Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 90 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird eine MG auf ihre TG verschmolzen und erhält der AE der MG als Ersatz für die wegfallende Beteiligung an der MG die bisher von dieser gehaltenen Anteile an der TG, führt dies hr-lich und auch stlich nicht zu einem Durchgangserwerb, dh zu einem Erwerb eigener Anteile durch die TG mit anschließender Sachauskehrung dieser Anteile an den AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.4 Einbringung durch handelsrechtliche Umwandlung (§ 20 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Nr 1–3 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Übertragung des Sacheinlagegegenstands (Einbringung) iSd § 20 Abs 1 UmwStG kann gem § 1 Abs 3 UmwStG im Wege der Verschmelzung oder Spaltung, durch Formwechsel (s § 25 iVm § 20 UmwStG) oder vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s Tz 4). Das UmwG regelt Umw grds nur für Rechtsträger "mit Sitz im Inland" (s § 1 Abs 1 UmwG, gemeint ist der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die §§ 11–13 UmwStG gelten sowohl für die Verschmelzung zur Neugründung als auch für die Verschmelzung durch Aufnahme. Gem § 1 Abs 1 UmwStG (dazu s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.01ff) gilt der Dritte Teil des UmwStG (soweit § 11 UmwStG betroffen ist) für Tz. 5 Stand: EL 118 – ET: 05/2025mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.1 Übersicht

Rz. 36 Das "Gegenstück" zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung. Wie auch die Kapitalerhöhung sowohl aus Gesellschaftsmitteln als auch aus Einlagen der Gesellschafter gespeist werden kann, ist bei einer Kapitalherabsetzung danach zu unterscheiden, ob der Herabsetzungsbetrag an die Anteilseigner ausgekehrt wird oder ob der Betrag der Kapital- bzw. den Gewinnrücklagen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.3 Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 141 Auch die Übertragung einer Beteiligung auf eine Kapitalgesellschaft, an der der Übertragende beteiligt ist, ist eine Veräußerung i. S. d. § 17 EStG, wenn die Übertragung gegen ein wie unter unabhängigen Dritten ausgehandeltes Entgelt erfolgt. Dann liegt eine (entgeltliche) Veräußerung vor, die nach den allgemeinen Regeln der Besteuerung nach § 17 EStG unterliegt. Erfo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 6 Ausdehnung auf umwandlungsgeborene Anteile

Rz. 368 § 17 Abs. 6 EStG enthält eine Folgeänderung für die Einbringung von Anteilen im Fall des Anteilstauschs nach § 21 UmwStG bzw. für den Fall, dass zu dem nach § 20 UmwStG eingebrachten Betrieb Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehörten. § 17 Abs. 6 EStG behandelt nur die durch einen Anteilstausch erworbenen Anteile. Jedoch enthält das UmwStG für andere umwandlungsgeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.2 Ähnliche Beteiligungen

Rz. 39 § 17 Abs. 1 S. 3 EStG erfasst nicht nur die jeweils gesellschaftstypischen Mitgliedschaftsrechte, sondern auch "ähnliche Beteiligungen". Sprachlich bezieht sich dieser Ausdruck nicht auf die unmittelbar davor stehenden "Genussscheine", sondern auf alle in S. 3 aufgezählten Anteilsrechte. "Ähnliche Beteiligungen" sind also den Aktien, GmbH-Anteilen und Genussscheinen ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.2 Ersatztatbestand der verdeckten Einlage

Rz. 146 Umstritten war die Behandlung derjenigen Fälle, in denen die Beteiligung unentgeltlich oder zum Teil unentgeltlich auf eine Kapitalgesellschaft übertragen wird, an der der Übertragende oder eine ihm nahe stehende Person beteiligt ist, ohne dass hierfür Gesellschaftsrechte gewährt werden,[1] Der BFH[2] hatte entschieden, dass auf verdeckte Einlagen § 17 EStG nicht anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.3 Veräußerung umwandlungsgeborener Anteile

Rz. 19 Für Umwandlungen nach dem 12.12.2006 stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Werden ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht, kann dieser Vorgang nach § 20 UmwStG steuerneutral erfolgen (Einbringung zum Buchwert). Um die spätere Besteuerung der stillen Reserven sicherzustellen, werden jedoch n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.3 Beteiligungshöhe bei "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften

Rz. 73 Umstritten ist, ob die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften bei der Berechnung der Beteiligungshöhe nach § 17 EStG einzubeziehen sind. Der Gesetzestext ist nicht eindeutig. Unzweifelhaft ist nach Abs. 1 S. 3, dass die "ähnlichen Beteiligungen" und Anwartschaften "Anteile" i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG bilden und ihre Veräußerung, ist die erforderliche Beteiligungsh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.3.6 Wesentliche Beteiligungen innerhalb der letzten fünf Jahre

Rz. 90 Die Beteiligung braucht in der von § 17 EStG vorausgesetzten Höhe nicht im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile zu bestehen. § 17 EStG ist schon dann anwendbar, wenn die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung die Grenze des § 17 Abs. 1 EStG überschritten hat. "Veräußerung" in diesem Sinne ist die Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.3 Bewirtschaftung durch den Übernehmer

Rz. 79 Die existenzsichernde Wirtschaftseinheit muss grundsätzlich mit dem Ziel der Bewirtschaftung durch den Übernehmer übertragen werden. Auch aus diesem Grund war bisher die Übertragung von Wertpapieren, typisch stillen Beteiligungen und insbesondere Geldvermögen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht begünstigt, da ein eigenes Bewirtschaften des Übernehmers nicht ...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.4 Eine Gegenleistung, die nicht in Gesellschaftsrechten besteht, ist schädlich

Voraussetzung für einen steuerneutralen Vorgang ist nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UmwStG, dass[1] eine Gegenleistung nicht gewährt wird oder diese Gegenleistung in Gesellschaftsrechten (= Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft) besteht. 5.4.1 Schädliche und unschädliche Gegenleistungen Es gilt Folgendes: Abbildung 6 Unschädliche Gegenleistungen liegen vor, wenn von dem übe...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.4.2 Aufdeckung der stillen Reserven i. H. der durch die schädliche Gegenleistung vergüteten stillen Reserven

Wird eine Gegenleistung erbracht, die nicht in Gesellschaftsrechten besteht, ist zum Zwecke der Aufstellung der Verschmelzungsbilanz der übertragenden Körperschaft diese Gegenleistung zu bewerten. Stichtag für die Bewertung ist der Stichtag der steuerlichen Verschmelzungsbilanz, weil zu diesem Zeitpunkt die stillen Reserven aufgelöst werden. Bewertungsmaßstab ist der gemeine...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.4.1 Schädliche und unschädliche Gegenleistungen

Es gilt Folgendes: Abbildung 6 Unschädliche Gegenleistungen liegen vor, wenn von dem übernehmenden Rechtsträger an die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers neue oder eigene Gesellschaftsrechte ausgegeben werden; der übernehmende Rechtsträger vor der Verschmelzung selbst Anteile von den Anteilseignern des übertragenden Rechtsträgers erwirbt; die übertragende Gesellschaft ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3 Steuerrechtliche Folgen der Einbringung

Steuerrechtlich kann die Einbringung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 Abs. 2 UmwStG erfolgsneutral oder erfolgswirksam erfolgen. Es gelten folgende Grundsätze: Abbildung 3 Erfolgsneutral Dies ist gegeben bei einer Einbringung zu Buchwerten bei Anwendung des UmwG oder bei Sachgründung/Sachkapitalerhöhung zu Buchwerten. Möglich ist auch eine Bargründun...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.10 Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG

Personengesellschaften wird mit dem Optionsmodell ein Weg in die Körperschaftsbesteuerung eröffnet, ohne die zivilrechtlichen Strukturen des Unternehmens verändern zu müssen. § 1a KStG ermöglicht den Wechsel auf bloßen Antrag bei der Finanzverwaltung. Durch das Wachstumschancengesetz wurde ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die Möglichkeit zur Option von Personenhandelsgesells...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.4.3 Andere unentgeltliche Übertragungen

Nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UmwStG stellt die unmittelbare oder mittelbare unentgeltliche Übertragung der erhaltenen Anteile durch den originär Einbringenden oder seines unentgeltlichen Rechtsnachfolgers auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eine Sperrfristverletzung dar.[1] Eine solche unentgeltliche Übertragung liegt z. B. bei der verdeckten Einlage von ...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.2 Bewertungswahlrecht in der Steuerbilanz

Die übertragenen Wirtschaftsgüter (einschließlich der nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgüter wie z. B. der Firmenwert) sind nach § 11 Abs. 1 Satz 1 UmwStG grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Nur bei Pensionsrückstellungen ist der Teilwert nach § 6a EStG fortzuführen.[1] Auf Antrag ist jedoch nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 – 3 UmwStG auch der ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 17 Umsatzsteuer bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Wird ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, ist die einbringende Person i. d. R. ein Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Werden im Rahmen der Einbringung Gegenstände aus dem bisherigen Unter­nehmens­vermögen des Einbringenden in die Kapitalgesellschaft durch Sacheinlage eingebracht , vollzieht sich dies im Rahmen eines tau...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 5.1 Einbringender

Einbringender kann eine natürliche Person, die in einem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staats unbeschränkt steuerpflichtig ist,[1] eine Mitunternehmerschaft (in der Form der Mitunternehmeranteile), soweit die Mitunternehmer die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen,[2] oder eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. von § 1 KStG sein, sowe...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.6 Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (Anteilstausch)

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann nach § 21 UmwStG gleichfalls Gegenstand einer Sacheinlage i. S. von § 20 UmwStG sein.[1] Dabei können die eingebrachten Anteile im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten worden sein. Dadurch kann die Gewinnrealisierung vermieden werden. Ohne Anwendung des UmwStG liegt bei einer entgeltlichen Übertragung der Gesellschaftsante...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.6.9 Anteilstausch, bei dem Deutschland das Besteuerungsrecht verliert

Ist das Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der eingebrachten Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, erfolgt die Bewertung der eingebrachten Anteile beim Einbringenden nach § 21 Abs. 2 Satz 2 UmwStG mit dem gemeinen Wert. Die gleiche Rechtsfolge tritt im Fall des § 21 Abs. 2 Satz 2 UmwStG ein, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepu...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 13.5 Sperrfrist, sofern innerhalb von sieben Jahren vor der Umwandlung Betriebsvermögen auf die Personengesellschaft übertragen wurde

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Einzelunternehmen eines Gesellschafters oder aus dessen Sonder-Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft übertragen, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG keine stillen Reserven zu realisieren, wenn die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Allerdings muss nach § 6 Abs...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.3 Kein Bewertungswahlrecht der übernehmenden Kapitalgesellschaft in der Steuerbilanz

Weil die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz insoweit nicht gilt, besteht in der Steuerbilanz keine Abhängigkeit zum Wertansatz der Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz des übernehmenden Rechtsträgers.[1] Vielmehr besteht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG der Grundsatz der Buchwertverknüpfung zwischen der Eröffnungsbilanz beim übernehmenden Rechtsträger und der Übertragungsbil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 3 Betriebsveräußerung

Von der Veräußerung des gesamten Betriebs ist auszugehen, wenn der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen gegen Entgelt derart auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Erwerber den Betrieb tatsächlich fortführt. Einer solchen Veräußerung gleichgestellt ist die Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 8.8 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG

Übersteigt der gemeine Wert der zusätzlich zu den Gesellschaftsrechten für die Einbringung gewährten Wirtschaftsgüter den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens, so führt die Gewährung dieser zusätzlichen Wirtschaftsgüter neben den neuen Geschäftsanteilen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, weil die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermög...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.3 Formwechsel aus einer Personenhandelsgesellschaft oder ab 2024 aus einer eingetragenen GbR

Ein Formwechsel setzt voraus, dass eine Personenhandelsgesellschaft – oder ab 2024 auch eine eingetragene GbR – besteht. Im Falle eines Einzelunternehmens müsste an diesem zunächst eine weitere Person entgeltlich (dann liegt ein Fall des § 24 UmwStG vor) oder unentgeltlich (dann § 6 Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 EStG) beteiligt werden. Steuerrechtlich wird bei einem Formwechsel...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 4.1 Rückbeziehung

Das UmwStG sieht in den Fällen der Verschmelzung nach § 20 Abs. 6 Satz 1 UmwStG eine Rückbeziehung von bis zu acht Monaten vor.[1] Auch zivilrechtlich kann nach § 17 Abs. 2 Satz 4 UmwG ein Jahresabschluss der Umwandlung zugrunde gelegt werden, der auf einen bis zu acht Monaten zurückliegenden Zeitraum erstellt wurde. Dabei ist für die Berechnung der "Acht-Monate-Frist" wie fo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 14.4.1 Unentgeltliche Übertragung sperrfristbehafteter Anteile

Im Gegensatz zu entgeltlichen Übertragungen von sperrfristbehafteten Anteilen und Umwandlungen nach einer sperrfristbegründenden Einbringung löst die unentgeltliche Übertragung auf eine natürliche Person grundsätzlich keine Sperrfristverletzung aus.[1] Werden nämlich die im Zuge der Einbringung einer Sachgesamtheit (z. B. ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil) nach § 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einbringung in eine Kapital... / 14.4.7 Einbringungsgewinn I bei Einlagenrückgewähr

In den Fällen der Kapitalherabsetzung und der Einlagenrückgewähr nach § 27 KStG, kommt es nur insoweit zu einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung, als der tatsächlich aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG ausgekehrte Betrag den Buchwert bzw. die Anschaffungskosten der sperrfristbehafteten Anteile im Zeitpunkt der Einlagenrückgewähr übersteigt.[1] Der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Tz. 24 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Steuerlich unschädlich ist eine Betätigung auch dann, wenn eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Jahr des Zuflusses verwendet (s. § 58 Nr. 10 AO, Anhang 1b). § 58 Nr. 10 AO ist nicht auf den erstmaligen Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Das Besteuerungsverfahren basiert i. d. R. auf der vom Stpfl. abzugebenden Steuererklärung.[1] Die Verletzung dieser wesentlichen steuerlichen Mitwirkungspflicht durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung stellt für das Verfahren eine gravierende Behinderung dar. Der Verspätungszuschlag (zukünftig abgekürzt: VZ) ist für die Finanzbehörde hierbei ein D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kabelanschluss (WEG) / 3.2.1 Besonderheiten der Teilnehmergemeinschaft

Bei nicht mehr empfangswilligen Mitgliedern einer Teilnehmergemeinschaft sind die Besonderheiten einerseits des Gesellschaftsrechts der GbR und andererseits diejenigen der Bruchteilsgemeinschaft zu beachten. Und hier kann es im Einzelfall durchaus kompliziert werden, wenn die Teilnehmergemeinschaft ihr Innenverhältnis nicht auch detailliert für den Fall des Ausscheidens eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.10 Unterjähriger Erwerb von Gesellschaftsrechten

Rz. 32 Nach § 58 Nr. 7b AO a. F. durfte eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften ansammeln (Rücklagenbildung) oder im Jahr des Zuflusses verwenden (laufende Mittelverwendung). Die Beträge waren anzurechnen auf gegenwärtige oder künftige freie Rücklagen nach § 58 Nr. 7a AO a. F. Infolge der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.4 Rücklage zum Erwerb von Gesellschaftsrechten (§ 62 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 9 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO kann die steuerbegünstigte Körperschaft steuerunschädlich Mittel zur Teilnahme an Kapitalerhöhungen verwenden und hierfür auch Mittel über eine längere Zeitspanne ansammeln und in Rücklagen einstellen. Damit soll verhindert werden, dass steuerbegünstigte Körperschaften, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften halten, im Falle von Kapitalerh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 1.1 Zweck und Inhalt

Rz. 1 § 62 AO schränkt den Grundsatz der Selbstlosigkeit[1] ein. Der Gesetzgeber verpflichtet gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich zur zeitnahen Mittelverwendung[2], um zu verhindern, dass steuerbegünstigt erworbene Mittel grundlos angesammelt oder zum Aufbau eines sonstigen Vermögens eingesetzt werden.[3] Gleichwohl besteht ein Bedürfnis für gemeinnützige Körperschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.4 Faktische Beherrschung

Das Beherrschen des Besitzunternehmens oder der Betriebsgesellschaft beruht im Allgemeinen auf einer entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Die Willensdurchsetzung geschieht mit Mitteln des Gesellschaftsrechts. Grundsätzlich bedarf es dazu der Mehrheit der Stimmrechte.[1] Für die Beherrschung der Betriebs-GmbH als Voraussetzung der personellen Verflechtung genü...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.1 Gewährung von Gesellschaftsrechten

Die Buchwertfortführung nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UmwStG setzt voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erhält. Dies ist bei der Verbuchung auf das Kapitalkonto – Kapital I – bei der Personengesellschaft der Fall, wenn dieses Kapitalkonto Einfluss auf die Stimmrechte und/oder die Gewinnverteilung vermittelt. Der Anteil der Gesellsc...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine Personengesellschaft, soweit kein Fall des Umwandlungsgesetzes vorliegt

Fallen Gründungen nicht unter das UmwG und erfolgt die Gründung einer Personengesellschaft in dergestalt, dass Sachwerte eingebracht werden, liegt eine sog. Sachgründung vor. Es gelten bei der Gründung einer Personengesellschaft die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, des § 1 Abs. 4 PartG i. V. mit §§ 705 ff. BGB und §§ 3 ff. PartG be...mehr