Fachbeiträge & Kommentare zu Gesundheitswesen

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Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1, Art. 79 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Mit Wirkung zum 1.1.1993 kam Abs. 6 durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I ... mehr

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Sommer, SGB V § 14 Teilkost... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden und bislang einmal geringfügig in Abs. 1 Satz 1 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 durch Einfügung der Wörter "und Versorgungsempfänger" geändert worden. mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.9 Gefährdungsbeurteilung aus besonderem Anlass

Rz. 45 Die Pandemievorsorge im Unternehmen verpflichtet den Arbeitgeber, bei Auftreten einer solchen Lage die besonderen Anforderungen an seinen Geschäftsbetrieb im Allgemeinen und an die Gesundheit der Belegschaft im Besonderen zu überprüfen. Das Erstellen eines (vorsorglichen) betrieblichen Pandemieplans (Besetzung und Entscheidungskompetenz eines Pandemiestabs, Kommunikat... mehr

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Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.2 Elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2, 5 und 6)

Rz. 17 Die elektronische Gesundheitskarte hat zum 1.1.2015 endgültig die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt. Sie dient nach § 291a Abs. 1 Satz 1 dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der Abrechnung mit den Leistungserbringern. Darüber hinaus enthält § 291a u. a. Regelung... mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 um den Satz 2... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.7 Biostoffverordnung (BioStoffV)

Rz. 23 Die Biostoffverordnung setzt neben der europäischen Richtlinie 2000/54/EG (Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) auch die europäische Richtlinie 2010/32/EU (Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor) in deutsches Arbeitsschutzrecht um. Die Biostoffverordnung rege... mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.2 Überblick (Satz 1)

Rz. 4 Die Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes sind neben den in den weiteren Abs. des § 217f enthaltenen Aufgaben an zahlreichen Stellen des Gesetzes zu finden. Dazu gehören z. B. die Festsetzung von Festbeträgen bei Arznei- und Hilfsmitteln (§§ 35 und 36), ein Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung (§ 129), die Bildung des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 91), die Haftung im In... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S... mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah... mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren Bundesverbände war... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 1 Stiftungen / 7.2.5 Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Rz. 218 Ausschließlichkeit ist gegeben, wenn die Körperschaft (Stiftung) außer ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke keine nicht begünstigten Zwecke unterstützt. Wird ein einziger nicht begünstigter Zweck verfolgt, darf die Tätigkeit der Körperschaft nicht in eine begünstigte und eine nicht begünstigte aufgeteilt werden. Die Steuervergünstigung ist für die gesamte ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / VII. Branchenspezifischer Sonderbedarf

Rz. 309 In bestimmten Branchen ergeben sich erhebliche zusätzliche Anforderungen an den Einsatz von KI, die über die allgemeinen Regelungen des AI Act hinausgehen. Diese spezialgesetzlichen Anforderungen können und sollten sogar vertraglich abgebildet werden – insbesondere dort, wo technische, sicherheitsrelevante oder berufsrechtliche Vorgaben mit dem Einsatz von KI kollidi... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Spenden in der privaten Ein... / 1.1 Gemeinnützige Zwecke

Als gemeinnützig gelten solche Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit selbstlos gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt vor, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzt.[2] Die als Förderung der Allgemeinheit anerkannten Zwecke sind in § 52 Abs. 2 AO aufgeführt (sog. G... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 255 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen Re... mehr

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ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 5.1 Minimierungsgebot

Gem. § 4 Nr. 1 ArbSchG ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Normiert ist hier folglich ein Vermeidungs- und Minimierungsgebot. Im Idealfall sollen folglich Gefährdungen erst gar nicht entstehen können. So ist z. B.... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.8 Jahressteuergesetz 2020

Rz. 27 Mit der Einfügung des § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG um die Leistungen, die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen, auf Grundlage des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c und g MwStSystRL ergänzt werden. Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG befreit heilberufliche Leistungen im Bereich der Humanmedizin von der USt. Mit der Steuerbefreiung sollen sowohl Mehrbelastungen der Sozialversicherungsträger vermieden werden, die zum Großteil Empfänger heilberuflicher Leistungen sind, als auch insgesamt die Kosten für die Heilbehandlung gesenkt werden.[1] Die in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ge... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 15 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin neu gestaltet und § 4 Nr. 14 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Hintergrund dieser Neufassung ist eine stärkere Anpassung an die zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften: Nach Art. ... mehr

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Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft

Rz. 122 Das Beteiligungsunternehmen der Doppelstiftung kann grundsätzlich in der Rechtsform einer Personengesellschaft[218] oder einer Kapitalgesellschaft betrieben werden. Soll das operativ tätige Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden, empfiehlt sich in der Regel die Wahl einer GmbH,[219] da sie aufgrund der weitreichenden Satzungsautonomie stark personalistisc... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 3 Fazit

Rz. 48 ESRS E4 umfasst Angabepflichten hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E4 berücksichtigt drei Ebenen: die direkten Ursachen des Verlusts der... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 30 Europäische Standards ... / 3.5.2 Basic Module

Rz. 89 Die ersten Angaben, die gem. B1 zu machen sind, betreffen die Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Dazu gehört die Angabe, ob Option A (nur Basic Module) oder Option B (Basic und Comprehensive Module) gewählt wurde, ob Angaben aufgrund von Vertraulichkeit ausgelassen wurden sowie ob der Bericht auf Einzel- oder Konzernebene erfolgt. Im Fall eines... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch Korruption, korruptives Verhalten, Abrechnungsbetrug und anderen Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden der Gesundheitsversorgung Millionenbeträge entzogen. Die Vorschrift ist auch Ausdruck des Gewährleistungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen – KVen (Scholz, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 81a Rz. 1). Nach der Begründung zum Gesetz zur Bekä... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2.3 Ermittlungsumfang

Rz. 12 Nicht zum Aufgabenbereich der Prüf- und Ermittlungsstelle der vertrags­(zahn)ärztlichen Selbstverwaltung gehören jedoch die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit, der Rechtmäßigkeit und der Plausibilität der abgerechneten Behandlungs- oder Verordnungsweise. Hierfür gibt es die die spezielle Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung nach dem Neunten Titel SGB V (vgl.... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.5 Pflicht zur Zusammenarbeit

Rz. 18 Die Pflicht zur Zusammenarbeit erstreckt sich für eine KV/KZV bzw. die KBV und die KZBV ferner auf die Krankenkassen und ihre Verbände (vgl. Abs. 3), wobei eine Zusammenarbeit zweckgerichtet auch mit den nach § 197a angesiedelten Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erfolgen sollte. Diese Stellen sind nämlich ebenfalls verpflichtet, mit den Prü... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 9 Der Begriff des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen ist weit gefasst und geht über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus. Es geht um die rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln. Denn es handelt sich um solche der von den KVen verwalteten Gelder, nicht jedoch um die Gesamtvergütung (Steinmann-Munzinger, in: jurisPK-SGB V, § 81a Rz. 18). Gegen Letzt... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.4.2 Befugnisse

Rz. 17 Mit Abs. 3a sind die ärztlichen/zahnärztlichen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen die rechtlichen Befugnisse eingeräumt worden, personenbezogene Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhoben haben oder die an sie übermittelt worden sind, untereinander und/oder an die entsprechenden Stellen auf Krankenkassenseite (vgl. § 197a) zu übermit... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.6 Datenübermittlung an andere Stellen

Rz. 21 Nach Abs. 3b ist es den Einrichtungen nach Abs. 1 erlaubt, personenbezogene Daten an die nachfolgend aufgeführten Stellen zu übermitteln, soweit dies für die Verhinderung oder Aufdeckung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stelle erforderlich ist. Diese Stellen sind: die Zulassungsausschüsse nach § 96, die Stellen, die für die A... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.1 Verpflichtung zur Einrichtung der Prüfstelle

Rz. 7 Die Verpflichtung, eine Ermittlungs- und Prüfstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei jeder KV/KZV und bei der KBV sowie der KZBV einzurichten, ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Die Worte "richten ein" lassen den Beteiligten keinen Spielraum und der Abs. 5 mit der ständigen Berichtspflicht im Abstand von 2 Jahren hält die vertrags(zahn)ärztliche Sel... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.8 Bundeseinheitliche Bestimmungen nach Abs. 6

Rz. 23 Die KBV und die KZBV sind nach Abs. 6 beauftragt, bis zum 1.1.2017 einheitliche Bestimmungen über die einheitliche Organisation der Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 bei ihren Mitgliedern, die Ausübung der Kontrollen nach Abs. 1 Satz 2, die Prüfung der Hinweise nach Abs. 2, die Zusammenarbeit nach Abs. 3, die Unterrichtung nach Abs. 4 und die Berichte nach Abs. 5 zu treffen. ... mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 29... mehr

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Sommer, SGB V § 119 Sozialp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz-GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Die Vorschrift wird ergänzt durch § 30 und § 32 Nr. 1 SGB IX, insbesondere durch die Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (... mehr

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Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 2.2.2.5 Pflegebereich 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Rz. 26 Der Pflegebereich 5 erfasst in 4 Kategorien insgesamt 17 Kriterien, die dem Themenkreis der selbständigen Krankheitsbewältigung zuzuordnen sind, und zwar insbesondere der krankheitsbezogenen Arbeit, die direkt auf die Kontrolle von Erkrankungen und Symptomen sowie auf die Durchführung therapeutischer Interventionen bezogen ist. Ein Großteil der in diesem Pflegebereich... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Person des Aufklärenden.

Rn 5 Ist eine Aufklärung primär durch den Behandelnden nicht möglich, kann diese auch durch eine andere Person durchgeführt werden, so diese über die notwendige Befähigung zur sachgerechten Aufklärung verfügt. Diese Befähigung wird wiederum mit der fachlichen Qualifikation für die in Rede stehende Maßnahme verbunden. Jeder Behandelnde ist demnach grds insoweit zur Aufklärung... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorgehensweise der Wiederverkaufspreismethode

Rz. 741 [Autor/Stand] Retrograde Preisbestimmung. Die Wiederverkaufspreismethode,[2] auch Absatzpreismethode genannt, ist grundsätzlich anwendbar, wenn ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen Lieferungen oder Leistungen erbringt bzw. von diesem empfängt und diese Lieferungen oder Leistungen danach an fremde Dritte weiterveräußert werden. Dabei wird ... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenvers... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 49 Badle, Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, NJW 2008, 1028. Braun, Ärztliche Abrechnungsmanipulation: Nicht immer ein Fall für das Strafrecht, NZS 2016, 897. Dann/Scholz, Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen, NJW 2016, 2077. Deiseroth/Derleder, Whistleblower und Denunziatoren, ZRP 2008, 248. Dittmer/Stottok, Die Pfli... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.8 Bestimmungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (Abs. 6)

Rz. 38 Der mit Wirkung zum 4.6.2016 angefügt Abs. 6 verpflichtet den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bis zum 1.1.2017 nähere Bestimmungen über die Organisation und Durchführung der Aufgaben der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu treffen. Dazu ist in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6446 S. 25 zu § 81 a Abs. 5 auf dessen Begründung für § 1... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen und deren Spitzenverbände zur Errichtung von Prüfeinrichtungen ("Korruptionsbekämpfungsstellen"), die Verdachtsfällen von nicht zweckentsprechender Mittelverwendung in der Krankenversicherung nachgehen sollen. Diese Verpflichtung besteht seit dem 1.7.2008 auch für den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217 a), der an ... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.2 Antragsrecht (Abs. 2)

Rz. 14 Mit Abs. 2 wird jeder Person die Möglichkeit eingeräumt, sich in Fällen des Verdachts von Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung an die Stellen für Fehlverhalten zu wenden. Ein solches Popularhinweisrecht erscheint angemessen, um auch von Dritten und nicht an den Unregelmäßigkeiten Beteiligten Hinweise zu unwirtschaftlichem Finanzverhalten zu erhalten; denn von I... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.4 Übermittlung personenbezogener Daten (Abs. 3a)

Rz. 20 Der mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügte Abs. 3a betrifft die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten an sich für ihre eigenen Aufgaben selbst erhoben hatten oder die an diese übermittelt wurden, im Zusammenhang mit der Aufgabe als Stellen... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 137, Art. 37 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Mit Art. 1 Nr. 141, Art. 46 Abs. 9 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettb... mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.3 Pflicht zur Zusammenarbeit (Abs. 3)

Rz. 16 Mit Abs. 3 Satz 1 werden die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten zur Zusammenarbeit untereinander und mit den entsprechenden Stellen bei einem Landesverband oder dem Spitzenverband Bund sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen verpflichtet. Eine solche Verpflichtung zur Zusammenarbeit ergibt sich bereits aus § 4 Abs. 3 und... mehr

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Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und seither nicht geändert worden. mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.7 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 34 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005... mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 122, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.... mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 11, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGB... mehr