Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.2 Änderungen durch das ATAD-UmsG

Rz. 31 § 10 AStG erhielt durch das ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) seine seither geltende Fassung. Das ATAD-UmsG ist auf die sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) zurückzuführen, eine EU-Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.[1] § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Zw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.3 Verhältnis zu § 2 AStG

Rz. 73 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG tritt grundsätzlich nicht in Konkurrenz zur Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7ff. AStG, da Grundvoraussetzung für deren Anwendung i. d. R. eine unbeschränkte Steuerpflicht des Steuerpflichtigen (§ 7 Abs. 1 S. 1 AStG) ist. Die unbeschränkte Steuerpflicht liegt in einem Anwendungsfall des § 2 AStG aber gerade nicht (...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Absetzung für Substanzverri... / 3 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Die Entdeckung eines Bodenschatzes auf einem Grundstück des Betriebs- oder Privatvermögens bedeutet für sich allein nicht schon, dass auch der Bodenschatz zum Betriebs- oder Privatvermögen gehört. Die Zuordnung eines Kies- und Sandvorkommens und ähnlicher Bodenschätze erfolgt im Zeitpunkt ihrer Konkretisierung (nicht der Entdeckung!) als Wirtschaftsgut – unabhängig von der Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 2 Notwendigkeit und Bedeutung der Außenprüfung

Rz. 8 Die Außenprüfung ist ein Mittel zur Verwirklichung der Besteuerungsgleichheit[1] Diese setzt nicht nur voraus, dass die gesetzlichen Steuertatbestände in einer dem allgemeinen Gleichheitssatz[2] entsprechenden Weise ausgestaltet sind, sondern erfordert auch eine möglichst gleichmäßige Durchsetzung der sich daraus ergebenden Steueransprüche. Das materielle Steuergesetz ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) GewSt-Pflicht einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Die A-GmbH & Co. KG verfügt über umfangreichen Grundbesitz; die Immobilen werden im Wesentlichen zu Wohnzwecken vermietet. Zudem ist die A-GmbH & Co. KG an der B-GmbH & Co. KG beteiligt und bezieht über diese Beteiligung – zwischen den Beteiligten unstrittig – gewerbliche Einkünfte. Darüber hinaus hält die Klägerin 50 % der Geschäftsanteile an der C-GmbH. Zudem ist die Kläge...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 140 Die Qualifikation der Einkünfte des Nießbrauchers richtet sich nach der Art des Unternehmens. Denkbar wären Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, wobei bei freiberuflicher Tätigkeit der Nießbraucher selbst tätig werden muss, während er im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bzw. Gewerbebetrieb auch einen Ange...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bei gewerblicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Eigener Grundbesitz wird verwaltet und genutzt, wenn er zum Zwecke der Fruchtziehung aus zu erhaltender Substanz durch Vermietung und Verpachtung eingesetzt wird – auch, wenn der Mieter auf dem gemieteten Grundbesitz einen Gewerbebetrieb ausüben will. Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG ist ausgeschlossen, wenn die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes die Gr...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.2.2 Steuerliche Behandlung

Rz. 150 Mithilfe einer Nießbrauchskonstruktion wird oftmals das steuerliche Ziel verfolgt, dass sowohl der Gesellschafter als auch der Nießbraucher Mitunternehmerstellung erlangen.[1] Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchers und des Nießbrauchbestellers hängt demnach maßgeblich von der Qualifikation der Stellung der Beteiligten zur Gesellschaft ab. Der Nießbraucher ist i...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Nichtigkeit bei Strafschätzungen

Eine GmbH übermittelte dem Finanzamt (FA) die Steuererklärungen 2022. In der KSt-Erklärung ging sie von einem Bilanzverlust i.H.v. 913.530 EUR und von Einkünften aus Gewerbebetrieb i.H.v. -912.958 EUR aus. Daneben gab sie eine Einlage i.H.v. 1.394.688 EUR an. Eine E-Bilanz oder weitere Unterlagen zum Nachweis der geltend gemachten Einlagen wurden – trotz mehrere Nachfragen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.4 Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet, wenn die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen wie Arbeitsentgelt, Rente, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Pauschalierung bei Aushilfskräften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Abs. 3)

Rz. 42 Für Aushilfskräfte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft enthält § 40a Abs. 3 EStG eine besondere Pauschalierungsvorschrift. Die Sonderregelung des § 40a Abs. 3 EStG wird durch § 40a Abs. 4 EStG ergänzt; die Pauschalierung wird danach insbesondere dadurch ausgeschlossen, dass der durchschnittliche Stundenlohn mehr als 19 EUR beträgt (Rz. 47ff.). Die Pauschalierung ...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / 2. Definition der Lohnsumme und der Ausgangslohnsumme

Die Mindestlohnsumme beträgt 250 % bis 400 % (Regelverschonung) bzw. 500 % bis 700 % (Optionsverschonung) der Ausgangslohnsumme. Gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 ErbStG ermittelt sich die Ausgangslohnsumme als Lohnsummen-Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag (i.S.d. § 9 ErbStG). Dabei werden nur die Lohnsummen (der letzten fünf Jahre) von Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 35 EStG enthielt für Vz von 1975 bis einschließlich 1998 eine ESt-Ermäßigung für Einkünfte, die infolge eines Erwerbes von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben und ergänzend eine Belastung mit ESt erfolgte. Diese Doppelbelastung sollte vermindert werden. Hierbei erfolgte eine Kürzung der ESt um einen bestimmten Prozentsatz. Dies sollte im Ergebnis dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

9.2.1 Allgemeines Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.1 Allgemeines

Rz. 117 Durch einen Strukturwandel kann ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in die Gewerblichkeit hineinwachsen. Entsprechendes gilt auch für den umgekehrten Fall. Zu unterscheiden ist zwischen dem allmählichen und dem sofortigen Strukturwandel. Der Strukturwandel führt nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Rz. 118 Beim allmählichen Strukturwandel fehlt es an einer äußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.3 Einheitlicher Betrieb oder getrennte Betriebe

Rz. 403 Weist die Tätigkeit des Land- und Forstwirts sowohl land- und forstwirtschaftliche als auch gewerbliche Merkmale auf, ist eine Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichen und gewerblichen Einkünften vorzunehmen. Ob in diesen Fällen ein einheitlicher Betrieb oder mehrere Betriebe vorliegen, bestimmt sich danach, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine Tre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8.1 Biogasanlagen

Rz. 427 Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas oder die daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird. Der Absatz von Strom und Wärme führt unabhängig vom Umfang der verarbeiteten und selbst erzeugten Biomasse zu Ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.2 Rechtsform

Rz. 396 Die Gewerblichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit kann sich aus der Rechtsform des Betriebs ergeben. Rz. 397 Die in § 8 Abs. 2 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Alle ihre Einkünfte gelten als solche aus Gewerbebetrieb. Rz. 398 Ebenfalls Einkünfte aus Gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.4 Verwendung von Wirtschaftsgütern

Rz. 420 Verwendet ein Land- und Forstwirt Wirtschaftsgüter, wie z. B. Arbeitsmaschinen, Geräte oder Fahrzeuge außerhalb seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, indem er sie Dritten entgeltlich überlässt oder indem er Dienstleistungen für Dritte gegen Entgelt verrichtet, stellen derartige Leistungen grundsätzlich gewerbliche Leistungen dar. Dienen die Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.6 Verwertungsbetriebe

Rz. 233 Zu den land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben gehören auch die Verwertungsbetriebe. Rz. 234 Entgelte, die der Land- und Forstwirt für die Übernahme und Entsorgung organischer Abfälle ohne weitere Be- oder Verarbeitung im selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erhält, gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn dabei di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 38 Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist auch unter Heranziehung bewertungsrechtlicher Kriterien zu bestimmen.[1] Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu verstehen ist hierunter die organisatorische Zusammenfassung der pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8.2 Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft

Rz. 434 Die Energieerzeugung durch Wind-, Solar- bzw. Wasserkraft stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar (R 15.5 Abs. 12 S. 1 EStR 2012). Es fehlt an der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens. Auch der Absatz von Strom und Wärme führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (R 15.5 Abs. 12 S. 1 EStR 2012). Die Energieerzeugung durch Wind-, Solar- bzw. Wasserkraft ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.2 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 124 Nur die nachhaltige Überschreitung der Mindestflächendeckung führt zu gewerblichen Einkünften aus Tierzucht und Tierhaltung (Rz. 78ff.).[1] Dies folgt aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 241 Abs. 2 bis 5 BewG und § 15 Abs. 2 EStG. Hinsichtlich des Merkmals der Nachhaltigkeit gelten die Grundsätze des Strukturwandels. Rz. 125 Eine gewerbliche Tierzucht und Tierh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte (Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens). Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.5 Dienstleistungen

Rz. 425 Nach R 15.5. Abs. 10 EStR 2012 liegt, wenn der Land- und Forstwirt ohne Verwendung von eigenen Erzeugnissen oder eigenen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen verrichtet, eine gewerbliche Tätigkeit vor. Es wird nicht danach unterschieden, ob die Dienstleistungen gegenüber Landwirten oder Nichtlandwirten erbracht werden. Bei den Nichtlandwirten kann es sich um Gewerbetre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 195 Durch § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben in die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einbezogen. Dabei gilt als Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Durch die Zuordnung der an sich als gewerblich anzusehenden Nebenbetriebe zum land- und for...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.4 Be- und Verarbeitungsbetriebe

Rz. 218 Die Be- und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten durch den Land- und Forstwirt nach Abschluss der Erzeugungsphase ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann aber auch erfolgen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs. Be- und Verarbeitungsbetriebe sind als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Verfassungsrechtliche Würdigung

Rz. 20 Die Regelung lässt die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Hebesatzrecht der Gemeinden (Art. 28 GG) unberührt, weil sie dieses Recht bestehen lässt und gleichzeitig versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Rechts – wenn auch in pauschalierender Weise – zu neutralisieren. Die h. M. geht davon aus, dass kein Eingriff in das Finanzverfassungssystem vorliegt, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.5 Handelsgeschäfte

Rz. 410 Zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit gehört auch der Absatz eigener Erzeugnisse. Rz. 410a Werden ausschließlich eigene Erzeugnisse abgesetzt, ist dies eine Vermarktung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (R 15.5 Abs. 6 S. 1 EStR 2012). Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung über ein eigenständiges Handelsgeschäft oder eine Verkaufsstelle erfolgt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.2 Nebenbetrieb

Rz. 199 Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb muss den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb fördern und ergänzen. Er muss durch den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb geprägt werden und in funktionaler Hinsicht vom land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb abhängig sein. Die Verbindung darf nicht nur zufällig oder vorübergehend und nicht ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 441 Die Einkünfte aus der Vermietung von Campingflächen, auch aus der Vermietung von Flächen an sog. Dauercamper, gehören nicht zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, denn zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und der Vermietung für Campingzwecke besteht grundsätzlich keine wirtschaftliche Verbindung. Das Betreiben eines Campingplatzes führt rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Bei den Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften handelt es sich um Zusammenschlüsse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind nach § 13 Abs. 1 EStG Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7 Dienstleistungen

9.2.7.1 Allgemeines Rz. 412 Dienstleistung ist jede berufliche Tätigkeit, die aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig erbracht wird. Diese kann sich aus Dienst- oder Werkvertrag oder entgeltlicher Geschäftsbesorgung ergeben. Dienstleistungen können nur selbstständig ausgeübte Tätigkeiten des Land- und Forstwirts sein, die keine nichtselbstständige Arbeitsleistung i. S. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 § 13 EStG gehört neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG angeführten Ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.2 Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 520 Zu ermitteln ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 4a Abs. 1 S. 1 EStG der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr. Regel-Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten ist nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Zeitraum v. 1.7. bis zum 30.6. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, ein vom Regel-Wirtschaftsjahr abweichendes Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.2 Absatz eigener Erzeugnisse

Rz. 414 Erbringt der Land- und Forstwirt im Zusammenhang mit der Veräußerung seiner land- und forstwirtschaftlichen Eigenerzeugnisse über die reine Verkaufstätigkeit hinaus Dienstleistungen, denen bei wertender Betrachtungsweise keine eigenständige Bedeutung zukommt, gehören diese ebenfalls noch zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit. Dienstleistungen, die vom Land- u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.8 Energieerzeugung

9.2.8.1 Biogasanlagen Rz. 427 Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas oder die daraus erzeugte Energie (Strom, Wärme) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird. Der Absatz von Strom und Wärme führt unabhängig vom Umfang der verarbeiteten und selbst erze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 241 Abs. 5 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 34 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Die dort vorgenommenen Differenzierungen sind mit dem Gleichheitssatz vereinbar.[2] Rz. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.9 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 435 Die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke sind Hilfsgeschäfte eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Betriebs, es sei denn, der Land- und Forstwirt veräußert wiederholt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums mit Gewinnabsicht land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, die e...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.3 Fragen des Sonderbetriebsvermögens bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung von Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften

Rz. 42 Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und beide Gesellschaften personell miteinander verflochten sind.[1] Die personelle Verflechtung ist anzunehmen, wenn ein Gesellschafter oder eine Personen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.1 Allgemeines

Rz. 412 Dienstleistung ist jede berufliche Tätigkeit, die aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig erbracht wird. Diese kann sich aus Dienst- oder Werkvertrag oder entgeltlicher Geschäftsbesorgung ergeben. Dienstleistungen können nur selbstständig ausgeübte Tätigkeiten des Land- und Forstwirts sein, die keine nichtselbstständige Arbeitsleistung i. S. d. § 19 EStG darstel...mehr