Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Übertragung gegen Entgelt, das nicht in Gesellschaftsrechten besteht

3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin) Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106 ff) nicht zur Anwendu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und sonstigen ausl Umw-Vorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umw-Art vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw sonstige ausl Umw insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Seit dem JStG 2024 ist auch die unentgeltliche Übertragung zwischen vd, beteiligungsidentischen MU-Schaften ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Grundsätze

Tz. 56 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung gegen Entgelt an die Pers-Ges Wird ein WG des PV an eine mitunternehmerische Pers-Ges gegen einen Kaufpreis in Geld oder anderen WG veräußert, ist ein Veräußerungs-/Erwerbsgeschäft gegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer MU der Pers-Ges ist oder nicht. Ernstlich gewollte und rechtswirksam abgeschlossene Rechtsgeschä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Einbringung nach § 24 Abs 1 UmwStG als Veräußerungsvorgang

Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 24 UmwStG ermöglicht die Änderung der Rechtsform eines Unternehmens in eine Pers-Ges oder die Einbringung eines Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges des BV in eine Pers-Ges ohne Belastung mit ESt, KSt oder GewSt. § 24 UmwStG regelt nämlich vorrangig (s Tz 81) einen Unterfall des § 16 Abs 1 EStG und somit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gewährung einer Mitunternehmerstellung

Tz. 106 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG liegt nur vor, wenn der "Einbringende MU der Gesellschaft" wird (beachte andere Terminologie als in § 6 Abs 5 S 3 EStG: "Gewährung … von Gesellschaftsrechten…"). Die Einräumung einer MU-Stellung an der Gesellschaft, in deren BV der Einbringungsgegenstand gelangt, ist also zwingende Voraussetzung für di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Rechtsfolgen

Tz. 50 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bw-Ansatz Bei der Übertragung (dh im abgebenden und aufnehmenden BV, s Tz 50a) ist bei Vorliegen des Tatbestands des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) zwingend der Bw für Zwecke der ESt/KSt im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums anzusetzen (s § 6 Abs 5 S 3 iVm S 1 EStG: "Satz 1 gilt entspr, …"). Die Bw-Verknüpfung ist auch für die GewS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106 ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.10 Folgen der Anwendung des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 129r Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung bei einer Einbringung gegen Mischentgelt die (absoluten oder relativen) Grenzen des § 24 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG, ist der Antrag auf Bw-Fortführung nicht (mehr) zulässig; die Bewertung unterhalb des gW ist eingeschr. Im Ergebnis kommt es bei einem entspr Antrag zu einem Zwischenwertansatz als Unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung

Tz. 63a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Gewinn aus der Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden durch einen (künftigen) Gesellschafter (s Tz 62, 63) ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des (eingebrachten) BV. Die anteiligen Bw entspr dem Teil des BV, das von dem Einbringenden für Rechnung des Zuzahlende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 UmwStG als lex specialis

Tz. 81 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Einbringungsvorschrift des UmwStG als Sonderrecht Die Einbringung der in § 24 Abs 1 UmwStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten im Tauschwege gegen Erhalt einer MU-Stellung an der aufnehmenden Pers-Ges stellt dem Grunde nach einen speziellen Teilbereich der Veräußerung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd § 16 Abs 1 EStG dar (s Tz 5)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze und Rechtsentwicklung

Tz. 45 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 In einem Entw des BRats zum Ges zur Änderung des UmwStR ab 1995 wurde vorgeschlagen, die Einbringung einzelner WG in die Definition der Sacheinlage nach § 24 Abs 1 UmwStG aufzunehmen (s BT-Drs 12/7263, Anlage 2, 9). Dies wurde mit dem Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Stpfl begründet. Eine Einbeziehung von Einzel-WG i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desje...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Einbringung für eigene (dh § 24 UmwStG) oder fremde Rechnung gegen Entgelt (dh Veräußerung)

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der Einbringung einer betrieblichen Sachgesamtheit in eine Pers-Ges nach § 24 Abs 1 UmwStG abzugrenzen (dh entgeltliche Übertragungen im Wege der offenen Einlage, s Tz 5) sind die übrigen Veräußerungsvorgänge von BV an eine Pers-Ges. Bei einer solchen Veräußerung erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, das nicht in der Gewährung von Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.3 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum gemeinen Wert

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird die Sacheinlage insgesamt zum gW angesetzt, ist der Gewinn grds nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt (s Urt des BFH v 25.11.1980, BStBl II 1981, 419; v 26.01.1994, BStBl II 1994, 458; v 18.10.1999, BStBl II 2000, 123 unter C. II. 1.; und v 21.09.2000, BStBl II 2001, 178; s UmwSt-Erl 2025 Rn 24.12; s Wacker, in Schmidt, 44. Aufl, § 16 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Erfasste Steuerarten

Tz. 11 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG regelt die ertrstliche Behandlung des in § 24 Abs 1 UmwStG definierten Einbringungstatbestands. Danach ist begünstigt jede Einbringung einer qualifizierten Sachgesamtheit im Wege der in § 1 Abs 3 UmwStG aufgezählten Vorgänge in das mitunternehmerische (stliche) BV einer MU-Schaft gegen Erwerb oder Erweiterung einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (Umwandlung)

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils kann im Wege der hr-lichen Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG durch Verschmelzung und Spaltung oder durch vergleichbare ausl Vorgänge erfolgen (s § 1 Abs 3 Nr 1 und 2 UmwStG; Bsp s Tz 21 ff). Da die an einer solchen Umw-Maßnahme nach inl Recht beteiligten Unternehmensträger abschließend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Umwandlungsfähigkeit der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Um einen Umw-Vorgang erfolgreich durchführen zu können, ist gesellschaftsrechtlich die Umw-Fähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger erforderlich; dh, sie müssen umw-rechtlich als solche für den betreffenden Umw-Vorgang zugelassen sein. Umw-Fähig sind vor allem jur Pers, vgl die insoweit zentrale Vorschrift des § 3 UmwG. Die Umw-Fähigkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung, Begriff des Rechtsträgers

Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 S 1 UmwStG aF enthlt eine abschließende Aufzählung der Kö, die übertragende Rechtsträger iSd Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG aF sein konnten. Zusätzlich mussten sämtliche am Übertragungsvorgang beteiligten Rechtsträger – und damit auch der übernehmende Rechtsträger – nach § 1 KStG unbeschr stpfl sein (§ 1 Abs 5 UmwStG aF). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 "Formwechsel" von Personengesellschaften

Tz. 73 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Formwechsel von mitunternehmerisch tätigen Pers-Ges in eine Pers-Ges anderer Rechtsform ist aufgr der Erhaltung des Gesellschafterbestands und des mitunternehmerischen BV ertrstlich irrelevant (Ausnahme: Die Pers-Ges ist nicht gew tätig, sondern nur gew geprägt iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG und durch den Wechsel in eine andere Gesellschaftsfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Brandis/Heuermann, ErtrStR, 176. Erg-Lfg, Franz Vahlen Vlg 2025; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Frotscher/Drüen, Komm zum KStG-, GewSGt- und UmwStG, 179. Aktualisierung, Haufe Vlg 2025; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Formwechsel

Tz. 110 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Bedingungen, unter denen ein ausl Formwechsel vom UmwStG erfasst wird, weichen tw von denen bei übertragenden Umw ab. Das hat zum einen mit dem fehlenden Vermögensübergang zu tun. Zum anderen sind die Modalitäten tw andere, unter denen es im Ausl zu einem Wechsel der Rechtsform kommen kann. ZT reicht hierfür die bloße Vertragsänderung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Einbringung in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges aus dem BV in eine vermögensverwaltende Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten wird nicht von § 24 UmwStG erfasst. Der Einbringungsgegenstand ist zwar grds von § 24 Abs 1 UmwStG begünstigt (s Tz 95 ff); es fehlt aber an der Einräumung oder Erweiterung einer MU-Stellung. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 87 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Gegenstände der Einbringung in eine Pers-Ges sind in § 24 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 89 ff), ein Teilbetrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 91 ff), ein (ganzer) MU-Anteil (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 94), der Bruchteil eines MU-Anteils (R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zum Bsp als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 65 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und Zuzahlung in das PV (oder in das Rest-BV oder ein anderes BV) des Einbringenden hinsichtlich des Teils des Einbringungsvorgangs, für den § 24 UmwStG anwendbar ist (Einbringung für eigene Rechnung), der Bw fortgeführt oder ein Zwischenwert angesetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Sonstige Vorgänge

In den dargestellten Fallgr (s Tz 71–80) geht es um die Umgestaltung der Rechtsform oder Umw einer Pers-Ges und Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Gewinnverteilung in einer Pers-Ges. Obwohl in allen Fällen Pers-Ges beteiligt sind und die Vorgänge der Einbringung von BV teilweise ähnlich sind, ist der Tatbestand des § 24 Abs 1 UmwStG nicht gegeben. Hier mangelt es e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.2 Weitere Kriterien des Vergleichs

Tz. 108 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der grenzüberschreitende oder sonstige ausl Umw-Vorgang muss ferner hinsichtlich der sonstigen wesensbestimmenden Kriterien (materiell-rechtliche Strukturmerkmale) auf seine Vergleichbarkeit mit einem nach dt UmwR möglichen Umw-Vorgang überprüft werden. Bei den Umw nach dem UmwG handelt es sich um den rechtsgeschäftlichen Übergang des Vermög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des grenzüberschreitenden oder sonstigen ausl Umw-Vorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umw-Arten war bislang bei den übertragenden Umw die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil grds die Übertragung des Vermögens durch Gesamtrechtsnachfolge vora...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schulze zur Wiesche, Die Einbringung von WG des PV in das Gesamthandsvermögen einer Pers-Ges, FR 1999, 519; Märkle, Neue Beratungssignale der Rspr zur MU-Schaft, DStR 2000, 797, 805; Schulze zur Wiesche, Einbringung von WG aus dem PV in eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, DStZ 2001, 192; Doege, Einbringung von WG des PV in das Gesellschaftsvermögen von Pers-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5 Veräußerung oder gleichgestellte Weiterübertragung durch die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 249 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Veräußerung iSd § 24 Abs 5 UmwStG ist die (freiwillige oder erzwungene, s Tz 253) entgeltliche (dh gegen Geld, andere WG oder Gewährung von Gesellschaftsrechten) Übertragung des zivilrechtlichen oder wirtsch Eigentums an den Anteilen auf einen anderen Rechtsträger (Einzelheiten s § 22 UmwStG Tz 27 ff). Die Veräußerung muss gem § 24 Abs 5 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Umstrukturierungen außerhalb des UmwG

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wie bereits erwähnt (s Einf UmwStG Tz 8 ff), ist die im UmwG enthaltene Aufzählung von Umw-Arten abschließend. Das wirtsch Ergebnis einer Umw lässt sich in aller Regel aber auch durch außerhalb des UmwG geregelte umw-ähnliche Vorgänge erreichen, die auf einer Einzelrechtsnachfolge oder auf dem Prinzip der An- bzw Abwachsung (s § 712 BGB) be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2025 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelnen: Kap-Ges, Gen oder eV) erfolgen (s Tz 137). Die Teilbetriebsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 Um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.3 Einbringung zum Zwischenwert oder gemeinen Wert

Tz. 195 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils unter Aufdeckung stiller Reserven (sei es durch – freiwillige oder ges bestimmte – anteilige Auflösung der Reserven oder wegen § 24 Abs 2 S 1 UmwStG) kommt es zur Auflösung und Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags in voller Höhe; ein Übergang des nachvers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Betriebseinbringung im Ganzen: Einbeziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 90 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines Betriebs (im Ganzen) ist nur dann gegeben, wenn sämtliche wes Betriebsgrundlagen in das BV der Übernehmerin gelangen (ständige Rspr; s Urt des BFH v 09.11.2011, BStBl II 2012, 638 unter Rn 29; ebenso Rspr zum inhaltsgleichen Einbringungsgegenstand in eine Kap-Ges s § 20 UmwStG Tz 40; hA, zum Bsp s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Ges-Aufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und in eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 228 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Siebte Teil des UmwStG (s § 24 UmwStG) enthält im Gegensatz zum Sechsten Teil des UmwStG (s §§ 20ff UmwStG) keine Regelung zur Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung von (einbringungsgeborenen) Anteilen an der Übernehmerin, die aus einer Sacheinlage gem § 24 Abs 1 UmwStG hervorgegangen sind. Die Entbehrlichkeit spezieller Bestimm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Anwendung der §§ 11–13 UmwStG

Tz. 82 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 11 Abs 1 UmwStG geht seinem Wortlaut nach von dem Vorliegen einer St-Bil aus, begründet mE aber keine selbständige stliche Bilanzierungspflicht. Die entspr Problematik besteht bereits umwandlungsrechtlich. Dort wird für die Durchführung der Verschmelzung von bisher nicht bilanzierenden eV statt der H-Bil eine Vermögensaufstellung als ausre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 129 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Vorschrift zur antragsgem Minderbewertung unterhalb des gW gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG ist durch das StÄndG 2015 neu gefasst worden. Zusätzlich zum bisherigen Tatbestand (dazu s Tz 128) ist eine (weitere) Einschränkung der Bw-Einbringung eingefügt worden, wenn neben den neuen Gesellschaftsrechten sonstige Gegenleistungen gewährt werden. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Eigentumsübergang an Sachgesamtheit

Tz. 159 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine ges Bestimmung zur zeitlichen Realisierung des Einbringungstatbestands iSd § 24 Abs 1 UmwStG im Fall der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge enthält § 24 UmwStG nicht. § 24 Abs 4 Hs 2 UmwStG, der die Bestimmungen des stlichen Übertragungsstichtags bei Sacheinlagen in eine Kap-Ges gem § 20 Abs 5 und 6 UmwStG als entspr anwendbar erk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Prinzip der Steuervergünstigung und Abgrenzung zur Betriebsveräußerung gem § 16 EStG

Tz. 6 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die St-Vergünstigung von § 24 UmwStG besteht im Kern darin, dass die dort geregelten Einbringungsvorgänge (ihrer Rechtsnatur nach gewinnrealisierende Veräußerungssachverhalte, s Tz 5) erfolgsneutral (auf Antrag, s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG) vorgenommen werden können. Zu einer Gewinnrealisierung im Zeitpunkt der Umstrukturierung von BV in eine Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Pers in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Pers) zur Errichtung einer Pers-Ges ist in § 6 Abs 3 S 1 Hs 2 EStG geregelt. Hier ist geklärt, dass die Pers-Ges den Bw im Zeitpunkt der Entstehung der MU-Schaft ansetzen muss, soweit die Beteiligung der ohne Entgelt beitretenden natürl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.4 Bilanzansatz auch bei Buchwertfortführung?

Tz. 121 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfolgt für die Einbringung gem § 24 Abs 1 UmwStG eine Bewertung zum gW oder einem Zwischenwert (§ 24 Abs 2 S 1 UmwStG oder auf Antrag gem § 24 Abs 2 S 2 UmwStG), hat die aufnehmende Pers-Ges die eingebrachten WG dementspr in einer St-Bil auszuweisen (s Tz 125). Der Einbringende, der bisher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG (Einnahmen-Übers...mehr