Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwäsche

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Compliance-Funktion

Die Diskussionen während der Konsultation bezüglich des neuen Untermoduls AT 4.4.2 haben gezeigt, dass in der Praxis noch viel Unsicherheit hinsichtlich der aufsichtlichen Erwartungshaltung herrscht. Dies betrifft sowohl den Umfang der rechtlichen Regelungen und Vorgaben, die diese Funktion im Fokus haben soll, als auch die organisatorische Einordnung und den konkreten Aufga...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3. Anwendungsbereich; Umfang der abzudeckenden rechtlichen Regelungen und Vorgaben

Anknüpfend an den einleitenden Ausführungen zeigt die BaFin auf, welche rechtlichen Regelungen und Vorgaben in jedem Fall in den Anwendungsbereich der Compliance-Funktion fallen. Hierzu gehören zunächst die Vorgaben des WpHG, die schon Gegenstand der MaComp sind, weiterhin die Vorgaben zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Vorgaben zur Vermeidung sonstig...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Rahmen zum Risikomanagement

Rz. 18 Ein Institut sollte über einen ganzheitlichen institutsweiten Rahmen für das Risikomanagement ("Risk Management Framework", RMF) verfügen, der sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen, erstreckt und dem ökonomischen Gehalt aller Risikopositionen voll und ganz Rechnung trägt. Der RMF sollte das Institut in d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5. Organisatorische Einbindung

Die organisatorische Einbindung der Compliance-Funktion wirft bei den Teilnehmern eine Reihe von Fragen auf, auf die die BaFin im Folgenden weiter eingeht. In der aufsichtlichen Praxis existieren bereits Vorgaben zur aufbauorganisatorischen Einbindung von Compliance-Einheiten (z. B. nach WpHG/MaComp). Daher scheint es sowohl aus institutsinterner als auch aufsichtlicher Pers...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.6 Compliance-Risiken

Rz. 51 Das Compliance-Risiko bezeichnet das Risiko, dass gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regelungen verstoßen wird und daraus ein Vermögensschaden für das Institut resultiert (→ AT 4.4.2 Tz. 2). Die EBA hat unter dem Compliance-Risiko in älteren Ausarbeitungen das bestehende oder zukünftige Ertrags- oder Kapitalrisiko infolge von Verletzungen oder der Nichteinhaltun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Internationale und europäische Vorgaben

Rz. 11 Etwa zeitgleich mit der Veröffentlichung der EBA-Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2011 hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) mit der Rolle der Internen Revision auseinandergesetzt.[1] Das im Dezember 2011 zur Konsultation gestellte Papier wurde im Juni 2012 in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht. Darin beschreibt der BCBS das Verhält...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Regelmäßige Abstimmung

Rz. 96 Die regelmäßige Abstimmung der Positionen trägt dazu bei, dass Abweichungen sowie damit einhergehende Konsequenzen weitgehend ausgeschlossen werden können. Der konkrete Turnus für die Abstimmung hängt von der Art, dem Umfang und der Komplexität der betriebenen Handelsgeschäfte ab. Es liegt demnach im Ermessen des Institutes, einen angemessenen Turnus festzulegen. Soll...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der operationellen Risiken

Rz. 1 Operationelle Risiken werden im Gegensatz zu Adressenausfallrisiken oder Marktpreisrisiken vom Institut zwar grundsätzlich nicht bewusst eingegangen, um daraus Erträge zu generieren. Allerdings müssen sich die Institute z. B. bei der Einführung neuer (komplexer) Produkte oder bei Änderungen betrieblicher Prozesse und Strukturen der damit verbundenen prozessualen, recht...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.9 Niederländische Antillen

Die Niederländischen Antillen waren ein niederländisches Überseegebiet in der Karibik. Bis zu ihrer Auflösung am 10. Oktober 2010 bildeten sie einen Landesteil innerhalb des Königreiches der Niederlande, neben den (europäischen) Niederlanden und Aruba. Nach der Neuordnung der politischen Situation sind die Inseln Curaçao und Sint Maarten autonome Länder innerhalb des Königre...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / Zusammenfassung

Überblick Unter einer Steueroase versteht man ein Land bzw. Teile eines Landes, welches niedrig besteuert und hinsichtlich der Mitteilung von steuerlich relevanten Tatsachen an andere Staaten nicht kooperativ ist. In diese Länder werden oftmals erhebliche Vermögenswerte verbracht. Dabei ist es zunächst – zumindest nach deutschem Verständnis – nicht strafbar, einen solchen Ve...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.1 Bahamas

Die Bahamas sind ein Inselstaat in der Karibik zwischen Florida und Kuba. Die ehemalige britische Kolonie hat 350.000 Einwohner und ist Mitglied des Commonwealth. Der König von England ist nach wie vor Staatsoberhaupt. Durch die günstige Steuergesetzgebung erreichten die Bahamas den Status eines internationalen Finanzzentrums mit Sitz vieler Banken, Investment- und Treuhandg...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / D. Geldwäsche

Rz. 86 Geldwäsche ist gemäß § 261 StGB [102] strafbar (§ 1 Abs. 1 GwG). Geldwäsche bedarf jedoch anderweitiger rechtswidriger, in § 261 StGB näher beschriebener, Vortaten als Grundlage. Rz. 87 Seit dem 1.1.2020 ist das nachgeschärfte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das Gesetz verpflichtet in...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte, Geldwäsche

A. Allgemeines I. Schadenersatz Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtig...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / A. Allgemeines

I. Schadenersatz Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtige auch denjeni...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer

Rz. 60 Die Begriffe "Umsatzsteuer" (USt) und "Mehrwertsteuer" (MwSt) sind inhaltlich identisch.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / C. Vor- und Nachteile

I. Schadenberechnung Rz. 76 Zu den auf einen Schadenersatzanspruch anzurechnenden Vorteilen gehören auch diejenigen Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat.[78] Rz. 77 Zwar hat der Ersatzpflichtige die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, aus denen sich ein Vorteilsausgleich ergibt.[79] Der Geschädigte trägt jedoch eine sekundäre Darlegungslast (§ 2...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Schadenarten und Versteuerung

a) Verdienstausfall Rz. 20 Einem in seinem Erwerbsleben durch ein schädigendes Ereignis Betroffenen sind zunächst nur seine Netto-Einbußen zu ersetzen.[19] Rz. 21 Die – korrekt angewendete[20] und erst damit dann gleichwertige – Schadensberechnung nach der Bruttolohnmethode bzw. der modifizierten Nettolohnmethode hat zum Ziel, den "wahren" und "wirklichen" Schaden zu ermitteln...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / Literaturtipps

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / V. Mehrwertsteuer

1. Umsatzsteuer – Mehrwertsteuer Rz. 60 Die Begriffe "Umsatzsteuer" (USt) und "Mehrwertsteuer" (MwSt) sind inhaltlich identisch. 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug Rz. 61 Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9,...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Einkommensteuer

1. Steuerfreie Einnahmen Rz. 15 Nach § 3 EStG sind u.a. steuerfrei:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / e) Entgangene Dienste

Rz. 35 Die Schadenersatzrente nach § 845 BGB erhöht nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängers.[45] Die Ersatzzahlungen sind nicht steuerpflichtig.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / g) Hinterbliebenengeld

Rz. 37 Hinterbliebenengeld unterliegt nach der Legaldefinition in § 24 Nr. 1 EStG (wie Schmerzensgeld) keiner Versteuerung, da es nicht als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Anwaltskosten

Rz. 72 Hinweis Siehe § 2 Rdn 1581 ff. Rz. 73 Nur soweit ein Geschädigter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist auf Anwaltskosten entfallende MwSt zu übernehmen. Rz. 74 Unterliegen bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten einzelne Positionen nicht der MwSt (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), ist diese anteilig zu erstatten.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / B. Steuerarten

I. Einkommensteuer 1. Steuerfreie Einnahmen Rz. 15 Nach § 3 EStG sind u.a. steuerfrei:mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Einbindung des Finanzamts

Rz. 9 Gerade bei Selbstständigen macht es manchmal Sinn, das zuständige Finanzamt bereits vor Zahlung der Abfindungs- oder Schadensumme mit einzubeziehen und die bedeutsamen Fragen mit diesem vorab zu klären und abzustimmen. Das Problem der "Steuerschraube" kann dann u.U. durch Vereinbarung eines Einmal-Steuerbetrages vermieden werden.mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 4. Steuertarif

Rz. 42 Auf das zu versteuernde und entsprechend § 32a EStG abgerundete Einkommen ist entweder der Grund- oder der Splittingtarif zur Ermittlung der individuellen Steuerbelastung anzuwenden.[50] a) Steuerklassenwahl Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde geleg...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / b) Grundtarif

Rz. 45 Der Grundtarif (§ 32a EStG) gilt für alle Steuerpflichtigen, die keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben (negative Abgrenzung).mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Solidaritätszuschlag

Rz. 56 Der Solidaritätszuschlag wird als prozentuale Zuschlagsteuer (§ 3 SolZG) zur Lohn-/Einkommensteuer (Jahressteuer) erhoben. Soweit einem Verletzten diese Steuer also zu erstatten ist, ist auch der hierauf entfallende Solidaritätszuschlag zu ersetzen. Zu beachten ist, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch der Solidarzuschlag anspruchsmindernd z...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 61 Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmer (§§ 2, 2a, 15 Abs. 1 UStG), Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 2 UStG), befreite Unternehmer sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wenn sie hierfür optierten (§§ 9, 24 Abs. 4 UStG). Rz. 62 Macht ein Steuerpflichtiger von der Steuerpauschalisierungsmöglichkeit (§ 24 UStG) Gebrauch (z.B. als Landwirt), hat er Anspruch auf Erst...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 6. Arztgutachten

Rz. 75 Ärztliche Gutachten (insbesondere Alkohol-Gutachten, Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage für Versicherungsabschlüsse, Gutachten über die Berufstauglichkeit, Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Sozialversicherungsangelegenheiten,[77] in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung und in Schadenersatzprozessen o.ä.) unterfallen seit dem 9....mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 4. Zeitpunkt

Rz. 69 Ist der Geschädigte im Unfallzeitpunkt (Zeitpunkt des Versicherungsfalls[75]) zum Vorsteuerabzug berechtigt oder kann er wegen des Unfalles zu einem späteren Zeitpunkt MwSt (z.B. durch Wechsel zur Regelbesteuerung) verrechnen, besteht nur Anspruch auf Netto-Schadenersatz. Rz. 70 Bei einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Schadenabwicklung kann sich ein W...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Schadenberechnung

Rz. 76 Zu den auf einen Schadenersatzanspruch anzurechnenden Vorteilen gehören auch diejenigen Steuern, die der Geschädigte infolge der Schädigung erspart hat.[78] Rz. 77 Zwar hat der Ersatzpflichtige die Darlegungs- und Beweislast für Umstände, aus denen sich ein Vorteilsausgleich ergibt.[79] Der Geschädigte trägt jedoch eine sekundäre Darlegungslast (§ 2 Rdn 250 ff.), da le...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Fälligkeit

Rz. 3 Steuerzahlungen sind gegenüber der Finanzverwaltung aufgrund eines Vorauszahlungsbescheides (§ 37 EStG) bzw. aufgrund eines endgültigen Steuerbescheides (§ 220 AO) fällig. Rz. 4 Der Geschädigte hat vor Fälligkeit der Steuerschuld nur einen Feststellungsanspruch gegen den Schädiger.[3] Die Erstattung von Steuerbeträgen kann von diesem erst verlangt werden, wenn die Steue...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuervorteile beim Verletzten

Rz. 80 Zugunsten eines Schadenersatzpflichtigen sind mit der Folge, dass der Steuervorteil beim Geschädigten verbleibt, nicht zu berücksichtigen:[83]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 3. Aufteilung des Ersatzbetrages

Rz. 8 Erhält ein Steuerpflichtiger von einem Haftpflichtigen aufgrund eines Vergleiches eine Entschädigung wegen entgehender und entgangener Einnahmen oder Ausfall im Haushalt, für aufgewendete Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, kann (wenn der Vergleich nichts über die Abgeltung der einzelnen Schadenpositionen aussagt) die Finanzverwaltung die Aufteilung der Abfindung...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Einmalige Leistungen – Wiederkehrende Leistungen

Rz. 17 Schadenersatzansprüche können (vollständig oder in Teilbereichen) durch Einmalzahlung abgefunden werden. Diese Abfindung ist steuerfrei, soweit es sich nicht um den Ersatz entgangener Einnahmen handelt.[15] Rz. 18 Nach §§ 2 Abs. 1, 24 Nr. 1 lit. a EStG unterliegen ausschließlich "Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahm...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / a) Verdienstausfall

Rz. 20 Einem in seinem Erwerbsleben durch ein schädigendes Ereignis Betroffenen sind zunächst nur seine Netto-Einbußen zu ersetzen.[19] Rz. 21 Die – korrekt angewendete[20] und erst damit dann gleichwertige – Schadensberechnung nach der Bruttolohnmethode bzw. der modifizierten Nettolohnmethode hat zum Ziel, den "wahren" und "wirklichen" Schaden zu ermitteln. Im rechnerischen ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Schmerzensgeld

Rz. 33 Zahlungen auf Schmerzensgeld sind weder hinsichtlich des Kapitalbetrages noch hinsichtlich einer Schmerzensgeldrente steuerpflichtig.[41]mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / i) Zusammenfassung

Rz. 40 Für die steuerliche Behandlung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen kommt es allein darauf an, ob die Schadenersatzrente einer bestimmten Einkunftsart des EStG zuzuordnen ist:[49] Rz. 41 Übersicht 4.1: Schadenersatz und Versteuerungmehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / a) Steuerklassenwahl

Rz. 43 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zugrunde gelegt werden.[51] Rz. 44 Die Monatssteuer berücksichtigt die unterhalb des Jahres von den Ehegatten gewählte Steuerklasse (IV/IV, III/V) und die vorgenommene Verteilung von Kinder- und sonstigen Freibeträgen. Dabei han...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / c) Splittingtarif

Rz. 46 Der gegenüber dem Grundtarif günstigere Splittingtarif gilt für Verheiratete mit Zusammenveranlagung (§ 32a Abs. 5 EStG). Rz. 47 Verwitwete Personen erhalten ihn letztmals im Jahr nach dem Tod des Ehegatten (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Auf geschiedene und getrennt lebende Ehegatten findet dieser Tarif nur ausnahmsweise Anwendung; wegen der Einzelheiten ist auf § 32a Abs....mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 57 Schadenersatz, den ein Gewerbetreibender wegen unfallbedingter Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erhält, gehört nicht zum Gewerbeertrag nach § 7 GewStG und unterliegt daher auch nicht der Gewerbesteuer.[64] Diese Steuerersparnis kommt im Wege des Vorteilsausgleiches dem Ersatzpflichtigen zugute.[65] Rz. 58 Die Entschädigung kann jedoch als Einkunft aus Gewerbebetrieb n...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / I. Schadenersatz

Rz. 1 Schadenersatzleistungen können sowohl die betriebliche als auch die private Sphäre des Ersatzberechtigten betreffen. Der Ersatz von Schäden an persönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit) unterfällt generell der privaten Sphäre.[1] Rz. 2 Erhält der Geschädigte Schadenersatzleistungen, die dem Erwerb zuzuordnen sind, hat der Ersatzpflichtige auch denjenigen Steuerbetrag...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Steuervergünstigung

Rz. 78 Steuerfreie Leistungen (insbesondere nach § 3 EStG) sind zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz, dass schadenbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten stets den zu ersetzenden konkreten Schaden verringern.[81] Rz. 79 Steuererleichterungen sind bei der Schadenbemessung zugunsten des Schädigers nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie daz...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 2. Steuerschraube

Rz. 6 Der Ersatz des Steuerbetrages ist eine nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG zu versteuernde Einnahme, so dass nunmehr eine "Steuerschraube" einsetzen kann: Jeder weitere Ersatz der im jeweiligen Folgejahr anfallenden Steuer löst seinerseits wieder eine Steuerpflicht aus.[7] Rz. 7 Mit Sicherheit vermeiden kann man diese Steuerschraube nur durch eine vorherige Einbeziehung der auf...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuerfreie Einnahmen

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