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Geldwäsche: Neue Entwicklungen und aktuelle Anforderunge ... / 1 Was ist neu in der Geldwäsche-Compliance?

Jürgen Rapp
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Im Einzelnen:

Neue europäische Regelungen brauchen bekanntermaßen ihre Zeit. So auch das richtungsweisende EU-Geldwäschepaket. Genau genommen brauchte es drei Jahre, von Juli 2021 bis zum Inkrafttreten am 9.7.2024. Die Europäische Kommission hat das Paket mit vier Rechtsakten nun am 19.6.2024 angenommen.

Was wird künftig auf die Verpflichteten im Geldwäscherecht zukommen? Was ist im Paket enthalten?

Das Regelwerk umfasst drei EU-Verordnungen und eine EU-Richtlinie.

  1. 6. EU-Geldwäscherichtlinie – AMLD6

    Da ist zunächst die neue EU-Geldwäscherichtlinie vom 31.5.2024, die als echte 6. Richtlinie (AMLD6) kommt und die bekannte 5. Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.5.2018 aufhebt. Mitunter wurde bereits die Richtlinie (EU) 2018/1673, die lediglich auf eine verbesserte strafrechtliche Verfolgung der Geldwäsche abzielte, als unechte 6. Geldwäscherichtlinie bezeichnet. Mit der AMLD6 geht auch die sog. Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in der neuen Richtlinie auf. Wie bei allen EU-Richtlinien bleibt den Mitgliedstaaten genug Umsetzungsfrist, bei der AMLD6 endet diese im Juli 2027.

  2. Geldwäsche-Verordnung – AMLR

    Neu und wesentlichster Paketinhalt ist die Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung vom 31.5.2024, die AMLR. Sie wird die bisher gewohnten Verfahren mit zweijährigen Umsetzungsfristen für nationale Gesetzgeber grundlegend verändern, da diese Verordnung unmittelbar gelten wird, analog zur geläufigen EU-DSGVO.

  3. Verordnung AMLA – Europäische Aufsichtsbehörde

    Ebenfalls auf den Weg gebracht und bereits in der Praxis angekommen ist die Verordnung (EU) 2024/1620 vom 31.5.2024 als rechtliche Grundlage für die Einrichtu...

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