgewinnen bei nicht in EUR getätigten Geschäften und die Anwendung der Fifo-Methode. Auch der...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 4. Auffassung der Finanzverwaltung

Das ausschlaggebende BFH-Urteil v. 24.10.2017, welches für die Anerkennung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes solche Zusatzleistungen erfordert, die das übliche Maß i.R. einer langfristigen Vermietung von Wohnungen überschreitet, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Entsprechend hielt die Finanzverwaltung an ihrer bishe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / 7 Zurechnung der Gewinne und Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahrs – einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne – in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet.[1] Praxis-Beispiel Gewinnzurechnung Das Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs dauert vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022. Der Gewerbetreibende hat seinen Gewinn dami...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Beim Betriebsvermögen zu berücksichtigende Schulden

Rz. 4 Die Einbeziehung von Schulden und sonstigen Abzügen im Rahmen der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens setzt nach § 103 Abs. 1 BewG voraus, dass es sich um Schulden handelt, die im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen zählen (Grundsatz der Bestandsidentität).[10] Weitere Voraussetzung ist, dass die Schu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gesamthandsvermögen

Rz. 25 Das Betriebsvermögen von gewerblichen sowie gewerblich geprägten Personengesellschaften und diesen gleichstehenden Gemeinschaften (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 BewG), also von Mitunternehmerschaften im ertragsteuerlichen Sinne,[55] umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, die zum Gesamthandsvermö...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Das Betriebsvermögen umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Als Gewerbebetrieb im Sinne des Satzes 1 gilt auch der Betrieb von Gesellschaften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, deren Ort der Ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Schulden und sonstige Abzüge beim Finanzmitteltest (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 22 Grundsätzlich gilt auch im Rahmen des Finanzmitteltests der Schuldenbegriff des § 103 BewG.[59] allerdings sind hier auch Kosten zu berücksichtigen, die im Rahmen der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung nicht als Schulden/Abzüge Betracht kommen. Dies gilt namentlich für Rückstellungen, deren Bildung der Steuerbilanz ein steuerliches Patentierungsverbot entgegensteht.[...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften als Steuerschuldner

Rz. 22 Personengesellschaften sind insb. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) die Kommanditgesellschaft (KG) die GmbH & Co KG und die atypische stille Gesellschaft, nicht jedoch die typische stille Gesellschaft, weil bei ihr der gesellschaftliche Zusammenschluss nur im Innenverhältnis besteht. Die steuerliche Behandlung von Persone...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Aufschiebend bedingter oder befristeter Erwerb

Rz. 7 Wirtschaftsgüter, deren Erwerb aufschiebend bedingt oder befristet ist, werden erst berücksichtigt, wenn die Bedingung oder Befristung eingetreten ist (§§ 4, 8 BewG). Das spricht für eine Zurechnung, um die es indes nicht geht. Rz. 8 Denn wie sich eine Bedingung oder Befristung auf die Zurechnung eines Erwerbs auswirkt, ist eine Frage des Einzelsteuergesetzes oder des §...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Begriffsbestimmung

Rz. 3 § 95 Abs. 1 BewG verweist für die Definition des Begriffs Betriebsvermögen auf § 15 Abs. 1 u. 2 EStG. Das Betriebsvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne umfasst alle Teile eines Gewerbebetriebes, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören.[6] Das sind alle Wirtschaftsgüter, die für betriebliche Zwecke eingesetzt werden, deren Erwerb betrieb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – Verwaltungsauffassung

Rz. 232 Nach Auffassung der Finanzverwaltung sprechen für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs insbesondere der Umfang der Geschäfte, das Unterhalten eines Büros, die Buchführung zur Gewinnermittlung sowie eine umfangreiche Organisationsstruktur zur Durchführung der Geschäfte. Gleiches gilt für die Bewerbung der Tätigkeit sowie für das Anbieten der Dienstleis...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ee) Schuldenkürzung

Rz. 295 Zunächst ist vom Wert der Finanzmittel der Wert der Altersversorgungsverpflichtungen i.S.v. § 13b Abs. 3 ErbStG abzuziehen (soweit er nicht bereits durch eine Verrechnung mit jungem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG, und sonstigem Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 1–4 ErbStG, verbraucht ist).[773] Soweit Finanzmittel und Schulden im Rahmen der Anwendu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 29 Außer dem (Anteil am) Gesamthandsvermögen gehören zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gem. § 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 BewG auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, soweit diese Wirtschaftsgüter bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören. Gleiches gilt für hiermit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Betriebsvermögen, Abs. 5

Rz. 57 Auch für Betriebsvermögen (Einzelunternehmen und Beteiligungen an gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften – Mitunternehmeranteile) wird auf das BewG verwiesen (§ 12 Abs. 5 BewG). Wie bei den Anteilen an (nicht notierten) Kapitalgesellschaften erfolgt die Verweisung über die Verfahrensvorschrift des § 151 Abs. 1 BewG. Aus dessen Nr. 2 ergibt sich,...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Erbanfall und Unternehmensvermögen

Rz. 22 Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Bereicherung des Erwerbers ist zu differenzieren zwischen Vermögensgegenständen des Privatvermögens und des Betriebsvermögens. Lag beim Erblasser Betriebsvermögen vor, so wird dies auch als Betriebsvermögen beim Erwerber behandelt, sofern er den Betrieb unverändert fortführt. Möchte der Erwerber also d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.1 Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nur möglich, wenn der Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich dauerhaft im Wert gemindert ist (dies würde nach IAS 36 der vorgeschaltete Indikatortest abfangen). Bei Finanzanlagevermögen besteht diesbezüglich ein Wahlrecht. Die Dauerhaftigkeit der Wertminderung wird im HGB nicht konkretisiert. In den Grundsätzen ordnungsmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / 2.2 Weitere steuerliche Besonderheiten

Durch die Regelungen zur steuerlichen Gewinnermittlung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergibt sich auch beim Umfang des Eigenkapitals einer Personengesellschaft eine Abweichung zur Handelsbilanz. Zum steuerlichen Eigenkapital des Gesellschafters rechnet nämlich auch das Kapital in den Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen.[1] So gehören insbesondere der Gesellschaft überla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenkapital / Zusammenfassung

Begriff Eigenkapital ist vereinfacht gesprochen der Unterschied zwischen dem Vermögen und Schulden eines jeden Unternehmens. Durch dieses wird insbesondere ausgedrückt, in welchem Umfang eine Finanzierung des Unternehmens durch den oder die Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter erfolgt, da das Eigenkapital dem Unternehmen auf Dauer oder zumindest längerfristig zur Verfügung ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / VI. Fazit

Anwendung des § 8 EStDV (noch) korrekt? Sollten in der Gewinnermittlung Aufwendungen für einen Grundstücksteil erklärt worden sein (vor allem wohl als Aufwand für ein häusliches Arbeitszimmer/Praxis im eigenen Haus/in der eigenen Wohnung) und wurde dieser Grundstücksteil nicht in der Bilanz bzw. im EÜR-Anlageverzeichnis ausgewiesen, wird bei der Veranlagung verstärkt darauf zu ...mehr

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Betriebsaufgabe in rechtsve... / c) Praktische Relevanz

Seltsamerweise kommen derartige Fallgestaltungen in der Besteuerungspraxis immer wieder vor, obwohl diese Fälle als Risikofälle ausgesteuert werden und in einigen Bundesländern als Sachgebietsleiter-Vorbehaltsfälle gekennzeichnet sind, d.h. hier gilt das Vier-Augen-Prinzip, weil der Sachgebietsleiter den Fall nach Prüfung freigeben muss. Vorliegend: nicht erkannte Betriebsaufga...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.6 Abzugsfähige Aufwendungen

Rz. 19 § 24 EStG ist insofern ungenau formuliert, als die Vorschrift in Nr. 1 und Nr. 3 unter Einkünften nur Einnahmen versteht; dies findet sich auch bei der Beschreibung der Überschusseinkünfte (z. B. § 19 Abs. 1 S. 1 EStG). Mit der Entschädigung in sachlich unmittelbarem Zusammenhang stehende Aufwendungen (z. B. Beratungs- und Prozesskosten) sind jedoch unzweifelhaft als ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.5 Entschädigungen bei Gewinneinkünften

Rz. 36 Der RFH hat § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auf Gewinneinkünfte nicht angewandt.[1] Dies wurde vom BFH ausdrücklich aufgegeben.[2] Die Rspr. der Folgezeit blieb jedoch insofern bis 1978 restriktiv, als den Worten "entgangene oder entgehende Einnahmen" entnommen wurde, dass es sich – anders als bei § 24 Nr. 1 Buchst. b und c EStG – um ohne oder gegen den Willen des Stpfl. ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.1 Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

Das Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wird durch die zeitnahe Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, die Einrichtung einer kaufmännischen Buchführung und die Erstellung eines Jahresabschlusses ausgeübt.[1] Wird die Eröffnungsbilanz nicht zeitnah,[2] insbesondere z. B. erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs erstellt, kann der Steuerpflichtige nicht mehr zur Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 7.2 Übergangsgewinn bzw. -verlust

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlungsart gewählt wird, muss der Gesamtgewinn, den der Unternehmer im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit erzielt, immer gleich sein. Allerdings können sich in den einzelnen Gewinnermittlungsperioden je nach Gewinnermittlungsart unterschiedliche Periodengewinne ergeben, die sich im Zeitablauf automatisch wieder ausgleichen. Praxis-Beis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3 Behandlung des Betriebsvermögens

Der Begriff des Betriebsvermögens unterscheidet sich nicht von dem bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG. Es wird unterschieden zwischen notwendigem Betriebsvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen. In Abgrenzung dazu gibt es das Privatvermögen. 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 7.1 Anlässe für einen Wechsel

Verpflichtung zur Buchführung Betriebsveräußerung oder -aufgabe Gewinnermittlung durch Schätzung Freiwillige Buchführungmehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 3.1.4 Beteiligungen

Geldgeschäfte eines Freiberuflers, wie die Gewährung von Darlehen, die Übernahme einer Bürgschaft oder die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, stellen grundsätzlich berufsfremde Vorgänge dar, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssen. Das gilt nicht, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzt oder sich als Hilfsge...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wird im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Gewinnermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung wird in § 4 Abs. 3 EStG geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.2 Schlussfolgerungen für die Praxis der Wahlrechtsausübung

Wer eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG erstellen will, muss rechtzeitig, d. h. zeitnah zum Beginn des Wirtschaftsjahrs, eine Eröffnungsbilanz erstellen und eine Buchführung einrichten. Eine endgültige Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Entscheidet sich der Unternehmer nach Ende des Jahrs doch für eine Einnahmen-Überschussrechnung, darf er keinen Jahresabschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 5 Gewinnermittlungszeitraum

Nur für Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, oder für Land- und Forstwirte sind vom Kalenderjahr abweichende Gewinnermittlungszeiträume zulässig. Einnahmen-Überschussrechner müssen somit immer das Kalenderjahr der Gewinnermittlung zugrunde legen. Für Selbstständige wie z. B. Freiberufler ergibt sich der Gewinnermittlungszeitraum aus § 2 Abs. 7 Sat...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.24 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Nicht abzugsfähig sind auch Aufwendungen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[1] Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuernden Einnahmen sind nur zu 60 % zu berücksichtigen. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Betriebsgabe auszuweisen. Der nicht abzugsfähige...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 1 Berechtigter Personenkreis

Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, die Gewinnermittlung in Form der Einnahmen-Überschussrechnung wählen. Ausgeschlossen sind somit Unternehmen, die aufgrund von handelsrechtlichen und st...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.4 Betriebsverpachtung

Wird der Betrieb im Ganzen verpachtet, hat der Unternehmer grundsätzlich das Wahlrecht, die Betriebsaufgabe zu erklären (Folge: zukünftig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) oder den Betrieb weiterzuführen. In diesem Fall bleibt die bisherige Einkunftsart, z. B. aus Gewerbebetrieb, bestehen. Die Beibehaltung der Gewinnermittlung durch EÜR ist dann auch weiterhin möglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3.1 Frist für die Ausübung des Wahlrechts

Weder § 4 Abs. 3 EStG noch § 4 Abs. 1 EStG enthalten eine Frist für die Ausübung des Wahlrechts. Beschränkt wird die Ausübung des Wahlrechts durch die Bestandskraft des Steuerbescheids oder die Erstellung eines Jahresabschlusses, denn eine Überschussrechnung kommt danach nicht mehr in Betracht. Das Wahlrecht kann selbst noch bei der mündlichen Verhandlung vor dem FG ausgeübt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.2 Vergleich des Zu- bzw. Abflussprinzips und der wirtschaftlichen Zugehörigkeit

Für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung gilt dagegen das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit des § 252 Nr. 5 HGB. Danach sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Den Unterschied verdeutlicht folgendes Beispiel: Praxis-Beispiel Zu- und Abflussprinzip Unternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Die Einnahmen-Überschussrechnung erleichtert bestimmten Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung. Statt zu bilanzieren genügt es, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Es entfällt die Einrichtung und das laufende Führen einer umfangreichen Buchführung und das Aufstellen von Bilanzen. Am Ende jeden Geschäftsjahrs muss eine Einna...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.28 Teileinkünfteverfahren

Dividenden sowie Einnahmen aus der Veräußerung von Wertpapieren des Betriebsvermögens (Anteile an Kapitalgesellschaften) sind nur zu 60 % als Betriebseinnahme zu versteuern. In der EÜR sind diese jedoch zunächst in vollem Umfang als Einnahme auszuweisen. Der steuerfreie Teil ist bei der Gewinnermittlung wieder abzuziehen.[1]mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.1 Abnutzbares Anlagevermögen

Dies ist als Betriebsausgabe im Wege der AfA zu berücksichtigen. Wichtig Abzug kann nicht nachgeholt werden Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Abzug nicht in späteren Veranlagungszeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.3 Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip

Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip gelten für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Unternehmer kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind.[1] Diese gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen bzw. abgeflossen, wobei als "kurze Zeit" ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen gilt. Inner...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2 Wahl der Gewinnermittlungsmethode

Der Unternehmer kann, solange er keiner gesetzlichen Buchführungspflicht[1] unterliegt, zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung[2] und der Buchführung[3] wählen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Gewinnermittlung regelmäßig nach § 4 Abs. 1 EStG erfolgen muss,[4] wenn das Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG nicht wirksam ausgeübt wird. Das Wahlrecht wird allerdings in den Fällen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 2.3 Dokumentation der Entscheidung zur Einnahmen-Überschussrechnung

An die Dokumentation der Wahl zugunsten der Einnahmen-Überschussrechnung sind keine hohen Anforderungen zu stellen.[1] Schon das Erstellen und Sammeln der Einnahmen- und Ausgabenbelege reicht aus. Insbesondere bei vollständiger und zeitlich fortlaufender Ablage erfüllt eine solche Dokumentation die Funktion von Grundaufzeichnungen, die für die Einnahmen-Überschussrechnung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 4.1 Aufzeichnung von Betriebseinnahmen

Einnahmen sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen,[1] das gilt auch für Bareinnahmen. Ausnahmen gibt es bei einer Vielzahl von einzelnen Geschäften mit geringem Wert, z. B. für Einzelhändler, die Waren an unbekannte Kunden gegen Barzahlung verkaufen. Einzelheiten sind auch dem BMF-Schreiben v. 19.6.2018 zu entnehmen.[2] Auch wenn eine Verpflichtung zur Führung eines Kassenbu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 3.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Gewillkürtes Betriebsvermögen ist auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 ESt zugelassen.[1] Dieses liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter zwar einerseits kein notwendiges Betriebsvermögen sind, andererseits aber doch ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb besteht. Dieser wird unterstellt, wenn der Gegenstand nicht mehr als 50 %, jedoch auch nicht weniger als 10 % betrieb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist. Normenkette § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 162 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO Sachverhalt De...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe 2022, FAQ / 5.9 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, in vollem Umfang den Soloselbständigen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen nicht berücksichtigt. Der Zuschuss ist jedoch als steuerbare Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu erfassen und unterliegt insofern der Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, ggf. G...mehr