Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 10 Geldwäschebekämpfung: Kryptowerte und deren Risiken nehmen an Bedeutung zu

Über die 5. EU-Geldwäscherichtlinie finden sich Dienstleister von E-Geld seit 2020 im GwG als Verpflichtete (§ 2 GwG). Damit gelten für diese Unternehmen die wesentlichen Geldwäschepräventionsmaßnahmen gleichermaßen wie z. B. für Güterhändler oder Finanzunternehmen. Da die Geschäfte risikobehaftet sind, wird das Feld der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Dienstleistungen mi...mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 12 Geldwäschebekämpfung: Bußgeldtatbestände angewachsen – Leichtfertigkeit bleibt – mehr Veröffentlichungen bestandskräftiger Maßnahmen

Der Katalog einzelner Bußgeldtatbestände ist um zusätzliche Ordnungswidrigkeiten erweitert worden, aktuell sind 74 mögliche Einzelverstöße aufgelistet. So sind z. B. unterlassene Unstimmigkeitsmeldungen bei fehlenden Eintragungen im Transparenzregister bußgeldbewehrt (§ 59 GwG). Die obere Ahndungsgrenze für vorsätzliche Verstöße liegt weiter bei 150.000 EUR pro vorsätzlichem ...mehr

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Geldwäsche: Neue Entwicklun... / 5 Was veränderte die 5. EU-Geldwäscherichtlinie im Geldwäschegesetz?

Die Richtlinienvorgaben aus dem Sommer 2018 waren bis Januar 2020 von den nationalen Gesetzgebern der Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Änderungen umfassten: die explizite Aufnahme risikobehafteter Verpflichteter unter den Güterhändlern (Kunstvermittler und Kunstlagerhalter) und Immobilienmaklern (Mietmakler) sowie Anbietern von Dienstleistungen für Kryptowährungen; verstärkte S...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8.1 Strengere Eigenkontrolle

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglichst effektiv zu unterbinden bzw. aufzudecken, unterliegen bestimmte Unternehmen und Berufsträger (im GwG als "Verpflichtete" bezeichnet) v.a. im Finanzsektor, im Bereich von Versicherungen, Immobilien, Rechtsberatung, Steuerberatung, Dienstleister im Bereich der sog. Kryptowerte und im Kunsthandel (siehe Aufzählung in § 2 Abs. ...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 1 Orientierung

Das Transparenzregister wurde, nachdem die entsprechende Vorgabe der EU dies verlangte, komplett neu eingerichtet. In der deutschen Gesetzgebung sind die Regelungen zu dem neuen Register seit dem 26.6.2017 in das Geldwäschegesetz (GwG) eingewoben. Sie sind im Abschnitt 4 (§§ 18 bis 26 GwG) platziert. Die Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Meldepflichten finden sich i...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.1.1 Bestimmte Behörden

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben können Behörden, Gerichte oder Stellen nach § 2 Abs. 4 GwG Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Bei Einsichtverlangen ist der Zweck der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben von der Behörde, dem Gericht oder der Stelle nach § 2 Abs. 4 GwG zu bestätigen, es sei denn es erfolgt eine automatisierte Einsichtnahme nach § 23 Abs. 3 GwG (§...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 5.1.1 Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte

Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar entweder mehr als 25 % der Kapitalanteile hält und/oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert und/oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 Abs. 2 GwG). Ab 10.7.2027 genügen nach der EU-Geldwäsche-Verordnung bereits 25 % – bis dahin waren mehr als 25 % notwendig. Maßg...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Umsetzung 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde in Deutschland das elektronische Transparenzregister eingeführt. Seit dem 1.10.2017 sind zahlreiche Unternehmen und andere Rechtsgestaltungen mit Sitz in Deutschland, im Einzelfall auch mit Sitz im Ausland, verpflichtet, hintergründige Informationen zu ihren Eigentümer- und Beherrschungsstrukturen preisz...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 10.1.3 Mitglieder der Öffentlichkeit

Für jeden anderen, der das Transparenzregister einsehen möchte, wird es schwierig, dieses einzusehen. Zwischen dem 1.8.2021 und dem 22.11.2022 war dies zwar – sogar ohne Nachweis eines "berechtigten Interesses" – möglich (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 GwG). Dem hat der EuGH aber mit seiner Entscheidung aus November 2022 aus Gründen des Schutzes persönlicher Daten einen Riegel vorgeschob...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 6 Inhalt der Mitteilungspflicht

Oft werden bewusst Gestaltungen gewählt, bei denen sich die wahren Strippenzieher gerade nicht aus dem Handels- oder anderen Registern ergaben. Gründe dafür müssen nicht unbedingt kriminelle Machenschaften wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sein, sondern können z. B. die Vermeidung von Erb- und Pflichtteilsstreitigkeiten sein oder die Angst, Opfer von Straftaten zu ...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 8.2.1 Nachforschungen zum wirtschaftlich Berechtigten

Verpflichtete i. S. d. § 2 GwG sind zusätzlich dazu angehalten, ihre Geschäftspartner und Kunden zu überprüfen. Das GwG erlegt ihnen bislang allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten auf (§§ 10 bis 15 GwG). Im Wesentlichen sollen der Vertragspartner/Kunde bei Begründung einer Geschäftsbeziehung, bei Veränderungen in der laufenden Geschäftsbeziehung, bei bestimmten Transaktion...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterrichtung bei Ablehnung.

Rn 2 Der Zahlungsdienstleister kann die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ablehnen. Eine Verpflichtung zur Ablehnung besteht aber nicht. Fehlende Angaben können ermittelt und ergänzt werden. Die Gründe, die zu einer Ablehnung berechtigen, sind in der Norm nicht genannt. Neben vorübergehenden Hindernissen (zB falsche Angaben, fehlende Deckung) können auch dauer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1238 BGB – Verkaufsbedingungen.

Gesetzestext (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unberührt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistungsverweigerungsrecht des Darlehensgebers (Abs 2).

Rn 2 II dient der Umsetzung von Art 13 II VerbrKrRL. Haben die Parteien eines unbefristeten Allgemein-Verbraucherdarlehens in der erforderlichen Form des § 492 I, II iVm Art 247 § 6 I Nr 6 EGBGB eine entsprechende Vereinbarung getroffen, darf der Darlehensgeber bei Vorliegen eines sachlichen Grundes aus der Sphäre des Darlehensnehmers bereits die Auszahlung des Darlehens gan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sperren.

Rn 4 Unter bestimmten Voraussetzungen lässt II Vereinbarungen zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister zu, nach denen der Zahlungsdienstleister berechtigt ist, das Zahlungsinstrument zu sperren. Die Sperre hat zur Folge, dass das Instrument nicht mehr zur Autorisierung eines Zahlungsvorgangs zur Verfügung steht. Die Einziehung des Instruments (zB Zahlungskarte) ist ebenfall...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, GwG ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 7 Abs. 7 GwG, die einen besonderen Kündigungs- und Benachteiligungsschutz des Geldwäschebeauftragten und dessen Stellvertreters enthält, ist (nahezu wortgleich) der Regelung des § 58 BImSchG für den Immissionsschutzbeauftragten nachgebildet. Damit soll die Position des Geldwäschebeauftragten (und dessen Stellvertreters, dessen verpflichtende Bestellu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, GwG ... / 4 Kündigungsschutz

Rz. 4 Hinsichtlich des Kündigungsschutzes gilt das zu § 58 BImSchG Gesagte entsprechend.[1] Eine Kündigung kann – während der Stellung als Geldwäschebeauftragter sowie innerhalb eines Jahres nach der Abberufung – nur als außerordentliche Kündigung erfolgen, wofür die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze, d. h. insbesondere die Vorgaben des § 626 BGB , gelten.[2] Dies kan...mehr

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China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Schrifttum: Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Schiedsvereinbarung über ein nichtiges Rechtsgeschäft.

Rn 36 Eine Schiedsvereinbarung, die sich ausdrücklich auf ein nichtiges Rechtsgeschäft bezieht, ist selbst nichtig. Das gilt zB für Schiedsvereinbarungen über unzweideutig verbotene Kartellabsprachen nach §§ 1, 19–21 GWB. Bei einer unmittelbaren Verbindung zwischen nichtigem Rechtsgeschäft und Schiedsvereinbarung verstößt auch die Schiedsvereinbarung gg den ordre public iSv ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet.[2] Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Durchsuchung der Beraterkanzlei

Schrifttum: Aszmons/Herse, Interne Untersuchungen – Was ändert sich, was bleibt? – Aktuelle Rechtslage und geplante Änderungen des rechtlichen Rahmens sowie deren zu erwartenden Folgen für die Praxis, DB 2020, 56; Bittmann/Brockhaus/Coelln/Heuking, Regelungsbedürftige Materien in einem zukünftigen "Gesetz über Interne Ermittlungen", NZWiSt 2019, 1; Klengel/Bucher, Zur Einstuf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Schrifttum: Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestimmtheit von Durchsuchungsbeschlüssen, wistra 1983, 99; Beukelmann, Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Recht eines Drittstaats.

Rn 77 Materielles zwingendes Recht einer Partei aus einem Drittstaat, das beansprucht auch dann angewendet zu werden, wenn die Parteien deutsches Recht oder ein neutrales wie das schweizerische vereinbart haben, gehört nur dann zum materiellen op wenn es nach deutscher Auffassung mit dessen Grundsätzen übereinstimmt, das gilt zB für das Verbot von Menschenhandel, Korruption ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zuständigkeiten und Aufgaben

Rz. 92 [Autor/Stand] Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung ergeben sich aus den in §§ 208, 404 AO getroffenen Regelungen. Die Steuer- und Zollfahndung wird danach sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren tätig. Zur Doppelfunktion und sachlichen Zuständigkeit der Fahndung s. die ausführliche Darstellung bei § 404 Rz. 119...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einsichtnahme und berechtigte Personen und Behörden (Abs 2).

Rn 6 Abrufe eines verwalteten Vermögensverzeichnisses dürfen nur zu Vollstreckungszwecken erfolgen. Zum Abruf (das heißt: Einsichtnahme) befugt sind Gerichtsvollzieher (S 1). Da § 6 I Nr 1 JBeitrO ua auf § 802k verweist, dürfen auch die Vollziehungsbeamten der JBeitrO ein Vermögensverzeichnis abrufen. Rn 7 Auch die Vollstreckungsbehörden, die in S 2 Nr 1–3 aufgeführt sind, kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Schutz von Berufsgeheimnisträgern (§ 160a StPO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 56 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56). Schrifttum: Beukelmann, Schutz aller Berufsgeheimnisträger!, NJW Spezial 2010, 248; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit dem 1.1.2008, wistra 2010, 125; Buchert/Buchert, Privilegien anwaltlicher Ombudspersonen im Strafverfahren, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Beschlagnahmeverbote (§§ 96, 97 StPO)

Rz. 334 [Autor/Stand] Die Beschlagnahme ist – anders als die Erzwingung der Herausgabe – gegenüber dem Beschuldigten ausnahmslos zulässig. Dies ergibt sich daraus, dass hier von ihm nicht ein aktiver Beitrag zu seiner Überführung, sondern nur das Dulden einer behördlichen Handlung verlangt wird. Auch gegenüber Dritten ist eine Beschlagnahme grds. gestattet, es sei denn, es h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Immobilienregister gegen Geldwäsche wird eingeführt

Über ein Immobilienregister zur Geldwäschebekämpfung wird in Deutschland seit Jahren diskutiert – ohne Ergebnis: Jetzt übernimmt die EU. Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA hat offiziell die Arbeit aufgenommen. Wer in Deutschland schmutziges Geld mit Immobilien waschen will, hat gute Voraussetzungen. Damit könnte bald Schluss sein, es gelten neue Regeln. Die europäisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue EU-Geldwäsche Verordnung: Profifußball und Crowdfunding nun auch im Club der Verpflichteten

Zusammenfassung Am 1.7.2025 nimmt die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Tätigkeit auf. Dies ist Auftakt der EU-weiten Umsetzung des EU-Geldwäschepaketes, das die nationalen Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen wird und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung einen Strauß neuer Pflichten einführen wird. EU-Geldwäsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Einrichtung und Umset... / 13.1 Schutz für Beschwerdeführer bzw. Hinweisgeber

Eine Gemeinsamkeit der beiden Gesetze ist, dass beide vorsehen, dass Personen Hinweise geben können und gegen Benachteiligung aufgrund der Hinweise geschützt sind. Dieser Schutz ist im HinSchG detailliert geregelt und ausdifferenzierter als im LkSG. Das HinSchG sieht einen Anspruch auf Schadensersatz für Personen vor, die aufgrund einer Meldung Nachteile erlitten haben. Darü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Berichterstattung über bedeutsamste Risiken in besonderen Fällen

Rz. 528 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach ISA 701 bzw. IDW PS 401 nF und Art. 10 Abs. 2 APrVO ist bei PIE als Pflichtinhalt des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks konzipiert. Daher darf der Abschnitt "Besonders wichtige Prüfungssachverhalte …" auch dann nicht entfallen, wenn ausnahmsweise kein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt als mitzuteilen bestimmt worden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Interne Kontroll- oder Risikomanagementverfahren

Rz. 235 [Autor/Zitation] Nach Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. e APrVO sind die "Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- und Risikomanagementverfahren, die bei der Erstellung und/oder Kontrolle von Finanzinformationen oder Finanzinformationstechnologiesystemen zum Einsatz kommen", verboten. Im Unterschied zu den anderen Verboten des Blacklist-Katalogs gilt für dieses Verbot ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (b) Prüfungshandlungen

Rz. 281 [Autor/Zitation] Zur Überwachung der Führungssysteme kann der Prüfungsausschuss wie bei der Prüfung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 249) auf verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten zurückgreifen. Die Geschäftsleitung (zB Vorstand) ist für die Implementierung und Ausgestaltung der Systeme zuständig, wobei ihr ein großer Ermessenss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.4 Ahndung anderer Straftaten

Rz. 32 Nicht strafbefreiend wirkt eine Selbstanzeige hinsichtlich sonstiger Straftaten, die keine Steuerstraftaten sind (z. B. eine Urkundenfälschung),[1] auch wenn sie im Rahmen einer wirksamen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung aufgedeckt werden, und unabhängig davon, ob zur Steuerhinterziehung Tateinheit oder Tatmehrheit besteht.[2] Der Verfolgbarkeit dieser nichtste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Überprüfung anhand aller vorliegenden Informationen und Unterlagen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet den Plattformbetreiber zur Überprüfung der erhobenen Informationen anhand aller ihm rechtmäßig vorliegenden Informationen und Unterlagen, es sei denn, er macht von der Erleichterungsregelung des § 18 Abs. 2 PStTG Gebrauch. Dem Plattformbetreiber können die Informationen beispielsweise bereits aufgrund anderer fachgesetzlicher Vorga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.4.2 Die Regelbeispiele

Rz. 134 Da der allgemeine Tatbestand recht abstrakt ist und seine Anwendung in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten dürfte, sind in den Buchst. a–f konkretere Tatbestände eingeführt worden, die in Form von nicht abschließenden Regelbeispielen den allgemeinen Tatbestand konkretisieren. In den einzelnen Tatbeständen der Buchst. a–f werden Nutzungen, Übertragungen, Um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

1 Allgemeines 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO s...mehr