Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Verweisung, Abgabe (§ 20 RVG)

Rz. 158 In § 20 S. 1 RVG wird bestimmt, dass eine Sache, die an ein anderes Gericht der gleichen instanzlichen Ebene verwiesen oder abgegeben wird, zusammen mit dem Ausgangsverfahren einen Rechtszug bildet, sodass die Gebühren bei beiden Gerichten nur einmal entstehen können, wenn ein RA die Partei vor beiden Gerichten vertritt. So könnte z. B. das Amtsgericht einen Prozess ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi... mehr

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Aufgabenteil / 15. Vergütungsfestsetzung (→ § 2 Rdn 82 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Inhalt der Vergütungsrechnung

Rz. 74 Der RA muss die Vergütungsrechnung persönlich unterschreiben und dem Auftraggeber mitteilen, sonst ist der Auftraggeber nicht zur Zahlung verpflichtet (§ 10 Abs. 1 RVG). Als notwendiger Inhalt der Vergütungsrechnung müssen gemäß § 10 Abs. 2 RVG immer angegeben werden mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG)

Rz. 77 Wenn zwei Personen einander etwas schulden, so kann grundsätzlich jeder seine Forderung gegen die Forderung des anderen aufrechnen, wenn die wechselseitigen Forderungen fällig sind (§§ 387 ff. BGB). Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als erloschen gelten. Klagt nun bei wechselseitigen Forderungen eine Partei wegen ihres Anspruches, s... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Berechnung der "üblichen Vergütung" nach dem BGB

Rz. 89 Hinweis: Nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG erhält der RA Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, wenn keine Vereinbarung über die Beratung getroffen worden ist. Bei diesen Vorschriften des bürgerlichen Rechts handelt es sich um die §§ 315, 316, 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB. Nach § 612 Abs. 2 BGB ist für anwaltliche Beratungstätigkeiten (Dienstvertrag) für den ... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Der Gebührenbegriff

Rz. 10 Der Begriff Gebühr steht im öffentlichen und im privaten Recht für eine pauschale Abgeltung von Leistungen, ohne dass es auf den Aufwand ankommt, der zur Erbringung dieser Leistung notwendig ist. Der Gesetzgeber will dem Bürger durch die pauschale Berechnung der Gebühren die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche finanziell erschwinglich machen. Würden die Kosten eines Pr... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Die verminderte Terminsgebühr (Nr. 3105 VV RVG)

Rz. 36 → Dazu Aufgaben Gruppen 10 und 12 Die in Nr. 3104 VV RVG normierte 1,2 Terminsgebühr wird durch Nr. 3105 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe modifiziert, indem in der ersten Instanz der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,5 Terminsgebühr vermindert wird. Die Terminsgebühr kann sich insbesondere unter der Voraussetzung reduzieren, dass zu einem Verhandlungsterm... mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / E. Wichtige Kostenvorschriften aus GKG, FamGKG, GNotKG und GvKostG

Rz. 7 An dieser Stelle soll eine Auswahl der für Sie bedeutsamsten Gebührenvorschriften des GKG , des FamGKG, des GNotKG und des GvKostG aufgezeigt werden. mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / E. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 100 Nach Abschluss einer Instanz gehört es noch zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, seinen Mandanten über den Inhalt des Urteils aufzuklären und ihn über die gegen das Urteil möglichen Rechtsmittel zu belehren. Die Tätigkeit in einer Instanz umfasst aber nicht mehr die sachliche Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in der nächsten Instanz und die Bera... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Einigungsgebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 41 Selbst wenn der Gläubiger über einen titulierten Anspruch verfügt, weiß er genau genommen nicht, ob er diesen Anspruch gegen den Schuldner letztlich durchsetzen kann. Es besteht also Ungewissheit über die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung. Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner könnte für den Gläubiger diese Ungewissheit zumindest gemildert wer... mehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit von Herrn Dipl.-Kfm. Michael Scherer in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Die Erhöhung bei Wertgebühren

Rz. 51 Wird der RA in derselben Angelegenheit und wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er von allen Auftraggebern zusammen die Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Allerdings erhöhen sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr oder die Verfahrensgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren, durch jeden weiteren Auftraggeber um eine... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Entstehung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht "für das Betreiben des Geschäfts", also der außergerichtlichen Besorgung einer Rechtsangelegenheit als Vertreter gegenüber Dritten. Da sie das Betreiben eines Geschäfts durch den RA vergütet, ist sie eine so genannte allgemeine Betriebsgebühr wie die Verfahrensgebühr, die in den gerichtlichen Verfahren erwächst. Durch ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 191 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die 0,3 Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV RVG darf jedoch nur berechnet werden, wenn in Verfahren nach Teil 3 VV RVG mindestens drei gerichtliche Beweistermine stattfinden, in denen Sachverständige oder... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 8. Beispiel zur Gebührenberechnung bei Inkassotätigkeit

Rz. 69 Beispiel: RAin Irmgard Kruse hat von ihrem Auftraggeber einen Inkassoauftrag für eine Kaufpreisforderung von 48,00 EUR gegenüber dem Rentner Alfred Edler. Frau Kruse sendet Herrn Edler ein diesbezügliches Mahnschreiben. Daraufhin ruft Herr Edler sie an und schlägt vor, die Forderung und die Kosten in zwei Raten zu begleichen, da er nur eine geringe Rente erhalte. Eine... mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / C. Einfache Schreiben

Rz. 26 Eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG ist in Nr. 2301 VV RVG normiert. Diese Vorschrift soll die Vergütung des RA für Schreiben, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabsetzen. Solche Schreiben werden im RVG als Schreiben einfacher Art bezeichnet, aber meistens nur einfache Schreiben genannt. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt s... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Modifikation der Geschäftsgebühr in Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich aus dem Auftrag des Mandant... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars

Rz. 86 Bei der Vereinbarung von Zeithonoraren sind hauptsächlich Stundensatzvereinbarungen üblich. Der Vorteil für den Auftraggeber und gleichermaßen auch den RA liegt darin, dass der Arbeitsaufwand des RA für die Höhe der Gebühr maßgebend ist. Ist die Beratung zeitaufwendig, erhält der RA eine hohe Gebühr. Ist die Dauer der Beratung kürzer, so ist auch die Gebühr niedriger.... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Berechnung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 116 Dieses Kapitel ist speziell für diejenigen Leserinnen und Leser vorgesehen, die sich sehr eingehend mit der Bestimmung der Höhe von Rahmengebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr im Einzelfall beschäftigen wollen. Rz. 117 Hinweis: Die nachstehenden Überlegungen basieren auf einem Aufsatz von Otto, NJW 2006, 1472 ff., der dort den Versuch unternimmt, praktische Hinwe... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / V. Mehrere Auftraggeber (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG)

Rz. 32 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Auftraggeber (Mandanten) in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in § 7 RVG und zum anderen in Nr. 1008 VV RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch nachfolgend gemeinsam dargestellt werden. 1. Grundsätzliche Ü... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / e) Der Wert für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 866 Abs. 3 ZPO)

Rz. 15 Bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück darf eine Zwangssicherungshypothek nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro in das Grundbuch eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 ZPO). Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung und den Kosten zusammen. Bei der Feststellung des Erreichens dieser Wertgrenze bleiben Zinsen unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderungen ... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind: mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 und 1004 VV RVG)

a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt b... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / G. Keine Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung

Rz. 85 Keine Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung sind Anwaltstätigkeiten in den folgenden Verfahren: Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs, Drittwiderspruchsklage, Vollstreckungsgegenklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung. Für diese Tätigkeiten entstehen Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV RVG und nicht nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG)

Rz. 195 Die von einem RA z. B. zur Unterrichtung seines Auftraggebers gefertigten Schreiben oder die an das Gericht gerichteten Schriftsätze fallen nach den geltenden Grundsätzen mit unter die allgemeinen Geschäftskosten im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 S. 1 VV RVG, die mit der pauschalen Betriebsgebühr (Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr) bereits abgegolten sind und fo... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 28 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt, wenn ein RA zwei Aufträge nacheinander erhalten hat, nämlich Aufträge zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Dies gilt insbesondere auch, wenn der RA beide Aufträge gleichzeitig erhalten hat – den unbedingten Auftrag zur außergerichtlichen Geschäftsbesorgung und den bedingten Auftrag zur gerichtlichen Vertretun... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / C. Gebührenvorschriften allgemeiner Art des Paragrafenteils des RVG (§§ 13 bis 15a RVG)

Rz. 104 In diesem zweiten Abschnitt des Paragrafenteils des RVG werden die Wertgebühren, die Rahmengebühren und der Abgeltungsbereich der Gebühren definiert. I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG) Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch v... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / aa) Dieselbe Angelegenheit der Zwangsvollstreckung

Rz. 10 In § 18 Abs. 1 Ziff. 1 Hs. 1 RVG ist übrigens mit "… bis zur Befriedigung des Gläubigers …" nicht gemeint, dass die Zwangsvollstreckung eine einzige Angelegenheit bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers darstellt. Die Zwangsvollstreckungsangelegenheit endet auch dann, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme ganz oder teilweise fehlschlägt, der Gläubiger also nicht ... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat der Arbeitsaufwand des RA in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zustehenden Gebühren. Soweit das RVG nichts anderes bestimmt, werden diese nämlich nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Diesen Wert bezeichnet das RVG als Gegenstandswer... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 3 Besondere Bedeutung für die Berechnung der außergerichtlichen Anwaltstätigkeiten hat die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr lässt sich im Wesentlichen in vier Gruppen unterteilen: mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (unbestrittene Forderungen)

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Bitte bedenken Sie bei den Lösungen, dass die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren (§ 63 Abs. 2 GKG) für die Gebühren des Anwalts gemäß § 32 Abs. 1 RVG maßgebend ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Streitwert für eine Gebühr d... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 12. Die Tätigkeit des Anwaltsnotars

Rz. 42 In den Bundesländern bzw. Teilen von Bundesländern (z. B. in NRW im Bereich der Rheinischen Notarkammer), in denen der RA gleichzeitig Notar (Anwaltsnotar) ist, muss insbesondere beim Entwerfen von Urkunden geprüft werden, ob er die Urkunde als RA oder als Notar entworfen hat. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass der Entwurf einer Urkunde zum Bereich der vorsorgenden... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. ZPO bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert, im Übrigen (z. B. Verfahren nach § 120a ZPO) ist er nach dem Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 23a Abs. 1 R... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Zurückverweisung (§ 21 RVG)

Rz. 159 Wenn ein Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufhebt, kann es den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen, damit dieses Gericht in der Sache neu verhandelt und abschließend entscheidet. Voraussetzung ist, dass das Rechtsmittelgericht durch Berufung, Revision (oder Beschwerde) mit der Sache befasst gewesen sein muss. Die Zurückverweisung ist bei der Revi... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Abgrenzung zum Prozess- bzw. zum Mahnverfahren

Rz. 7 Zunächst ist eine Abgrenzung zwischen dem Prozess- bzw. Mahnverfahren (Erkenntnisverfahren) einerseits und dem Zwangsvollstreckungsverfahren andererseits vorzunehmen. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG entsteht unter bestimmten Voraussetzungen für gewisse Tätigkeiten des RA, die er zur Vorbereitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ausübt, nicht. Dies ist dann ... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Grundsatz (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG)

Rz. 9 Um dieselbe Angelegenheit handelt es sich grundsätzlich bei den gesamten zu einer ganz bestimmten Vollstreckungsmaßnahme gehörenden Einzelhandlungen von der Vorbereitung der Vollstreckung bis entweder zur Befriedigung des Gläubigers durch diese Maßnahme oder bis zum sonstigen Abschluss der Zwangsvollstreckung. Die Einzelhandlungen gehören dann zu einer bestimmten Volls... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Zusammenfassung

Rz. 128 Vorstehende Erläuterungen zur Streitwertfestsetzung für den für die Zuständigkeit maßgebenden Wert des Streitgegenstands und den Streitwert für die Gerichtsgebühren sollen nachfolgend in einer Übersicht zusammengefasst werden. Übersicht: Wertfestsetzung Merke: Eine Festsetzung des Streitwerts für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmit... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / bb) Verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung

Rz. 11 Jede zur Verwirklichung des Gläubigeranspruchs ergriffene Vollstreckungsmaßnahme bildet einschließlich aller notwendigen Handlungen gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Mehrere verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen sind mehrere besondere Angelegenheiten. Beispiele für verschiedene Angelegenheiten: mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Prüfungsschema für praktische Fälle

Rz. 17 Wie Sie aus vorstehenden Ausführungen ersehen können, ist die gebührenrechtliche Lösung von Fällen aus der Zwangsvollstreckung entscheidend davon abhängig, dass Sie erkennen, ob es sich darin um eine oder um mehrere verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung handelt. Dazu müssen Sie prüfen, ob die im Einzelfall ausgeübten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit o... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 3. Kaufmännisches und bürgerliches Zinsrechnen

Rz. 34 Zu beachten ist noch, dass Zinsen in Deutschland nur unter Kaufleuten nach der Methode berechnet werden, dass das Jahr 360 Tage und ein Monat 30 Tage hat. Unter Privatleuten (bürgerliche Zinsrechnung) gilt, dass das Jahr 365 (Schaltjahr: 366) Tage hat und der Monat so lang ist, wie es im Kalender steht. Z. B. hat der Februar dann also auch zinsmäßig nur 28 Tage (29 Ta... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Mehrere Rechtsanwälte (§ 6 RVG)

Rz. 31 Ein Mandant kann mehrere Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen in derselben Angelegenheit beauftragen. Dies wird nur in schwierigen Fällen geschehen. Werden diese RAe nebeneinander jeweils mit einer besonderen Hauptvollmacht tätig, so kann jeder RA für sich die volle Vergütung verlangen. In der Praxis kommt es z. B. vor, dass in Strafsachen ein Angeklagt... mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / G. Beispiel zur Berechnung von Gerichtskosten

Rz. 9 Beispiel: Die Witwe Bolte beantragt ohne anwaltliche Hilfe beim zuständigen Amtsgericht (Mahngericht) den Erlass eines Mahnbescheids wegen Darlehensrückforderung in Höhe von 1.000,00 EUR gegen den Krummnagel. Da die Witwe das Antragsformular unvollständig ausgefüllt hat, muss ihr das Mahngericht zweimal ein Monierungsschreiben übersenden, bevor es den Mahnbescheid erla... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG , welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit: mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG) gehören. In Straf- und Bußgeldsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren oder Festge... mehr