Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zoll

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Anforderungen von EBA und EZB an die Geschäftsleitung

Rz. 46 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane unterscheidet das KWG (und damit auch die MaRisk) zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 (Fehl-)Verhaltensrisiken

Rz. 24 Unter dem "Verhaltensrisiko" ("Conduct Risk") wird das bestehende oder künftige Risiko von Verlusten eines Institutes aufgrund eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens verstanden, einschließlich der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen.[1] Da es insofern hauptsächlich um ein mögliches Fehlverhalten geht, wird diese Risikoart in verschiedene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.1 Reputationsrisiken

Rz. 30 Unter "Reputation" versteht man den aus der Wahrnehmung verschiedener Anspruchsgruppen resultierenden öffentlichen Ruf eines Institutes hinsichtlich seiner Kompetenz, Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Zu den Anspruchsgruppen zählen z. B. Kunden, Mitarbeiter, Eigen- und Fremdkapitalgeber, andere Institute, Ratingagenturen, die Presse oder Politiker. Die Gefahr von R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Umgang mit operationellen Risiken im SREP

Rz. 70 Die zuständigen Behörden sollten im Rahmen des SREP auf Basis eines tiefgreifenden Verständnisses vom Geschäftsmodell, den Geschäften und der Risikokultur des Institutes sowie vom Umfeld, in dem das Institut operiert, die Quellen und die wesentlichen Treiber des operationellen Risikos sowie deren Wechselwirkungen ermitteln. Zudem sollten sie die Art und den Umfang des... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Integritätsrisiken

Rz. 36 Die Niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank, DNB) beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem "Integritätsrisiko" ("Integrity Risk") und seinem Management durch die Institute. Die DNB definiert "Integrität" als die Vermeidung von Interessenkonflikten und einer Verwicklung in kriminelle Handlungen und andere Delikte sowie gesellschaftlich unangemes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6.2 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG bzw. Geldwäschebeauftragter nach GwG

Rz. 239 Gemäß § 25h Abs. 4 Satz 1 KWG dürfen Institute interne Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Institutes führen können, nach vorheriger Anzeige bei der BaFin auslagern.[1] Im Fall der Auslagerung ist das Auslagerungsunternehmen mit der erforderlichen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.8 Zusätzliche Vorgaben

Rz. 18 Die deutsche Aufsicht hat die Textziffern 34 bis 36 aus Abschnitt 4.3 der Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung nicht in die MaRisk übertragen, weil diese Vorgaben im Regelungstext bereits enthalten sind. Zusammengefasst geht es dabei um die hier geforderte Einrichtung angemessener Prozesse im Kreditgeschäft, die dokumentiert (→ AT 6 Tz. 2) und regelmäßig a... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Benennung eines Compliance-Beauftragten

Rz. 91 Das Institut hat einen Compliance-Beauftragten zu benennen, der für die Erfüllung der Aufgaben der Compliance-Funktion verantwortlich und damit auch der natürliche Ansprechpartner für die Geschäftsleitung ist. Zusätzlich ist ein Stellvertreter zu bestellen, auch wenn die MaRisk dies nicht ausdrücklich verlangen. Die Anforderung ergibt sich aus der Notwendigkeit angeme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 36 In verschiedenen Ausarbeitungen der Aufsichtsbehörden wird eine förmliche Erklärung zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement", RAS) gefordert, in der die Geschäftsleitung ihre Einschätzung zu den Risikoarten und -beträgen zum Ausdruck bringt, die das Institut zur Erfüllung seiner strategischen Ziele zu übernehmen bereit ist.[1] Im weiteren Sinne werden sowohl quali... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Einschaltung der betroffenen Organisationseinheiten

Rz. 58 Die Anforderungen des Moduls AT 8.1 zielen darauf ab, dass die sich aus Aktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten ergebenden Risiken vom Institut sachgerecht gehandhabt werden können (→ AT 8.1 Tz. 1 und 6). Diese Zielsetzung wird möglicherweise verfehlt, wenn von den neuartigen Aktivitäten betroffene Organisationseinheiten vollständig ausgeklammert werden.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Organisation der Compliance-Funktion

Rz. 60 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die Aufsicht nochmals deutlich gemacht, dass die Institute nicht zwingend eine eigenständige Organisationseinheit einrichten müssen, unter der alle wesentlichen Compliance-Themen gebündelt sind. Die Institute haben vielmehr bei der aufbauorganisatorischen Umsetzung der Complianc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Auslagerung der Compliance-Funktion

Rz. 74 Ein Institut kann die Compliance-Funktion oder einzelne Teilbereiche daraus grundsätzlich auf ein anderes Unternehmen auslagern. Die Geschäftsleitung bzw. die zuständigen Geschäftsbereiche bleiben im Fall der Auslagerung für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben verantwortlich. Das Institut hat auf der Grundlage einer Risikoanalyse eigenverantwortlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.4 Bedeutung der Risikokultur für den SREP

Rz. 100 Im Rahmen des SREP sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden prüfen, ob das Institut eine angemessene und transparente Unternehmensstruktur aufweist, die geeignet und solide ist, sowie über kohärente Unternehmenswerte und eine Risikokultur verfügt, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell und den Aktivitäten des Institutes innewohnenden Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Maßnahmen zur Reduzierung operationeller Risiken

Rz. 92 Zunächst kann sich ein Institut bewusst dafür entscheiden, bestimmte Risiken zu tragen, weil sich z. B. entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen als unbrauchbar erweisen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Erträge aus der jeweiligen Geschäftstätigkeit die potenziellen Verluste aus damit verbundenen operationelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen

Rz. 6 Die Anforderungen des Moduls AT 4.3.5 sind technologieneutral formuliert und regeln den Einsatz sowohl einfacher als auch fortgeschrittener Modelle, darunter auch Modelle im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Die BaFin definiert den Begriff der "künstlichen Intelligenz" als Kombination aus großen Datenmengen ("Big Data"), Rechenressourcen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Compliance-Funktion

Die Diskussionen während der Konsultation bezüglich des neuen Untermoduls AT 4.4.2 haben gezeigt, dass in der Praxis noch viel Unsicherheit hinsichtlich der aufsichtlichen Erwartungshaltung herrscht. Dies betrifft sowohl den Umfang der rechtlichen Regelungen und Vorgaben, die diese Funktion im Fokus haben soll, als auch die organisatorische Einordnung und den konkreten Aufga... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 1 Ziel des Rundschreibens

Rz. 1 Dieses Rundschreiben zeigt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute auf. Es präzisiert ferner die Anforderungen des § 25b KWG (Auslagerung) und des § 26c KWG (ESG-Risiken). Erläuterung: CRD-Drittstaatenzweigstellen Da bei CRD-Drittstaatenzweigstellen k... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Rahmen zum Risikomanagement

Rz. 18 Ein Institut sollte über einen ganzheitlichen institutsweiten Rahmen für das Risikomanagement ("Risk Management Framework", RMF) verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, erstreckt und dem ökonomischen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz Rechnung trägt. Der RMF sollte das Institut in d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Organisatorische Einbindung

Die organisatorische Einbindung der Compliance-Funktion wirft bei den Teilnehmern eine Reihe von Fragen auf, auf die die BaFin im Folgenden weiter eingeht. In der aufsichtlichen Praxis existieren bereits Vorgaben zur aufbauorganisatorischen Einbindung von Compliance-Einheiten (z. B. nach WpHG/MaComp). Daher scheint es sowohl aus institutsinterner als auch aufsichtlicher Pers... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Compliance-Risiken

Rz. 51 Das Compliance-Risiko bezeichnet das Risiko, dass gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regelungen verstoßen wird und daraus ein Vermögensschaden für das Institut resultiert (→ AT 4.4.2 Tz. 2). Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verletzungen oder der Nichteinhaltun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Internationale und europäische Vorgaben

Rz. 11 Etwa zeitgleich mit der Veröffentlichung der EBA-Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2011 hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) mit der Rolle der Internen Revision auseinandergesetzt.[1] Das im Dezember 2011 zur Konsultation gestellte Papier wurde im Juni 2012 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht. Darin beschreibt der BCBS das Verhäl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Regelmäßige Abstimmung

Rz. 96 Die regelmäßige Abstimmung der Positionen trägt dazu bei, dass Abweichungen sowie damit einhergehende Konsequenzen weitgehend ausgeschlossen werden können. Der konkrete Turnus für die Abstimmung hängt von der Art, dem Umfang und der Komplexität der betriebenen Handelsgeschäfte ab. Es liegt demnach im Ermessen des Institutes, einen angemessenen Turnus festzulegen. Soll... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Verständnis von den betriebenen Geschäftsaktivitäten

Rz. 2 Diverse Probleme während der Finanzmarktkrise waren darauf zurückzuführen, dass bestimmte Geschäftsaktivitäten und insbesondere die damit verbundenen Risiken nicht von allen Marktteilnehmern vollständig verstanden wurden. So wurde u. a. von einigen Instituten in großem Stil in strukturierte Produkte investiert, da diese von den maßgeblichen Agenturen lange Zeit mit aus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Anforderungen der EBA an interne Governance- und Kontrollrichtlinien

Rz. 52 Die EBA verlangt von den Instituten die Erarbeitung eines Rahmenwerkes für die interne Governance, wobei für die jeweiligen Anforderungen (z. B. organisatorische und operative Struktur des Institutes, Auslagerungen, Risikokultur, Verhaltenskodex, Umgang mit Interessenkonflikten, Whistleblowing-Verfahren) Richtlinien vorgehalten werden sollen.[1] In den von der EBA im ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Allgemeine Anmerkungen zum Thema Compliance-Funktion

Die BaFin fasst zu Beginn der Sitzung kurz ihre Sichtweise zum Thema Compliance-Funktion zusammen, wie sie sie im Ansatz auch schon im Anschreiben zur Endfassung zur MaRisk-Novelle zum Ausdruck gebracht hat. Die neu in die MaRisk eingefügten Anforderungen zur Compliance-Funktion basieren schwerpunktmäßig auf einschlägigen Passagen in den "EBA Guidelines on Internal Governanc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Allgemeine Compliance nach § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG

Rz. 1 Der aus dem angelsächsischen "to comply with" stammende Begriff "Compliance" bedeutet ein Handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. In der Literatur und in der Praxis wird der Compliance-Begriff sehr unterschiedlich verwendet. Zum Teil wird Compli­ance als die Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und Vorgaben des Wertpapieraufsichtsrecht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Rechtliche Regelungen und Vorgaben im Sinne des Moduls AT 4.4.2

Rz. 14 Dem ersten Entwurf der vierten MaRisk-Novelle vom 26. April 2012 zufolge hatte die neu einzurichtende Compliance-Funktion die Aufgabe, die institutsinternen Regelungen, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorgaben gewährleisten, zu bewerten und ihre Einhaltung zu überwachen. Ferner hatte sie die Risiken zu beurteilen, die sich aus der Nicht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Leitlinien der EBA zum SREP

Rz. 68 Die EBA hat im Jahr 2014 erstmals Leitlinien für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) herausgegeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung des SREP hat sie am 19. Juli 2018 überarbeitete SREP-Leitlinien veröffentlicht, die seitdem auch die Anforderungen an die aufsichtlichen Stresstests enthalten.[1] Mit di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Anzeige bei der Aufsicht

Rz. 260 Die Anzeige einer Auslagerung der Risikocontrolling- und Compliance-Funktion sowie der Internen Revision bei der Aufsicht war seit der Streichung des § 25a Abs. 2 Satz 3 KWG a. F. durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) zum 1. November 2007 nicht mehr erforderlich. Anders als bei der Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung von Ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Verwendung übermittelter Informationen (Abs. 1)

Rz. 2 § 15 Abs. 1 EUAHiG befasst sich mit der Verwendung der Informationen, die das deutsche zentrale Verbindungsbüro einem anderen Mitgliedstaat übermittelt hat. Die Regelung betrifft sowohl die auf Ersuchen des anderen Mitgliedstaates übermittelten Informationen wie auch diejenigen, die vom zentralen Verbindungsbüro im Rahmen und im Zusammenhang mit einem an den Mitgliedst... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 2 Notwendigkeit und Bedeutung der Außenprüfung

Rz. 8 Die Außenprüfung ist ein Mittel zur Verwirklichung der Besteuerungsgleichheit[1] Diese setzt nicht nur voraus, dass die gesetzlichen Steuertatbestände in einer dem allgemeinen Gleichheitssatz[2] entsprechenden Weise ausgestaltet sind, sondern erfordert auch eine möglichst gleichmäßige Durchsetzung der sich daraus ergebenden Steueransprüche. Das materielle Steuergesetz ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2.3.3 Details der Wesentlichkeitsbeurteilung

Hinsichtlich der Schritte der Wesentlichkeitsanalyse fordert ESRS 1 (7/2026).25, dass die zu berichtenden Informationen in zwei Schritten zu erfolgen haben: Das Unternehmen ermittelt Themen, die mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen zusammenhängen; und anschließend bestimmt es zu jedem dieser Themen die zu meldenden Informationen (siehe ESRS 1 (7/2026).29,... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Bestätigungsvermerk für den Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse

Rz. 143 Bestätigungsvermerke für den Abschluss von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE), müssen neben den Vorgaben von § 322 HGB auch die Vorgaben der EU-APrVO enthalten. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen, die ebenfalls in der IDW PS 400er-Reihe umgesetzt worden sind. Rz. 144 Die für alle Bestätigungsvermerke geltende Anford... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (1) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche

Rz. 1196 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO als taugliche Vortat zur Geldwäsche hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuer strafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 4.7.2001[2] außerordentlich angestiegen. Der BGH h... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Geldwäsche

Schrifttum: Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Beckschäfer/Baumeister, Der Wegfall der Regelung des § 261 Abs. 1 S. 3 StGB a.F. und seine Auswirkungen auf die Geldwäschetatobjekte aus Steuerstraftaten, ZWH 2021, 363; Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Recht... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Geldwäsche (§ 261 StGB)

a) Allgemeines Rz. 1889 [Autor/Stand] Eine erhebliche Bedeutung im strafrechtlichen Diskurs von Kryptowährungen kommt dem Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB sowie den weiteren geldwäscherechtlichen Regularien zu. Die Legaldefinition von Kryptowerten des § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG geht auf die Definition der 5. EU-Geldwäscherichtlinie zurück (vgl. bereits Rz. 1853), we... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Beckschäfer/Baumeister, Der Wegfall der Regelung des § 261 Abs. 1 S. 3 StGB a.F. und seine Auswirkungen auf die Geldwäschetatobjekte aus Steuerstraftaten, ZWH 2021, 363; Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsg... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1192 [Autor/Stand] Der Straftatbestand der Geldwäsche i.S.d. § 261 StGB wird häufig im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung thematisiert.[2] Viele steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren gehen auf Geldwäscheverdachtsmeldungen von Kreditinstituten gem. § 43 GwG zurück.[3] Kreditinstitute unterliegen weitreichenden Meldepflichten nach dem GwG. BMF[4] und Bafin[5] ha... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Informationen zur 91. Ergänzungslieferung

Leserinformation zur 91. Ergänzungslieferung Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, für diese Lieferung wurde zu § 370 AO der äußerst praxisrelevante Abschnitt "Strafen und Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung", der in die Teile "Strafzumessung" sowie "Sonstige Sanktionen und Nebenfolgen" gegliedert ist, grundlegend überarbeitet. Der Abschnitt "Strafzumessung" wurde... mehr