Begriff

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt der Besteuerung.

Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf diesen Messbetrag wenden die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze an, die ausschlaggebend für die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung des Unternehmens sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 EStG. Die wichtigsten Verwaltungsanweisungen sind in den GewSt-Richtlinien und den Hinweisen zu den GewSt-Richtlinien enthalten. Zu aktuellen wichtigen Themen bestehen BMF-Schreiben.

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