Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Leitlinien der EBA zum SREP

Rz. 68 Die EBA hat im Jahr 2014 erstmals Leitlinien für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) herausgegeben. Im Rahmen der Weiterentwicklung des SREP hat sie am 19. Juli 2018 überarbeitete SREP-Leitlinien veröffentlicht, die seitdem auch die Anforderungen an die aufsichtlichen Stresstests enthalten.[1] Mit di...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Organisation der Compliance-Funktion

Rz. 60 In der Sondersitzung des MaRisk-Fachgremiums zur Compliance-Funktion am 24. April 2013 hat die Aufsicht nochmals deutlich gemacht, dass die Institute nicht zwingend eine eigenständige Organisationseinheit einrichten müssen, unter der alle wesentlichen Compliance-Themen gebündelt sind. Die Institute haben vielmehr bei der aufbauorganisatorischen Umsetzung der Complianc...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.6 Auslagerung der Compliance-Funktion

Rz. 74 Ein Institut kann die Compliance-Funktion oder einzelne Teilbereiche daraus grundsätzlich auf ein anderes Unternehmen auslagern. Die Geschäftsleitung bzw. die zuständigen Geschäftsbereiche bleiben im Fall der Auslagerung für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben verantwortlich. Das Institut hat auf der Grundlage einer Risikoanalyse eigenverantwortlich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.4 Bedeutung der Risikokultur für den SREP

Rz. 100 Im Rahmen des SREP sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden prüfen, ob das Institut eine angemessene und transparente Unternehmensstruktur aufweist, die geeignet und solide ist, sowie über kohärente Unternehmenswerte und eine Risikokultur verfügt, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der dem Geschäftsmodell und den Aktivitäten des Institutes innewohnenden Ris...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Maßnahmen zur Reduzierung operationeller Risiken

Rz. 92 Zunächst kann sich ein Institut bewusst dafür entscheiden, bestimmte Risiken zu tragen, weil sich z. B. entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen als unbrauchbar erweisen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Erträge aus der jeweiligen Geschäftstätigkeit die potenziellen Verluste aus damit verbundenen operationelle...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen

Rz. 6 Die Anforderungen des Moduls AT 4.3.5 sind technologieneutral formuliert und regeln den Einsatz sowohl einfacher als auch fortgeschrittener Modelle, darunter auch Modelle im Bereich der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens. Die BaFin definiert den Begriff der "künstlichen Intelligenz" als Kombination aus großen Datenmengen ("Big Data"), Rechenressourcen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Compliance-Funktion

Die Diskussionen während der Konsultation bezüglich des neuen Untermoduls AT 4.4.2 haben gezeigt, dass in der Praxis noch viel Unsicherheit hinsichtlich der aufsichtlichen Erwartungshaltung herrscht. Dies betrifft sowohl den Umfang der rechtlichen Regelungen und Vorgaben, die diese Funktion im Fokus haben soll, als auch die organisatorische Einordnung und den konkreten Aufga...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Rahmen zum Risikomanagement

Rz. 18 Ein Institut sollte über einen ganzheitlichen institutsweiten Rahmen für das Risikomanagement ("Risk Management Framework", RMF) verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, erstreckt und dem ökonomischen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz Rechnung trägt. Der RMF sollte das Institut in d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Organisatorische Einbindung

Die organisatorische Einbindung der Compliance-Funktion wirft bei den Teilnehmern eine Reihe von Fragen auf, auf die die BaFin im Folgenden weiter eingeht. In der aufsichtlichen Praxis existieren bereits Vorgaben zur aufbauorganisatorischen Einbindung von Compliance-Einheiten (z. B. nach WpHG/MaComp). Daher scheint es sowohl aus institutsinterner als auch aufsichtlicher Pers...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Compliance-Risiken

Rz. 51 Das Compliance-Risiko bezeichnet das Risiko, dass gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regelungen verstoßen wird und daraus ein Vermögensschaden für das Institut resultiert (→ AT 4.4.2 Tz. 2). Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verletzungen oder der Nichteinhaltun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Internationale und europäische Vorgaben

Rz. 11 Etwa zeitgleich mit der Veröffentlichung der EBA-Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2011 hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) mit der Rolle der Internen Revision auseinandergesetzt.[1] Das im Dezember 2011 zur Konsultation gestellte Papier wurde im Juni 2012 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht. Darin beschreibt der BCBS das Verhält...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.9 Niederländische Antillen

Die Niederländischen Antillen waren ein niederländisches Überseegebiet in der Karibik. Bis zu ihrer Auflösung am 10. Oktober 2010 bildeten sie einen Landesteil innerhalb des Königreiches der Niederlande, neben den (europäischen) Niederlanden und Aruba. Nach der Neuordnung der politischen Situation sind die Inseln Curaçao und Sint Maarten autonome Länder innerhalb des Königre...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / Zusammenfassung

Überblick Unter einer Steueroase versteht man ein Land bzw. Teile eines Landes, welches niedrig besteuert und hinsichtlich der Mitteilung von steuerlich relevanten Tatsachen an andere Staaten nicht kooperativ ist. In diese Länder werden oftmals erhebliche Vermögenswerte verbracht. Dabei ist es zunächst – zumindest nach deutschem Verständnis – nicht strafbar, einen solchen Ve...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.1 Bahamas

Die Bahamas sind ein Inselstaat in der Karibik zwischen Florida und Kuba. Die ehemalige britische Kolonie hat 350.000 Einwohner und ist Mitglied des Commonwealth. Der König von England ist nach wie vor Staatsoberhaupt. Durch die günstige Steuergesetzgebung erreichten die Bahamas den Status eines internationalen Finanzzentrums mit Sitz vieler Banken, Investment- und Treuhandg...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / D. Geldwäsche

Rz. 86 Geldwäsche ist gemäß § 261 StGB [102] strafbar (§ 1 Abs. 1 GwG). Geldwäsche bedarf jedoch anderweitiger rechtswidriger, in § 261 StGB näher beschriebener, Vortaten als Grundlage. Rz. 87 Seit dem 1.1.2020 ist das nachgeschärfte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das Gesetz verpflichtet in...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte, Geldwäsche

A. Allgemeines I. Schadenersatz Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtig...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / C. Vor- und Nachteile

I. Schadenberechnung Rz. 76 Zu den auf einen Schadenersatzanspruch anzurechnenden Vorteilen gehören auch diejenigen Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat.[78] Rz. 77 Zwar hat der Ersatzpflichtige die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, aus denen sich ein Vorteilsausgleich ergibt.[79] Der Geschädigte trägt jedoch eine sekundäre Darlegungslast (§ 2...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenarten und Versteuerung

a) Verdienstausfall Rz. 20 Einem in seinem Erwerbsleben durch ein schädigendes Ereignis Betroffenen sind zunächst nur seine Netto-Einbußen zu ersetzen.[19] Rz. 21 Die – korrekt angewendete[20] und erst damit dann gleichwertige – Schadensberechnung nach der Bruttolohnmethode bzw. der modifizierten Nettolohnmethode hat zum Ziel, den "wahren" und "wirklichen" Schaden zu ermitteln...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / A. Allgemeines

I. Schadenersatz Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtige auch denjeni...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer

Rz. 60 Die Begriffe "Umsatzsteuer" (USt) und "Mehrwertsteuer" (MwSt) sind inhaltlich identisch.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / Literaturtipps

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / b) Grundtarif

Rz. 45 Der Grundtarif (§ 32a EStG) gilt für alle Steuerpflichtigen, die keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben (negative Abgrenzung).mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Solidaritätszuschlag

Rz. 56 Der Solidaritätszuschlag wird als prozentuale Zuschlagsteuer (§ 3 SolZG) zur Lohn-/Einkommensteuer (Jahressteuer) erhoben. Soweit einem Verletzten diese Steuer also zu erstatten ist, ist auch der hierauf entfallende Solidaritätszuschlag zu ersetzen. Zu beachten ist, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch der Solidarzuschlag anspruchsmindernd z...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / V. Mehrwertsteuer

1. Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer Rz. 60 Die Begriffe "Umsatzsteuer" (USt) und "Mehrwertsteuer" (MwSt) sind inhaltlich identisch. 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug Rz. 61 Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9,...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Einkommensteuer

1. Steuerfreie Einnahmen Rz. 15 Nach § 3 EStG sind u.a. steuerfrei:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / e) Entgangene Dienste

Rz. 35 Die Schadenersatzrente nach § 845 BGB erhöht nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers.[45] Die Ersatzzahlungen sind nicht steuerpflichtig.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / g) Hinterbliebenengeld

Rz. 37 Hinterbliebenengeld unterliegt nach der Legaldefinition in § 24 Nr. 1 EStG (wie Schmerzensgeld) keiner Versteuerung, da es nicht als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / B. Steuerarten

I. Einkommensteuer 1. Steuerfreie Einnahmen Rz. 15 Nach § 3 EStG sind u.a. steuerfrei:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Anwaltskosten

Rz. 72 Hinweis Siehe § 2 Rdn 1581 ff. Rz. 73 Nur soweit ein Geschädigter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist auf Anwaltskosten entfallende MwSt zu übernehmen. Rz. 74 Unterliegen bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten einzelne Positionen nicht der MwSt (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), ist diese anteilig zu erstatten.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Einbindung des Finanzamts

Rz. 9 Gerade bei Selbstständigen macht es manchmal Sinn, das zuständige Finanzamt bereits vor Zahlung der Abfindungs- oder Schadensumme mit einzubeziehen und die bedeutsamen Fragen mit diesem vorab zu klären und abzustimmen. Das Problem der "Steuerschraube" kann dann u.U. durch Vereinbarung eines Einmal-Steuerbetrages vermieden werden.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 4. Steuertarif

Rz. 42 Auf das zu versteuernde und entsprechend § 32a EStG abgerundete Einkommen ist entweder der Grund- oder der Splittingtarif zur Ermittlung der individuellen Steuerbelastung anzuwenden.[50] a) Steuerklassenwahl Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde geleg...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Versteuerung von Renten/Pensionen

Rz. 49 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG),[52] jedoch durch einen Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[53] Ände...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 61 Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9, 24 Abs. 4 UStG). Rz. 62 Macht ein Steuerpflichtiger von der Steuerpauschalisierungsmöglichkeit (§ 24 UStG) Gebrauch (z.B. als Landwirt), hat er Anspruch auf Erst...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 4. Zeitpunkt

Rz. 69 Ist der Geschädigte im Unfallzeitpunkt (Zeitpunkt des Versicherungsfalls[75]) zum Vorsteuerabzug berechtigt oder kann er wegen des Unfalles zu einem späteren Zeitpunkt MwSt (z.B. durch Wechsel zur Regelbesteuerung) verrechnen, besteht nur Anspruch auf Netto-Schadenersatz. Rz. 70 Bei einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Schadenabwicklung kann sich ein W...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Schadenberechnung

Rz. 76 Zu den auf einen Schadenersatzanspruch anzurechnenden Vorteilen gehören auch diejenigen Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat.[78] Rz. 77 Zwar hat der Ersatzpflichtige die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, aus denen sich ein Vorteilsausgleich ergibt.[79] Der Geschädigte trägt jedoch eine sekundäre Darlegungslast (§ 2 Rdn 250 ff.), da le...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Fälligkeit

Rz. 3 Steuerzahlungen sind gegenüber der Finanzverwaltung aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides (§ 37 EStG) bzw. aufgrund eines endgültigen Steuerbescheides (§ 220 AO) fällig. Rz. 4 Der Geschädigte hat vor Fälligkeit der Steuerschuld nur einen Feststellungsanspruch gegen den Schädiger.[3] Die Erstattung von Steuerbeträgen kann von diesem erst verlangt werden, wenn die Steue...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuervorteile beim Verletzten

Rz. 80 Zugunsten eines Schadenersatzpflichtigen sind mit der Folge, dass der Steuervorteil beim Geschädigten verbleibt, nicht zu berücksichtigen:[83]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 6. Arztgutachten

Rz. 75 Ärztliche Gutachten (insbesondere Alkohol-Gutachten, Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse, Gutachten über die Berufstauglichkeit, Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten,[77] in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und in Schadenersatzprozessen o.ä.) unterfallen seit dem 9....mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Einmalige Leistungen – Wiederkehrende Leistungen

Rz. 17 Schadenersatzansprüche können (vollständig oder in Teilbereichen) durch Einmalzahlung abgefunden werden. Diese Abfindung ist steuerfrei, soweit es sich nicht um den Ersatz entgangener Einnahmen handelt.[15] Rz. 18 Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1 lit. a EStG unterliegen ausschließlich "Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahm...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Aufteilung des Ersatzbetrages

Rz. 8 Erhält ein Steuerpflichtiger von einem Haftpflichtigen aufgrund eines Vergleiches eine Entschädigung wegen entgehender und entgangener Einnahmen oder Ausfall im Haushalt, für aufgewendete Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, kann (wenn der Vergleich nichts über die Abgeltung der einzelnen Schadenpositionen aussagt) die Finanzverwaltung die Aufteilung der Abfindung...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / a) Verdienstausfall

Rz. 20 Einem in seinem Erwerbsleben durch ein schädigendes Ereignis Betroffenen sind zunächst nur seine Netto-Einbußen zu ersetzen.[19] Rz. 21 Die – korrekt angewendete[20] und erst damit dann gleichwertige – Schadensberechnung nach der Bruttolohnmethode bzw. der modifizierten Nettolohnmethode hat zum Ziel, den "wahren" und "wirklichen" Schaden zu ermitteln. Im rechnerischen ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Schmerzensgeld

Rz. 33 Zahlungen auf Schmerzensgeld sind weder hinsichtlich des Kapitalbetrages noch hinsichtlich einer Schmerzensgeldrente steuerpflichtig.[41]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / h) Prozesszinsen, Verzugszinsen

Rz. 38 Prozess- und Verzugszinsen sind als Einnahme zu versteuern.[48] Rz. 39 Dieser Steueranteil ist mangels Schadenkongruenz von einem Schadenersatzpflichtigen nicht zu ersetzen.mehr