Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 7.2 Rückbezug der Geltungsdauer (Abs. 6 Sätze 2 und 3)

Rz. 26 Aus formellen Gründen kann die Laufzeit der Vorabverständigung erst mit dem Abschluss der Vereinbarung beginnen, sodass zurückliegende Veranlagungszeiträume grundsätzlich nicht einbezogen sind. In Umsetzung des Verfahrensbeschleunigungsgedankens des Aktionspunktes 14 des OECD/G20 BEPS- Projekts sieht Satz 2 eine rückwirkende Einbeziehung von Vorjahren in die Vorabvers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.6 multilaterales Vorabverständigungsverfahren (Abs. 1 S. 8)

Rz. 8 Im Fall eines multilateralen Sachverhalts ist es nicht erforderlich, eine Reihe bilaterale Vorabverständigungsverfahren einzuleiten. Hier ist ausreichend, wenn in einem zusammengefassten Antrag die Einleitung mehrerer Vorabverständigungsverfahren mit unterschiedlichen Vertragsstaaten enthalten ist. Daher ist die Gebührenfolge in § 89a Abs. 7 Satz 10 AO, nach der für je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.2 Scheitern der Vorabverständigung (Abs. 3 Sätze 4 bis 6)

Rz. 15 Für das Scheitern des Vorabverständigungsverfahrens kommen unterschiedliche Gründe in Betracht. Zunächst nennt das Gesetz in Absatz 3 Satz 4 den Fall, dass die Vorabverständigungsvereinbarung nicht unterzeichnet wird. Dies kann der Fall sein, wenn die zuständige ausländische Behörde das Verfahren nicht einleitet, wozu keine Verpflichtung bzw. kein im Rechtsweg durchse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 7.3 Gebührenpflicht für die Verlängerung

Rz. 27 Während für die Verlängerung nach § 89a Abs. 6 Satz 1 AO eine (weitere) halbe Gebühr von 15.000 EUR fällig wird, ist die Ausweitung auf abgelaufene Veranlagungszeiträume kostenfrei. Da im unveränderten Rahmen kaum zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht und andererseits diese Ausweitung streng genommen mangels Zukunftsbezug keinen Anwendungsfall des Abs. 1 Satz 1 dar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2 Umfang der Kosten (Abs. 1)

Rz. 2 Entsprechend dem Sinn der auf Gegenseitigkeit beruhenden Amtshilfeverpflichtung sind allgemein für die Amtshilfetätigkeit keine Verwaltungsgebühren zu entrichten. Das gilt trotz der nur eingeschränkten Gegenseitigkeit[1] auch für die Amtshilfeersuchen der Finanzbehörden.[2] Der Ausschluss einer Verwaltungsgebühr gilt auch dann, wenn die ersuchte Behörde für Ihre Amtsha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Leitsatz Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. Sachverhalt Die E-GmbH und die F-GmbH sowie Frau G - die Kläger - beantragten beim Finanza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.1.2 Rückgabe (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 regeln die Rückerstattung von Teilbeträgen in den Fällen, in denen die für ein volles oder für ein halbes Jahr erworbene kostenpflichtige Wertmarke nicht für die volle Geltungsdauer ausgenutzt worden ist. Hierin kommt der Gedanke zum Ausdruck, den schwerbehinderten Menschen nur für die Dauer der Nutzung eines Anspruchs auf unentgeltliche Beförderun...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Taxameter und Wegstreckenzähler: Die elektronische Registrierkasse von Taxi und Mietwagen

Bereits in der Antike kannte man Geräte zur Fahrpreisermittlung. Eine mit zahlreichen Kugeln versehene Zahnradkonstruktion soll der Überlieferung zufolge immer nach einer bestimmten Wegstrecke eine Kugel in eine spezielle Vorrichtung abgegeben haben. Die zurückgelegte Strecke ergab sich danach aus der Anzahl der im Gefäß gelandeten Kugeln. Erste "moderne" Fahrpreisanzeiger wu...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei Verbindung von Verfahren

§ 15 Abs. 4 RVG Leitsatz Grundsätzlich gilt, dass wenn zwei Verfahren, die zunächst selbstständig waren, zu einem verbunden werden, einmal entstandene Gebühren aus den getrennten Verfahren bestehen bleiben (§ 15 Abs. 4 RVG). Mit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kann nur dessen Nachprüfung verlangt werden. Eine Erstattungsforderung, über die eine...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Nürnberg, Beschl. v. 17.3.2022 – 7 UF 121/22 Zur Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren – keine alleinige Kostenpflicht des festgestellten Vaters bei eingeräumten Mehrverkehr der Mutter.mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / Leitsatz

Grundsätzlich gilt, dass wenn zwei Verfahren, die zunächst selbstständig waren, zu einem verbunden werden, einmal entstandene Gebühren aus den getrennten Verfahren bestehen bleiben (§ 15 Abs. 4 RVG). Mit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kann nur dessen Nachprüfung verlangt werden. Eine Erstattungsforderung, über die eine anfechtbare Entscheidu...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / II. Verbindung der Verfahren geht vor

Das LG ist davon ausgegangen, dass das AG die vom Rechtsanwalt geltend gemachte Verfahrensgebühr nicht nach der Differenzmethode hätte reduzieren dürfen und eine zweite Pauschale für Post und Telekommunikation für das gerichtliche Verfahren i.H.v. 20,00 EUR hätte ansetzen müssen. Das LG verweist darauf, dass dann, wenn zwei Verfahren, die zunächst selbstständig waren, zu eine...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / IV. Wertgebühr

Der Rechtsanwalt hatte im Beschwerdeverfahren noch eine Gebühr Nr. 4142 VV geltend gemacht. Dazu merkt die Strafkammer an, dass sie insoweit nicht zuständig sei. Mit der sofortigen Beschwerde könne nur eine Nachprüfung verlangt werden. Eine Erstattungsforderung, über die eine anfechtbare Entscheidung des Rechtspflegers noch nicht vorliegt, könne nicht gestellt werden (vgl. M...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie beherzigt einen sich aus § 15 Abs. 4 RVG ergebenden Grundsatz des anwaltlichen Gebührenrechts. Durch nach dem Entstehen einer Gebühr eintretende Verfahrensereignisse können einmal entstandene Gebühren weder ganz noch teilweise wieder wegfallen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellen nur ggfs. bestehende Anrechnungsregelungen, wie z.B. § 1...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / III. Gebühren und Online-Verhandlungen gem. § 110a SGG

Wie der Senat im Beschluss ausgeführt hat, ist kostenrechtlich bislang noch nicht obergerichtlich geklärt, wie mit dem Aufwand für Terminsvorbereitung und -durchführung umzugehen ist. 1. Berücksichtigung Verfahrensgebühr Nach wertender Gesamtbetrachtung stellte das LSG neben der besonderen Schwierigkeit aufgrund der persönlichen Lebenssituation der Klägerin und bestehender Spr...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte unter den Aktenzeichen Az. 1 und Az. 2 zwei Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten des Rechtsanwalts. Im Ermittlungsverfahren Az. 1 hatte sich der Rechtsanwalt bereits mit Schriftsatz vom 25.11.2019 bei der Polizei als Verteidiger angezeigt. Die Staatsanwaltschaft beantragte in diesem Verfahren einen Strafbefehl, den das AG am 23.3.2020 erließ...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / III. Postpauschale

Weiterhin gelte grds., dass die Pauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV) bei mehreren Angelegenheiten auch mehrfach berechnet werden könne. Ob das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und das sich daran anschließende Strafverfahren erster Instanz dieselbe Angelegenheit betreffen, sei lange Zeit umstritten gewesen, sei jedoch seit Inkrafttreten des 2. Ko...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / VI. Höhe der Gebühr

1. Allgemeines Für den Wahlanwalt ist in Nr. 4102 VV eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00 bis 330,00 EUR vorgesehen, sodass die sog. Mittelgebühr 187,00 EUR beträgt. Der Betragsrahmen der Wahlanwaltsgebühr ist – ebenso wie bei der Grundgebühr Nr. 4100 VV[77] – unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem das Verfahren, in dem der Termin stattfindet, später ggfs. anhängig...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 2. Drei Termine / eine Gebühr (Anm. S. 2)

Eine weitere Beschränkung ergibt sich aus S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV. Danach entsteht die Terminsgebühr im vorbereitenden Verfahren und in jedem Rechtszug für die Teilnahme an jeweils bis zu drei Terminen nur einmal. Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass Termine nur aus Gebühreninteresse herbeigeführt werden.[74] Die Beschränkung ist allerdings verfahrensab...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BFH hat über die Besonderheiten einer finanzgerichtlichen Entschädigungsklage hinaus hinsichtlich der Frage, ob nur eine oder ob mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, allgemein Bedeutung. Zwar ist der Entscheidung des BFH im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angele...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Der Kläger erhob in einer asylrechtlichen Streitigkeit am 26.11.2020 Klage vor dem VG Schleswig. Hierbei ließ er sich durch Rechtsanwalt X als Prozessbevollmächtigten vertreten. Aufgrund der am 6.4.2021 erteilten Prozessvollmacht hat sich der Kläger in diesem Rechtsstreit nunmehr durch Rechtsanwalt Y als Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Aufgrund des ihm nach dem 31....mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte durch das Gericht einen Berechtigungsschein erhalten und damit eine Zusage für Beratungshilfe. Der daraufhin konsultierte Rechtsanwalt wurde wegen der Angelegenheit "Lärmbelästigungen eines weiteren Mieters" in Anspruch genommen. Mit Schreiben vom 19.5.2021 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er der Antragstellerin Beratungshilfe gewährt habe. Er ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / II. Allgemeiner sachlicher Abgeltungsbereich

Bei der Gebühr Nr. 4102 VV handelt es sich um eine "Terminsgebühr". Es gelten für diese die allgemeinen Regeln.[3] Abgegolten wird also die Teilnahme an dem jeweiligen (Vernehmungs-)Termin und die dazugehörige Terminsvorbereitung.[4] Erfasst werden von der Nr. 4102 VV im Wesentlichen im Ermittlungsverfahren stattfindende Termine, wie z.B. die Vernehmungen des Beschuldigten od...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenerstattung bei Anwaltswechsel Ob die – höheren – Gebühren und ggfs. auch Auslagen eines Rechtsanwalts dann erstattungsfähig sind, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Rechtsanwalt nach neuem Vergütungsrecht abrechnen kann, ist umstritten. Nach einer Auffassung können die – höheren – Kosten des neuen Rechtsanwalts unter Anwendung des neuen Gebührenre...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähige Anwaltskosten

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den erstattungsfähigen Kosten neben den hier nicht interessierenden Gerichtskosten auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Kostenminderun...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Klageverfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Aufhebungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II). Die Streitsache wurde im Verfahren per Videoverhandlung erörtert, nachdem ein früher terminierter Erörterungstermin zuvor aufgehoben worden war. Die...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Eine Partei, die einen Prozessbevollmächtigten vor Inkrafttreten des KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 beauftragt hat und danach den Anwalt wechselt, kann die Gebühren und Auslagen des neuen Prozessbevollmächtigten, der seine Gebühren und Auslagen auf der Grundlage der ab 1.1.2021 geltenden Vorschriften des RVG berechnet, erstattet verlangen. Der Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG ...mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat mit seiner beklagten Rechtsschutzversicherung um Freistellung von anwaltlichen Kosten in Zusammenhang mit einem gegen den Kläger geführten straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren gestritten. Die Rechtsschutzversicherung hat die vom Kläger jeweils geltend gemachten Gebühren nicht gezahlt, sondern den Kläger nur von unter den Mittelgebühren liegenden Gebühre...mehr

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AGS 06/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der (Vernehmungs-)Terminsgebühr der Nrn. 4102, 4103 VV und stellt die jüngste Rspr. ausführlich dar (S. 241). Videoverhandlungen nehmen seit der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang zu. Das LSG Essen (S. 251) hat jetzt entschieden, dass der Vorbereitungsaufwand solcher Termine gebührenerhöhend berücksichtigt werden kann. Der erhöhte Um...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung unzutreffend. Denn nach allgemeiner Meinung in der Rspr. reicht als Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV bzw. der 4141 VV jede zur Förderung der Einstellung geeignete Tätigkeit aus (s. außer dem BGH, a.a.O., noch OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = RVGprofessionell 2010, 119 = AGS 2010, 292 m. abl. Anm. N. Schneider = VRR 2010, 320; LG Hamburg DAR 2008,...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / I. Allgemeines

Das RVG hat in den Nrn. 4102, 4103 VV für (Vernehmungs-)Termine, die außerhalb der Hauptverhandlung durchgeführt werden, eine Terminsgebühr eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Gebühr ist es, eine bessere Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit zu erreichen.[2] Für die Teilnahme an den in Nr. 4102 VV erwähnten Terminen sah die BRAGO nämlich früher keine besondere Gebühr vor. ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Entsprechensklausel

Rz. 26 Voraussetzung der Anwendung der Anrechnung nach § 21 ErbStG ist des Weiteren, dass das ausländische Vermögen in einem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wird. Rz. 27 Nicht erforderlich ist nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass die Steuer durch den Staat selbst erhoben wird. Auch Steuern, die durch einzelne Unter...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Für die Entscheidung über die – nach § 149 Abs. 2 Satz 1 FGO statthafte – Erinnerung ist der Senat zuständig. [6] 1. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters ist nicht gegeben. Gemäß § 149 Abs. 4 FGO entscheidet über die Erinnerung das Gericht. Dies ist der Senat, gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 FGO in der Besetzung von drei Richtern. § 149 FGO enthält keine Regelung, die d...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / II. Bewilligung einer Pauschgebühr

Das OLG hat die besondere Schwierigkeit und auch den besonderen Umfang des zugrundeliegenden Verfahrens bejaht. 1. Besonderer Umfang des Verfahrens a) Allgemeines Nach Auffassung des OLG war das Verfahren nicht nur in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besonders schwierig, wozu das OLG allerdings nicht näher ausführt. Es habe sich vielmehr auch um ein besonders umfangreiche...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Terminsgebühr Nr. 4102 VV verdient sowohl der Wahlanwalt als auch der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt, i.d.R. also der Pflichtverteidiger.[13] Sie entsteht aber nicht nur für den Verteidiger, sondern auch für jeden sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten, also z.B. für den Beistand eines Zeugen.[14] Das folgt aus der Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Für...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Erst aufgrund des "Digitalisierungsschubes" in der Corona-Pandemie wurde überhaupt vermehrt von der Nutzung von Videositzungen Gebrauch gemacht. Für die Zukunft werden daher Abrechnungsstreitigkeiten Anwaltschaft wie auch Gerichte beschäftigen. In jedem Falle solle bereits bei Antragstellung im Kosten- bzw. Vergütungsfestsetzungsantrag regelmäßig darauf hingewiesen werden, da...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / III. Vergütungsberechnung

Rechtsanwalt A stehen deshalb folgende Gebühren und Auslagen zu:mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / IV. Überschreiten der Mittelgebühr

Teilweise hatte der Kläger über der Mittelgebühr liegende Gebühren geltend gemacht. Das hat das AG im Hinblick auf die insoweit zuzubilligende Toleranzgrenze von 20 % nicht beanstandet. Der Rechtsanwalt des Klägers habe sein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt.mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / c) Teilnahme an Haft(prüfungs-)terminen außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 3)

Nr. 4102 Nr. 3 VV sieht eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Termin vor, in dem außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (§§ 115, 118 StPO) oder der einstweiligen Unterbringung (§ 126a i.V.m. §§ 115, 118 StPO) verhandelt wird. Die Terminsgebühr entsteht aber nur für die Teilnahme an den Haftterminen, die außerhalb der Ha...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

Für den Wahlanwalt ist in Nr. 4102 VV eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 44,00 bis 330,00 EUR vorgesehen, sodass die sog. Mittelgebühr 187,00 EUR beträgt. Der Betragsrahmen der Wahlanwaltsgebühr ist – ebenso wie bei der Grundgebühr Nr. 4100 VV[77] – unabhängig von der Ordnung des Gerichts, bei dem das Verfahren, in dem der Termin stattfindet, später ggfs. anhängig wird bzw. bei...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit das OLG den Wert der illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten sowie des Feinschnitttabaks mit 0,00 EUR ansetzt, befindet es sich im "Schoß der h.M. der Rspr.". Zusätzlich zu den vom OLG angeführten Gerichten haben ebenso entschieden das LG Cottbus (Beschl. v. 25.2.2009 – 22 Qs 38/08) und das LG Würzburg (Beschl. v. 16.5.2007 – 5 Qs 117/07). Lediglich das ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 2. Haftzuschlag

Ist der Mandant zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr nicht auf freiem Fuß, entsteht die Gebühr nach Nr. 4102 VV gem. Nr. 4103 VV mit Haftzuschlag.[82] Bei mehreren Terminen, die unter Anwendung von S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV zu einer Terminsgebühr zusammengefasst werden, entsteht die Terminsgebühr i.Ü. immer auch schon dann mit Zuschlag nach Nr. 4103 VV, wenn nur einer ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / d) Teilnahme an Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (Nr. 4)

Nr. 4102 Nr. 4 VV sieht die Terminsgebühr für die Teilnahme an Verhandlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) vor. Gemeint ist damit u.a. die Teilnahme an (Verhandlungs-)Terminen in den (förmlichen) Verfahren nach den §§ 153a Abs. 1 Nr. 5, 155a, 155b StPO. Ausreichend ist aber auch ein Termin in einem Verfahren, in dem z.B. ohne Beteiligung von Staatsanwaltschaft u...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / Sachverhalt

Die beiden Kläger bezogen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte der Kläger als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte und unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der Kläger leitete zunächst allein wegen nur ihn betreffender Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer beim FG Düsseldorf ein finanzgerichtliches Verfahren ein. Im Verlaufe dieses Rechtsstreits w...mehr

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AGS 06/2022, Erstattung von... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ob die Ausführungen des LG zur Gebührenhöhe zutreffend sind, lässt sich anhand der Beschlussgründe nicht abschließend beurteilen, da der Beschluss dafür nicht genügend Einzelheiten mitteilt. Soweit Gebühren unterhalb der Mittelgebühr festgesetzt worden sind, dürfte das aber auf jeden Fall nicht zutreffend sein, da auch im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grds. ...mehr

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AGS 06/2022, Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht

Von Rechtsanwältin Grit Andersch. 4. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 340 S., 54,00 EUR Mit der vorliegenden 4. Aufl. liefert die Verfasserin wieder eine aktuelle und vollständige Darstellung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Mietsachen. Im ersten Kapitel werden allgemeine Bestimmungen behandelt, also die Grundzüge der Vergütung, die Durchsetzung des Vergütungsan...mehr

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / III. Bedeutung für die Praxis

Gerade in Verwaltungsstreitsachen mit relativ vielen Beteiligten können mündliche Verhandlungen dann nicht in den im Gerichtsgebäude befindlichen Sitzungssälen durchgeführt werden, wenn deren Kapazität coronabedingt eingeschränkt ist. Mit klaren Worten hat das OVG Lüneburg darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall die von der Gerichtsverwaltung für die Anmietung von Räu...mehr

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AGS 06/2022, Waldner, GNotKG für Anfänger

Von Notar a.D. Wolfram Waldner. 10. Aufl., 2021. Verlag C. H. Beck, München. XIX, 195 S., 35,00 EUR In seinem nunmehr bereits in 10. Aufl. erschienenen Handbuch gibt Waldner eine praxisgerechte Einführung in das Notarkostenrecht. Bewusst hat der Autor auf die Behandlung der ebenfalls im GNotKG geregelten Gerichtsgebühren verzichtet und sich auf die Probleme des Notarkostenrec...mehr

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AGS 06/2022, Schäfer/Schäfer/Simon, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht

Von Rechtsanwalt Rolf Schäfer, Richter Malte Schäfer und Kanzleimanagerin Heike Simon. 6. Aufl., 2022. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 312 S., 54,00 EUR In arbeitsrechtlichen Verfahren gelten zwar an sich die normalen zivilrechtlichen Gebühren; jedoch gibt es hier zahlreiche Besonderheiten. Insbesondere bei der Feststellung des Gegenstandswerts sind besondere Spezialkenntnisse ...mehr