Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Vieheinheiten

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Umrechnung des tatsächlichen Tierbestands in VE erfolgt gem. § 241 Abs. 1 Satz 3 BewG nach dem Futterbedarf. Dieser Futterbedarf für eine bestimmte Zeit ist je nach Art des Tieres verschieden. Dies muss bei der Umrechnung berücksichtigt werden. Der jeweilige Bedarf wird über die Anlage 34 zum BewG allgemeingültig festgelegt. Rz. 51 [Autor/Stand] Auch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungs-ABC (Tz. 5 AbgrenzE, Anlage 1)

Rz. 341 [Autor/Stand] Zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen hat die Finanzverwaltung ein Abgrenzungs-ABC als Anlage 1 zum AbgrenzE[2] veröffentlicht.mehr

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ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und – wenn ja – wann die Veräußerung eines Kommanditanteils im Hinblick auf eine an diesem Kommanditanteil bestehende Unterbeteiligung zu einem Verstoß gegen eine Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 5 ErbStG in der ab dem 30.6.2013 und bis zum 30.6.2016 gültigen Fassung (a.F.) führt. Der Vater der Klägerin war als Kommanditist am Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1486 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Durch das BEPS-UmsetzungsG I v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000, Anwendung ab VZ 2017, s Rn 1381) wurde § 6 Abs 3 S 1 EStG in dem Sinne geändert, dass das sog Buchwertprivileg nur zur Anwendung kommt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ( BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rz 1 und 11). Diese Gesetzesänderung steht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 247. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025, Nr 161

Rn. 267 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Deutschen Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen zeitnah umgesetzt wurden. Schwerpunktmäßig sind das gem Art 1 des Gesetzes die ESt betreffend der befristete "Investitions-Booster" in Form eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Struktur und Aufgaben der LSt-Hilfevereine

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 LSt-Hilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von ArbN zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 Abs 1 StBerG). Sie sollen ihre Mitglieder in einem Massenverfahren preiswert beraten (> Rz 3). Damit treten sie gelegentlich in Wettbewerb mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ihre Mandanten allerdings regelmäßig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Sonderfall: Pensionsvieh

Rz. 105 [Autor/Stand] Vieh, das von einem Landwirt in einen anderen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Aufzucht, Haltung, Pflege, Gräsung und dergleichen übergeben wird (sog. Pension), gehört weiterhin zur wirtschaftlichen Einheit des Eigentümers der Tiere und nicht zur wirtschaftlichen Einheit des Pensionsbetriebs. Deshalb sind auch bei der Abgrenzung der landwirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Organisation der Beratungsstelle

Rz. 5 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Personal, mit dem der Verein in Steuersachen Hilfe leistet (> Rz 9 ff zum Beratungsumfang), muss einer bestimmten Beratungsstelle angehören (§ 23 Abs 1 StBerG). Als Berater kommen Angestellte und solche Mitglieder in Betracht, die nicht ArbN sind. Nicht beraten darf ein Steuerbeamter (BVerwG 60, 254 vom 26.06.1980 – 2 C 37/78, BStBl 1980 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 4.1 AbgrenzE)

Rz. 305 [Autor/Stand] „Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen. Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke oder Teile davon an...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Land- und forstwirtschaftliche Vermögen und Betriebsgrundstücke (§ 176 Abs. 1 BewG)

Rz. 65 [Autor/Stand] Die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen ergeben sich aus § 176 Abs. 1 BewG i.V.m. § 158 Abs. 1 BewG.[2] Rz. 66 [Autor/Stand] Das Grundvermögen umfasst den Grundbesitz, der weder als land- und forstwirtschaftliches Vermögen noch als Betriebsvermögen (Betriebsgrundstücke) anzusehen ist (§ 176...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren, das vordem in § 40 EStG, §§ 17ff LStDV geregelt war, hat seit 1975 seine gesetzliche Grundlage in § 39a EStG; diese Vorschrift wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769 = BStBl 1974 I, 530) in das EStG eingefügt. Danach ist § 39a EStG mehrfach geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Änder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 107. Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Seeschiffahrtsanpassungsgesetz) vom 09.09.1998, BGBl I 1998, 2860

Rn. 127 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz soll technische und steuerliche Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard anpassen und durch steuerrechtliche Neuregelungen die deutsche Seeschiffahrt jährlich um rd 100 Mio DM entlasten. Im einzelnen ergeben sich folgende Änderungen des EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Schoor, Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen, StBp 1997, 239; Kupfer, Erschließungsbeiträge…, KÖSDI 2001, 12 914; Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 305f (08/2021). Rn. 648 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einen ständigen Streitpunkt in der Rspr stellt die bilanzmäßige Behandlung der sog Erschließungsko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

R 4.2 Abs 5 EStR 2012 und H 4.2 Abs 5 EStH 2024; Gleichlautende Ländererlasse v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 (Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen). Rn. 527 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Alarmanlage, BFH BStBl II 1993, 544; anders (Betriebsvorrichtung) bei Einbruchsmeldeanlage einer Bank (BFH BFH/NV 1999, 360); Bäder und Duschen eines Hotels, BFH BStBl II 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Freibeträge für den verbleibenden Verlustabzug und Verluste aus anderen Einkunftsarten

Rz. 47 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Unbeschränkt können beim FA ferner Freibeträge auf der > Bemessungsgrundlage folgender Beträge beantragt werden, wie sie nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 5 EStG): Rz. 48 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 die Beträge, die nach Maßgabe des § 10d Abs 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 3 Nr 40 S 1 Buchst a EStG (Veräußerung/Entnahme von BV-Anteilen

Rn. 1343 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegen nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a S 1 EStG:mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. EStG- und KStG-Änderungs- und Vereinfachungsgesetz vom 27.06.1951, BStBl I 51, 223

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit diesem Gesetz waren zufolge Presseverlautbarungen die Reformarbeiten vorerst zu einem gewissen Abschluß gekommen. Der BdF beabsichtigte vor der Durchführung einer großen Steuerreform keine weiteren Zwischenlösungen, um die Wirtschaft in ihren Dispositionen, die sie auch jetzt noch nicht ohne den Blick auf die steuerlichen Auswirkungen tref...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Löw/Torabian, ZKW 2008, 613; Göllert, Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bilanzpolitik, DB 2008, 1167; Drewes, Offene Fragen zur Bildung handelsrechtlicher Bewertungseinheiten im Konzern, DB 2012, 241; Prinz, Entwicklungsperspektiven im Bilanzsteuerrecht, DB 2016, 9; Weber-Grellet, (Bilanz-)Steuerrecht(sprechung) im Wandel, Beihefter DStR, 2016...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Stand] Wie bereits einleitend ausgeführt, wurden die bisher in § 51a BewG enthaltenen Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung und die damit verbundene Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft von einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit einer leichten Modifizierung in § 13b ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 47. Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (StEntlG 1984) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 14

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das StEntlG wird das EStG in zahlreichen Punkten geändert und ergänzt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Verstärkungen der Decken, Fundamente und Mauern (Tz. 3.3 AbgrenzE)

Rz. 248 [Autor/Stand] „Decken sind stets den Gebäuden zuzurechnen, auch wenn sie stärker sind, als dies im Allgemeinen der Fall ist. Ebenso gehören zum Gebäude die Verstärkungen von Fundamenten und Wänden, wenn die Fundamente und Wände nicht ausschließlich für Betriebsvorrichtungen bestimmt sind. In Betracht kommen z. B. Mauervorlagen, besondere Stützen und Unterzüge in den W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.17 Kryptowährungen

Das BMF hat in seinem Schreiben v. 6.3.2025[1] ausführlich zur Besteuerung von Kryptowerten Stellung genommen. Danach können Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten zu Einkünften aus allen Einkunftsarten führen, insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2], Einkünfte aus Kapitalvermögen[3] , Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften[4] oder sonstigen Einkünften[5]. ...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.1 Verpflichtung zur Buchführung

Nach § 141 AO ist ein gewerblicher Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, sofern die erzielten Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, 800.000 EUR, im Kalenderjahr übersteigen oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 80.000 EUR, im Wirtschaftsjahr b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 1.1 Handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, in denen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzeichnet. Einzelkaufleute können auf eine Bilanzierung und Buchführung verzichten, wenn ihre Umsatzerlöse 800.000 EUR und der Jahresüberschuss 80.000 EUR an 2 aufeinanderfolgenden Abschlussstich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.4 Betriebsverpachtung

Wird der Betrieb im Ganzen verpachtet, hat der Unternehmer grundsätzlich das Wahlrecht, die Betriebsaufgabe zu erklären (Folge: zukünftig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) oder den Betrieb weiterzuführen. In diesem Fall bleibt die bisherige Einkunftsart, z. B. aus Gewerbebetrieb, bestehen. Die Beibehaltung der Gewinnermittlung durch EÜR ist dann auch weiterhin möglic...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung – keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen

Leitsatz 1. Der Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung ist auch dann obligatorisch nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) festzusetzen, wenn bei keinem Mitunternehmer die festgesetzte Einkommensteuer die Summe der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen übersteigt. Denn die in § 152 Abs. 6 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) ‐‐VerfModG‐‐ für Gewinnfeststellungse...§ 152 Abs. 3 AOmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / VI. Achtung: Steuerfalle Wegzug!

Drohen einer fingierten Betriebsaufgabe: Bei Wegzug eines Influencers oder Profisportlers mit bereits bestehendem Gewerbebetrieb droht ggf. eine fingierte Betriebsaufgabe. Dabei sind die stillen Reserven des originär geschaffenen immateriellen WG "Namensrecht" aufzudecken und zu versteuern. Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kommt es zu einer steuerpflichtigen fiktiven Entnahme, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
DigiTax2Go (Teil 1): Der ko... / VII. Zusammenfassung

Der BFH behandelt den kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts als eigenständiges immaterielles WG, weil es am Markt entgeltlich verwertet wird und damit selbständig bewertbar ist. Bei aktiver Vermarktung gehört das Namensrecht, sofern gewerbliche Einkünfte erzielt werden, zum notwendigen BV des Gewerbebetriebs; § 21 EStG tritt aufgrund § 21 Abs. 3 EStG zurück. Die Einlage e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das modifizierte qualifizie... / 10. Grenzen des Instruments: 999 Zeichen, Komplexität und Ausweichstrategie

Die soeben gegebene Empfehlung führt zu der Frage nach den Limitationen bei der Verwendung des qualifizierten Freitextfelds. Es erscheint fraglich, ob es für den Steuerpflichtigen möglich ist, hinsichtlich der von der Verwaltungsmeinung abweichenden Rechtsauffassung alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer ma...mehr