Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 5 Beherrschende Personen, Abs. 4

Rz. 18 § 1 Abs. 4 KStTG setzt Anhang VI Abschnitt IV Unterabschnitt D Nr. 9 der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht um. Danach wird für die Definition einer beherrschenden Person auf § 19 Nr. 45 FKAustG verwiesen. Eine beherrschende Person i. d. S. ist eine natürliche Person, die einen Rechtsträger beherrscht. Im Fall eines Trusts bedeutet dieser Ausdruck den oder die... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 2.2 Holdinggesellschaften, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 8 In Abs. 1 Nr. 2 werden Beteiligungsgesellschaften in Form von Holdinggesellschaften erfasst. Aktiver Rechtsträger i. S. d. KStTG ist demnach, dessen Tätigkeit im Wesentlichen im vollständigen oder teilweisen Halten der ausgegebenen Aktien einer oder mehrerer Tochtergesellschaften, die eine andere Geschäftstätigkeit als die eines Finanzinstituts ausüben, sowie in der Fi... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, KSt... / 13 Kryptowerte-Nutzer, Abs. 12

Rz. 33 Wer Kryptowerte-Nutzer ist, ergibt sich aus Abs. 12, der Anhang VI Abschnitt IV Unterabschnitt D Nr. 2 der Amtshilferichtlinie [1] in nationales Recht umsetzt. Rz. 34 Nach Abs. 12 S. 1 ist Kryptowerte-Nutzer, wer Kryptowerte-Dienstleistungen eines Anbieters in Anspruch nimmt. Erfasst werden damit alle natürlichen Personen oder Rechtsträger (Abs. 15), die vom Anbieter (A... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche

Rz. 1196 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO als taugliche Vortat zur Geldwäsche hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuer strafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 4.7.2001[2] außerordentlich angestiegen. Der BGH h... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Geldwäsche

Schrifttum: Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Beckschäfer/Baumeister, Der Wegfall der Regelung des § 261 Abs. 1 S. 3 StGB a.F. und seine Auswirkungen auf die Geldwäschetatobjekte aus Steuerstraftaten, ZWH 2021, 363; Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Recht... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Geldwäsche (§ 261 StGB)

a) Allgemeines Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), we... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Beckschäfer/Baumeister, Der Wegfall der Regelung des § 261 Abs. 1 S. 3 StGB a.F. und seine Auswirkungen auf die Geldwäschetatobjekte aus Steuerstraftaten, ZWH 2021, 363; Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsg... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 StGB wird häufig im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung thematisiert.[2] Viele steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren gehen auf Geldwäscheverdachtsmeldungen von Kreditinstituten gem. § 43 GwG zurück.[3] Kreditinstitute unterliegen weitreichenden Meldepflichten nach dem GwG. BMF[4] und Bafin[5] ha... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Tatobjekt

Rz. 1193 [Autor/Stand] Mit der Gesetzesnovelle 2021 erfolgte eine Reduktion des Kreises der tauglichen Tatobjekte.[2] So fielen aufgrund der Änderung des § 261 Abs. 1 Satz 3 StGB a.F. als geldwäschetaugliche Tatobjekte insbesondere die durch gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen (d.h. eine Steuerersparnis etwa aufgrund der Nichterklärung ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Altenburg, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH – Zur Steuerhinterziehung in "großem Ausmaß", NJW 2016, 967; Bilsdorfer/Kaufmann, Leicht oder schwer – das ist auch bei der Steuerhinterziehung die Frage, DStR 2025, 2180; Burger, Die Einführung der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung sowie aktuelle Änderungen im Bereich der Geldwäsche, wistra 2002, 1; El Mourabit... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), weshalb die Bekä... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anforderungen von EBA und EZB an die Geschäftsleitung

Rz. 46 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane unterscheidet das KWG (und damit auch die MaRisk) zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Typologien

Rz. 1890 [Autor/Stand] Den Großteil der kryptowert-bezogenen Straftaten machen Anschlussdelikte, insbesondere Geldwäsche aus.[2] Die bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eingegangenen Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Kryptowerten sind im aktuellen Berichtsjahr 2021 auf 5.230 (Vorjahr: 2.050) gestiegen, wobei 92 % der Meldungen von Kreditinst... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Rz. 952 [Autor/Stand] Auch Kanzleiräume und damit die räumliche Sphäre der Berufsausübung unterfallen nach st. Rspr. des BVerfG dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Anlasstaten im Steuerstrafrecht

Rz. 404 [Autor/Stand] Nach dem durch das TKÜG 2008[2] und dem Gesetz vom 25.6.2021 zum 1.7.2021[3] erweiterten Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO sind Anlasstaten für eine TKÜ auch schwere Steuerdelikte nach der AO. Eine TKÜ ist u.a. zulässig bei folgenden schweren Steuerdelikten: Steuerhinterziehung in großem Ausmaß nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, sofern der Täter a... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, dass sie dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes schade... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Auswirkungen für die Rechts- und Steuerberatung

(1) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche Rz. 1196 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO als taugliche Vortat zur Geldwäsche hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuer strafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 4.7.2001[2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Umgang mit operationellen Risiken im SREP

Rz. 70 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP auf Basis eines tiefgreifenden Verständnisses vom Geschäftsmodell, den Geschäften und der Risikokultur des Institutes sowie vom Umfeld, in dem das Institut operiert, die Quellen und die wesentlichen Treiber des operationellen Risikos sowie deren Wechselwirkungen ermitteln. Zudem sollten sie die Art und den Umfang des... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung und Postpendenz

Rz. 920 [Autor/Stand] Ergibt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel (§ 244 Abs. 2 StPO), dass zwar nicht der Nachweis einer bestimmten Tat erbracht werden kann, jedoch sicher feststeht, dass von zwei (oder mehreren) in Betracht kommenden Straftaten der Angeklagte notwendig eine begangen haben muss, kommt eine Wahlfeststellung [2] in Betracht. Verfassungsrec... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Transparenz und Anonymität von Kryptowährungen

Rz. 1880 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen werden häufig die Attribute "intransparent", "privat" und "anonym" in Verbindung gebracht, so dass manch ein Steuerpflichtiger auf die Idee kommen könnte, dass diese virtuellen Währungen sich gut zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche eignen könnten. Diese Annahme ist allerdings so nicht zutreffend. Rz. 1881 [Autor/Stand] Privatsphä... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Integritätsrisiken

Rz. 36 Die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB) beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem "Integritätsrisiko" ("Integrity Risk") und seinem Management durch die Institute. Die DNB definiert "Integrität" als die Vermeidung von Interessenkonflikten und einer Verwicklung in kriminelle Handlungen und andere Delikte sowie gesellschaftlich unangemes... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Tatbestandsmerkmale

Rz. 1891 [Autor/Stand] Taugliches Tatobjekt der Geldwäsche ist jeder vermögenswerte Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Vortat herrührt.[2] Der Gegenstandsbegriff ist dabei sehr weit zu verstehen, so dass auch Kryptowährungen hierunter zu fassen sind.[3] In Rahmen des Merkmals des "Herrührens" stellt sich die äußerst umstrittene Frage der Kontamination bei Vermischung v... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1852 [Autor/Stand] Mit Kryptowährungen, insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin, konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. Aus dem Verkauf von Kryptowährungen, dem Tausch von Kryptowährungen gegen Waren, dem Schürfen von Kryptowährungen (sog. Mining[2]) oder dem Erhalt von Prämien (Staking) können sich steuerrechtliche u... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung.[3] Hier spricht ande... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Beispiele für Tatmehrheit (§ 53 StGB)

Rz. 915 Unternehmer U beschäftigt S in den Jahren 09–11 "schwarz". U führt keine Sozialversicherungsbeiträge für S ab und meldet ihn nicht zur Lohnsteuer an. Der Betrieb des U ist darauf angelegt, S wie auch weitere Personen illegal zu beschäftigen. Es liegt Realkonkurrenz zwischen § 370 AO und § 266a StGB vor. Allein durch den Gewerbebetrieb wird auch keine prozessuale Tate... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.2 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG bzw. Geldwäschebeauftragter nach GwG

Rz. 239 Gemäß § 25h Abs. 4 Satz 1 KWG dürfen Institute interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können, nach vorheriger Anzeige bei der BaFin auslagern.[1] Im Fall der Auslagerung ist das Auslagerungsunternehmen mit der erforderlichen ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet.[2] Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeiten und Aufgaben

Rz. 92 [Autor/Stand] Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung ergeben sich aus den in §§ 208, 404 AO getroffenen Regelungen. Die Steuer- und Zollfahndung wird danach sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig. Zur Doppelfunktion und sachlichen Zuständigkeit der Fahndung s. die ausführliche Darstellung bei § 404 Rz. 119... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem neu gef... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.8 Zusätzliche Vorgaben

Rz. 18 Die deutsche Aufsicht hat die Textziffern 34 bis 36 aus Abschnitt 4.3 der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung nicht in die MaRisk übertragen, weil diese Vorgaben im Regelungstext bereits enthalten sind. Zusammengefasst geht es dabei um die hier geforderte Einrichtung angemessener Prozesse im Kreditgeschäft, die dokumentiert (→ AT 6 Tz. 2) und regelmäßig a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Benennung eines Compliance-Beauftragten

Rz. 91 Das Institut hat einen Compliance-Beauftragten zu benennen, der für die Erfüllung der Aufgaben der Compliance-Funktion verantwortlich und damit auch der natürliche Ansprechpartner für die Geschäftsleitung ist. Zusätzlich ist ein Stellvertreter zu bestellen, auch wenn die MaRisk dies nicht ausdrücklich verlangen. Die Anforderung ergibt sich aus der Notwendigkeit angeme... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03 (Zulässigk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 36 In verschiedenen Ausarbeitungen der Aufsichtsbehörden wird eine förmliche Erklärung zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement", RAS) gefordert, in der die Geschäftsleitung ihre Einschätzung zu den Risikoarten und -beträgen zum Ausdruck bringt, die das Institut zur Erfüllung seiner strategischen Ziele zu übernehmen bereit ist.[1] Im weiteren Sinne werden sowohl quali... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Einschaltung der betroffenen Organisationseinheiten

Rz. 58 Die Anforderungen des Moduls AT 8.1 zielen darauf ab, dass die sich aus Aktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten ergebenden Risiken vom Institut sachgerecht gehandhabt werden können (→ AT 8.1 Tz. 1 und 6). Diese Zielsetzung wird möglicherweise verfehlt, wenn von den neuartigen Aktivitäten betroffene Organisationseinheiten vollständig ausgeklammert werden.... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beth, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsschutz bei Kanzleidurchsuchungen, Anm. zu LG Trier v. 2.7.2025 – 1 Qs 25/25, StraFo 2026, 22; Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bick, Was ist neu an den AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2026 – Das Murmeltier hat Zähne bekommen?, AO-StB 2026, 55; Bitt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Organisation der Compliance-Funktion

Rz. 60 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die Aufsicht nochmals deutlich gemacht, dass die Institute nicht zwingend eine eigenständige Organisationseinheit einrichten müssen, unter der alle wesentlichen Compliance-Themen gebündelt sind. Die Institute haben vielmehr bei der aufbauorganisatorischen Umsetzung der Complianc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Auslagerung der Compliance-Funktion

Rz. 74 Ein Institut kann die Compliance-Funktion oder einzelne Teilbereiche daraus grundsätzlich auf ein anderes Unternehmen auslagern. Die Geschäftsleitung bzw. die zuständigen Geschäftsbereiche bleiben im Fall der Auslagerung für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben verantwortlich. Das Institut hat auf der Grundlage einer Risikoanalyse eigenverantwortlich... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, StB 1993, 189; Aulinger/Weinreich/Park, Die anwaltliche Betreuung von Kreditinstituten vor, bei und nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen, 1999, S. 645 ff.; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Apitz, Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern, AO-StB 2003, 97; Arconada Valbuena/Rennar, EStB 2023, 194; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, StB 2001, 42; Bruschke, Benennungsverlangen nach § 160 AO, AO-StB 2019, 86; Caspari, Hinterziehung im gordischen Knoten der Bauabzugsteuer nach §§ 48 ff. EStG – Von finanziellen Risiken, Ordnungswidrigkeiten, Beihilfe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.4 Bedeutung der Risikokultur für den SREP

Rz. 100 Im Rahmen des SREP sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden prüfen, ob das Institut eine angemessene und transparente Unternehmensstruktur aufweist, die geeignet und solide ist, sowie über kohärente Unternehmenswerte und eine Risikokultur verfügt, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell und den Aktivitäten des Institutes innewohnenden Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Maßnahmen zur Reduzierung operationeller Risiken

Rz. 92 Zunächst kann sich ein Institut bewusst dafür entscheiden, bestimmte Risiken zu tragen, weil sich z. B. entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen als unbrauchbar erweisen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Erträge aus der jeweiligen Geschäftstätigkeit die potenziellen Verluste aus damit verbundenen operationelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen

Rz. 6 Die Anforderungen des Moduls AT 4.3.5 sind technologieneutral formuliert und regeln den Einsatz sowohl einfacher als auch fortgeschrittener Modelle, darunter auch Modelle im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Die BaFin definiert den Begriff der "künstlichen Intelligenz" als Kombination aus großen Datenmengen ("Big Data"), Rechenressourcen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Form und Inhalt der Durchsuchungsanordnung

Rz. 274 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse ergeben sich aus §§ 102, 103, 34 StPO. Rz. 275 [Autor/Stand] In formaler Hinsicht muss die Anordnung von einem Richter getroffen und von diesem unterzeichnet werden.[3] Bis zur Anklageerhebung ist der Ermittlungsrichter zuständig, danach das mit der Sache befasste Gericht. Grundsätzlich muss die r... mehr