Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Denkmalschutz (GEG) / 1 Grundlagen

Der Denkmalschutz zielt in erster Linie auf die Erhaltung des baulichen Zustands geschützter Objekte, was vor allem im Hinblick auf deren Erscheinungsbild gilt. Der Begriff der Erhaltung ist hier enger als der miet- und wohnungseigentumsrechtliche Erhaltungsbegriff. Geschützt ist in der Regel die Außenansicht des Gebäudes, wobei sich der Denkmalschutz auch auf die Innenberei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Steuerschuldnerschaft – § 13b UStG

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG): Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022 (BGBl. I 2022, 1838) wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG neu gefasst. Die bestehende Vorsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Sonstige

Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht: Seit dem 1.1.1997 besteht für ausländische Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in Deutschland einen Fiskalvertreter zu bestellen und sich von diesem bei der Erfüllung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten vertreten zu lassen. Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3 Befreiungen

§ 102 Abs. 1 GEG – Befreiungen (1) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag des Eigentümers oder Bauherren von den Anforderungen dieses Gesetzes zu befreien, soweit die Ziele dieses Gesetzes durch andere als in diesem Gesetz vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden oder die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen un...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 1 Hintergrund

Im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs hatten die arabischen Erdölexporteure im Jahr 1973 den Ölhahn zugedreht, was in der Folge mit einer drastischen Erhöhung der Rohölpreise zum Auslöser der Ölkrise wurde. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) im Jahr 1976[1] die Entwicklung des deutschen Gebäudeenergierechts angestoßen. Sich i...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietender Wohnungseigent... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, ob ein Mieter einen Wohnungseigentümer durch die Installation einer Videokamera stört. Diese Frage verneint das LG, da die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f) DSGVO vorlägen. Ungeachtet dieser Antwort fragt das LG anderseits und unnötig, ob der vermietende Wohnungseigentümer für den Mieter eins...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 1 Wirtschaftlichkeitsgebot

In Übereinstimmung mit der ursprünglichen und nicht mehr geltenden Bestimmung des § 5 Abs. 1 EnEG regelt § 5 Satz 1 GEG den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz: § 5 GEG – Grundsatz der Wirtschaftlichkeit 1Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, müssen nach dem Stand der Technik erf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 1 Grundsätze der 65 %-EE-Vorgabe

§ 71 Abs. 1 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (1) 1Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. 2Satz 1 ist ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verantwortliche nach GEG / 1 Grundsätze

§ 8 GEG – Verantwortliche (1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich, soweit in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist. (2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichtenverschärfung durch die NIS-2-Richtlinie: Brauchen Unternehmen künftig einen Cyber-Vorstand?

Zusammenfassung Die NIS-2-Richtlinie, die bis Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, verschärft die Cybersicherheitspflichten für Unternehmen, auch für diejenigen, deren Geschäftsmodelle weder digital noch datenintensiv sind. IT-Sicherheit wird damit zum Compliance-Thema. Mit Blick auf die durch die NIS-2-Richtlinie neu eingeführte nicht delegierbare Verantwor...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.1.1 Allgemeine Alternativlösung

Unabhängig von der spezifiziert ausgestalteten Bestimmung des § 103 GEG genügen allgemein andere als im GEG vorgesehene Maßnahmen, wenn diese die Anforderungen des GEG ebenso erfüllen würden. Weder dem Gesetz noch seiner Begründung ist hierzu Näheres zu entnehmen. Praxis-Beispiel Wärmedämmung[1] Würden beim Einsatz einer transparenten Wärmedämmung die Anforderungen an den Wärm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.1 Einkommensabhängige Sozialleistung

Die Gesetzesbegründung[1] benennt Befreiungsmöglichkeiten für die folgenden einkommensabhängigen Sozialleistungen: Laufende Leistungen nach dem SGB II Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, soweit sie sich in Deutschland aufhalten. Letztlich handelt es sich also um die Grundsicherung für...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 4 Wahlfreiheit und Nachweispflicht

§ 71 Abs. 2 GEG – Anforderungen an eine Heizungsanlage (1) (...) (2) 1Der Gebäudeeigentümer kann frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt werden. 2Die Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 in Verbindung mit den §§ 71b bis 71h ist auf Grundlage von Berechnungen nach der DIN V 18599: 2018-09 durch eine nach § 88 berechtigte Person v...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Kostenvor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wollen Wohnungseigentümer nach über einem Jahrzehnt vom Bauträger Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums erlangen. Mängelrechte Der Vorschussanspruch ist ein Mängelrecht, welches 5 Jahre nach der Abnahme verjährt. Gibt es keine Abnahme, gibt es auch keine Verjährung. Allerdings gibt es ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.4 Fristgebundene Betriebsverbote

Grundsätzlich dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau oder Aufstellung ni...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 5 Länderöffnungsklausel

Mit der am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG-Reform sind durch den neu eingefügten § 9a GEG die Länderkompetenzen erweitert worden. Hiernach können die Länder durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden und weitergehende Anforderungen oder Beschränku...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.1.2 Emissionslösung

Neubau Die Befreiungsmöglichkeit für Neubauten regelt § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GEG. Wird ein Wohngebäude oder Nichtwohngebäude so errichtet, dass die Treibhausgasemissionen des Gebäudes gleichwertig begrenzt werden und der Höchstwert des Jahres-Endenergiebedarfs für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bei Wohngebäuden b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.3 Befreiungen

§ 47 Abs. 4 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (4) Die Absätze 1 bis 3 sind bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt, nicht anzuwenden, soweit die für eine Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.4.1 Befreiung im Rahmen der Innovationsklausel

Was ist die Innovationsklausel? Die Innovationsklausel (§ 103 GEG) wurde mit dem GEG 2020 eingeführt. Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete[1] Evaluation, in deren Rahmen ein anderes Bewertungssystem verprobt wird, indem auf die Summe der Treibhausgasemissionen und des Endenergiebedarfs abgestellt wird. Initiiert wurde die Innovationsklausel von der Wohnungswirt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Einsichtnahme in Verwaltung... / 4 Die Entscheidung

Die Leistungsklage hat Erfolg! K sei berechtigt, Einsicht zu nehmen. Er sei ferner berechtigt, seine gegenwärtigen und ehemaligen Mieter zur Ausübung seines Rechtes zu ermächtigen. Der Anspruch aus § 18 Abs. 4 WEG sei kein höchstpersönliches Recht, sodass es grundsätzlich durch Dritte ausgeübt werden könne. Bei der Delegation sei ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, le...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 6 Landesrechtliche Ausführungsbestimmungen

Ungeachtet der vorbeschriebenen Länderöffnungsklausel und davon, ob einzelne Länder von ihr Gebrauch machen werden, müssen die Länder zum Vollzug des GEG entsprechend der EnEV-Durchführungsverordnungen Ausführungsregelungen erlassen bzw. bestehende Regelungen anpassen:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 2 Überblick

Das GEG ist in 9 Teile gegliedert: Aufbau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 1: Allgemeine Vorschriften In einem 1. Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 9 GEG) werden zunächst u. a. Ziel und Zweck des Gesetzes in § 1 GEG definiert, sein Anwendungsbereich in § 2 GEG umrissen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 5 GEG verankert, eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Heizk...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauträgervertrag: Kostenvor... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG teilweise anders! Die Prozessführungsbefugnis der K folge nicht aus § 9a Abs. 2 WEG. Denn diese Norm umfasse nicht "ohne Weiteres" die auf die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum. Vielmehr bedürfe es insoweit eines Beschlusses, mit dem die Wohnungseigentümer ihre Rechte der Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verantwortliche nach GEG / 4.1.1 Grundsätze

Für die Verantwortlichkeit in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht ist die Differenzierung zwischen Bauherr und Eigentümer zunächst von untergeordneter Bedeutung. Bezüglich der Vorgaben, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, sind Eigentümer die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit als Bruchteilseigentümer.[1] Da die jeweiligen Vorgaben gleichgerichtet von allen Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer X errichtet im Jahr 2021 auf einer Gartenfläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt ("Gartensondernutzungsrecht"), das seinem Wohnungseigentum zugeordnet ist, ein Holzhaus mit Betonfundament, das eine Grundfläche von 8 x 8 m aufweist. Das Gebäude wird zum Teil als Sauna benutzt. Ein anderer Teil wird als Schuppen verwendet, in dem Gartengeräte, Pflan...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.2.3 Besondere persönliche Umstände

Schließlich liegt nach § 102 Abs. 1 Satz 5 GEG eine unbillige Härte auch vor, wenn aufgrund besonderer persönlicher Umstände die Erfüllung der Anforderungen des GEG nicht zumutbar ist. Als besondere persönliche Umstände führt die Gesetzesbegründung Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung an.[1] Hierdurch wird deutlich, dass zu den besonderen persönlichen Umständen nicht e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Einführung zum GEG 2024 / 4 Übergangsregelungen

Nach § 111 Abs. 1 Satz 1 GEG sind die Regelungen des GEG nicht auf Vorhaben anzuwenden, soweit die Bauantragstellung oder der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem Inkrafttreten des GEG am 1.11.2020 erfolgt ist. Für diese Vorhaben sind nach § 111 Abs. 1 Satz 2 GEG die Bestimmungen des EnEG, der EnEV, der AVV Energiebedarfsausweis und EEWärmeG in den zum Zeitpunkt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine bauliche Veränderung. Diese ist rechtswidrig, wenn sie nicht durch einen Beschluss oder eine Vereinbarung gestattet ist. Da es im Fall keinen Beschluss gibt, kommt nur eine Vereinbarung in Betracht. Eine gesonderte Vereinbarung gibt es allerdings auch nicht. Es kann aber sein, dass sich die Gestattung in der Sondernutzungsrechtsvereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.2 Sonderfall Wärmepumpe

Ab dem 1.10.2024 muss über die Kosten der Versorgung eines Gebäudes mit Wärme oder Wärme und Warmwasser unter Verwendung einer Wärmepumpe ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet werden, nachdem die Ausnahmevorschrift des § 11 HeizKV n. F. entsprechend angepasst wurde. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt seitens des Vermieters noch keine Verbrauchserfassung, so gewährt ihm das Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.3 Gebäude mit Mischnutzungen

Dient das Gebäude gleichermaßen dem Wohnen und einer anderen Nutzung, so liegt nach dem Gesetz weder ein Wohngebäude noch ein Nichtwohngebäude vor. Nach der Gesetzesbegründung soll in derartigen Fällen die Regelung des § 106 GEG zur Anwendung kommen.[1] Das bedeutet eine getrennte Abrechnung nach den Maßstäben des § 5 CO2KostAufG für die Wohnungsnutzung und nach den Maßstäben...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 5 Ausschluss des Kürzungsrechts

Zunächst ist festzustellen, dass § 12 HeizKV überhaupt nur dann Anwendung findet, wenn auch die Bestimmungen der HeizKV angewendet werden können. Liegt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der HeizKV vor, so kann auch ein Kürzungsrecht nicht greifen. Ausnahmen können zum Beispiel vorliegen bei einem Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV), wenn die Anwendung der HeizKV ausgeschlossen w...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.2 Anmietung der Geräte

Gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV kann der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte auch mieten oder leasen. Die Kosten der Anmietung sind als Betriebskosten umlagefähig gemäß § 2 Nr. 4a, 5a BetrKV. Ist das Mietobjekt bereits mit gemieteten Erfassungsgeräten ausgestattet, so kann der Vermieter die Mietkosten im Rahmen der Abrechnung dem Mieter weiter berechnen. Beteiligungs- bz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.2 Andere zwingende Gründe

Neben dem Geräteausfall können andere Gründe vorliegen, die einem Geräteausfall gleichzusetzen sind, das heißt, dass eine Nachholung der Verbrauchserfassung objektiv unmöglich ist. Beispiele dafür sind diese Fälle: Nutzer verweigert Mitarbeitern von Servicefirmen Zutritt zu den Räumen, Nutzer reagiert nicht auf Terminvorschläge, Ablesung erfolgte nicht, da sie vergessen wurde, e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 1.1 Verbrauchsunabhängige Abrechnung

Die Anwendung des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV setzt zunächst voraus, dass überhaupt eine Abrechnung über Heiz- und/oder Warmwasserkosten vorliegt. Diese muss verbrauchsunabhängig und entgegen den Bestimmungen der HeizKV erstellt worden sein. Verbrauchsunabhängig ist eine Abrechnung immer dann, wenn Verbrauchswerte nicht festgestellt bzw. abgelesen werden können. Dies ist nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 3.3 Geltendmachung

Wie auch bei dem Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizKV, tritt die Kürzung nicht automatisch kraft Gesetzes ein, sondern der Mieter muss das Kürzungsrecht bzw. bei mehreren Verstößen des Vermieters die Kürzungsrechte geltend machen (die Ausführungen in Kap. 1.4 gelten entsprechend).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 28... / 2.1 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 3 Die fortgesetzte Gütergemeinschaft (§§ 1483ff. BGB) ist eine besondere Form des ehelichen Güterstands der Gütergemeinschaft. Bei der Gütergemeinschaft wird das eingebrachte und später erworbene Vermögen der Ehegatten als Gesamtgut gemeinschaftliches Vermögen.[1] Beim Tod eines Ehepartners wird die Gütergemeinschaft grds. beendet und der Anteil des verstorbenen Ehegatte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.2 Dauer und Lage des Referenzzeitraums – 13 Wochen

Rz. 19 In einem ersten Schritt ist daher der Referenzzeitraum zu bestimmen. Er beträgt, wie sich aus § 11 Abs. 1 BUrlG eindeutig ergibt, 13 Wochen.[1] Dabei handelt es sich nicht um Kalenderwochen und schon gar nicht um einen Zeitraum von 3 Monaten oder gar 3 Kalendermonaten, sondern um die 13 Wochen, die dem ersten Urlaubstag vorausgehen. Daher ist dieser 13-Wochen-Zeitraum...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 362 Verordnungsermächtigung (außer Kraft)

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Verdienstkürzungen

Rz. 62 Für Verdienstkürzungen trifft das Gesetz eine nochmals abweichende Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 3 BUrlG. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum (Referenzzeitraum) infolge von Kurzarbeitsarbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben danach für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Diese Regelung bezieht sich zunächst nu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 343 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen (außer Kraft)

SGB III § 343 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen (mit Wirkung vom 1.1.1998 außer Kraft durch das 1. SGB III-ÄndG vom 16.12.1997 - BGBl. I S. 2970) Die Regelung zur Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt wurde mit dem Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt vom 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859) in ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geschäftsveräußerung vor Beginn der Geschäftstätigkeit?

Leitsatz Auch ein Unternehmen, mit dem noch keine Ausgangsumsätze erzielt worden sind, kann Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG sein. Das erfordert allerdings, dass der Erwerber das "übertragene Unternehmen" fortführt. Sachverhalt Der Kläger war in den Jahren 2012 bis 2019 Eigentümer von Grundstücken mit insgesamt rund 40.000 Quadratmetern - ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.6 Unverschuldete Arbeitsversäumnis

Rz. 70 Zeiten unverschuldeter Arbeitsversäumnis des Arbeitnehmers bleiben für die Berechnung des Geldfaktors außer Betracht. Um Fälle unverschuldeter Arbeitsversäumnis handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann. Im Gegensatz zum Arbeitsausfall, der regelmäßig eine Gruppe von Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Grundprinzip der Berechnung des Urlaubsentgelts

Rz. 11 Für die Berechnung des Urlaubsentgelts sind 2 Faktoren zu betrachten: Zum einen stellt sich die Frage, für wie viele Tage der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsentgelt hat – dies wird üblicherweise als der sog. Zeitfaktor der Berechnung des Urlaubsentgelts bezeichnet. Die andere Frage ist, wie hoch das Entgelt ist, das für den einzelnen Urlaubstag zu zahlen ist – der sog...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Anwendung auf das W... / 2.1 Verteilerschlüssel

Für die Wahl des Verteilerschlüssels sieht § 3 Satz 2 HeizKV vor, dass diejenigen Regelungen anzuwenden sind, die gesetzlich für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gelten oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen wurden. Anderer Verteilerschlüssel als in Heizkostenverordnung vorgegeben Denkbar ist, dass die Kosten für die Versorgung mit Wärme und Wa...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Ausstattung zur Ver... / 5.1 Wärmezähler und Eichpflicht

Der Wärmeverbrauch wird entweder mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern erfasst. Wärmezähler Wärmezähler sind Erfassungsgeräte für Heizungen, die den Wärmeverbrauch physikalisch exakt messen. Sie ermitteln durch Messfühler die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur des zu messenden Heizkreislaufs. Aus der Temperaturdifferenz und dem gemessenen Volumen des...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3.6 Mehrarbeitsvergütung

Rz. 46 Eine Sonderregelung trifft das Gesetz für die Mehrarbeitsvergütung. Die zusätzlich für Überstunden gezahlte Vergütung ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ausdrücklich nicht für die Ermittlung des Geldfaktors zu berücksichtigen. Das gilt sowohl für den Grundbetrag, der für die Überstunden gezahlt wird, als auch für einen eventuellen Zuschlag.[1] Wird die Mehrarbeit durch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 BUrlG regelt die Berechnung und die Fälligkeit des während des Erholungsurlaubes fortzuzahlenden Arbeitsentgelts, bezeichnet als Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt hat nichts zu tun mit einem zusätzlichen Urlaubsgeld. § 11 BUrlG betrifft nur die Berechnung des Urlaubsentgelts. Rz. 2 § 11 BUrlG steht in engem Zusammenhang mit § 1 BUrlG. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: S... / Zusammenfassung

Überblick Erben werden durch die gesetzliche Erbfolge oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) berufen. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft wollen gut überlegt sein. Die Erteilung eines Erbscheins spielt im Grundbuchverkehr eine große Rolle, ist jedoch nicht immer nötig. Die postmortale Vollmacht gewinnt auch insoweit an Bedeutung. Gesetze, Vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: S... / 1.1 Wie wird man Erbe?

Regelung durch den Erblasser? Beim Tod eines Menschen geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über.[1] Dieser Vermögensübergang kraft Gesetzes vollzieht sich automatisch: entweder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags [2] oder aber – falls eine derartige Regelung durch den Erblasser fehlt – im Wege der gesetzlichen Erbfolge.[3] Der Lebenspartner erbt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: S... / 7 Sonderfall: Hoferbfolge

Höfeordnung Bei landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Grundstücken kommen häufig spezielle gesetzliche Regelungen zur Anwendung, besonders die Höfeordnung (HöfeO). Sie gilt in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hingegen sind landesrechtliche Hoferbenregelungen in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz zu ...mehr