Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheitswesen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Person des Aufklärenden.

Rn 5 Ist eine Aufklärung primär durch den Behandelnden nicht möglich, kann diese auch durch eine andere Person durchgeführt werden, so diese über die notwendige Befähigung zur sachgerechten Aufklärung verfügt. Diese Befähigung wird wiederum mit der fachlichen Qualifikation für die in Rede stehende Maßnahme verbunden. Jeder Behandelnde ist demnach grds insoweit zur Aufklärung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorgehensweise der Wiederverkaufspreismethode

Rz. 741 [Autor/Stand] Retrograde Preisbestimmung. Die Wiederverkaufspreismethode,[2] auch Absatzpreismethode genannt, ist grundsätzlich anwendbar, wenn ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen erbringt bzw. von diesem empfängt und diese Lieferungen oder Leistungen danach an fremde Dritte weiterveräußert werden. Dabei wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hund am Arbeitsplatz / 4.2 Grundsatz: Gesetzliches Zutrittsrecht

Das zum 1.7.2021 im Wege des Teilhabestärkungsgesetzes in Kraft getretene Behindertengleichstellunggesetz (BGG) schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für die Begleitung durch einen Assistenzhund. Seitdem darf der Zutritt zu Anlagen, die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen sind, nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werd...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenvers...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 49 Badle, Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, NJW 2008, 1028. Braun, Ärztliche Abrechnungsmanipulation: Nicht immer ein Fall für das Strafrecht, NZS 2016, 897. Dann/Scholz, Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen, NJW 2016, 2077. Deiseroth/Derleder, Whistleblower und Denunziatoren, ZRP 2008, 248. Dittmer/Stottok, Die Pfli...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.8 Bestimmungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 4.6.2016 angefügt Abs. 6 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis zum 1.1.2017 nähere Bestimmungen über die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu treffen. Dazu ist in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6446 S. 25 zu § 81 a Abs. 5 auf dessen Begründung für § 1...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen und deren Spitzenverbände zur Errichtung von Prüfeinrichtungen ("Korruptionsbekämpfungsstellen"), die Verdachtsfällen von nicht zweckentsprechender Mittelverwendung in der Krankenversicherung nachgehen sollen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.7.2008 auch für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217 a), der an ...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.2 Antragsrecht (Abs. 2)

Rz. 14 Mit Abs. 2 wird jeder Person die Möglichkeit eingeräumt, sich in Fällen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung an die Stellen für Fehlverhalten zu wenden. Ein solches Popularhinweisrecht erscheint angemessen, um auch von Dritten und nicht an den Unregelmäßigkeiten Beteiligten Hinweise zu unwirtschaftlichem Finanzverhalten zu erhalten; denn von I...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 3a)

Rz. 20 Der mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügte Abs. 3a betrifft die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten an sich für ihre eigenen Aufgaben selbst erhoben hatten oder die an diese übermittelt wurden, im Zusammenhang mit der Aufgabe als Stellen...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettb...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.3 Pflicht zur Zusammenarbeit (Abs. 3)

Rz. 16 Mit Abs. 3 Satz 1 werden die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten zur Zusammenarbeit untereinander und mit den entsprechenden Stellen bei einem Landesverband oder dem Spitzenverband Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet. Eine solche Verpflichtung zur Zusammenarbeit ergibt sich bereits aus § 4 Abs. 3 und...mehr

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Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden.mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.7 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 34 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005...mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 122, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21....mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 11, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGB...mehr

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Sommer, SGB V § 194d Evalui... / 2.3 Evaluationsergebnis

Rz. 8 Entgegen der mit der Einführung der Online-Wahl erhofften Steigerung der Wahlbeteiligung haben von 51,3 Mio. Wahlberechtigten 2023 nur 11,5 Mio. (22,43 %) ihre Stimme abgegeben. Die ohnehin seit Jahren sinkende Wahlbeteiligung ist im Vergleich zum Jahr 2017 (30,42 %) auch bei allen an der Online-Wahl teilnehmenden Krankenkassen weiter gesunken. Es ist das zweitniedrigs...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einerseits Übermittlungsbefugnisse der Bundesagentur für Arbeit insbesondere an statistische Ämter (Abs. 1 bis Abs. 2b), aber auch an die obersten Bundes- und Landesbehörden (Abs. 4) und andererseits Übermittlungsbefugnisse statistischer Ämter an die Bundesagentur für Arbeit (Abs. 3). Damit wird insbesondere bezweckt, die für die Aufgaben nach § 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 4. Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 2025

VAT in the Digital Age (ViDA): In der EU war man sich über das Ziel einig. Es sollte eine E-Rechnung für den zwischenunternehmerischen Bereich (B2B) eingeführt werden, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Umgesetzt werden sollte dieses Ziel mit Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format und einer Meldung der Umsätze in Echtzeit an die Finanzverwaltungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 67 Kra... / 2 Krankenhäuser im Geltungsbereich des KHEntG oder der BPflV

Rz. 4 Von der Frage, welche Einrichtungen zu den Krankenhäusern gehören, ist die Frage zu unterscheiden, welche Krankenhäuser dem Regelungsgehalt des § 67 AO unterfallen. Insoweit stellt Abs. 1 darauf ab, ob ein Krankenhaus in den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes oder der Bundespflegesatzverordnung fällt. In diesen Anwendungsbereich fallen alle Krankenhäuser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Unfallverhütung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Die Unfallverhütung ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Unter Unfallverhütung im arbeitsrechtlichen Sinne versteht man präventive Maßnahmen zur Verhütung von betrieblichen Unfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten der Arbeitnehmer an deren Arbeitsplätzen sowie wirksame Er...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 5. Sonderfall: Verbrauchsstiftung

Rz. 31 Eine weitere Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist die in § 80 Abs. 1 S. 2 BGB geregelte Verbrauchsstiftung. Diese besondere Form der Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das Stiftungsvermögen im Laufe der Zeit vollständig verbraucht wird.[29] Sowohl gemeinnützige Stiftungen als auch Familienstiftungen können als Verbrauchsstiftung ausgestaltet sein.[30] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizin / 6 Wandel der Arbeit und Auswirkungen auf die Arbeitsmedizin

Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Juli 2015 wurden die Aufgaben der Betriebsärzte im "Setting Betrieb" erweitert. Zu den neuen Aufgaben zählen allgemeine Gesundheitsuntersuchungen, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Empfehlungen zu Prävention und Vorsorgeleistungen. Auch die Heilmittelversorgung durch die Krankenkassen kann nun auf Vorschlag de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 151 Ausdehn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausscheiden von Betrieben aus einer gemeinsamen Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen...mehr

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Sommer, SGB V § 152 Aussche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Auflösung einer Betriebskrankenkasse auf Initiative eines Arbeitgebers). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlich...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Innungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 145 ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Zwangsweise Vereinigung von Ortskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kass...mehr

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Sommer, SGB V § 149 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausdehnung von Betriebskrankenkassen auf weitere Betriebe). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (F...mehr

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Sommer, SGB V § 156 Vereini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung ...mehr

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Jung, SGB VII § 152 Umlage / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Die ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen zu den in Abs. 1 Satz 2 angesprochenen Rücklagen finden sich in § 172a (Rücklagen) sowie in § 172c (Altersrückstellungen). Hinsichtlich der rechtlich möglichen und zulässigen Anlageformen ist § 83 SGB IV heranzuziehen. Auch finden die Regeln über den Lastenausgleich gemäß §§ 176 ff. Beachtung. § 153 legt die Berechnungsg...mehr

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Sommer, SGB V § 168 Personal / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Rechtsverhältnis der Ersatzkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassen...mehr

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Sommer, SGB V § 146 Landwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 146 ist mit Art. 1, 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-F...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Freiwillige Vereinigung von Betriebskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Schließung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-...mehr

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Sommer, SGB V § 159 Schließung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Ausdehnung einer Innungskrankenkasse auf weitere Handwerksinnungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Verfahren bei Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicher...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 166 Haftung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und durch Art. 8 Nr. 6, Art. 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuorganisationsgesetz – LSV-NOG...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Abwicklung der Geschäfte, Haftung für Verpflichtungen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Sommer, SGB V § 144 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Freiwillige Vereinigung von Ortskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenw...mehr

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Sommer, SGB V § 153 Auflösung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Schließung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewer...mehr

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Sommer, SGB V § 158 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Verfahren bei Errichtung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 147 Deutsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) ab 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung einer Betriebskrankenkasse). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten (Inhalt: Errichtung von Innungskrankenkassen). Rz. 2 Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 5 Zertifizierungskosten für Qualitätsmanagement

Bei Qualitätssicherung geht es um die Optimierung der täglichen Routinearbeiten im Unternehmen. Dies kann zur Kostenreduzierung aufgrund der Steigerung der Effizienz führen. Mit dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch Strukturierung, Kontrolle und Nachschau können alle Arbeitsabläufe zumindest von Routinearbeiten optimiert werden (Fehlervermeidung etc.). Das Qualität...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Heilbehandlung im Bereich d... / 12 Der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens eng verbundene Leistungen

Nach dem (neuen) Buchstaben f des § 4 Nr. 14 UStG sind nunmehr auch steuerfrei "die eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundenen Leistungen, die erbracht werden von aa) juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bb) Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, oder cc) Einrichtungen, die nach § 75 des Fünften Bu...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / Zusammenfassung

Überblick Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können durchgeführt werden im Rahmen der Tätigkeit als Arzt (vgl. Tz. 1), Zahnarzt (vgl. Tz. 1 und 2), Heilpraktiker (vgl. Tz. 1), Physiotherapeut (vgl. Tz. 1), Hebamme (vgl. Tz. 1) oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit (vgl. Tz. 3) Dagegen sind andere, nicht in der Heilbehandlung bestehende Umsät...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Private Krankenversicherung

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dient zum Ausgleich des grds. mit dem Alter steigenden Leistungsbedarfs der versicherten Personen. Da bedingungsgemäß eine Erhöhung der Beiträge während der Vertragslaufzeit wegen zunehmenden Alters der versicherten Person ausgeschlossen ist, wird ein über ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 194a Modell... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Mit der Einführung von Online-Wahlen versprach sich der Gesetzgeber insbesondere eine Erhöhung der zuletzt seit 1986 (Wahlbeteiligung 43,9 %) gesunkenen Wahlbeteiligung (30,4 % im Jahr 2017). Gleichzeitig sollte auch der Bekanntheitsgrad und die Attraktivität der Sozialversicherungswahl, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Erschließung neuer Wählergruppen, gesteig...mehr