Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

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Auslegungs- und Anwendungsh... / d) Rechtsfolgen der Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflichten

Rz. 137 Nach § 10 Abs. 9 Satz 1 GwG darf in dem Fall, dass der Verpflichtete die allgemeinen Sorgfaltspflichten des § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GwG nicht erfüllen kann, die Geschäftsbeziehung nicht begründet oder fortgesetzt und die Transaktion nicht durchgeführt werden. Soweit eine Geschäftsbeziehung bereits besteht, muss diese durch Kündigung oder auf andere Weise beendet werd...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Risikobasierter Ansatz bei Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten

Rz. 91 Gemäß dem risikobasierten Ansatz kann der konkrete Umfang der Maßnahmen zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten – mit Ausnahme der Pflicht zur Identifizierung des Mandanten und der etwaig für ihn auftretenden Person sowie eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten – entsprechend dem jeweiligen Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgestaltet we...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / III Risikobasierter Ansatz; Risikomanagement

Rz. 8 Kernprinzip der Geldwäscheprävention ist der risikobasierte Ansatz[1] . Er erlaubt es den Verpflichteten, nicht in jedem Fall einen starren Pflichtenkatalog abarbeiten zu müssen, sondern die aus den gesetzlichen Anforderungen abzuleitenden Maßnahmen im eigenen Ermessen an dem konkreten Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auszurichten. Ein Beurteilungsspi...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Verstärkte Sorgfaltspflichten

Rz. 148 Entsprechend dem risikobasierten Ansatz haben Steuerberater – zusätzlich zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten – verstärkte risikoangemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie im Rahmen der Risikoanalyse oder im Einzelfall unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 genannten Risikofaktoren feststellen, dass ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierun...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / VIII. Sanktionen

Rz. 226 Zur Ahndung von Verstößen gegen das GwG stehen den Steuerberaterkammern die durch das Geldwäschegesetz speziell geregelten Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung (§ 51 Abs. 5 GwG). Neben der Erteilung einer Verwarnung kann die zuständige Steuerberaterkammer aufgrund spezialgesetzlicher Regelung im GwG auch die Ausübung des Berufs vorübergehend untersagen oder die Beste...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse

Rz. 19 - Analyse der Struktur und Geschäftstätigkeit der Steuerberaterpraxis In einem ersten Schritt sollte eine Bestandsaufnahme der Struktur und Geschäftsbereiche der Steuerberaterpraxis durchgeführt werden. Im Rahmen der Bestandsaufnahme sollten insbesondere die folgenden Daten erfasst werden: Größe und Organisationsstruktur: z. B. Umsatz oder Anzahl der Mandate, Anzahl der...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / dd) Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG)

Rz. 135 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG trifft den Steuerberater auch die Pflicht zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung durchgeführten Transaktionen, wobei die Pflichterfüllung gem. § 10 Abs. 2 GwG auch hier auf risikoorientierter Grundlage, also in Relation zu dem konkret bestehenden Risiko einer Geldwäsche ...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / IV. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Mandanten

Rz. 74 In Abhängigkeit von der Höhe des Risikos der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterscheidet das GwG zwischen allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten. Im Normalfall (weder verringertes noch erhöhtes Risiko) sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Bei einem nur geringen Risiko können auch nur vereinfachte Sorgfaltspflichten Anwen...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / f) Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete

Rz. 144 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurden spezielle datenschutzrechtliche Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verpflichteten in das GwG eingefügt. Nach § 11a Abs. 1 GwG dürfen personenbezogene Daten von dem Verpflichteten nur verarbeitet werden, soweit dies auf Grundlage des GwG für Zwe...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 2. Terrorismusfinanzierung

Rz. 7 Der Begriff der Terrorismusfinanzierung umfasst die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in der Absicht, dass sie dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Straftat nach § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), auch in Verbindung mit § 129b StGB (Erstreckung des § 129a StGB auf terroristische Vereinigunge...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / a) Grundsatz

Rz. 26 Grundsätzlich besteht die Pflicht, angemessene geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zur Steuerung und Minderung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu schaffen, ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen und bei Bedarf – insbesondere, wenn die Risikoanalyse dies erfordert – zu aktuali...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / e) Auskunft zur Identität der Mandanten und zur Art der Geschäftsbeziehung

Rz. 50 Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 GwG sind Vorkehrungen zu treffen, um auf Anfrage der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) oder anderer zuständiger Behörden Auskunft darüber zu geben, ob während eines Zeitraums von fünf Jahren vor der Anfrage mit bestimmten Personen eine Geschäftsbeziehung unterhalten wurde und welcher Art diese Geschäftsbeziehung war. Steue...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / e) Verbot der Informationsweitergabe

Rz. 193 Nach § 47 Abs. 1 GwG ist es dem Steuerberater grundsätzlich untersagt, den Mandanten, den Auftraggeber der Transaktion oder sonstige Dritte von einer beabsichtigten oder erstatteten Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG, einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren oder einem Auskunftsverlangen der FIU nach § 30 Abs. 3 Satz 1 GwG zu unterrichten. Rz. 194 Nach § 47 Abs. 2...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / VII: Aufsicht

Rz. 223 Es ist Aufgabe der Steuerberaterkammer, die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften, insbesondere die Erfüllung der nach dem GwG bestehenden Pflichten, zu überwachen. Die Steuerberaterkammer kann im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen treffen, um die Einhaltung der geldwäscherechtlichen...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / aaa) Identifizierung des Mandanten (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG)

Rz. 92 Liegen die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 GwG vor, trifft den Steuerberater die Pflicht, seinen Mandanten nach Maßgabe des § 11 Abs. 4 GwG und § 12 Abs. 1 und 2 GwG zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG). Die Identifizierung besteht gem. § 1 Abs. 3 GwG aus zwei Teilakten, der Erhebung von Angaben (Feststellung der Identität, § 11 GwG) und der Überprüfung von Angab...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / b) Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 6 GwG

Rz. 179 Das BMF kann nach § 43 Abs. 6 GwG durch Rechtsverordnung Sachverhalte nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) bestimmen, die u. a. auch von Steuerberatern stets, d. h. unabhängig davon, ob die Informationen aus einer Rechts- bzw. Steuerberatung oder Prozessvertretung stammen, und ohne, dass das Meldeprivileg nach § 43 Abs. 2 GwG Anwendung findet, zu melden si...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 2. Meldung bei Unstimmigkeiten von Eintragungen im Transparenzregister (§ 23a GwG)

Rz. 198 Nach § 23a Abs. 1 Satz 1 GwG haben Steuerberater der Bundesanzeiger Verlag GmbH als Betreiberin des Transparenzregisters Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtig...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / bbb) Identifizierung der für den Mandanten auftretenden Person (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG)

Rz. 103 Soweit der Mandant bei Mandatsbegründung nicht selbst erscheint, sondern für diesen eine andere Person (z. B. Bevollmächtigter oder Bote) auftritt, muss auch die für den Mandanten auftretende Person identifiziert werden und es müssen die zur Identitätsfeststellung erhobenen Angaben verifiziert werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Person tatsächlich dazu berechtigt ist...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / c) Erstattung der Meldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Rz. 184 Eine Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG ist unverzüglich gegenüber der beim Zoll angesiedelten FIU zu erstatten. Rz. 185 An die rechtzeitige Abgabe der Verdachtsmeldung stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen. Die Rechte und Pflichten beschränken sich darauf, die aus der Geschäftsbeziehung entstandenen internen Informationen beizuziehen, aufzubereiten und ggf. mit e...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 3. Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

Rz. 62 Steuerberater sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. § 7 Abs. 1 GwG, der eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten statuiert, findet auf Steuerberater keine Anwendung. Allerdings können die Steuerberaterkammern als zuständige Aufsichtsbehörden die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen, we...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / I Einleitung

Rz. 1 Steuerberater[1] und Steuerbevollmächtigte[2] sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG[3] Verpflichtete i. S. d. Geldwäschegesetzes (GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit grundsätzlich[4] sämtlichen Pflichten nach dem GwG. Dies gilt auch für angestellte Steuerberater sowie Syndikus-Steuerberater.[5] Haben sich mehrere Berufsträger zur gemeinsamen Berufsa...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / Anlage 2 (zu den Hinweise GwG): Faktoren für ein potenziell höheres Risiko

Die Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko nach § 15 GwG: Faktoren bezüglich des Kundenrisikos: außergewöhnliche Umstände der Geschäftsbeziehung, Kunden, die in geografischen Gebieten mit hohem Risiko gemäß Nummer 3 ansässig sind, juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen, die als Instrumente für d...mehr

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Auslegungs- und Anwendungsh... / 2. Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Rz. 145 Steuerberater können entsprechend dem risikobasierten Ansatz vereinfachte Sorgfaltspflichten anwenden, soweit sie unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 genannten Risikofaktoren feststellen, dass in bestimmten Bereichen, insbesondere im Hinblick auf die Mandantenstruktur und die Art der angebotenen Dienstleistungen, nur ein geringes Risiko der Geldwäsche und Terr...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 2. Das Behördennetzwerk bei Geldwäsche

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen oder Financial Intelligence Unit (FIU)[2] mit Sitz in Köln ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über auffällige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten, die von den Verpflichteten übermittelt werden. Die FI...mehr

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Der Steuerberater im Spannungsfeld der Geldwäsche (AO-StB 2025, Heft 12, S. 398)

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Philip Christian / RA, FAStR Michael Kaufmann[*] Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 1. Steuerberater und Geldwäsche (§ 261 StGB)

Gemäß § 261 Abs. 1 StGB [1] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe (wegen Geldwäsche) bestraft, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, sich oder einem Dritten verschafft oder...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / c) Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden

§ 10 Abs. 1 GwG benennt einen Katalog von "allgemeinen Sorgfaltspflichten" (zu unterscheiden von vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten, §§ 14, 15 GwG). Diese Pflichten treffen generell jeden Steuerberater. Sie sind in den in § 10 Abs. 3 GwG genannten Fällen zu erfüllen (etwa bei Begründung einer Geschäftsbeziehung (§ 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GwG), Eine spezielle Regelu...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / b) Risikomanagement

(Auch) Steuerberater müssen zur Verhinderung von Geldwäsche über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist. Das Risikomanagement umfasst eine Risikoanalyse nach § 5 GwG sowie interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG. Der Steuerberater hat im Bereich der Risikoanalyse (§ 5 GwG) diejenigen Risiken der Gel...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / e) Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen bestimmter Sachverhalte (§§ 43 ff. GwG).

Meldepflichten des Verpflichteten: Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass etwa ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betrof...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / f) Entscheidung des VG Freiburg

Das VG Freiburg (Breisgau) hat sich ausführlich und überzeugend mit den Voraussetzungen und den Beschränkungen einer Meldepflicht des steuerlichen Beraters befasst (VG Freiburg (Breisgau) v. 17.12.2024 – 8 K 3265/23). Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 GwG seien Steuerberater (nur dann) Verpflichtete i.S.d. GwG, soweit sie in Ausübung ihres Berufs handeln. Was "in ...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 4. Die Beteiligung der Steuerberaterkammer als Aufsichtsbehörde

Bei Steuerberatern ist – ebenso wie etwa bei Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern – die Beteiligung der Aufsichtsbehörde (§§ 50 ff. GwG) vorab zu erwähnen. Es ist dies die jeweils örtlich zuständige Steuerberaterkammer (§§ 50 Nr. 7, 51 Abs. 1 GwG). Die Steuerberaterkammer trifft nach § 51 Abs. 8 GwG gegenüber ihren Mitgliedern Informationspflichten[6], bei denen die Belehr...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 5. Der Pflichtenkatalog des GwG

a) Der Steuerberater als Verpflichteter Das GwG hält für Verpflichtete – hier also für Steuerberater – eine Vielzahl von Pflichten bereit, wobei das Gesetz dann noch bei den einzelnen Pflichten teilweise eine weitere Differenzierung im Sinne einer Qualifizierung der verpflichteten Person vornimmt (wie etwa bei Glücksspiel im Internet, § 16 GwG). b) Risikomanagement (Auch) Steue...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / a) Der Steuerberater als Verpflichteter

Das GwG hält für Verpflichtete – hier also für Steuerberater – eine Vielzahl von Pflichten bereit, wobei das Gesetz dann noch bei den einzelnen Pflichten teilweise eine weitere Differenzierung im Sinne einer Qualifizierung der verpflichteten Person vornimmt (wie etwa bei Glücksspiel im Internet, § 16 GwG).mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 6. Folgen eines Meldeverstoßes

a) Berufsrechtliche Folgen Erfüllt ein Steuerberater seine ihm aus den unterschiedlichen Vorschriften des GwG erwachsende Meldepflicht nicht, so stellt dies einen Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung nach den § 57 Abs. 1 S. 1 StBerG, § 1 Abs. 2, 4 Abs. 1 BOStB dar. Was geschieht, wenn ein Berufsangehöriger sich etwa gegen aufsichtliche Maßnahmen und einer Prüfung vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / d) Nutzung des Transparenzregisters (§§ 18 ff. GwG)

Im Transparenzregister sollen seit 2017 die wirtschaftlich Berechtigten der im GwG näher bezeichneten Gesellschaften und Vereinigungen (sog. transparenzpflichtige Rechtseinheiten) erfasst werden. Hierzu sind gem. §§ 20, 21 GwG die in § 19 Abs. 1 GwG aufgeführten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten dieser transparenzpflichtigen Rechtseinheiten einzuholen, aufzubewahren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / a) Berufsrechtliche Folgen

Erfüllt ein Steuerberater seine ihm aus den unterschiedlichen Vorschriften des GwG erwachsende Meldepflicht nicht, so stellt dies einen Verstoß gegen die gewissenhafte Berufsausübung nach den § 57 Abs. 1 S. 1 StBerG, § 1 Abs. 2, 4 Abs. 1 BOStB dar. Was geschieht, wenn ein Berufsangehöriger sich etwa gegen aufsichtliche Maßnahmen und einer Prüfung vor Ort sperrt? Das LG Nürnbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Philip Christian / RA, FAStR Michael Kaufmann[*] Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll ...mehr

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Der Steuerberater im Spannu... / 7. Resümee

Steuerberatung beinhaltet natürlich in erster Linie die Hilfeleistung in Steuersachen (§ 2 StBerG). Ähnlich Rechtsanwälten bezeichnet der Gesetzgeber Steuerberater als "unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege" (§ 32 Abs. 2 S. 1 StBerG).[9] Als solches "Organ" sind Steuerberater in diverse Pflichten eingebunden, die den beruflichen Alltag bisweilen unter ganz andere als ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / b) Bußgeldrechtliche Folgen

Das GWG hält am Ende eine Vielzahl von Bußgeldvorschriften bereit.[8] Die in § 56 Abs. 1 GWG normierten Verstöße können "vorsätzlich oder leichtfertig" begangen werden, während im Rahmen des § 56 Abs. 2 GwG auch (einfache) Fahrlässigkeit ausreicht. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang natürlich § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG, der bei einem Meldeverstoß gegen § 43 Abs. 1 GWG eing...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / 3. Steuerberater als Teil des Systems

Der Themenvorgabe folgend sei an dieser Stelle erwähnt, dass Steuerberater nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG (wie etwa auch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) als "Verpflichtete" im Sinne GwG angesehen werden. Dies gilt mit einer doch wesentlichen Einschränkung. Denn sie sind es nur, "soweit sie in Ausübung ihres ... Berufs handeln". Hierzu sei angemerkt, dass etwa bei Rechtsanwä...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.7 Überlagerung durch das Handelsrecht – Ertragsteuerinformationsbericht

Während § 138a AO i. V. mit der Transparenz-Richtlinie sowie im Einklang mit der OECD-Empfehlung zum CbCR lediglich eine Berichterstattung gegenüber der Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat bzw. Betriebsstättenstaat vorsieht, verpflichtet dieRichtlinie zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU)[1] die Unternehmen, einen konsolidierten Ertragsteuerinformation...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / I. Gesetzgebung – Auswahl (Stand: 14.11.2025)

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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Gewerberechtliche Erlaubnis

Rz. 38 Wird ein Verwalter gewerbsmäßig tätig, benötigt er zudem eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel auszugehen, wenn die erlaubte Tätigkeit auf Dauer, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht, d.h. nicht nur gelegentlich, ausgeübt wird.[30] Rz. 39 Die Erlaubnis wird vom zuständigen Gewerbea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / O. Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Rz. 360 U.a. juristische Personen und damit GmbHs müssen aufgrund §§ 19 f. des Geldwäschegesetzes (GwG) [1411] ihre "wirtschaftlich Berechtigten" zum Transparenzregister melden. Der Bundesanzeiger Verlag GmbH führt das Register als hoheitliche Aufgabe des Bundes (§ 18 Abs. 2 GwG). Das Register hat keinen gesellschaftsrechtlichen Schutzzweck, sondern dient der Prävention und V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 9.3 § 374 AO als Vortat zur Geldwäsche nach § 261 StGB

Rz. 61 § 374 AO stellt eine "rechtswidrige Tat" i. S. d. der Geldwäsche gem. § 261 Abs. 1 StGB n. F. dar, wobei nach der gesetzlichen Regelung des § 261 Abs. 7 StGB ein Beteiligter an der Vortat nur dann nach § 261 Abs. 1–6 StGB bestraft wird, wenn er den Gegenstand in den Verkehr bringt und dabei dessen rechtswidrige Herkunft verschleiert.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einleitung / Frühere Änderungen

Rz. 5 In der 8. Aufl. waren bereits einige Änderungen zu berücksichtigen. So ist für die Gesellschafterliste das am 26.6.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche Richtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822, 1863 f.) zu beachten. § 40 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Strafprozess / II. Begriffe

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung –, die sich auf Devisen, Banknoten und Münzen beziehen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, mit Ausnahme von Sammlerstücken, d. h. Münzen aus Gold, Silber oder anderem Metall sowie Banknoten, die normalerweise nicht a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Auskunft an Dritte über steuerliche Verhältnisse eines anderen

Rz. 87 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Geheimhaltung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl durch die Finanzbehörden wird durch das > Steuergeheimnis iRd §§ 30ff AO geschützt. Zu den Rechten des Stpfl > Akteneinsicht, ergänzend > Datenschutz Rz 6 f. Privatpersonen wird zu außersteuerlichen Zwecken kein Einblick in die Steuerakten eines Stpfl gewährt (BFH 96, 455 = BStBl 1969 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Geldwäsche als Mitglied einer Bande

Rz. 1198 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung durch ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterziehungen verbunden hat, ist nach § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB ebenfalls taugliche Vortat der Geldwäsche. Zum Tatbestandsmerkmal der Bande und der damit verbundenen Probleme s. Rz. 1123 ff. und die dortigen Verweise auf § 373 AO.mehr