Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 109 Die Gesellschaften werden in einem dem deutschen Handelsregister vergleichbaren Register eingetragen, aus dem Auszüge erteilt werden.[406] Insbesondere müssen Vor- und Familienname der vertretungsberechtigten Verwaltungsratsmitglieder einer AG eingetragen werden.[407] Die Position des "Daihyô-torishimari-yaku" ist ebenfalls im Handelsregister verzeichnet.[408] Wenn e...mehr

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AGS 01/2024, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen

Bearbeitet von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 83. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVIII, 3.288 S., 125,00 EUR Im Jahresrhythmus arbeitet der Grüneberg aus der immensen Ansammlung aktueller Rspr. und Lit. die wesentlichen Informationen heraus und gibt dazu klare und praxisrelevante Antworten. Die Grüneberg-Webseite (GrünHome: www.grueneberg.beck.de) bietet Raum f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Rz. 76 Als weitere supranationale Gesellschaftsform bietet das Europarecht die SE an. Die maßgebliche EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8.10.2001 (ABl EG L 294/1; SE-VO) ist am 8.10.2004 in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung (VO) richtet sich primär die rechtliche Verfassung einer SE. Im Übrigen enthält das jeweils anwendbare nationale Gesellschaftsrecht (Art. 9 SE-VO) Reg...mehr

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 1.1 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Änderungen des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Personenhandelsgesellschaften. Das Gesetz differenziert nun zwischen der rechtsfähigen Außen-GbR (§ 70...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 156 Die in den Vereinigten Staaten herrschende Rechtsspaltung betrifft auch das Gesellschaftsrecht. Es ist daher zwar in den Einzelstaaten unterschiedlich ausgestaltet, jedoch ist in gewissem Umfang eine Vereinheitlichung erreicht worden.[510] Die ultra-vires-Lehre spielt in den USA kaum noch eine Rolle, da in den meisten Bundesstaaten die Berufung auf ein Handeln außerh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 8 Der Testamentsvollstreckungsvermerk ist, ggf. auch im Wege des Grundbuchzwangs (§§ 82, 83 GBO) im Grundbuch einzutragen,mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Nachweise

Rz. 160 Wegen des Fehlens eines Registers sind Nachweise über US-amerikanische Firmen nicht einfach zu führen.[525] Eine der Bescheinigung nach § 21 BNotO vergleichbare Bescheinigung eines US-amerikanischen "notary public" scheidet aus, da dieser nicht über die einem deutschen Notar vergleichbare Qualifikation, Amtsstellung und Befugnisse verfügt.[526] Denkbar wäre aber eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 109 Im Bereich der Unternehmensnachfolge sind neben den erbrechtlichen Anordnungen immer auch die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass das Gesellschaftsrecht dem Erbrecht vorgeht.[146] Der Gesellschaftsvertrag muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sowohl der Vor- als auch der Nacherbe in die Gesellschafters...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragungen auf Bewilligung der vor dem 1.1.2024 eingetragenen Gesellschaft

Rz. 52 Wurde die GbR unter Nennung der Gesellschaft vor dem 1.1.2024 als Berechtigte eingetragen, bleibt diese Eintragung wirksam und bestehen. Es erfolgt nach Art. 229 § 21 Abs. 2 S. 1 EGBGB keine Grundbuchberichtigung von Amts wegen. Satz 2 der Vorschrift verweist auf §§ 82 ff. GBO, wobei der Wortlaut der Norm insgesamt widersprüchlich klingt.[130] Die entscheidende Aussag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 95 In Großbritannien unterscheidet das Gesellschaftsrecht[347] zwischen "partnerships", die unserem Verständnis von Personenhandelsgesellschaften ähneln, und "companies", die den deutschen Kapitalgesellschaften nahekommen. Rz. 96 Die deutsche OHG findet ihre Entsprechung in der partnership,[348] welche von jedem Partner mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten wird.[349] D...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 103 Die unserer OHG im Wesentlichen gleichkommende società in nome collettivo (S.N.C.) wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer ("amministratore") vertreten.[377] Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer, wobei abweichende Vereinbarungen häufig und im Handelsregister einzutragen sind.[378] Andernfalls schadet einem Vertrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die Rechtsprechung des EuGH

Rz. 57 Es ist seit langem umstritten, ob die Anwendung und Folgen der Sitztheorie im Rahmen des europäischen Binnenmarktes mit der den Gesellschaften in Art. 49, 54 AEUV garantierten Niederlassungsfreiheit zu vereinbaren ist. Der EuGH hat Entscheidungen gefällt, die hier mehr Licht in das Dunkel gebracht haben. Nach dem Urteil "Centros" des EuGH[222] verstößt es gegen die Nie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Die Grundbucheintragung durch Nennung aller Gesellschafter

Rz. 36 Mit den umfassenden Änderungen der §§ 705 ff. BGB ist die Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit 1.1.2024 gesetzlich geregelt (siehe Einl. § 4 Rdn 52 ff.). Der Begriff der Teilrechtsfähigkeit, der in der Anerkennung der Handelsgesellschaften durch § 124 HGB seinen Ursprung hat, darf nicht mit der Anerkennung als juristische Person verwechs...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Steuerbefreiung der REIT (§ 16 REITG)

Rn. 2583 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 REIT sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit: 1 Zu beachten ist allerdings, dass kraft...mehr

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Freiwillige Versicherung in... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Verträge mit Organmitgliedern

Rz. 9 Eine Anwendung der §§ 305 ff. BGB kommt grundsätzlich auch im Fall des Anstellungsvertrags von Organmitgliedern in Betracht, soweit die Vertragsbedingungen – was hier im Vergleich zu Arbeitnehmern praktisch häufiger der Fall sein dürfte – nicht im Einzelnen zwischen den Parteien ausgehandelt wurden. Praktische Relevanz hat dies vor allem mit Blick auf Anstellungsverträ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Vorgeschichte, "Umbuchungs"-Urteil des BGH vom 31.10.2007

Rz. 21 Lange Zeit prägte der II. (Gesellschaftsrechts-) Senat die Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dies mag ein Grund dafür sein, dass der BGH einen Vermögensausgleich gescheiterter Beziehungen im Wesentlichen nur auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage bejahte. Als der XII. (Familienrechts-) Senat die Zuständigkeit für die nichteheliche Lebensgemeinschaf...mehr

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Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Sonderfälle, insbesondere bei Grundstücksgeschäften

Rz. 172 Wenn und soweit Vollmachten zu Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte an solchen ermächtigen, ist Vollmachtsstatut das Belegenheitsrecht (Lex rei sitae) der fraglichen Immobilie.[572] Dasselbe soll gelten für Vollmachten zur Verwaltung von Immobilien.[573] Diese Anknüpfungsregeln für die rechtsgeschäftliche Vertretung bei Immobil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.6 Wahlanfechtungsklage, Abs. 4

Rz. 40 Der Rechtsschutz gegen rechtswidrige Wahlmaßnahmen bei Wahlen i. S. d. § 57b oder Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigungen ist im SGG nur unvollkommen geregelt. Nach § 131 Abs. 4 spricht das Gericht, wenn es eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig hält, dies im Urteil aus und bestimmt die Folgerungen, die sich aus der Ungültigkeit e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.1 Grundsätzliches zu den Begünstigungsvorschriften

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück von mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthandsgemeinschaft übergeht, nicht erhoben, soweit der Anteil des einzelnen am Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft Beteiligten seinem Bruchteil am Grundstück entspricht. Geht ein Grundstück von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand über, so wird die S...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.4 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Bemessungsgrundlage linearer Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, ist der Einlagewert u.a. um Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu mindern,...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.6.9 Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister

Mit BMF-Schreiben v. 19.7.2023 (BStBl 2023 I S. 1567) äußert sich die Finanzverwaltung zu den steuerlichen Folgen einer nach dem 31.12.2020 vorgenommenen Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister (Companies House). Nach dem Brexit und dem Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2020 handelt es sich aus deutscher Sicht bei einer nach UK-Recht gegründ...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, das umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht bündelt. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll damit der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital er...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.3 Zivilprozessordnung (ZPO)

Aufgrund des MoPeG erfolgte – neben einer Aufhebung des § 50 Abs. 2 ZPO (Parteifähigkeit im Hinblick auf den nicht rechtsfähigen Verein) - sowie des § 735 ZPO (Zwangsvollstreckung gegen den nichtrechtsfähigen Verein)[1] – eine Änderung des § 736 ZPO (bisher: Zwangsvollstreckung gegen BGB-Gesellschaft; jetzt: Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen R...mehr

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Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG). Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 206...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 3.4 Problem ausländischer Rechtsanwendung

Zudem müssen sich die Gesellschafter klar machen, dass für ihr Rechtsverhältnis zur Gesellschaft und untereinander das jeweilige ausländische Gesellschaftsrecht zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass im Streitfall – etwa bei Auseinandersetzungsstreitigkeiten – das ausländische Recht und die ausländische Rechtsprechung heranzuziehen sind.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.2 Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 10 § 29 KStG fordert im Hinblick auf den übertragenden Rechtsträger grundsätzlich keine unbeschränkte Stpfl. Dennoch entspricht es der h. M., dass die Regelung lediglich auf unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften (bzw. aufgrund der Erweiterung des § 29 Abs. 5 KStG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften, die Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 und 10 EStG erbringe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.1 Sitz im Inland

Rz. 20 Voraussetzung der Anwendung der Regelung ist zunächst, dass eine Umwandlung i. S. d. § 1 UmwG vorliegt. Das setzt voraus, dass sich der Sitz des umzuwandelnden Rechtsträgers im Inland befindet. Wie bereits dargelegt,[1] ist die Regelung m. E. aber analog auf Fälle anzuwenden, in denen zwar nicht der Sitz, wohl aber der Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 29 KStG ergänzt die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto im Hinblick auf Umwandlungsvorgänge. Da es bei derartigen Maßnahmen zur Übertragung von Einlagen kommen kann, beinhaltet die Regelung die Fortschreibung des Einlagekontos in derartigen Fällen. Rz. 2 In § 29 Abs. 1 KStG wird angeordnet, dass die Regelung in Umwandlungsfällen gem. § 1 UmwG grundsätzlich Anwend...mehr

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§ 23 Unternehmertestament – Schnittstellen zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht

A. Einführung I. Notwendigkeit der Errichtung eines Unternehmertestaments Rz. 1 Nur wenigen Menschen gelingt es, ein eigenes Unternehmen erfolgreich aufzubauen und zu führen. Noch viel seltener gelingt es jedoch, ein solches Unternehmen auch langfristig zu erhalten.[1] Der Volksmund geht davon aus, dass die Lebensdauer von Familienunternehmen vielfach auf drei Generationen bes...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vorrang des Gesellschaftsrechts

Rz. 150 Gehört zum Nachlass eine Beteiligung an einer OHG,[120] unterliegen die Anordnungen des Erblassers sowohl dem Erbrecht als auch dem Gesellschaftsrecht. Die Regelungen des Gesellschaftsrechts sind dabei gegenüber den erbrechtlichen Bestimmungen aber grundsätzlich vorrangig:[121]mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Einordnung als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Was unter den Begriffen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen zu verstehen ist, bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei § 1 Abs 1 KStG. Problematisch dabei ist, dass die Merkmale für die zivilrechtliche Einordnung des ausl Empfängers von inl Eink durch ausl ZivR bestimmt werden, welches idR vom dt Recht abweicht. Die st-rechtl...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Allgemeines

Rz. 206 Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ohne Rücksicht auf die Interessen der Miterben die Auseinandersetzung verlangen.[468] Anders also als im Gesellschaftsrecht, auf das das Recht der Erbengemeinschaft vielfach verweist, ist kein "wichtiger Grund" erforderlich und das Auseinandersetzungsbegehren kann auch zur Unzeit gestellt werden. Die Formulie...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 102 Nach § 1069 Abs. 2 BGB kann an nicht übertragbaren Rechten kein Nießbrauch bestellt werden. Somit ist zunächst zu klären, ob der Geschäftsanteil, der mit einem Nießbrauch belastet werden soll, übertragbar ist. Dabei muss zwischen der Mitgliedschaft in der Gesellschaft und den einzelnen daraus entspringenden Beteiligungen, insbesondere dem Stimmrecht, streng differenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Veräußerungsvorgänge und Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27 aE). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertr...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.3 Kapitalerhöhungskosten

Tz. 1464 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 IRe Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges entstehen Kosten für die Ausarbeitung von Verträgen, die notarielle Beurkundung, die Eintragung im H-Reg, usw. Diese Leistungen werden idR von der Kap-Ges in Auftrag gegeben und ihr in Rechnung gestellt. Die AE werden damit normalerweise nicht belastet. Es stellt sich die Frage, ob die Kosten aus Anlass de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger)

Tz. 27 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Begriff der Veräußerung ist weder in § 22 Abs 1 noch Abs 2 UmwStG erläutert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs 1 S 1, 17 Abs 1 S 1; 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) versteht man unter "Veräußerung" jegliche (voll-)entgeltliche Üb...mehr