Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 90a Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dritte Gesetz zu Änderung des Sozialgesetzbuches v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890) mit Wirkung zum 9.7.1995 eingefügt worden. Sie gilt seither unverändert. Lediglich die amtliche Überschrift besteht in der Fassung des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2001 (BGBl. I S. 1983). Durch das Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Kr...mehr

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Jansen, SGB IV § 108 Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit §§ 106 und 107 als 8. Abschnitt wieder neu eingefügt. Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2019 angefügt worden. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozial...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 110c bildet zusammen mit den Regelungen der §§ 110a und 110b den Neunten Abschnitt des SGB IV. Er wurde dem Gesetz durch Art. 47, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfÄndG) v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) unter der Überschrift "Aufbewahrung von Unterlagen" mit Wirkung zum 1.2.2003 eingef...mehr

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Jansen, SGB IV § 129 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 18.2.2021 eingefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 128 Außero... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) mit Wirkung zum 31.12.2020 eingefügt.mehr

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Jansen, SGB IV § 18i Betrie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 18m Verarb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2017 neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) hat mit Wirkung zum 1.1.2017 die Vorschrift komplett neu gefasst und zusammen mit §§ 106 und 108 als 8. Abschnitt wieder neu eingefügt. Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der R...mehr

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Jansen, SGB IV § 110b Rückg... / 2.1 Grundsätze für den Umgang mit Unterlagen (Abs. 1)

Rz. 4 Die Vorschrift betrifft solche Unterlagen, die für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit des Verwaltungsträgers nicht mehr erforderlich sind. Mit dem Terminus der Erforderlichkeit hat das Gesetz, ähnlich wie in § 110a Abs. 1 bei dem Begriff der "ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Unterlagen", einen unbestimmten Begriff gewählt. Eine Konkretisierung erfolgt dadur...mehr

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Jansen, SGB IV § 18g Angabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 18g ist durch Art. 2 Nr. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 20.7.1988 (BGBl. I S. 1046) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) erfolgte eine begriffliche Präzisierung. Das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 110a bildet zusammen mit den Regelungen den §§ 110b bis 110d nunmehr den Neunten Abschnitt des SGB IV, der durch Art. 47 Nr. 4, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (VwVfÄndG) v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) unter der Überschrift "Aufbewahrung von Unterlagen" mit Wirkung zum 1.2.2003 dem SGB ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Begriff

Rz. 6 Der Begriff der Betriebsvereinbarung wird im Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt. Es handelt sich um eine kollektiv-rechtliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, welche die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung und die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt und gestaltet. Praxis-Beispiel Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 95a Ausfül... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 123 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 3.3 Vorzeitige Beendigung der Pflegezeit

Rz. 41 Das PflegeZG sieht eine Beendigung der Pflegezeit bereits vor Ablauf des ursprünglich geltend gemachten Zeitraums für 2 Fälle vor, nämlich wenn der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Rz. 42 Dem Beschäftigten wird die Pflege beispielsweise unmöglich, wenn der nahe Angehörige vo...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 2.1.2 Zu beachtende Grundsätze

Rz. 6 Wenn das Gesetz für die Behandlung der Unterlagen auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Aufbewahrung verweist, so verwendet es damit einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, überlässt es also der Rechtspraxis und der Rechtsprechung, den Begriff exakt auszuformen., Rz. 7 Die Art und Weise, wie der Begriff der Grundsätze ordnungsmäßiger Aufbewahrung von der Rechtspraxis auszuf...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 3.2 Verlängerung bis zur Höchstdauer

Rz. 39 Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 PflegeZG kann die für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommene Pflegezeit bis zur Höchstdauer verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Einen zustimmungsfreien Anspruch auf Verlängerung räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer nur in den Fällen ein, in denen ein vorgesehener Wechsel in der Person des Pflegenden aus einem wichtigen Grund ni...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist der Kern des am 1.7.2008 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 maßgeblich modifizierten Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) Das Gesetz soll Beschäftigten insbesondere die Möglichkeit eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Hierzu sieht es in § 3 A...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1.2 Der Auftrag im Einzelnen

Rz. 6 Der den Spitzenverbänden erteilte Auftrag geht dahin, Näheres zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufbewahrung der Unterlagen i. S. des § 110a zu den Voraussetzungen der Rückgabe und Vernichtung von Unterlagen sowie zu den Aufbewahrungsfristen von Unterlagen zu vereinbaren. Damit sind im Grunde alle in den §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen angesprochen, denn Bestandtei...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.1 Vergabe und Zusammensetzung der Versicherungsnummer

Rz. 4 Versicherungsnummer i. S. d. § 18f ist das von den Trägern der Sozialversicherung vergebene persönliche Identifikationsmerkmal. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Vergabe sind in den spezifischen Gesetzen wie SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) sowie in dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte enthalten. F...mehr

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Jansen, SGB IV § 95c Datena... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.6 Umfang der Aufsicht

Rz. 11 Den Umfang der Aufsicht regelt Abs. 1 Satz 2. Da die Versicherungsträger Teil der vollziehenden Gewalt sind, bestand bereits nach der Verfassung ihre Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). 2.6.1 Bindung an Gesetz und sonstiges Recht Rz. 12 Gegenstand der Aufsicht sind die von den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder erlassenen Gesetze. Gesetz...mehr

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Jansen, SGB IV § 121 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 124 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen v. 3.12.2020 (BGBl. I S. 2668) mit Wirkung zum 10.12.2020 eingefügt.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Schriftform

Rz. 11 Das Gesetz verlangt für die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung die Wahrung der Schriftform. Der Text der Vereinbarung ist also schriftlich niederzulegen. Auf derselben Urkunde müssen Arbeitgeber und Betriebsrat unterzeichnen. Es reicht also nicht aus, wenn nur einseitig unterschriebene Urkunden ausgetauscht werden. Auch die Unterschrift unter die Fotokopie der von...mehr

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Jansen, SGB IV § 95b System... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 106a Elekt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.1.2022 eingefügt worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 110b Rückg... / 2.3 Vernichtung von Unterlagen (Abs. 3)

Rz. 8 Für die "übrigen Unterlagen", also Unterlagen die nach den Regelungen der Abs. 2 und 3 nicht zu vernichten oder zurückzugeben sind, gilt Abs. 3. Die Unterlagen sind danach zu vernichten, jedoch nur, "soweit kein Grund zu den Annahme besteht, dass durch die Vernichtung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden". Durch die Formulierung "werden vernic...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1.3 Bei der Vereinbarung zu beachtende Regelungen

Rz. 8 Die Vereinbarungen der Spitzenverbände müssen schutzwürdige Interessen der Betroffenen berücksichtigen. Mit dem Außerkrafttreten des Signaturgesetzes wird der – rein deklaratorische – Verweis auf dieses Gesetz gegenstandslos und entfällt. Es wird darauf verzichtet, die Vorschriften, in denen sich die Regelungsinhalte des früheren Signaturgesetzes finden – die Verordnun...mehr

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Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 regelt die Aufsichtszuständigkeit des Bundes für die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger und Abs. 2 die der Länder für die landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Welche Versicherungsträger bundesunmittelbar und welche landesunmittelbar sind, beantwortet Art. 87 Abs. 2 GG. Als bundesunmittelbare Körperschaften öffentlichen Rechts werden die in ...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 2.3 Akteneinsicht (Abs. 3)

Rz. 11 Die Frage, wie bei elektronischer Archivierung von dem Recht der Akteneinsicht (§ 25 SGB X) Gebrauch gemacht werden kann, regelt Abs. 3. Die Bestimmung war erforderlich, weil § 25 SGB X als die maßgebende Bestimmung zur Akteneinsicht ausschließlich die Modalitäten der Einsicht in Akten regelt, die in Papierform verwahrt werden. Im Zusammenhang mit §§ 110a ff. handelt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 124 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 124 räumt in Verbindung mit dem neuen § 28 Abs. 4 BEEG der Datenstelle der Rentenversicherung die Möglichkeit ein, sich an Pilotprojekten zur Umsetzung des mit diesem Gesetz neu geschaffenen Verfahrens nach § 108a Abs. 1 zu beteiligen. Für geeignete und in der Planung bereits weit vorangeschrittene Pilotprojekte soll dieses Verfahren auch schon früher genutzt werden ...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Persönlich gilt § 3 PflegeZG für "Beschäftigte". Beschäftigte sind nach der Definition in § 7 Abs. 1 PflegeZG: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten[1] arbeitnehmerähnliche Personen, Heimarbeitnehmer und die ihnen Gleichgestellten. Für öffentlich-rechtliche Bedienstete gilt das Gesetz nicht; für Beamte gelten Sonderregelungen.[2] 2.1.1 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 119 Übergangsregelungen zur Aufhebung des Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises; Löschung der bisher gespeicherten Daten (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 ist die Vorschrift mit Wirkung zum 26.11.2019 wegen Zeitablaufes aufgehoben worden.mehr

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Jansen, SGB IV § 115 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbstständige Tätigkeit (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 v. 27.3.2020 (BGBl. I S. 575) mit Wirkung zum 1.11.2020 aufgehoben worden.mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.2 Zur Berufsbildung Beschäftigte

Rz. 4 § 3 PflegeZG gilt auch für zur Berufsbildung Beschäftigte. Zur Bestimmung dieses Personenkreises kann auf die Definition in § 1 BBiG zurückgegriffen werden. Danach ist Berufsbildung die Berufsausbildungsvorbereitung (§§ 68 ff. BBiG), die Berufsausbildung (§ 4 ff. BBiG), die berufliche Fortbildung (§ 53 ff. BBiG), die berufliche Umschulung (§§ 58 ff. BBiG). Rz. 5 Damit gilt ...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.5 Aufsichtsformen

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 2 hat die Aufsicht darüber zu wachen, dass die Versicherungsträger Gesetz und sonstiges Recht beachten. Der Gesetzgeber hat sich damit für die Rechtsaufsicht entschieden. In Zweckmäßigkeitsüberlegungen darf die Aufsicht deshalb nicht eingreifen. Hat ein Versicherungsträger die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder hat er von dem Erme...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 3 Literatur zum Neunten Abschnitt des SGB IV (§§ 110a bis 110d)

Rz. 15 Büchner/Simon, die elektronische Signatur – rechtliche und technische Bedeutung; Ausbildung, Prüfung, Fortbildung (apf) 2003 S. 166. Grunert, Das elektronische Verwaltungsverfahren, DAngVers 2002 S. 502. Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003 S. 469. Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorsc...mehr

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Jansen, SGB IV § 110c Verwa... / 2.1.1 Das Gremium der Spitzenverbände

Rz. 5 Den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und der Bundesagentur für Arbeit weist Abs. 1 die Aufgabe zu, gemeinsam das Nähere zu den in §§ 110a und 110b enthaltenen Regelungen sowie zu den Vorschriften des E-Goverment-Gesetzes zu vereinbaren. Mit diesem Auftrag wird dem verpflichteten Gremium eine Aufgabe zugewiesen, wie sie ihm von seinem Selbstverständnis her ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitnehmer müssen sich daran halten, auch wenn...mehr

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Jansen, SGB IV § 110a Aufbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen sind im Gesamtzusammenhang mit dem Anliegen des VwVfÄndG zu sehen. Dieses Gesetz novelliert in umfassender Weise das gesamte Verwaltungsrecht mit dem Ziel, die Verwaltung für den elektronischen Rechtsverkehr tauglich zu machen (vgl. Roßnagel, NJW 2003 S. 469). Insbesondere wurden die Verfahrensgesetze für das Verwaltungs-, Sozialverwaltungs- und das Steu...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 4 Pflegeteilzeit

Rz. 45 Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber – anstelle einer vollständigen Freistellung – auch eine lediglich teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen. Bei einer teilweisen Freistellung muss er mit der Ankündigung der Pflegezeit auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Rz. 46 Nimmt der Beschäftigte nur eine teilweise Freistellung in Anspruch, s...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.2.1 Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen

Rz. 19 HI1996277 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind zunächst Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14, 15 SGB XI erfüllen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 PflegeZG). Danach ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.2 Bußgeldrahmen

Rz. 4 Die Höhe des Bußgeldes hängt nach Abs. 4 von dem Gewicht der begangenen Ordnungswidrigkeiten ab. Das Gesetz stellt in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle einen Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 EUR zur Verfügung. In anderen Fällen reichen die Bußgeldrahmen von 25.000 EUR bis zu 50.000 EUR. Insgesamt kann Bußgeld verhängt werden bis zu 5.000 EUR als regelmäßiges Bußgeld in...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann (BAG, Urteil v. 13.8.2019, 1 AZR 213/18, auch kurz vor Betriebsübergang; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 17.6.2014, 2 Sa 44/14) Betriebsschließung[1] Keine B...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.3.2 Ankündigungsfrist

Rz. 29 Die schriftliche Ankündigung muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Beginn der Pflegezeit erfolgen. Für die Fristwahrung entscheidend ist der Zugang der Ankündigung beim Arbeitgeber. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB).[1] Eine verspätete Ankündigung ist nicht unwirksam. Der Beginn der Pflegezeit verschiebt sich lediglich um die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 125 Pilotp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ermöglicht eine Pilotphase für die Regelung in § 109, die gemäß Art. 12b des Gesetzes Digitale Rentenübersicht v. 11.2.2021 (BGBl. I S. 154) erst ab 1.7.2022 in Kraft tritt.mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.6.2 Bindung an Rechtsprechung

Rz. 13 Die Entscheidungsformeln des Bundesverfassungsgerichts, die nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, haben Gesetzeskraft. Darüber hinaus sind die Sozialversicherungsträger hinsichtlich der entschiedenen verfassungsrechtlichen Fragen auch für die Zukunft an die Entscheidungen des Bundesverfass...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.4 Vorschriften über die Behandlung von Entgeltunterlagen (Abs. 1 Nr. 3 und 3a)

Rz. 9 Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 3 und 3a betreffen die Behandlung der Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen durch die Arbeitgeber und die entsprechenden Pflichten nach § 28f. § 28f Abs. 5 ist durch Art. 3 Nr. 7 des Gesetzes v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) mit Wirkung zum 1.7.2018 aufgehoben worden. Die zugehörige Bußgeldvorschrift des § 111 Abs. 1 Satz 1 N...mehr