Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.5 Zusammengefasstes Entgelt für mehrere Leistungen

Rz. 27 Eine Mehrzahl von Leistungen, die trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Leistung jeweils selbstständig sind oder kraft Gesetzes als Einheit zu betrachten sind[1] und auch nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen, wird bisweilen durch ein zusammengefasstes Entgelt angeboten. Diese Zusammenfassung des Entgelts kann – trotz § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Entgelt – Preis (Verhältnis zum Zivilrecht)

Rz. 34 Nicht zum Entgelt gehört die gesetzlich geschuldete USt (Abs. 1 S. 2 am Ende; ebenso Art. 78 S. 1 Buchst. a MwStSystRL). Als Entgelt wird vom Gesetzgeber also das Nettoentgelt angesehen. Die USt ist eine Art durchlaufender Posten, der innerhalb der Unternehmerkette die einzelnen Unternehmer – unabhängig von der Höhe des Steuersatzes – nicht belasten soll. Der umsatzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Entgelt

2.1 Bedeutung des Begriffs Rz. 17 Das Entgelt hat im Umsatzsteuerrecht eine mehrfache Bedeutung. Zum einen ist ein Entgelt für die Umsätze, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs getätigt werden, eine der beiden Grundvoraussetzungen. Nicht jede Zahlung aufgrund besonderer Vorgänge und Vorfälle stellt ein Entgelt dar. Hier ist insbesondere gegenüber dem unentgeltlichen Umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.2 Ansatz der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 UStG und Begrenzung auf marktübliches Entgelt

Rz. 539d Entgegen der früheren Annahme des Gesetzgebers sind die Ausgaben oder Kosten nicht immer die Untergrenze dessen, was ein Unternehmer für seine sonstige Leistung verlangt. Manchmal und in manchen Bereichen erbringen Unternehmer sonstige Leistungen ohne kostendeckendes Entgelt an jeden Leistungsempfänger. Dafür können unterschiedliche Gründe ausschlaggebend sein. In s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.2 Abgrenzung des zusätzlichen Entgelts

Rz. 183 Die Unterscheidung zwischen den echten Zuschüssen und dem zusätzlichen Entgelt ist häufig problematisch.[1] Die maßgeblichen Unterscheidungskriterien haben in Literatur und Rechtsprechung Wechsel erfahren.[2] Die Finanzverwaltung sieht[3] als zusätzliches Entgelt solche Zuschüsse an, "die von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Lieferung oder sonstige Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.2 Echte und unechte Zuschüsse in der Landwirtschaft

Rz. 262 Für die Landwirtschaft sind – außer den bereits unter Nr. 2.2.9.4.1 aufgeführten Zuwendungen – zahlreiche Zuschüsse aus vor allem öffentlichen Kassen vorgesehen. Nach der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz UStG a. F. durch das StÄndG 1973 mWv 1.7.1973 sind die Zuschüsse auch aus öffentlichen Kassen unter den allgemeinen Bedingungen zusätzliche Entgelte. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.1 Abgrenzung bei Zuschüssen außerhalb der Landwirtschaft bzw. über diese hinaus

Rz. 192 ABS-Gesellschaften: Gesellschaften, die zur Arbeitsförderung, Beschaffung und Strukturentwicklung meist in der Rechtsform einer GmbH betrieben werden, erhalten für ihre Leistungen z. B. gegenüber Grundstückseigentümern, aber auch für Projekte im Umweltschutz oder Altlastensanierung Entgelte, die voll zu versteuern sind. Zuschüsse und andere Ersatzleistungen, die die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.2 Entgeltserhöhungen

Rz. 60 Sind zusätzlich zum normalen Entgelt Aufschläge oder Zuschläge zu leisten, weil z. B. der Preis zu niedrig kalkuliert war, die Leistung besonders eilig, in besonderer Qualität oder mit besonderen Garantien zu erbringen ist, gehören die Zusatzbeträge zum Entgelt. Der Zuschlag ist allerdings nur dann zu berücksichtigen, wenn er innerhalb der unmittelbaren Vertragsbezieh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Aufwendungs- und Auslagenersatz

Rz. 50 Ersetzt der Leistungsempfänger dem leistenden Unternehmer die oder einen Teil der Aufwendungen oder Auslagen, erhält der leistende Unternehmer auch diesen Betrag für die von ihm ausgeführte Leistung. Die ersetzten Beträge gehören also zum Entgelt. Im Einzelfall kann das Entgelt sogar ausschließlich in einem Auslagenersatz bestehen. Eine Gewinnerzielung oder aber auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Bedeutung des Begriffs

Rz. 17 Das Entgelt hat im Umsatzsteuerrecht eine mehrfache Bedeutung. Zum einen ist ein Entgelt für die Umsätze, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs getätigt werden, eine der beiden Grundvoraussetzungen. Nicht jede Zahlung aufgrund besonderer Vorgänge und Vorfälle stellt ein Entgelt dar. Hier ist insbesondere gegenüber dem unentgeltlichen Umsatz und dem Schadensersatz ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Minderungen des Entgelts kommen im Wirtschaftsleben viel häufiger und vielfältiger vor als Entgeltserhöhungen. In Betracht kommen hier vor allem Skonti, Rabatte, Boni und sonstige Preisnachlässe. Außerdem gehören zurückgezahlte Beträge und Gutschriften[1] dazu. In die Ermittlung der zutreffenden Bemessungsgrundlage sind aber auch diejenigen Fälle des § 17 Abs. 2 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Begriff

Rz. 414 Nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, "wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht". Entweder sind also beide Leistungen im Leistungsaustausch sonstige Leistungen oder aber die Gegenleistung einer sonstigen Leistung ist eine Lieferung. In dem Fall, in dem die Gegenleistung einer Lieferung e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.1 Ausgangspunkt Leistung

Rz. 21 Wichtigster Ausgangspunkt für das Entgelt ist die Leistung selbst. Zwischen Steueranspruch und Steuertatbestand ist zu unterscheiden, dass die Erbringung der Leistung, nicht aber die Entrichtung des Entgelts der Besteuerung unterliegt.[1] Nur wenn und soweit eine Leistung zu erbringen oder erbracht worden ist, kommt ein Entgelt als Gegenleistung in Betracht. Fehlt ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.3 Einzelfälle zur Abgrenzung durchlaufender Posten

Rz. 349 Abgaben, Steuern: Bei den Abgaben (Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben) und Steuern ist in erster Linie maßgebend, wer der Zahlungsverpflichtete ist. Handelt es sich bei ihnen um solche des Unternehmers für seinen Betrieb, die er auf seine Abnehmer abwälzt (z. B. Verbrauchsteuern, GrundSt), sind diese keine durchlaufenden Posten.[1] Vereinnahmt und bezahlt der Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen (§ 10 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 390 Bei der Übertragung der mit dem Besitz eines Pfandscheins verbundenen Rechte gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 UStG der Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme als vereinbartes Entgelt. Pfandscheine werden von den Pfandleihern den Verpfändern nach § 6 PfandlV [1] ausgehändigt. Nur für diese Pfandscheine gewerblicher Pfandleiher und entsprechende Fälle (z. B. beim Lom...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.1 Prinzip der Ermittlung nach der Gegenleistung

Rz. 9 Umsätze werden, sofern eine Gegenleistung überhaupt vorhanden ist, nach dieser besteuert. Diese Regelung war von der EG entsprechend dem deutschen Recht auch in Art. 11 der 6. EG-Richtlinie niedergelegt worden.[1] Entsprechend Art. 73 MwStSystRL [2] ist Steuerbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen "alles, was den Wert der Gegenleistu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.1 Allgemeines

Rz. 178 Bis 31.12.2018 war über § 10 Abs. 1 S. 3 UStG ausdrücklich geregelt, dass zum Entgelt auch alles das gehört, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt. Mit der Anpassung der Formulierung des § 10 Abs. 1 UStG an die unionsrechtlichen Vorgaben – das Entgelt wird seit dem 1.1.2019 aus Sicht des leistenden Unternehmers interpreti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Zahlung an Dritte

Rz. 81 Zahlungen des Leistungsempfängers an dritte Personen gehören grundsätzlich nicht zum Entgelt; dies ist entsprechend der seit dem 1.1.2019 geltenden Fassung des § 10 Abs. 1 S. 2 UStG unverändert, da der leistende Unternehmer diese an einen Dritten gezahlten Beträge nicht für die von ihm ausgeführte Leistung erhalten hat. Ausnahmsweise können sie Entgelt oder Teil des E...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.2 Heimarbeiter und ihnen Gleichgestellte

Rz. 21 Gem. § 12 Nr. 1 BUrlG erhalten Heimarbeiter und diesen nach § 1 Abs. 2a HAG Gleichgestellte von ihrem Auftraggeber (oder im Fall der Beschäftigung durch einen Zwischenmeister von diesem) bei einem Anspruch auf 24 Werktage Urlaub ein Urlaubsentgelt i. H. v. 9,1 % des in der Zeit vom 1.5. bis zum 30.4. des folgenden Jahres oder bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.5.3 Nicht ständig Beschäftigte

Rz. 26 Gem. § 12 Nr. 2 BUrlG brauchen bei einer nicht ständigen Beschäftigung im Berechnungszeitraum nur so viele Urlaubstage gegeben werden, wie durchschnittliche Tagesverdienste, die der Anspruchsberechtigte i. d. R. erzielt hat, in dem Urlaubsentgelt nach Nr. 1 enthalten sind. Entsprechend dieser Formel ist die Anzahl der Arbeitstage und die Vergütung festzustellen. Das si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.6 Tatsächliche Einnahme maßgebend

Rz. 31 Für den Umfang des Entgelts war bis 31.12.2018 das maßgebend, was der Leistungsempfänger tatsächlich aufwendete.[1] Nicht von Bedeutung war, was der Leistende im Endergebnis erhielt.[2] Aus unionsrechtlichen Gründen ist seit dem 1.1.2019 die Bemessungsgrundlage alles das, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3 Besonderheiten für Arbeitnehmer-Sachzuwendungen

Rz. 509 Seit dem 1.4.1999 findet sich in § 1 UStG keine besondere Regelung mehr zur Steuerbarkeit von Arbeitnehmer-Sachzuwendungen. Sie werden auch nicht mehr ausdrücklich in den Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Leistungen[1] genannt. Sind sie unentgeltlich, werden sie nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG als Lieferungen gegen Entgelt bzw. nach § 3 Abs. 9a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Bis zum 31.12.2018 war nach Abs. 1 S. 2 a. F. Entgelt "alles, was der Leistungsempfänger aufwendete, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt". Der Begriff war weit auszulegen. Nicht nur alles, was der Leistungsempfänger selbst, sondern auch alles, was ein Dritter aufwendete, damit der Leistungsempfänger die Leistung erhielt, gehörte zum Entgelt. Umgekehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 520 Die Regelung des § 10 Abs. 5 UStG über die Mindestbemessungsgrundlage zielt wie die Regelungen über die Steuerbarkeit der als entgeltlich geltenden Lieferungen und sonstigen Leistungen gem. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG und über den innergemeinschaftlichen Erwerb mittels Verbringen von Gegenständen aus einem Mitgliedstaat in das Inland bzw. umgekehrt (§ 1a Abs. 2 sowi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Anwendungsbereich zur Ermittlung einer Bemessungsgrundlage

Rz. 7a Die Ermittlung einer Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG setzt dem Gesetz folgend einen steuerbaren Umsatz voraus. Dazu ist erforderlich, dass ein Unternehmer im Inland eine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs ausführt. Allerdings wird die Rechtsgrundlage der Bemessungsgrundlage auch analog für im Inland nicht steuerbare Umsätze herangezogen, die aber dennoch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Vergleich der Bemessungsgrundlagen nach Abs. 4 und Abs. 1

Rz. 539 In den Fällen des § 10 Abs. 5 UStG ist die entsprechende Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 UStG anzuwenden, wenn diese das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG übersteigt und auch das marktübliche Entgelt nicht erreicht wird.[1] Ein höheres Entgelt wird dagegen ohne Korrektur zugrunde gelegt. Rz. 539a Eine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Fälle des Tauschs ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.4 Leistungsänderungen

Rz. 79 Entgeltsänderungen können sich mittelbar auch durch Änderungen des Leistungsinhalts oder -umfangs ergeben. Erhält z. B. ein Abnehmer bestimmter Waren jedes 50. Stück ohne Berechnung, mindert sich an sich das Entgelt für jedes der übrigen 49 Stücke nicht, während für das 50. (Gratis-)Stück kein Entgelt vorhanden ist. Es muss für die Entgeltsermittlung jeweils die einze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.2 Skonto, Rabatt, Bonus

Rz. 70 Der Skonto mindert als Zahlungsabzug das Entgelt.[1] Skonti werden entweder aufgrund einer Vereinbarung oder einseitig vom Leistenden gewährt. Sie werden regelmäßig in v. H.-Sätzen ausgedrückt. Meist wird der Skonto eindeutig auf den Rechnungsbetrag bezogen. Aber auch wenn nur ein Vermerk, wie z. B. "2 % Skonto bei Barzahlung", vorhanden ist, muss grundsätzlich der Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt entsprechend ihrer Überschrift die Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Zusammen mit § 11 UStG, der die Bemessungsgrundlage für die EUSt regelt, bildet sie den Dritten Abschnitt des UStG. Die Bemessungsgrundlage des § 10 UStG ist für die Umsatzbesteuerung erforderlich, da es für die Ermittlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.3.3 Verdeckter Preisnachlass (bis 2021)

Rz. 73 Ein verdeckter Preisnachlass minderte – zumindest nach der früheren Rechtsauffassung – ebenfalls das Entgelt.[1] Er war insbesondere bei preisgebundenen oder mit festen Lieferpreisen versehenen Waren wie im Kfz-Handel anzutreffen. Wurde die Ware unter Inzahlungnahme eines gebrauchten Gegenstands gekauft, leistete also der Käufer nur eine Barzuzahlung, ist ein Tausch m...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 8.4 Forschungszulagengesetz (Änderung durch VA)

Aktuell können Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Höhe von 40 EUR je nachgewiesene Arbeitsstunde bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähiger Aufwand berücksichtigt werden. Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer attraktiver zu gestalten, wird der förderfähige Wert der geleisteten Arb...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.15 Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer, § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG (Änderung durch VA)

Derzeit kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Da dieses Verfahren für Arbeitgeber kompliziert ist, wird es gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen. Gilt erst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Folgen der Mindestbemessungsgrundlage

Rz. 539n Die unter § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 UStG fallenden Lieferungen und sonstigen Leistungen der Personenvereinigungen, Gesellschaften usw. an ihre Mitglieder, Gesellschafter usw. und diesen nahestehenden Personen sowie der Einzelunternehmer an ihm nahestehende Personen sind häufig Leistungen an Unternehmer. Da der Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage stets bedeutet, dass ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Tausch und tauschähnlicher Umsatz (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG)

Rz. 399 Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage auch in diesen Fällen in Geld auszudrücken ist, da auf sie der geltende Steuersatz anzuwenden ist.[1] Beide genannten Vorgänge haben die Besonderheit, dass bei einem Leistungsaustausch auf jeder Se...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.4 Besonders behandelte Fallgruppen

Rz. 539i Bei verbilligter Abgabe von Waren an das Personal, z. B. durch Belegschaftsrabatte, ist das vom Personal zu zahlende Entgelt meist höher als die Bemessungsgrundlage des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG mit dem fiktiven Einkaufspreis bzw. den Selbstkosten. In diesen Fällen ist die Mindestbemessungsgrundlage nicht anwendbar. Umsatzsteuerlich sind daher nur außergewöhnlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.1 Allgemeines

Rz. 337 Durchlaufende Posten gehören nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 S. 5 UStG [1], die wie Art. 79 Buchst. c MwStSystRL auch die Begriffsbestimmung enthält, nicht zum Entgelt. Es handelt sich um Beträge, die ein Steuerpflichtiger vom Erwerber oder vom Dienstleistungsempfänger als Erstattung der in ihrem Namen und für ihre Rechnung verauslagten Beträge erhält und die in s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2.2 Bemessungsgrundlage beim Fehlen eines Leistungsaustauschs (§ 10 Abs. 4 UStG)

Rz. 14 Die wichtigsten steuerbaren Umsätze des Umsatzsteuerrechts erfordern einen Leistungsaustausch, also ein Gegenüberstehen von Leistung und Gegenleistung. Ein solcher ist z. B. dann nicht gegeben, wenn ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf gibt, der seinen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen.[1] Für die besonders gerege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 57 Erhöhungen und Minderungen des Preises und des Entgelts können aus verschiedenen Gründen und an unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. Da nur das als Entgelt der USt unterworfen werden soll, was der leistende Unternehmer tatsächlich für seine Leistung erhält oder erhalten soll (Rz. 31), sind diese Entgeltsmehrungen und -minderungen zu berücksichtigen.[1] Rz. 58 Für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 3.1 Grundlagen

Rz. 21 Im Gegensatz zu anderen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen gilt das BUrlG auch für arbeitnehmerähnliche Personen, indem sie in § 2 Satz 2 1. Alt BUrlG in den persönlichen Geltungsbereich miteinbezogen werden. Unklar ist allerdings, ob die im Hinblick auf verschiedene Entscheidungen des EuGH erfolgten Korrekturen der Auslegung des Urlaubsrechts wie der Vererblichkeit vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 3.2 Nicht erfasste Tätigkeiten

Rz. 4 Lediglich eine "Erwerbstätigkeit" ist verboten. Hierunter fallen also keine Tätigkeiten für eigene Zwecke ohne Vergütung, z. B. zum eigenen Nutzen am Eigentum[1], Arbeiten am eigenen Haus oder im Garten[2], Renovierung der Wohnung. Nach anderer Ansicht fallen solche Tätigkeiten zwar unter den Begriff der Erwerbstätigkeit, weil ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt und ein...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Basic
Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen

Leitsatz 1. Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. 2. Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns , EÜG Urla... / 3 Inhalt der urlaubsrechtlichen Sonderregelungen

Rz. 4 Da durch die Eignungsübung das Arbeitsverhältnis ruht – damit aber gleichwohl rechtlich fortbesteht – hätte ein Arbeitnehmer ungeachtet seiner u. U. mehrmonatigen Abwesenheit gleichwohl einen vollen Urlaubsanspruch gegen seinen Arbeitgeber. Hier schafft die EÜGV einen Ausgleich: Ein Arbeitnehmer, der nach Teilnahme an einer Eignungsübung aus den Streitkräften ausscheide...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.12 Bemessungsgrundlage bei Mehrzweck-Gutscheinen (§ 10 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 388a Zum 1.1.2019 mussten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die schon 2016 unionsrechtlich beschlossenen[1] Vorschriften für Gutscheine in nationale Regelungen aufgenommen werden. In Deutschland wurden die Regelungen Ende 2018 in das UStG aufgenommen.[2] Die Hauptvorschriften zur Definition der Gutscheine sowie der Abgrenzung von Einzweck-Gutschein und Mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage musste schon immer Kernregelung einer Umsatzsteuergesetzgebung sein, um eine gleichmäßige Erhebung der USt sicherzustellen. So war schon im § 5 UStG 1951 die Bestimmung der Bemessungsgrundlage enthalten. Mit dem UStG 1967 [1] erfolgte dann die Übernahme in die Regelung des § 10 UStG 1967, verbunden mit der Umstellung auf die Besteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.2.1 Grundsatz

Rz. 539c Da § 10 Abs. 5 UStG für den Vergleich mit dem Entgelt und – für den Fall des Übersteigens – als anzuwendende Bemessungsgrundlage diejenige nach § 10 Abs. 4 UStG nennt, gelten alle für diese Vorschrift anwendbaren Regeln. In den Fällen der Lieferungen sind danach der fiktive aktuelle Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten anzusetzen (Rz. 468 ff.), in den Fällen der sons...mehr