Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.2 Freiwillige Eintragung

Durch das Gesellschaftsregister besteht Publizität, und das kann auch in den Fällen, in denen keine Eintragung zwingend erforderlich ist, von Vorteil sein. Vertragspartner der GbR können sich schnell und sicher über die wesentlichen Verhältnisse der GbR informieren.[1] Dritte können Informationen zu Gesellschaftern, Vertretungsregelungen und Firmensitz einsehen (§§ 707c ff. ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.3 Die Bruchteilsgemeinschaft

Schwierig ist die Abgrenzung der GbR zur bürgerlich-rechtlichen Bruchteilsgemeinschaft, die in den §§ 741 – 758 BGB geregelt ist. Bei der Gemeinschaft erschöpft sich der Zweck im gemeinsamen Miteigentum der Bruchteilseigentümer. Die Abgrenzung erfolgt deshalb über die Intensität des gemeinsamen Zwecks. Bei der GbR ist ein Zweck erforderlich, der über das bloße Haben und Halt... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Der gemeinsame Zweck

Als gemeinsamer Zweck ist jeder erlaubte Zweck möglich. Daraus folgen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der GbR. Der Zweck kann ein wirtschaftlicher, aber auch ein privater oder ein gemeinnütziger sein. Der gemeinsame Zweck kann jedoch nicht der gemeinsame Betrieb eines Handelsgewerbes sein, da dann als Personengesellschaft nur eine OHG oder eine KG gegründet werden kann... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Die Gründung der GbR durch Vertrag

Die Gründung der GbR erfolgt durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages. Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist die GbR entstanden. Die Eintragung in das GbR-Register ist für die Entstehung der Gesellschaft nicht erforderlich, auch wenn die Registereintragung nach dem Willen der Gesellschafter erfolgen soll. Die Rechtsfähigkeit erlangt die GbR jedoch erst, wenn sie ... mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Die Eintragung in das GbR-Register

Die neuen Regelungen zur GbR seit 2024 sehen vor, dass eine rechtsfähige Außengesellschaft sich in das neu geschaffene GbR-Register eintragen lassen kann. Wenn die GbR in ein anderes öffentliches Register, wie z. B. das Grundbuch oder das Handelsregister, eingetragen werden soll, muss die GbR sogar zwingend vorher in das GbR-Register eingetragen werden. Aber auch für alle an... mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / b) Zwangseinziehung

Die Einziehung wird gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters beschlossen (s. hierzu den ausführlichen Beitrag von Wagner, RNotZ 2022, 181). Die Zwangseinziehung erfordert stets eine Satzungsgrundlage (§ 34 Abs. 2 GmbHG, Formulierungsbeispiele: Breyer in Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, 2. Aufl. 2024, B I 2 unter § 9, Haimes in Herler, Gesellschaftsrecht in der Not... mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 6 Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Die verdeckte Einlage von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG gleich. Dabei tritt an die Stelle des Veräußerungspreises nach § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG der gemeine Wert der Anteile. Eine verdeckte Einlage ist – im Gegensatz z... mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 8 Verdeckte Einlage eines Grundstücks in eine Kapitalgesellschaft als privates Veräußerungsgeschäft

Als Veräußerung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gilt nach § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG auch die verdeckte Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft. Der Begriff der verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Eine verdeckte Einlage ist nach der Rechtsprechung des BFH – im Gegensatz zur off... mehr

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Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Begriff Das elektronische Handelsregister (https://www.handelsregister.de) beinhaltet Angaben über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten. Dieses offizielle Verzeichnis wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt. Die Eintragungen haben rechtliche Konsequenzen und dienen der Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs. D... mehr

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GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 9 Befreiende Offenlegung eines IFRS-Abschlusses

Rz. 54 Gem. § 325 Abs. 2a HGB kann bei der Offenlegung an die Stelle des Jahresabschlusses bei großen Kapitalgesellschaften ein befreiender Einzelabschluss treten, der nach den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt worden ist. Eine große Kapitalgesellschaft, die von diesem Wahlrecht Gebrauch macht, hat die dort genannt... mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Stimmrechtsverbot/-ausschluss

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Eigentümer sein Stimmrecht bei der Beschlussfassung nicht ausüben? Jeder Eigentümer ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Stimmrechts die gemeinschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. Nicht jede Interessenkollision, die bei einem Wohnungseigentümer vorliegen kann, führt jedoch zu einem Stimmrechtsverbot. Der Wohnungseigentümer ... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.2 Verminderung von Offenlegungspflichten

Rz. 96 Da die Offenlegungspflichten abhängig von der Größenklasse i. S. d. § 267 HGB sind, kann eine Strategie darin bestehen, zwecks Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen eine publizitätsfreundlichere Größenklasse anzustreben. Neben dem Einsatz bilanzpolitischer Instrumente,[1] z. B. offene Absetzung erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen von den Vorräten gem. § ... mehr

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Dürfen sich Vereine (überha... / 8.5 Fall 5: Grundsatzurteil – der Betrieb eines Fitnessstudios in der Rechtsform eines e. V. ist unzulässig

Leitsatz der Entscheidung Ein Fitnessstudio kann nicht als Idealverein (§ 21 BGB) in das Vereinsregister eingetragen werden, weil es sich dabei im Regelfall um einen wirtschaftlichen Verein handelt. Vorbemerkung Soweit ersichtlich, handelt es sich hier um das erste Urteil für den Bereich des Sports bundesweit, nach dem ein Sportverein wegen des Betriebs eines Fitnessstudios nic... mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.2 Umstellung des Geschäftsjahres

Rz. 13 Ein einmal festgelegtes Geschäftsjahr kann nicht beliebig oder willkürlich geändert werden, da dies den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit zuwiderlaufen würde. Zudem ist die Änderung des Geschäftsjahres mit einem Eingriff in das Gewinnbezugsrecht des Gesellschafters verbunden, da es durch die Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres einerseits ... mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 2.1 Lage und Umfang des Geschäftsjahres

Rz. 4 Dem Begriff des Geschäftsjahres fehlt es an einer gesetzlichen Definition. Obwohl der Begriff des Geschäftsjahres bzw. die Dauer des Geschäftsjahres regelmäßig als der Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen definiert wird, ist dies nicht zielführend, weil sich der Bilanzstichtag wiederum nach dem Schluss des Geschäftsjahres richtet; vielmehr stellt sich das Geschäftsj... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und sonstigen ausl Umw-Vorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umw-Art vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw sonstige ausl Umw insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 2. Liquidationsgesellschaft

Die Gesellschaft, an der der Gesellschafter-Erblasser beteiligt war, kann sich bereits bei seinem Tod in Liquidation befunden haben oder aber aufgrund entsprechender Auflösungsklausel (vgl. § 730 Abs. 1, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB bzw. § 161 Abs. 2 HGB) mit seinem Tod auflösen. Hatte der Erblasser für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet, so war nach der älte... mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / III. Sonderkonstellationen des Widerrufs

Im Erb-, Vorsorge- und Gesellschaftsrecht tauchen regelmäßig Konstellationen auf, in denen der Vollmachtswiderruf nicht durch den Vollmachtgeber, sondern durch weitere Personen erfolgt. 1. Widerruf durch Betreuer Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer eine Vollmacht widerrufen kann. Nach § 1820 Abs. 5 BGB darf der Betreuer eine Vollmacht oder eine... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 1

Die Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften liegt im Schnittpunkt zwischen dem Erbrecht, und dem Gesellschaftsrecht, welches jüngst durch das MoPeG[1] einer grundlegenden Reform unterzogen worden ist. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen und praktischen Bedeutung der Testamentsvollstreckung[2] erscheint dies Anlass genug, die Frage nach der Zulässigkeit und ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 47 Barthel, Reichweite des Insolvenzantragsrechts nach § 15 Abs. 1 Satz 2 InsO in Fällen der Führungslosigkeit einer juristischen Person, ZInsO 2010, 1776 ff.; Brand/Brand, Die insolvenzrechtliche Führungslosigkeit und das Institut des faktischen Organs, NZI 2010, 712 ff.; Fehrenbach, Die Beteiligung der Gesellschafter beim Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des I... mehr

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ZErb 03/2026, Der Kampf geg... / 8

Auf einen Blick Die vorstehenden Erörterungen haben gezeigt, dass der vertragliche Ausschluss der Widerruflichkeit nur in engen Grenzen zulässig ist. Die effektive und rechtssichere Durchführung eines wirksamen Widerrufs erfordert zugleich die rechtzeitige Information relevanter Dritter, etwa Notariate, Banken oder das Zentrale Vorsorgeregister. In Sonderkonstellationen – et... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / bb) "Innenseite" des Gesellschaftsanteils

Dagegen erfasse die Testamentsvollstreckung nicht die "Innenseite" des Gesellschaftsanteils, d.h. die Geschäftsführung in der Gesellschaft und auch nicht alle zu einer Haftung führenden Handlungen, z.B. die Mitwirkung an Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen.[55] Der Gesellschafter-Erbe und nicht der Testamentsvollstrecker führe die "laufenden Geschäfte, durch die sich ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Rücknahme des Insolvenzantrags

Rn 36 Nach § 13 Abs. 2 kann der Eröffnungsantrag bis zur Verfahrenseröffnung oder bis zur rechtskräftigen Abweisung des Antrags zurückgenommen werden (s. zu Einzelheiten § 13 Rn. 52 ff.). Da die Rücknahme des Insolvenzantrags das Gegenstück ("actus contrarius") zur Antragstellung darstellt, muss sie grundsätzlich immer durch die Person erklärt werden, die den Antrag auch ges... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.4 Faktische Geschäftsführung

Rn 21 Umstritten bleibt die Antragsberechtigung faktischer Organe. Nach der gängigen Definition ist faktisches Organ bzw. faktischer Geschäftsleiter, wer das Amt ohne förmliche oder wirksame Bestellung ausübt.[49] Der Handelnde muss die ordnungsgemäß bestellte Geschäftsführung nicht vollständig verdrängen. Entscheidend ist nach Ansicht des BGH vielmehr, dass er die Geschicke... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Formwechsel

Tz. 110 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Bedingungen, unter denen ein ausl Formwechsel vom UmwStG erfasst wird, weichen tw von denen bei übertragenden Umw ab. Das hat zum einen mit dem fehlenden Vermögensübergang zu tun. Zum anderen sind die Modalitäten tw andere, unter denen es im Ausl zu einem Wechsel der Rechtsform kommen kann. ZT reicht hierfür die bloße Vertragsänderung a... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / II. Das MoPeG als Stiefmutter der Testamentsvollstreckung

Wer durch letztwillige Verfügung einen Testamentsvollstrecker ernennt, kann damit über seinen eigenen Tod hinaus auf lange Frist die Befolgung seiner Anordnungen sicherstellen (vgl. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB), dem Erben die Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände entziehen (vgl. § 2211 Abs. 1 BGB) und den Zugriff der Eigengläubiger des Erben auf die Nachlassgegenstände verh... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 1. Ältere Rechtsprechung (RG und früher BGH)

Die Rspr. des RG und die ältere Rspr. des II. Senats des BGH hatte eine Testamentsvollstreckung an Anteilen einer werbenden Gesellschaft bei geltender Nachfolgeklausel für gänzlich ausgeschlossen gehalten.[30] Der Testamentsvollstreckung unterliege (nur) der Nachlass; die Rechtsstellung des Gesellschafter-Erben in der Gesellschaft bestimme sich jedoch ausschließlich nach Ges... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Umwandlungsfähigkeit der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger

Tz. 119 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Um einen Umw-Vorgang erfolgreich durchführen zu können, ist gesellschaftsrechtlich die Umw-Fähigkeit der daran beteiligten Rechtsträger erforderlich; dh, sie müssen umw-rechtlich als solche für den betreffenden Umw-Vorgang zugelassen sein. Umw-Fähig sind vor allem jur Pers, vgl die insoweit zentrale Vorschrift des § 3 UmwG. Die Umw-Fähigkeit... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Rechtsentwicklung, Begriff des Rechtsträgers

Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 S 1 UmwStG aF enthlt eine abschließende Aufzählung der Kö, die übertragende Rechtsträger iSd Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG aF sein konnten. Zusätzlich mussten sämtliche am Übertragungsvorgang beteiligten Rechtsträger – und damit auch der übernehmende Rechtsträger – nach § 1 KStG unbeschr stpfl sein (§ 1 Abs 5 UmwStG aF). We... mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / I. Formelles Nebengüterrecht: Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Seit dem Inkrafttreten des FamFG[4] am 1.9.2009 regelt dessen § 266 das Verfahrensrecht des materiellen sog. Nebengüterrechts. Dieser Begriff ist nicht legal definiert.[5] Nebengüterrecht im engeren Sinn umfasst nach überwiegender Ansicht[6] die Anspruchsgrundlagen der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und des familienrechtlichen Vertrages sui generis (Vertrag über ein... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3 Mischformen (§ 15 Abs. 3)

Rn 18 Eine Sonderregel enthält § 15 Abs. 3 für rechtsfähige Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Da gegenüber den Gläubigern keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen haftet, sind diese Personengesellschaften de facto haftungsbeschränkt.[44] Daraus resultiert eine entsprechende Pflicht der organschaftli... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / b) Dauertestamentsvollstreckung über den vollhaftenden Anteil in der werbenden Gesellschaft

Eine vom Erblasser angeordnete Dauertestamentsvollstreckung, die sich (auch oder allein) auf die Verwaltung (§§ 2205 S. 1, 2209 S. 1 BGB) von dessen vollhaftenden Anteil an einer werbenden Gesellschaft und die Verfügung hierüber (§§ 2205 S. 2, 2206 Abs. 1 S. 2 BGB) erstreckt, hält die neuere BGH-Rspr. zwar grundsätzlich ebenfalls für wirksam,[45] begrenzt jedoch die Verwaltu... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Brandis/Heuermann, ErtrStR, 176. Erg-Lfg, Franz Vahlen Vlg 2025; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Frotscher/Drüen, Komm zum KStG-, GewSGt- und UmwStG, 179. Aktualisierung, Haufe Vlg 2025; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 103 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des grenzüberschreitenden oder sonstigen ausl Umw-Vorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umw-Arten war bislang bei den übertragenden Umw die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil grds die Übertragung des Vermögens durch Gesamtrechtsnachfolge vora... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3.2 Weitere Kriterien des Vergleichs

Tz. 108 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der grenzüberschreitende oder sonstige ausl Umw-Vorgang muss ferner hinsichtlich der sonstigen wesensbestimmenden Kriterien (materiell-rechtliche Strukturmerkmale) auf seine Vergleichbarkeit mit einem nach dt UmwR möglichen Umw-Vorgang überprüft werden. Bei den Umw nach dem UmwG handelt es sich um den rechtsgeschäftlichen Übergang des Vermög... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Gesellschaftsebene

Tz. 182 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wird das Vermögen einer beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse als Ganzes auf eine andere Kö desselben ausl Staates durch einen Vorgang übertragen, der einer Verschmelzung iSd § 2 UmwG vergleichbar ist, sind die inl übergehenden WG des übertragenden Rechtsträgers gem § 12 Abs 2 S 1 KStG aF mit dem Bw anzusetzen, soweit sie spä... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Anwendung der §§ 11–13 UmwStG

Tz. 82 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 11 Abs 1 UmwStG geht seinem Wortlaut nach von dem Vorliegen einer St-Bil aus, begründet mE aber keine selbständige stliche Bilanzierungspflicht. Die entspr Problematik besteht bereits umwandlungsrechtlich. Dort wird für die Durchführung der Verschmelzung von bisher nicht bilanzierenden eV statt der H-Bil eine Vermögensaufstellung als ausre... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 3 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein gewstpfl Übertragungsgewinn ergibt sich in den Fällen des § 11 UmwStG insoweit, als höhere Werte als die Bw anzusetzen sind, weil etwa kein Antrag gem § 11 Abs 2 S 1 UmwStG auf Bw- oder Zwischenwertansatz gestellt wird bzw die spätere Besteuerung der übergehenden stillen Reserven nicht sichergestellt ist (s § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 UmwSt... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Umstrukturierungen außerhalb des UmwG

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wie bereits erwähnt (s Einf UmwStG Tz 8 ff), ist die im UmwG enthaltene Aufzählung von Umw-Arten abschließend. Das wirtsch Ergebnis einer Umw lässt sich in aller Regel aber auch durch außerhalb des UmwG geregelte umw-ähnliche Vorgänge erreichen, die auf einer Einzelrechtsnachfolge oder auf dem Prinzip der An- bzw Abwachsung (s § 712 BGB) be... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der FinVerw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. Di... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.1 Anwendung des § 15 UmwStG auf Aufspaltungen und Abspaltungen auf andere Körperschaften

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG gilt auch für einen gemeinnützigen eV als Übertrager (s auch UmwSt-Erl 2025 Rn 01.17). Praktische Bedeutung hat die Vorschrift nur für Fälle, in denen Auf- oder Abspaltungen auf ebenfalls nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö (im Einzelnen: Kap-Ges, Gen oder eV) erfolgen (s Tz 137). Die Teilbetriebsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 Um... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Allgemeine Vorgaben der EBA

Die EBA hat am 7. August 2025 überarbeitete Leitlinien zur internen Governance bis zum 7. November 2025 zur Konsultation gestellt.[1] Die Anpassungen setzen die Vorgaben der CRD VI und der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act, DORA)[2] um. Zudem werden Ergebnisse des EBA-Benchmarking-Berichtes über Diversität... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschl der Gen und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV Rn 2 ff) und die nic... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des KöMoG

Tz. 156b Stand: EL 122 – ET: 03/2026 IRd KöMoG wurden die Vorgaben des § 1 Abs 2 UmwStG zum pers Anwendungsbereich des Zweiten bis Fünften Teils des UmwStG durch Aufhebung der Vorschrift gestrichen. Die Aufhebung des § 1 Abs 2 UmwStG bewirkt, dass sämtliche unter § 1 Abs 1 UmwStG fallenden Umw von Kö vom Anwendungsbereich des UmwStG erfasst werden. Die bisherige Beschränkung ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.5 Führungslosigkeit (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rn 24 Im Falle der Führungslosigkeit einer juristischen Person ist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 auch jeder Gesellschafter, bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zudem auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Antragstellung berechtigt. Ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlautes ist der Anwendungsbereich der Regelung allein auf juristische Personen beschränkt... mehr