Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 63 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 24, 59) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber der FIU (Abs. 2 S. 1)

Rz. 67 Abs. 1 der Vorschrift erklärt die Offenbarung von geschützten Daten der betroffenen Person in den in den Nr. 1 und 2 aufgeführten Fallgruppen für zulässig, Abs. 2 statuiert die entsprechenden Pflichten. Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken und sind dadurch begrenzt (vgl. Rz. 64). Abs. 2 bezieht sich dazu auf Meldungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[2] auf die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 § 31b AO steht in der Reihe der Öffnungsnormen zum Steuergeheimnis nach §§ 31 und 31a AO.[1] Diese Öffnungsnormen wurden in der Vergangenheit immer weiter ausgebaut.[2] Damit hat der Gesetzgeber für – für sich gesehen jeweils wichtige und sinnvolle – außersteuerliche Zwecke immer größere Eingriffe in den Schutzbereich des § 30 AO geschaffen und so den Gehalt dieses fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Maßnahmen gegen Verpflichtete (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 50 Die Mitteilungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 AO erstreckt sich auf Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Verpflichteter i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 bis 16 GwG (Dienstleister für Gesellschaften, Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und sonstige Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen[1], gewerbliche Händler usw.) eine Ordnungswidrigkeit i. S. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 59 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass etwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4 Zuständige Stelle

Rz. 30 Die jeweils zuständige Stelle richtet sich nach dem Meldegrund. Dabei ergibt sich diese aus der Einzelregelung in § 31b AO i. V. m. den jeweils einschlägigen Bezugsregelungen. Die Meldungen nach § 31b Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5, sowie nach Abs. 2, 2a und 2b AO richten sich an die FIU. Zu den Tatbeständen nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 AO ergeben sich die zuständi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.2 Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 47 Der Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung greift auch außerhalb von (möglichen) Strafverfahren. Zur Informationsübermittlung genügt schon der Zweck der präventiven Abwehr der Tatbestandsverwirklichung.[1] Bestehen nach den Erkenntnissen der Finanzbehörde objektiv erkennbare Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen, die auf eine Geldwäschestraftat von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Verfolgte Zwecke

Rz. 34 Die Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des § 31b AO dienen speziellen Schutzzwecken zur Verfolgung, Verhinderung und Erschwerung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und sind durch diese begrenzt, wie sich auch aus dem Gesetzeswortlaut ersehen lässt.[1] 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.) Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 15 § 31b AO erteilt die Offenbarungsbefugnis und begründet Meldepflichten für nach § 30 AO durch das Steuergeheimnis geschützte Daten der betroffenen Person, soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche[1] oder Terrorismusfinanzierung bzw. der Verhinderung, Aufdeckung oder Bekämpfung derartiger Taten dienen. Dabei erstreckt sich die Öffnungsbefugnis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 44 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Geschützte Daten

Rz. 27 Die Offenbarungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 AO bezieht sich auf nach § 30 AO "geschützte Daten" der betroffenen Person. Mit der vermeintlich nur redaktionellen Änderung[1] des Begriffs "geschützte Verhältnisse" in den legal definierten Begriff "geschützte Daten" mit Wirkung vom 25.5.2018 hat der Gesetzgeber die Öffnungsbefugnis entgegen seinen Ausführungen in der Geset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verwendung einer ausländisc... / 1.1 Vorteile und Risiken der Verwendung einer ausländischen Rechtsform

Kapitalgesellschaften aus dem EU-Ausland sind grundsätzlich in Deutschland handlungsfähig. So kann beispielsweise eine italienische Handelsgesellschaft, die an einen deutschen Lebensmittelhändler Wein geliefert hat, ohne weiteres in Deutschland den deutschen Abnehmer verklagen, ohne dass ihr diesbezüglich die Handlungsfähigkeit oder Rechtsfähigkeit abgesprochen werden kann. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsregister / 3.2 Weitere Register

Neben dem Handelsregister gibt es für eingetragene Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Vereine eigene Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister, die dem Handelsregister ähnlich sind, jedoch gesondert geführt werden. Neben das Handelsregister ist seit dem 1.1.2007 das Unternehmensregister nach § 8b HGB getreten.[1] Diese ist aber "ledig...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.9.2 Wirtschafts- und Insolvenzstraftaten

Im Folgenden werden beispielhaft Vorschriften genannt, um das Problembewusstsein des Steuerberaters zu schärfen. Jeder Versuch, jegliche Teilnahme (Beihilfe oder Mittäterschaft) ist strafbar. Selbstverständlich sind Steuerberater regelmäßig gesetzestreu, setzen sich aber ab und zu – u. U. im wohl gut gemeinten Interesse – für ihre Mandanten unbewusst eigenen strafrechtlichen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.3 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung des Steuerberaters kann sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben. Z. B. eine Bilanz oder ein Vermögensstatus, von dem der Steuerberater weiß, dass diese Unterlagen zur Vorlage bei einem Kreditgeber erforderlich sind, wird schuldhaft falsch erstellt, um (im falsch verstandenen Interesse des Mandanten) bestimmte Kredite zu erhalten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue DIN-Norm für Compliance in KMU

Zusammenfassung Unternehmen sehen sich stetig wachsenden gesetzlichen Anforderungen gegenüber. Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen (siehe 1). Geschäftsleiter müssen organisatorisch gewährleisten, dass Mitarbeiter Gesetze einhalten (siehe 2). Kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen häufig die Ressourcen für Compliance. Eine kürzlich veröffentlichte DIN-Norm will Abhi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.11 Geldwäschegesetz und Transparenzregister

Das Geldwäschegesetz ist zuletzt geändert worden durch Gesetz v. 2.12.2024. [1] § 11 GwG regelt ausdrücklich die Angaben, die zur Feststellung der Identität des Mandanten (§ 10 GwG) erhoben werden müssen, und legt in § 12 GwG die Dokumente fest, anhand derer die Angaben zur Identität zu überprüfen sind. Erfasst werden müssen auch Angaben und die zur deren Überprüfung heranzuz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Die Nachlasspflegschaft wird lt. § 1885 BGB ab 1.1.2023 vom Nachlassgericht anordnet, das einen geeigneten Pfleger auswählt und ihn bestellt, nachdem er sich zur Übernahme des Amts bereit erklärt hat. Die Vorschriften des Betreuungsrechts (§§ 1814 ff. BGB) sind gem. § 1888 Abs. 1 BGB auf sonstige Pflegschaften (§§ 1882 bis 1887 BGB) entsprechend anwendbar, soweit sich nicht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 6.6 Verhältnis des § 373 AO zu § 261 StGB

Rz. 65 § 373 AO stellte schon gem. § 261 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB a. F. eine Vortat zur Geldwäsche dar, dies gilt nach der neuen – ab 18.3.2021 geltenden – Gesetzesfassung und dem Wegfall des Vortatenkatalogs des § 261 StGB a. F. weiterhin. Gestrichen wurde allerdings, dass in den Fällen der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach § 370 AO die durch die Steu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 2.2.1 Pflichtverletzungen des Verwalters

Die GdWE haftet auch Dritten gegenüber für Pflichtverletzungen des Verwalters. Praxis-Beispiel Die "Geldwäsche" Der Verwalter zweier Eigentümergemeinschaften hat zur Verschleierung betrügerischer Entnahmen Gelder vom Girokonto der einen Gemeinschaft auf das Girokonto der anderen überwiesen. Diese ist gegenüber der geschädigten Eigentümergemeinschaft zur Rückzahlung verpflichte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gewerbeordnung (ZertVerwV) / 2.4 Versagung der Erlaubnis

Auf der einen Seite ist zwar die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich in Art. 12 Grundgesetz (GG) geschützt, auf der anderen Seite aber ist der Rechtsverkehr vor unzuverlässigen Personen bzw. Gewerbetreibenden zu schützen, weshalb Art. 12 GG bereits eine Ausgestaltungsbefugnis durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässt. Wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreihe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grüner Mietvertrag (Green L... / 7.2 Bewirtschaftung

Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen sollten neben ökologischen Kriterien auch soziale und ethische Standards eingehalten werden. Es sollte sichergestellt werden, dass Mitarbeitende der auszuführenden Firmen fair und gerecht entlohnt werden. Zudem sollte die Einhaltung der gesetzlichen Menschen- und Arbeitnehmerrechte berücksichtigt werden. Dies kann die Einhaltung d...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 3 Maklerpflichten nach dem Geldwäschegesetz

Auch Immobilienmakler gelten als sog. Verpflichtete nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG). Geldwäsche bezweckt bekanntermaßen die Verschleierung der wahren Herkunft illegal erzielter Einnahmen. Derart illegale Einnahmen werden bei der Geldwäsche in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt. Da solche Vo...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 3.5 Betriebsinterne Maßnahmen

Auf Grundlage der ermittelten Risikofaktoren hat der Makler betriebsinterne Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Er muss also geeignete Strategien, Kontrollen und Verfahren etablieren, um die Risiken der Geldwäsche zu minimieren und möglichst ganz zu vermeiden. In erster Linie sind hier die Mitarbeiter auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und mit Blick auf die Vorgaben des GwG zu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 3.6 Verdachtsmeldung

Bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung muss der Makler gemäß § 43 Abs. 1 GwG unverzüglich eine Verdachtsmeldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen machen. Die Verdachtsmeldung muss nach § 45 Abs. 1 GwG grundsätzlich elektronisch erfolgen und zwar über das Portal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) (goam...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.2.1 Voraussetzungen

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis. Diese kann allerdings durchaus versagt werden. Absolute Versagungsgründe Die Erlaubnis ist unter folgenden Umständen zu versagen: Es liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die fü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / II. Regelungsbereich

Die Vorschrift des § 153 AO ist vom Gesetzgeber im Bereich der Vorschriften über die Steuererklärungen angesiedelt worden. Sie enthält infolgedessen als wesentlichen Regelungsbereich die Pflicht zur Berichtigung von Erklärungen (§ 153 Abs. 1 Nr. 1 AO). Auf die Berichtigungspflichten beim Wegfall der Voraussetzungen für steuerliche Vergünstigungen (§ 153 Abs. 2 AO), bei der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Ab 1.11.2024 gelten neue Meldepflichten für wirtschaftlich Berechtigte

Zusammenfassung Am 1.11.2024 sind in China neue Regeln zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter (UBOs) in Kraft getreten. Vor diesem Datum gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bis zum 1.11.2025 registrieren. Ab dem 1.11.2024 gegründete Unternehmen müssen ihre UBOs bei Gründung anmelden. China hat den Regulierungsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in den vergangenen Jahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 13 Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2735]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 13 Telefonüberwachung, Voraussetzungen [Rdn 4562]

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D / 9 Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1797]

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V / 40 Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5264]

Rdn 5265 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Beu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / I. Sachverhalt

Der Kläger macht aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung Rückzahlungsansprüche von Anwaltshonoraren geltend, die die beklagte Rechtsanwaltskanzlei eingezogen hat und deren Begründetheit der Kläger in Abrede stellt. Gegen den Kläger waren Verfahren im Zusammenhang mit zollrechtlichen und strafrechtlichen Vorwürfen eingeleitet worden, nachdem das Zollfahndung...mehr

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T / 6 Telefonüberwachung, betroffener Personenkreis [Rdn 4487]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Die Entscheidung des BVerfG zur "Gefahr in Verzug" i.S.d. Art. 13 II GG, NStZ 2001, 337; Beichel/Kieninger, "Gefahr in Verzug" auf Grund Selbstausschaltung des erreichbaren, jedoch "unwilligen" Bereitschaftsrichters?, NStZ 2003, 10; Bittmann, Das staatsanwaltschaftliche Auskunftsverlangen gemäß § 95 StPO, NStZ 2001, 231; Brüning, Der Richtervorbehalt im s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1095 [Autor/Stand] Die Überwachung der Telekommunikation[2] kommt gem. § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a, b StPO nur in den Fällen von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO bzw. bei gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel in Betracht. Hauptanwendungsbereiche in der Praxis sind die organisierte, bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung und Zigarettenschmuggel. Rz. 1096 [A...mehr

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V / 22 Verteidiger, Ausschluss, Ausschließungsgründe [Rdn 5066]

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / II. Rückzahlungsanspruch

Nach Klarstellung zu Rechenfehlern der Parteien nimmt das OLG zu dem Rückzahlungsanspruch des Klägers Stellung. Hinsichtlich der Höhe der angefallenen Vergütung ergebe sich ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, weil eine Überzahlung vorläge. Die Beklagte habe einen Anspruch auf Zahlung einer Anwaltsvergütung gem. § 611 BGB i.V.m. der Ho...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Straferwartung

Rz. 612 [Autor/Stand] Der BGH hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zur Frage der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung geäußert und die Anforderungen an eine bewährungsfähige Strafe bei der Hinterziehung hoher Summen erheblich verschärft.[2] Dies ist nicht ohne Auswirkungen auf die Anordnung der Untersuchungshaft geblieben. Allein eine erhebliche Straferwart...mehr

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U / 9 Untersuchungshaft, Haftbefehl, Tatverdacht [Rdn 4707]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft bei Katalogtaten

Rz. 387 [Autor/Stand] Aus rechtswidrigen Taten herrührende Gegenstände werden zukünftig namentlich in Verfahren wegen des Verdachts aus dem Bereich der organisierten Kriminalität und des Terrorismus erfolgen. Aufgeführt sind insb. folgende Straftaten unter den weiter normierten Voraussetzungen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Bildung krimineller Verein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht ungeachtet aktueller Reformbemühungen (vgl. den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vom 11.9.2024) aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbare...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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V / 39 Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5253]

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