Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Maßnahmen gegen Verpflichtete (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 50 Die Mitteilungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 AO erstreckt sich auf Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Verpflichteter i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 bis 16 GwG (Dienstleister für Gesellschaften, Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und sonstige Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen[1], gewerbliche Händler usw.) eine Ordnungswidrigkeit i. S. d.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass eine... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4 Zuständige Stelle

Rz. 30 Die jeweils zuständige Stelle richtet sich nach dem Meldegrund. Dabei ergibt sich diese aus der Einzelregelung in § 31b AO i. V. m. den jeweils einschlägigen Bezugsregelungen. Die Meldungen nach § 31b Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5, sowie nach Abs. 2, 2a und 2b AO richten sich an die FIU. Zu den Tatbeständen nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 AO ergeben sich die zuständi... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 47 Der Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung greift auch außerhalb von (möglichen) Strafverfahren. Zur Informationsübermittlung genügt schon der Zweck der präventiven Abwehr der Tatbestandsverwirklichung.[1] Bestehen nach den Erkenntnissen der Finanzbehörde objektiv erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Geldwäschestraftat von ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 15 § 31b AO erteilt die Offenbarungsbefugnis und begründet Meldepflichten für nach § 30 AO durch das Steuergeheimnis geschützte Daten der betroffenen Person, soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche[1] oder Terrorismusfinanzierung bzw. der Verhinderung, Aufdeckung oder Bekämpfung derartiger Taten dienen. Dabei erstreckt sich die Öffnungsbefugnis... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Verfolgte Zwecke

Rz. 34 Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken zur Verfolgung, Verhinderung und Erschwerung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und sind durch diese begrenzt, wie sich auch aus dem Gesetzeswortlaut ersehen lässt.[1] 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.) Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 A... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 44 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Geschützte Daten

Rz. 27 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO "geschützte Daten" der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung[1] des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in den legal definierten Begriff "geschützte Daten" mit Wirkung vom 25.5.2018 hat der Gesetzgeber die Öffnungsbefugnis entgegen seinen Ausführungen in der Geset... mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.8 Geldwäsche und Transparenzregister

Die gesetzlichen Pflichten, die von Steuerberatern einzuhalten sind, wachsen kontinuierlich. So sind in den letzten Jahren neben anderen Berufsgruppen in zunehmendem Umfang auch Steuerberater vom Gesetzgeber zu "Verpflichteten" im Rahmen der Geldwäscheprävention bestimmt worden. Für Steuerberater bedeutet dies, dass sie z. B. bei der Mandatsannahme bestimmte standardisierte ... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.5.3 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu... mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat am 14.11.2025 einen Bericht an das EP und den Rat über die Bewertung des EU-Rahmens für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15498-2025-INIT/de/pdf). In den letzten Jahren habe die EU eine Reihe wegweisender Entscheidungen getroffen, um die Zusammenarbe... mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.6 Governance Themenstandard

Der ESRS G1 fordert Angaben zur Unternehmensführung (Unternehmensführung/Geschäftsgebaren).[1] Hier werden zusätzlich zu den Konkretisierungen aus ESRS 2 6 weitere Offenlegungspflichten gefordert, die sich überwiegend bereits aus anderen Vorgaben ergeben, etwa aus § 289c Abs. 2 Nr. 5 HGB für die nichtfinanzielle Berichterstattung und aus § 10 Abs. 2 LkSG zur Einhaltung der S... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Anlasstaten im Steuerstrafrecht

Rz. 404 [Autor/Stand] Nach dem durch das TKÜG 2008[2] und dem Gesetz vom 25.6.2021 zum 1.7.2021[3] erweiterten Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO sind Anlasstaten für eine TKÜ auch schwere Steuerdelikte nach der AO. Eine TKÜ ist u.a. zulässig bei folgenden schweren Steuerdelikten: Steuerhinterziehung in großem Ausmaß nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, sofern der Täter a... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Rz. 103 [Autor/Stand] Im Rahmen ihrer strafrechtlichen Ermittlungen kann die FinB von allen öffentlichen Behörden, z.B. durch Herausgabe von Unterlagen oder durch Zeugenvernehmung, Auskunft verlangen (§ 161 Satz 1 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO). Die Auskunft ist aber unzulässig, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, dass sie dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes schade... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet.[2] Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Rz. 952 [Autor/Stand] Auch Kanzleiräume und damit die räumliche Sphäre der Berufsausübung unterfallen nach st. Rspr. des BVerfG dem Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). Der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern gebietet bei der Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei die besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, StV 2017, 204; Dahms, Stärkung des anwaltlichen Berufsgeheimnisschutzes, NJW Spezial 2010, 12... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeiten und Aufgaben

Rz. 92 [Autor/Stand] Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung ergeben sich aus den in §§ 208, 404 AO getroffenen Regelungen. Die Steuer- und Zollfahndung wird danach sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig. Zur Doppelfunktion und sachlichen Zuständigkeit der Fahndung s. die ausführliche Darstellung bei § 404 Rz. 119... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach dem neu gef... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03 (Zulässigk... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.2 Compliance-Funktion

Die neue Definition des "Rechtsrisikos" nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52a CRR ist im aktuellen Kommentar zwar bereits berücksichtigt worden. In der Praxis hat sie vereinzelt jedoch zu Diskussionen geführt, weil das Rechtsrisiko per Definition nun im Grunde das "Compliance-Risiko" einschließt, indem bei den potenziellen Verlustereignissen u. a. auf mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Form und Inhalt der Durchsuchungsanordnung

Rz. 274 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse ergeben sich aus §§ 102, 103, 34 StPO. Rz. 275 [Autor/Stand] In formaler Hinsicht muss die Anordnung von einem Richter getroffen und von diesem unterzeichnet werden.[3] Bis zur Anklageerhebung ist der Ermittlungsrichter zuständig, danach das mit der Sache befasste Gericht. Grundsätzlich muss die r... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Rz. 995 [Autor/Stand] Richtet sich die Durchsuchung und Beschlagnahme oder Abhörmaßnahmen gegen den Verteidiger oder Rechtsanwalt, so sind insb. durch die Berufsausübungsfreiheit verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt (s. ausführlich Rz. 955 ff. m.w.N.). Aus dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss muss klar hervorgehen, ob der Verteidiger oder Rechtsanwalt als Beschuldi... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Durchsuchung bei anderen Personen

Rz. 244 [Autor/Stand] Die Voraussetzungen einer Durchsuchung gegenüber anderen Personen (§ 103 StPO), also nicht tat- oder teilnahmeverdächtigen Personen, sind enger gefasst als bei der Durchsuchung bei einem Verdächtigen.[2] Wenn bei einer unverdächtigen Person durchsucht werden soll, so gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass dieser Person zunächst grundsätzlich d... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeverbote (§§ 96, 97 StPO)

Rz. 334 [Autor/Stand] Die Beschlagnahme ist – anders als die Erzwingung der Herausgabe – gegenüber dem Beschuldigten ausnahmslos zulässig. Dies ergibt sich daraus, dass hier von ihm nicht ein aktiver Beitrag zu seiner Überführung, sondern nur das Dulden einer behördlichen Handlung verlangt wird. Auch gegenüber Dritten ist eine Beschlagnahme grds. gestattet, es sei denn, es h... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Rz. 1359 [Autor/Stand] Ein Strafverfolgungshindernis auf europäischer Ebene begründet das Doppelverfolgungsverbot gem. Art. 50 GRC, Art. 54 SDÜ (s. auch § 370 Rz. 561, 563). Es führt zu einem transnationalen Strafklageverbrauch. Nähere Einzelheiten dazu, insb. zur EuGH-Rspr., sind auch bei § 399 Rz. 922 ff. dargestellt. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.200... mehr

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AGS 02/2026, Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen

Von Rechtsanwalt, RiOLG a.D. Detlef Burhoff und Dipl.-RPfl. Joachim Volpert. 7. Aufl., 2026. ZAP Verlag, Bonn. XXX, 2.035 S., 129,00 EUR In den herkömmlichen RVG-Kommentaren werden meist die Teile 4 bis 6 VV nur stiefmütterlich behandelt. Mancher RVG-Kommentar widmet diesem so wichtigen Rechtsgebiet noch nicht einmal 100 Seiten. Demgegenüber umfasst die Kommentierung der Teil... mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 3.1 Pflichtverletzungen des Verwalters

Die GdWE haftet auch Dritten gegenüber für Pflichtverletzungen des Verwalters. Praxis-Beispiel Die "Geldwäsche" Der Verwalter zweier Eigentümergemeinschaften hat zur Verschleierung betrügerischer Entnahmen Gelder vom Girokonto der einen Gemeinschaft auf das Girokonto der anderen überwiesen. Diese ist gegenüber der geschädigten Eigentümergemeinschaft zur Rückzahlung verpflichte... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 1. Geldwäsche

Rz. 3 § 1 Abs. 1 GwG definiert Geldwäsche i. S. d. GwG als "Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs". Als Geldwäsche wird in § 261 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) zum einen eine Handlung bezeichnet, die darauf abzielt, die wahre Herkunft illegaler, d. h. aus Straftaten (sog. Vortaten der Geldwäsche) stammender Gelder oder anderer Vermögensgegenstände zu verschleiern ode... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / II Definition von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

1. Geldwäsche Rz. 3 § 1 Abs. 1 GwG definiert Geldwäsche i. S. d. GwG als "Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs". Als Geldwäsche wird in § 261 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) zum einen eine Handlung bezeichnet, die darauf abzielt, die wahre Herkunft illegaler, d. h. aus Straftaten (sog. Vortaten der Geldwäsche) stammender Gelder oder anderer Vermögensgegenstände zu ver... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Fallgruppen interner Sicherungsmaßnahmen

Rz. 29 Nach § 6 Abs. 2 GwG sind insbesondere die folgenden internen Sicherungsmaßnahmen zu treffen - Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf den Umgang mit Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Kundensorgfaltspflichten nach §§ 10 bis 17 GwG die Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG die Aufzeichnungs- und Aufbewahrun... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / aa) Meldepflicht

Rz. 157 Steuerberater sind grundsätzlich zur Erstattung einer Verdachtsmeldung verpflichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, das ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion in Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche gem. § 261 StGB darstellen könnte (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG), o... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / a) Gesetzliche Anforderungen

Rz. 13 Alle Verpflichteten – und damit grundsätzlich auch Steuerberater – haben eine Risikoanalyse zu erstellen, bei der sie die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ermitteln und bewerten, die für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten bestehen (§ 5 Abs. 1 GwG). Bei angestellten Steuerberatern trifft die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse jedoch allein d... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / a) Anwendungsbereich

Rz. 75 Die unter c) näher bezeichneten allgemeinen Sorgfaltspflichten (Identifizierungspflicht, Abklärung des Hintergrunds und kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, Feststellung der PEP-Eigenschaft) sind vom Steuerberater in den folgenden Fällen zu erfüllen (§ 10 Abs. 3 GwG): Rz. 76 - Bei Begründung einer Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GwG) Das Gel... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / ccc) Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG)

Rz. 107 Bereits im Jahr 2008 wurde aufgrund der Vorgaben der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie eine Pflicht zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten eingeführt. Seitdem sind alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten und damit auch Steuerberater verpflichtet, in den Fällen des § 10 Abs. 3 GwG abzuklären[1], ob der Mandant für einen wirtschaftlich Berechtigten han... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / g) Anordnung der Steuerberaterkammern zu den internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 9 GwG

Rz. 54 Die Steuerberaterkammern können nach § 6 Abs. 9 GwG anordnen, dass auf einzelne oder auf Gruppen ihrer Mitglieder wegen der Art der von diesen betriebenen Geschäfte und der Größe des Geschäftsbetriebs unter Berücksichtigung der Risiken in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung die Vorschriften des § 6 Abs. 1 bis 6 GwG risikoangemessen anzuwenden sind. Rz. 5... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 1 (zu den Hinweisen GwG): Faktoren für ein potenzielles geringeres Risiko

Die Liste ist eine nicht abschließende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell geringeres Risiko nach § 14 GwG: Faktoren bezüglich des Kundenrisikos: öffentliche, an einer Börse notierte Unternehmen, die (aufgrund von Börsenordnungen oder von Gesetzes wegen oder aufgrund durchsetzbarer Instrumente) solchen Offenlegungspflichten unterliegen, die Anfor... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / bb) Ausnahme von der Meldepflicht

Rz. 163 Eine Pflicht zur Verdachtsmeldung besteht für Steuerberater – Gleiches gilt auch für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer – dann nicht, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater im Rahmen von Tätigkeiten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung erhalten hat (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GwG). Die Tätigkeit... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 3 (zu den Hinweise GwG): Sachverhalte, die nach der GwGMeldV-Immobilien eine Meldepflicht nach § 43 Abs. 1 GwG auslösen

Die Liste ist eine Wiedergabe der §§ 3 bis 6 GwGMeldV-Immobilien: 1. Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten (§ 3 GwGMeldV-Immobilien) Eine Meldung ist erforderlich, wenn: ein Beteiligter oder wirtschaftlich Berechtigter in einem Hochrisikostaat[1] ansässig ist oder einen Bezug zu einem solchen Staat hat (§ 3 Abs. 1), ein Geschäftsgegenstand oder ... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / d) Rechtsfolgen der Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflichten

Rz. 137 Nach § 10 Abs. 9 Satz 1 GwG darf in dem Fall, dass der Verpflichtete die allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GwG nicht erfüllen kann, die Geschäftsbeziehung nicht begründet oder fortgesetzt und die Transaktion nicht durchgeführt werden. Soweit eine Geschäftsbeziehung bereits besteht, muss diese durch Kündigung oder auf andere Weise beendet werd... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Risikobasierter Ansatz bei Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten

Rz. 91 Gemäß dem risikobasierten Ansatz kann der konkrete Umfang der Maßnahmen zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten – mit Ausnahme der Pflicht zur Identifizierung des Mandanten und der etwaig für ihn auftretenden Person sowie eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten – entsprechend dem jeweiligen Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgestaltet we... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / III Risikobasierter Ansatz; Risikomanagement

Rz. 8 Kernprinzip der Geldwäscheprävention ist der risikobasierte Ansatz[1] . Er erlaubt es den Verpflichteten, nicht in jedem Fall einen starren Pflichtenkatalog abarbeiten zu müssen, sondern die aus den gesetzlichen Anforderungen abzuleitenden Maßnahmen im eigenen Ermessen an dem konkreten Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auszurichten. Ein Beurteilungsspi... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Verstärkte Sorgfaltspflichten

Rz. 148 Entsprechend dem risikobasierten Ansatz haben Steuerberater – zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten – verstärkte risikoangemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierun... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / VIII. Sanktionen

Rz. 226 Zur Ahndung von Verstößen gegen das GwG stehen den Steuerberaterkammern die durch das Geldwäschegesetz speziell geregelten Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung (§ 51 Abs. 5 GwG). Neben der Erteilung einer Verwarnung kann die zuständige Steuerberaterkammer aufgrund spezialgesetzlicher Regelung im GwG auch die Ausübung des Berufs vorübergehend untersagen oder die Beste... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse

Rz. 19 - Analyse der Struktur und Geschäftstätigkeit der Steuerberaterpraxis In einem ersten Schritt sollte eine Bestandsaufnahme der Struktur und Geschäftsbereiche der Steuerberaterpraxis durchgeführt werden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme sollten insbesondere die folgenden Daten erfasst werden: Größe und Organisationsstruktur: z. B. Umsatz oder Anzahl der Mandate, Anzahl der... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / dd) Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG)

Rz. 135 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG trifft den Steuerberater auch die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung durchgeführten Transaktionen, wobei die Pflichterfüllung gem. § 10 Abs. 2 GwG auch hier auf risikoorientierter Grundlage, also in Relation zu dem konkret bestehenden Risiko einer Geldwäsche ... mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / IV. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten

Rz. 74 In Abhängigkeit von der Höhe des Risikos der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterscheidet das GwG zwischen allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten. Im Normalfall (weder verringertes noch erhöhtes Risiko) sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Bei einem nur geringen Risiko können auch nur vereinfachte Sorgfaltspflichten Anwen... mehr