Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 78 Eine Besonderheit besteht bei der Vererbung von Anteilen an rechtsfähigen Personengesellschaften. Nach der Rechtsprechung des BGH galt schon bisher für werbend tätige Personengesellschaften eine Sondererbfolge, wonach die Anteile nicht auf die Erbgengemeinschaft, sondern auf die einzelnen nachfolgeberechtigten Miterben im Wege einer dinglich wirkenden Teilungsanordnun...mehr

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§ 12 Sonderprobleme / I. Einführung

Rz. 40 Inwieweit sich gesellschaftsrechtliche Sonderfragen in der Nachlassinsolvenz ergeben, hängt zunächst davon ab, inwieweit das Einzelunternehmen des Erblassers oder dessen gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaften dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Rz. 41 Für den Erben entsteht aus dem Konflikt des Erbrechts und des Gesellschaftsrechts häufig die Situation, dass ihm durch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35a Angaben auf Geschäftsbriefen

Literatur: Beurskens What‘s in a name? – Rechtsformzusatz und Haftungsbeschränkung, NZG 2016, 681; Böhlke/Richter/Schweinoch E-Mails als elektronische Geschäftsbriefe mit Nebenwirkungen, CR 2007, 167; Bohnenkamp Mindestangaben des eV auf seinen geschäftlichen Schreiben und E-Mails NZG 2007, 292; Bredol Angaben auf Geschäftsbriefen bei Handeln Dritte, NZG 2017, 611; Glaus/Gabe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Vertretungsbefugnis

Rz. 12 Unproblematisch sind regelmäßig die Eintragungen in Spalte 1–5. Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer: Hinsichtlich der Eintragung der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer bestand Streit, wie einzutragen ist. In Betracht kam zum einen die Eintragung der abstrakten Vertretungsbefugnis, gewissermaßen die Wiederholung des Satzungs- bzw. des Gesetzestextes. Zum andere...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Durch das MoMiG 2008 wurde § 4a geändert (Abs. 2 wurde gestrichen; in der verbleibenden Fassung wurde das Wort "Inland" eingefügt – zur GmbH im internationalen Rechtsverkehr ( BGH v. 14.11.2017 – VI ZR 73/17 – § 4a GmbHG – Sitz – der Begriff des satzungsmäßigen Sitzes i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO n.F./Art. 60 Abs. 1 lit. a EuGVVO a.F. setzt keine Verwaltungs- ode...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.2.1 Definition der Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 5 § 1 Abs. 1 KStG enthält die Definition der Körperschaftsteuersubjekte. Diese Regelung gilt für den ganzen Bereich des Körperschaftsteuerrechts, d. h., ein Gebilde fällt nur dann unter den Bereich der KSt, wenn es unter eine der Fallgruppen des Abs. 1 subsumiert werden kann. Die Steuersubjekte, die der KSt (im Gegensatz zur ESt) unterliegen, sind im Gesetz nicht definier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.8 Ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 53 Das KStG enthält keine ausdrücklichen Ausführungen zu der Frage, ob und ggf. welche ausl. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen körperschaftsteuerpflichtig sind. Es dürften jedoch keine Zweifel bestehen, dass der Gesetzgeber nicht gewollt hat, juristische Personen des ausl. Rechts stets von der KSt auszuschließen. Durch die Einfügung des Wortes "in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.1 Geschäftsleitung

Rz. 74 § 10 AO definiert die Geschäftsleitung als "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung". Die Feststellung, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall. Die geschäftliche Oberleitung wird regelm. an dem Ort ausgeübt, an dem der für die Geschäftsführung und Betriebsleitung maßgebliche W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 3.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 10 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben. Diese beschränkt stpfl. Gebilde nach § 2 Nr. 1 KStG könnten auch unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Begriff der Körperschaft in § 2 Nr. 1 KStG ist der gleiche wie in § 1 KStG. Es ist also aufgrund eines Typenve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.1.3 Eigene Aktien oder Anteile

Rz. 166 Personenidentität i. S. d. Vorschrift liegt auch dann vor, wenn eine AG eigene Aktien oder eine GmbH eigene Geschäftsanteile hält. Rz. 167 Nach § 71 b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu, auch keine Rechte auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Auf die eigenen Aktien, die die Gesellschaft im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Personengesellschaft, Austr... / 8.2 Sachwertabfindung geht in anderes Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters über

Wird das Wirtschaftsgut, mit dem der ausscheidende Gesellschafter abgefunden wird, in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters überführt, liegt ein Fall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG vor. Es handelt sich hierbei um die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens in das Betriebsvermögen eines Mitunternehmers gegen Minderung von Gesellschaftsre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4 Unentgeltlichkeit oder gegen Gesellschaftsrechte

Rz. 55 Voraussetzung für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 EStG ist, dass die Übertragung von Wirtschaftsgütern unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Davon abweichend lässt § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG eine Buchwertfortführung nur zu, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt, da bei der Übertragung zwische...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.4 Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 137 Eine Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn die durch die Übertragung eintretende Minderung des Vermögens der Gesellschaft dem Kapitalkonto des Gesellschafters belastet wird, in dessen Privatvermögen das Wirtschaftsgut gelangt. Eine Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten wird nur dann vorliegen, wenn i...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.4 Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 156 Eine Übertragung gegen Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn der Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut gegen erstmalige Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten auf die Personengesellschaft überträgt und die eintretende Erhöhung des Gesellschaftsvermögens dem Kapitalkonto des einbringenden Gesellschafters gutgeschrieben wird. Dabe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.2 Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 60 Für die Frage, ob eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG gegen Gewährung (= offene Sacheinlage) oder Minderung von Gesellschaftsrechten vorliegt, ist maßgeblich, welches Gegenkonto bei der Buchung der Übertragung angesprochen wird. Danach ist es für die Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten grundsätzlich entscheidend, ob der Übertragungsv...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.2 Unentgeltlich oder gegen Gesellschaftsrechte

Rz. 193 Bei Übertragung eines Wirtschaftsguts durch den Geschäftsherrn an den stillen Gesellschafter gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt beim Geschäftsherrn eine Veräußerung vor, wenn der stille Gesellschafter das Wirtschaftsgut in sein Privatvermögen überführt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung liegt beim Geschäftsherrn eine Entnahme vor. Rz. 194 Überträgt der...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 49 Von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG werden folgende Übertragungsvorgänge erfasst: Aus dem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich (Nr. 1); aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.3 Unentgeltliche Übertragungsvorgänge

Rz. 154 Erfolgt die Buchung bspw. auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto, werden dem einbringenden Gesellschafter keine zusätzlichen Gesellschaftsrechte eingeräumt, weil eine derartige Handhabung weder einen prozentualen Anteil am Gesamthandsvermögen noch zusätzliche Stimmrechte verschafft. Auch der Anteil des Gesellschafters an den stillen Reserven vermehrt sich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.1 Unentgeltlichkeit

Rz. 56 Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts ohne Gegenleistung (auch nicht in Form von Gesellschaftsrechten) erfolgt (= verdeckte Einlage). Eine Gegenleistung kann sowohl in der Hingabe von Aktiva als auch in der Übernahme von Passiva (insbesondere Verbindlichkeiten) bestehen. Wirtschaftlich betrachtet stellt die Übernahme von Verbi...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.3 Einbringung in das Gesellschaftsvermögen als atypisch stille Beteiligung

Rz. 202 Die Rechtsprechung des BFH[1] stellt das Betriebsvermögen des Handelsgewerbetreibenden im Falle einer atypisch stillen Gesellschaft dem Gesamthandsvermögen gleich. Auch im Falle einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft ist das Gesamthandsvermögen der GmbH Betriebsvermögen der steuerlichen Mitunternehmerschaft. Der ertragsteuerlichen Gleichbehandlung von Innengesell...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.8 § 6 Abs. 5 EStG bei Körperschaften (Körperschaftsklausel)

Rz. 106 Mitunternehmer einer Personengesellschaft kann auch eine Kapitalgesellschaft (Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) sein. Überträgt sie ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem (Sonder-)Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, hat die Übertragung grundsätzlich zum ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 43 Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kommt es zu einem Rechtsträgerwechsel mit Übergang des zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an dem übertragenen Wirtschaftsgut.[1] Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gege...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 166 Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen führen zu ganz normalen steuerlichen Entnahmen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG und sind demzufolge nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Die stillen Reserven werden im Sonderbetriebsvermögen (Sonderbilanz) realisiert. Rz. 167 Terminologisch wird zutreffend nich...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 36c Bei der Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gilt Folgendes: a) Quotale Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen und eines Teils des Sonderbetriebsvermögens (§ 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG) § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Anteils am Gesamthandsve...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.4 Rechtsfolgen einer Sperrfristverletzung

Rz. 87 Kommt es innerhalb der Sperrfrist zu einer schädlichen Veräußerung oder Entnahme i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert des Wirtschaftsguts anzusetzen. Damit sind die in dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven aufzudecken. Der mit der Sperrfristverletzung verbundene rückwirkende Ansatz des Teilwerts für ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung beim Gesellschafter

Rn. 580 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sacheinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind steuerlich als tauschähnliche Vorgänge zu behandeln. Der Gesellschafter realisiert einen Veräußerungstatbestand, den er – spiegelbildlich zur Gesellschaft – mit dem gemeinen Wert zu bewerten hat (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). In dieser Höhe ist der Beteiligungsbuchwert aufzustocken u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der handelsrechtliche JA verfolgt als wichtiges Ziel die Selbstinformation des Kaufmanns über den unbedenklich entziehbaren Periodenerfolg. Ermittelt wird dieser Periodenerfolg vereinfachend unter Beachtung der interagierenden Prinzipien des Gläubigerschutzes, der Vorsicht und der Objektivierung (vgl. hierzu stellvertretend lediglich Berndt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Ausschüttungssperre nach § 30 GmbHG

Rn. 304 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben der handelsrechtlichen Ausschüttungssperre existiert im Gesellschaftsrecht eine weitere unmittelbare Ausschüttungssperre in § 30 GmbHG. Diese Vorschrift stellt die zentrale Gläubigerschutzbestimmung zur Erhaltung des Stammkap. im GmbH-Recht dar und "ist als wichtigste Grundlage der Kapitalerhaltung wesentlich für den das ganze GmbH-Rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Stille Beteiligung und Genussrechtskapital

Rn. 120 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Der Ausweis der Einlage eines stillen Gesellschafters bei einem UN, an dem sich jemand als stiller Gesellschafter beteiligt hat, ist umstritten (vgl. Hense (1990), S. 142ff.; NWB HGB-Komm. (2021), § 246, Rn. 127; Beck-HdR, B 231 (2011), Rn. 15; Westerfelhaus, DB 1988, S. 1173ff.). So wird – auch in Abhängigkeit der jeweiligen Ausgestaltung –...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einordnung

Rn. 45 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Der Grundsatz der UN-Fortführung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); Leffson (1987), S. 604ff.). Im Schrifttum hat sich herauskristallisiert, dass grds. von der Fortführung des UN ausgegangen werden kann, solange das UN aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); ähnl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriff der Selbsterstellung in Abgrenzung zum Erwerb

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 kommt nur für immaterielle VG des AV in Frage, die selbst erstellt wurden. Erworbene immaterielle VG des AV sind indes aufgrund des Vollständigkeitsprinzips gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 grds. zu aktivieren. Dementsprechend sind Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare imm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Genussrechtskapital

Rn. 168 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Schwierigkeit der bilanziellen Einordnung von Genussrechtskap. ist hauptsächlich dadurch begründet, dass die Ausgestaltung der dem Genussrechtskap. zugrunde liegenden Konditionen keiner gesetzlichen Normierung unterliegt und deshalb weitestgehend von den Entscheidungen des UN bzw. des Genussrechtsempfängers abhängt. Genussrechte (vgl. zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umschreibung der Ergebnisverwendung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG sind rechtlich selbständige juristische Personen, bei denen die Kap.-Geber losgelöst vom eigentlichen unternehmerischen Geschehen ihre Mitwirkungsrechte grds. nur über die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen (können). Die geschäftlichen Aktivitäten werden von Organen wahrgenommen, die nicht mit den Kap.-Gebern identisch sein müssen (Fr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.4 Sonderregelung für Drittstaatenkapitalgesellschaften, § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 GrEStG

Grundsätzlich ist eine Kapitalgesellschaft mit mehreren Anteilseignern, die ihren Sitz in einem Drittstaat und ihre Geschäftsleitung im Inland hat, regelmäßig nicht als Kapitalgesellschaft zivilrechtsfähig und daher nach der Rechtsprechung des BGH als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln. Eine solche Drittstaatenkapitalgesellschaft ist auch die unt...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3.4 Sonderregelung für Drittstaatenkapitalgesellschaften, § 6 Abs. 3 Satz 6 GrEStG

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zur zivilrechtlichen Beurteilung wird auf Tz. 3.2.4. verwiesen. Auch nach § 6 Abs. 3 Satz 6 GrEStG gelten die Drittstaatskapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern weiterhin als intransparente Kapitalgesellschaften. Die zivilrechtliche Behandlung als Personengesellschaft hat für § 6 Abs. 3 GrEStG keine Bedeutung. Die Steuerverg...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / V. Fazit

Die Geschäftsführung ist gesellschaftsrechtlich (u.a. § 43 Abs. 1 GmbHG) wie auch insolvenzrechtlich (§ 1 StaRUG) zur Krisenfrüherkennung verpflichtet. Soweit sie diesen Pflichten nachkommt und die finanzielle Situation der Kapitalgesellschaft keine Krise erkennen lässt – daher insbesondere keine drohende Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 18 InsO vorliegt – kann eine Gewinnausschütt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher, Lehrbücher, Kommentare, Formularbücher:

Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, WEG-Reform, 2020 Armbrüster/Preuß, BeurkG mit NotAktVV und DONot, Kommentar, 9. Aufl. 2022 Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl. 2023 Bärmann, WEG, 20. Aufl. 2020 Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, 3. Aufl. 2021 David/Dombek/Friedrichsen, Gesellschaftsrecht, 2009 Eckhardt/Her...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr