Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1013 [Autor/Stand] Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (im Folgenden "EEA") besteht erstmals ein einheitliches Instrument im Bereich der Beweisrechtshilfe.[2] Die Idee einer vereinfachten und praxisgerechten Rechtshilfe in Beweissachen unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geht bereits auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15./16.10....mehr

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U / 6 Untersuchungshaft, Haftbefehl, Allgemeines [Rdn 4672]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4673 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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D / 11 Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1850]

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 15. Landesspezifische Besonderheiten

a) Allgemeines Rz. 1177 [Autor/Stand] Der RbDatA[2] mit der sog. Schwedischen Initative basierend auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gilt im Verhältnis zu allen EU-Mitgliedstaaten und für die Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island.[3] Für die Schweiz stellt der Rahmenbeschluss eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen...mehr

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S / 6 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4295]

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V / 19 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 5049]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 5050 Literaturhinweise: Al...mehr

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B / 23 Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1250]

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O / 3 Online-Durchsuchung [Rdn 3374]

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Z / 3 Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5705]

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V / 51 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5443]

Rdn 5444 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mi...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.3 IDW PS 527 (10.2024): Prüfung von Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbarer Handlungen gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 KWG (Aufsichtliche Geldwäscheprüfung) (Stand: 17.10.2024)

Der Abschlussprüfer prüft nach § 29 Abs. 2 KWG i. V. m. den Vorgaben der PrüfbV (§§ 26, 27 PrüfbV) die Einhaltung von aufsichtlichen Anforderungen an Vorkehrungen der Institute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie strafbarer Handlungen und hat hierüber im Prüfungsbericht zu berichten. Der Standard gibt vor, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5.4 Verarbeitungsbeschränkung (Abs. 4 S. 4)

Rz. 129 Nach Abs. 4 S. 4 ausgeschlossen ist der Abruf der Daten zu anderen Zwecken als zur Durchführung eines Besteuerungsverfahrens i. S. d. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und b AO. Diese Verwendungsbeschränkung geht Mitteilungspflichten nach anderen Vorschriften – z. B. nach §§ 31 – 31b AO – als speziellere Rechtsvorschrift vor[1], sodass eine Untersuchung der beim BZSt vorge...mehr

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§ 25 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 41 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 5...mehr

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§ 25 Strafrecht / E. Exkurs: Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche

Rz. 148 Während noch bei § 261 StGB a.F. lediglich die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung als Vortat erfasst waren, führt die Neuregelung des Jahres 2021 grundsätzlich zu einer Ausweitung der Vortaten auch im Hinblick auf die Steuerhinterziehung. Es genügt zukünftig die einfache Steuerhinterziehung als Vortat. Da in erbrechtlichen Gestaltungen relativ oft auch ei...mehr

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§ 25 Strafrecht / Literaturtipps

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Eintragung in die eingereichte Gesellschafterliste

Rz. 4 Das Registergericht ist insofern Verwahrstelle der eingereichten Gesellschafterliste, wobei es allerdings die Übereinstimmung der Liste mit § 40 Abs. 1 S. 1 überprüfen darf ( BGH NZG 2011, 1268). Rz. 5 § 16 dient Abs. 1 neben dem konkreten Ziel der Missbrauchsbekämpfung auch dem allg. Anliegen, nämlich durch Transparenz über die Anteilseignerstrukturen der GmbH zu schaff...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Kein Verzicht auf notarielle Beurkundung

Rz. 9 Auf das Beurkundungserfordernis hat der Gesetzgeber bewusst nicht verzichtet (entgegen der Begründung des RegE). § 2 Abs. 1a S. 5 verlangt die Anwendung der Vorschriften über den Gesellschaftsvertrag für das vereinfachte Verfahren. Insofern ist also auch bei der Nutzung des Musterprotokolls die notarielle Form gem. § 2 Abs. 1 S. 1 zu beachten. Insoweit bringt das Muste...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Zielsetzung im Ermittlungsverfahren

Rz. 92 Um die Zielsetzungen insbesondere der Beweissicherung und Vermögensabschöpfung zu erreichen, kann der Berater (auch wenn er keinen unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Ermittlungen hat) durch Anregungen versuchen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Hierbei wird regelmäßig die Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses dem Interesse des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Hinweisgeberschutzgesetz

Rz. 1717 Seiner Umsetzungspflicht ist der deutsche Gesetzgeber mit dem am 2.7.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz [4184] mit erheblicher Verspätung nachgekommen.[4185] Beklagt wird die teilweise nur "halbherzige" Umsetzung der Richtlinie, aber auch, dass das HinSchG über die unionsrechtlichen Vorgaben bisweilen deutlich hinausgeht.[4186] Rz. 1718 In persönlicher ...mehr

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§ 25 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 130 Übersicht Selbstanzeige – § 371 AO Möglichkeit der Selbstanzeige bei Täterschaft/Teilnahme bzgl. § 370 AO Anforderungen an Selbstanzeige Vollständigkeitsgebot für vergangene zehn Jahre Sperrgründe Ausschluss der Selbstanzeige bei §§ 372–374 AO sowie Begünstigung § 369 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 257 StGB Erstattung der Selbstanzeige persönlich oder durch einen bevollmächtigten V...mehr

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§ 25 Strafrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die Praxis zeigt, dass in vielen erbrechtlichen Beratungen der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens von einer Partei erhoben wird. Nicht eben selten sind Fälle, in denen noch am Tag des Erbfalles Angehörige dabei ertappt werden, wie sie Vermögensgegenstände aus der Wohnung des Erblassers zu sichern suchen; auch scheint es angesichts der immer älter werdenden E...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Typische Regelungsinhalte

Rz. 477 Ethikrichtlinien sind naturgemäß unternehmensspezifisch. In besonders regulierten Wirtschaftsbereichen werden häufig die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben in Ethikrichtlinien aufgenommen.[1368] Im Übrigen gibt es (branchenunabhängig) eine große Bandbreite möglicher Regelungsgegenständen. Diese reichen vom Verbot der Annahme von Geschenken, dem Verbot von Al...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gesetzlich unzulässige Zwecke

Rz. 19 Eine GmbH ist unzulässig, wenn sich der Zweck gegen ein "Verbotsgesetz" i.S.d. § 134 BGB richtet. Der Sinn und Zweck der Vorschrift ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (Grüneberg § 134 Rz. 7 m.w.N.; Wünsch GesRZ 1982, 155, 156). Ergibt diese, dass der ins Auge gefasste Zweck generell verboten werden oder aber z.B. die maßgebliche Tätigkeit besonderen Behörden oder ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 1. Gelistete Risikoländer

Rz. 40 Die EU listet Drittländer mit einem hohen Risiko für Geldwäsche und andere Straftaten auf. Stellt der Notar fest, dass ein in einem dort aufgelisteten Drittland ansässig ist oder einen gleichermaßen engen Bezug zu dem Drittland aufweist, kann die Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG in Betracht komme...mehr

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T / 3 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Beweisverwertungsverbote [Rdn 3133]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / B. Fehlendes berechtigtes Sicherungsinteresse

Rz. 3 Nur der einvernehmliche Wille der Vertragsbeteiligten, ein Notaranderkonto einzurichten, reicht nicht als berechtigtes Sicherungsinteresse.[8] Der Notar soll die Beteiligten über die gesetzlichen Voraussetzungen einer notariellen Verwahrung aufklären und sichere Wege einer Vertragsabwicklung (ohne die Verwahrung) aufzeigen. Beharren die Beteiligten trotz der Notarhinwe...mehr

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / C. Geldwäschegesetz

Rz. 6 Selbstverständlich dürfen Notare sich nicht an strafbaren Handlungen wie Geldwäsche (§ 261 StGB) beteiligen. Der Notar ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ein Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes bei bestimmten Rechtsgeschäften, für die das GwG einschlägig ist, z.B. wenn er einen Immobilienkaufvertrag entwirft, beurkundet und/oder eine Kaufpreisverwahrung hierzu d...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 4. Tabellenübersicht der meldepflichtigen Sachverhalte

Rz. 48 Ob eine elektronische Meldung eines Sachverhalts an die FIU durch den Notar in einem Verfahren zu erfolgen hat oder nicht, ist vom Notar stets persönlich zu überprüfen. Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich stattfinden. Geschulte Mitarbeiter des Notars sollten in der Lage sein, Auffälligkeiten und Sachverhalte zu erkennen, die meldepflichtig sind. Der M...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / a) Arbeitsanweisung per E-Mail

Rz. 49 Eine Arbeitsanweisung zwischen Mitarbeiter und Notar zur GwGMeldV-Immobilien kann wie folgt lauten: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: E-Mail-Arbeitsanweisung des Notars an seine Mitarbeiter Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jeder Notar muss bei Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte[20] unverzüglich gegenüber der FIU[21] eine Verdachts...mehr

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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T / 2 Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), Allgemeines [Rdn 3112]

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Schrifttum: Bilsdorfer, § 411 AO – eine "Muss"-, eine "Soll"- oder eine "Kann"-Vorschrift?, DStR 1983, 26; Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB 1993, Fach 13, 829, NWB 2004, Fach 13, 1055; Bock, Die Reform des Steuerstrafrechts, DB 1968, 911; Carl/Klos, Neue Zuständigkeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen zur V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 535 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO i.V.m. § 154 Abs. 1 AO stellen Verstöße gegen die Kontenwahrheitspflicht eine Ordnungswidrigkeit dar. Unter Bußgeldandrohung verboten ist die Kontenerrichtung, die Veranlassung von Buchungen, die Wertsachenverwahrung oder -verpfändung und die Verschaffung eines Schließfaches unter falschem oder erdichtetem Namen. Rz. 536 [Autor...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 58 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Hausdurchsuchung [Rdn 903]

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 45 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 568]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 69 Untersuchungshaft, Prüfungsmaßstab und inhaltliche Begründung der Rechtsbehelfe [Rdn 1010]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 30]

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Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 71 Übermitt... / 2.10 Mitteilungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Abs. 4)

Rz. 51 Durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I S. 1822) erhielt § 71 zum 26.6.2017 einen Abs. 4. Dieser beinhaltet in Satz 1 die Zulässigkeit einer Übermittlung von Sozialdaten an die Zentralstelle für Fina...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Compliance-Management: Maßn... / 1 Umsetzung von Compliance

Unternehmen sollten heute so organisiert sein, dass Risiken aus Regelverletzungen und unredlichem Verhalten rechtzeitig erkannt und verhindert werden können. Regelverletzungen sollten aufgrund der drohenden erheblichen Risiken durch präventive organisatorische Maßnahmen (Prozessmanagement), Schulungen und ggf. externe Beratung, Aufsichts- und Kontrollpflichten vermieden werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Geldwäsche durch Honorarannahme

aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz) Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Honorar und Geldwäsche

a) Honorar Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch s...mehr