Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Zulassung der Austauschpfändung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 7 RVG)

Rz. 51 Im Verfahren auf Zulassung der Austauschpfändung nach § 811a ZPO kann der RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 7 RVG gesondert erhalten. Der Gegenstandswert ergibt sich entweder aus der Gläubigerforderung oder aus dem Wert des zu schätzenden Überschusses des Versteigerungserlöses für den ausgetauschten Gegenstand. Der Gegenstandswert ist ... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG)

Rz. 54 Nach § 867 ZPO wird auf Antrag des Gläubigers eine Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch eingetragen. Da es sich bei diesem Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Hinweis: Eine Sicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750,00 EUR (also minde... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 2. Der Beweisanwalt

Rz. 96 Beweisanwalt nennt man den RA, der – ohne Prozessbevollmächtigter zu sein – von der Partei oder dem Prozessbevollmächtigten mit der Vertretung in einem Beweistermin beauftragt ist, und dessen Tätigkeit sich hierauf beschränkt. In der Praxis ist dies nur von Bedeutung bei einer Beweisaufnahme vor dem beauftragten oder ersuchten Richter (§§ 361, 362 ZPO), da normalerwei... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Der Auslagenbegriff

Rz. 34 Neben den Gebühren werden nach den Kostengesetzen für gesetzlich genau bestimmte Aufwendungen so genannte Auslagen erhoben. Die Kostengesetze kennen entweder Auslagen, die bar anfallen und nur in Höhe der tatsächlichen Ausgaben zu ersetzen sind (z. B. in Nrn. 7004 und 7006 VV RVG), oder Auslagen, die einen Aufwand pauschal abgelten (z. B. in Nrn. 7003 und 7005 VV RVG)... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Die Berechnung von Zinsen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 29 Die Gebühren des RA für Vollstreckungsmaßnahmen können nur auf der Grundlage eines richtig berechneten Gegenstandswertes in der richtigen Höhe ermittelt werden. Dazu ist die Berechnung der bisher in der Vollstreckungssache aufgelaufenen Zinsen notwendig. Da diese Zinsen den Gegenstandswert erhöhen, kann es sein, dass durch die Einberechnung der Zinsen in den Streitwer... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Auslagen

Rz. 215 Ein RA erbringt gegenüber seinen Mandanten einen steuerpflichtigen Umsatz. Umsatz ist das Entgelt, das der RA für seine Tätigkeit erhält, wozu jedenfalls die Gebühren gehören. Bei den Auslagen kommt es darauf an, ob es sich um durchlaufende Posten handelt, also Beträge, die der RA lediglich als Mittelsperson weiterleitet. Der RA ist dann weder Gläubiger noch Schuldne... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Vollstreckungsschutzanträge (§ 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG)

Rz. 50 Da Vollstreckungsschutzverfahren nach § 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG selbstständige Angelegenheiten bilden, erwachsen dem RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Es handelt sich um das Verfahren über Anträge nach den §§ 765a, 851a oder 851b ZPO. Hierzu gehören nur gerichtliche Verfahren, nicht jedoch z. B. ein Aufschub, den der GVZ nach § 765a Abs. 2 ZPO gewährt. Gegenst... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Anderweitige Verwertung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG)

Rz. 53 Da es sich nach § 18 Abs. 1 Ziff. 8 RVG bei den Verfahren über Anträge auf anderweitige Verwertung gemäß § 825 ZPO um eine besondere Angelegenheit handelt, erhält der RA gesonderte Gebühren nach den Nrn. 3309, 3310 VV RVG. Eine anderweitige Verwertung ist z. B. anstelle der Versteigerung vor Ort die Versteigerung über eine Versteigerungsplattform im Internet, die in e... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Erstattungspflicht der Gegenpartei

Rz. 67 Die gemäß § 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG erhöhten Gebühren müssen von der unterlegenen Gegenpartei erstattet werden. Dies kommt übrigens durch die Degression der Gebührentabelle für sie billiger, als wenn jeder Streitgenosse jeweils einen eigenen RA beauftragt hätte. Umstritten ist aber, in welcher Höhe ein Einzelner der Streitgenossen Gebühren und Auslagen von der unterlege... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 6 Die Verfahrensgebühr entsteht "für das Betreiben des Geschäfts" und ist somit eine typische so genannte allgemeine Betriebsgebühr. Da sie eine Pauschgebühr ist, werden durch sie alle Tätigkeiten des RA in der Angelegenheit vergütet, die in § 19 RVG als zum Rechtszug gehörend bezeichnet werden. Die Verfahrensgebühr gilt die gesamte Tätigkeit des RA in einem Rechtszug ab,... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf.... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Die Anrechnung von Rahmengebühren aufeinander (§ 14 Abs. 2 RVG)

Rz. 123 Durch § 14 Abs. 2 RVG wird vorgeschrieben: "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies kann z. B. Bedeutung haben, wenn aus einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren wird. Der Verteidiger muss dann die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG an... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / i) Einholung Auskünfte Dritter (§ 802l ZPO)

Rz. 68 Es kann vorkommen, dass in dem Verfahren auf Einholung einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO der Schuldner entweder die Auskunft verweigert oder die in der Auskunft angegebenen Vermögensgegenstände des Schuldners eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht erwarten lassen. Danach kann gemäß § 802a Abs. 2 Ziff. 3 ZPO beantragt werden, Auskünfte Dritter über d... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die verminderte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV RVG)

Rz. 25 Die in Nr. 3100 VV RVG normierte Verfahrensgebühr wird durch Nr. 3101 VV RVG im Hinblick auf ihre Höhe modifiziert, indem der Gebührensatz in den genannten Fällen auf eine 0,8 Verfahrensgebühr vermindert wird. mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / II. Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag

Rz. 20 In einem Aufforderungsschreiben mit Klageandrohung ist dem Sinn entsprechend folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie die Klage einreichen, zu der ich bereits Prozessauftrag habe." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er ohne Weiteres damit rechnen muss, dass gerichtliche Schritte gegen ihn einge... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Nach statistischen Erhebungen dürften mehr als 70 % aller Aufträge von den Rechtsanwälten außergerichtlich erledigt werden. Es handelt sich dabei zum einen um außergerichtlich beigelegte Streitfälle und zum anderen um Tätigkeiten der vorsorgenden Rechtspflege, beispielsweise der Gestaltung von Verträgen. Da die außergerichtlichen Tätigkeiten also heute den Schwerpunkt ... mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / III. Aufforderungsschreiben mit Auftrag zum Mahnverfahren

Rz. 23 Anstelle einer Klageandrohung kann ein Aufforderungsschreiben auch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens enthalten, was z. B. in folgendem Satz zum Ausdruck gebracht werden kann: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie das gerichtliche Mahnverfahren beantragen, zu dem ich bereits beauftragt bin." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum ... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde nur bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Eine frühere, teilweise noch anzutreffende Bezeichnung ist "Offenbarungseid." Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere An... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Vereinbarung der Beratungsgebühr

Rz. 82 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA seine Gebühr für eine Beratung ohne jede gesetzliche Vorgabe mit dem Mandanten frei zu vereinbaren. Für die Vereinbarung spielt es keine Rolle, ob der Mandant Verbraucher oder Unternehmer ist. Allerdings "soll" der RA mit dem Mandanten (sinnvollerweise schon vor der Beratung) über die Höhe der entstehenden Beratungsgebühr spreche... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Einzelne bestimmte Angelegenheiten in der Zwangsvollstreckung

Rz. 49 Hinweis: Lesen Sie auf jeden Fall vor den nachfolgenden Kapiteln die allgemeinen Ausführungen unter Rdn 6–17 über die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung. a) Vollstreckungsschutzanträge (§ 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG) Rz. 50 Da Vollstreckungsschutzverfahren nach § 18 Abs. 1 Ziff. 6 RVG selbstständige Angelegenheiten bilden, erwachsen dem RA die Gebühren nach Nrn. 3309, 33... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenwerts

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige Bestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf die Gerichtskostengesetze , so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. 3 genannten "anderen Angele... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / f) Unvertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 13 RVG)

Rz. 58 Die unvertretbare Handlung unterscheidet sich von der vertretbaren Handlung dadurch, dass nur der Schuldner, nicht aber ersatzweise ein Dritter diese Handlung vornehmen kann. Beispiele: Erteilung einer Auskunft, Erklärung des Widerrufs einer Behauptung, Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Wenn der Schuldner die unvertretbare Handlung, zu der er verurteilt wurde, nicht ... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / k) Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

Rz. 73 Die Vorpfändung (§ 845 ZPO) und der entsprechende Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sind eine Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG, sodass hierfür die Vollstreckungsgebühr (Nr. 3309 VV RVG) insgesamt nur einmal entsteht. Rz. 74 Gegenstandswert ist der Wert der zu vollstreckenden Geldforderungen einschließlich der Nebenforderungen, es sei denn der Wert ... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / C. Zwangsvollstreckung gegen Gesamtschuldner

Rz. 78 Die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner, auch z. B. gegen Eheleute, falls sie gesamtschuldnerisch haften, stellt grundsätzlich mehrere Angelegenheiten dar. Die Vollstreckung richtet sich nämlich in diesem Fall nicht gegen alle Schuldner zusammen, sondern gegen jeden Schuldner einzeln (BGH, Beschluss vom 10.08.2006 – I ZB 99/05). Erteilt der RA des Gläubigers Zw... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 In diesem Kapitel geht es insbesondere um die Gebühren, die ein RA für Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung erhält. Die Gebühren für diese Tätigkeiten sind sämtlich in Teil 3, Abschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG geregelt. mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Vollstreckbarer Anwaltsvergleich

Rz. 178 Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist nach § 796a ZPO ein außergerichtlicher, für vollstreckbar zu erklärender Anwaltsvergleich möglich. Ein Vergleich im Sinne des § 796a ZPO muss den Anforderungen des § 779 BGB genügen, also den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens durch Vertrag beseitigen. Insofer... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Mehrere Gegenstände anwaltlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit (§ 22 Abs. 1 RVG)

Rz. 50 Während § 5 Hs. 1 ZPO für den Zivilprozess anordnet, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden, erweitert § 22 Abs. 1 RVG diesen Grundsatz auf alle – auch außergerichtliche – Tätigkeiten des RA: "In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet". Voraussetzung für die Zusammenrechnung ist, dass der... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Hebegebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 48 Auch in Zwangsvollstreckungssachen kann der RA Hebegebühren für die Weiterleitung der vom Schuldner oder vom Gerichtsvollzieher eingegangenen Zahlungen berechnen, sofern ein entsprechender Auftrag des Gläubigers vorliegt (Nr. 1009 VV RVG; siehe auch § 2 Rdn 185 ff.). Der Schuldner wird die Hebegebühr in der Regel nicht erstatten müssen. mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Besondere Angelegenheit oder nicht?

Rz. 8 In § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG ist in Abweichung von § 15 Abs. 2 RVG bestimmt, dass die Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers für jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch sie vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen grundsätzlich eine Angelegenheit darstellt, sodass ihm hierfür Gebühren insgesamt nur einma... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 3. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 23 Für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die Beweisaufnahmen gelten dann als umfangreich Die 0,3 Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll den durch besonders umfangre... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / c) Besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 1 bis 21 RVG)

Rz. 14 Lesen Sie die Aufzählung im Gesetz nach. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Aufzählung unvollständig ist, es also auch ähnliche Tätigkeiten geben kann (siehe Rdn 12). Für jede der genannten Vollstreckungsmaßnahmen entstehen als besondere Angelegenheit besondere Gebühren, also können in einer Vollstreckungssache auch mehrere Gebühren nebeneinander entste... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / bb) Die Auftraggeber sind nur teilweise am Gegenstand beteiligt

Rz. 59 Auf eine Stelle in Nr. 1008 VV RVG wurde bisher noch nicht eingegangen, nämlich auf Abs. 2 der Anmerkung zu dieser Nummer. Diese Stelle lautet: "Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet, an dem die Personen gemeinschaftlich beteiligt sind". Es kann also vorkommen, dass die Auftraggeber zwar einen gemeinschaftlichen Auftrag erteilt haben, aber innerhalb der Angelege... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / B. Außergerichtliche Vertretung und Geschäftsbesorgung

Rz. 2 → Dazu Aufgaben Gruppe 3 Für die auftragsgemäße außergerichtliche Vertretung und Geschäftsbesorgung ist die Geschäftsgebühr vorgesehen. Diese Gebühr entsteht für die außergerichtliche Erledigung von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten einschließlich solcher außergerichtlicher Angelegenheiten, für die ein gerichtliches Verfahren nach dem FamFG ablä... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / a) Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 26 → Dazu Aufgaben Gruppe 10 Endigt der Auftrag vorzeitig, weil z. B. der Mandant den Auftrag zur Klageerhebung zurücknimmt, so erhält der RA gemäß Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG nur eine reduzierte 0,8 Verfahrensgebühr (bzw. in den Rechtsmittelinstanzen 1,1 nach Nr. 3201 oder Nr. 3207 VV RVG bzw. 1,8 nach Nr. 3209 VV RVG). Damit wird für diesen Fall die allgemeine Vorschrift des... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / c) Nur Antrag in Familiensachen oder in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 35 Durch Nr. 3101 Ziff. 3 VV RVG wird der Gebührensatz der Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert, wenn es in einer Familiensache nur um die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts geht, oder sich in nicht streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Tätigkeit des RA darauf beschränkt, bei Gericht einen Antrag zu stellen und dann die... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / a) Verfahrensgebühr und Terminsgebühr

Rz. 39 Für seine Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Eine "Vollstreckungsgebühr" anstelle der Verfahrensgebühr gibt es übrigens begrifflich im RVG nicht, jedoch wird diese Bezeichnung in der Praxis häufig verwendet. Welche Tätigkeiten im Einzelnen zum Umfang der Verfahrensgebühr gehören, ergibt sich aus Rdn... mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / C. Der Kostenbegriff des GKG, des FamGKG und des GNotKG

Rz. 5 Die von den Gerichten erhobenen Kosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen (§ 1 S. 1 GKG, § 1 S. 1 FamGKG, § 1 Abs. 1 GNotKG). Sie werden sich erinnern, dass die Kostengesetze jeweils unterschiedliche Begriffe für Gebühren und Auslagen prägen: Im GKG, im FamGKG und im GNotKG wird der Begriff Kosten verwendet, wogegen das RVG dies Vergütung nennt (vgl. § 1 Rdn... mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / F. Vorauszahlungspflicht

Rz. 8 Teilweise müssen Sie die Gebühren für gerichtliche Verfahren vorausbezahlen. So ordnet § 12 Abs. 1 GKG an, dass bei einer Klage (gilt also nur in der ersten Instanz) dem Beklagten die Klageschrift erst nach Vorauszahlung der Verfahrensgebühr zugestellt werden soll. Vor den Arbeitsgerichten gilt dies nicht gemäß § 11 GKG. In Berufungs- und Revisionsverfahren sind die Ko... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Mehrere Gegenstände in einer Angelegenheit

Rz. 35 Eine Angelegenheit kann also mehrere Gegenstände umfassen, wenn z. B. der Auftrag dahin geht, mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 3. Die Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 71 Wenn während eines anhängigen Streitverfahrens ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt wird, dann umfasst die Kostenentscheidung im Urteil des Hauptprozesses auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens. Der Verlierer des Hauptprozesses hat also auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu tragen. Wenn ein Streitverfahren nicht anhängig ist,... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 RVG)

Rz. 151 Den Gegensatz zu § 16 RVG regelt § 17 RVG in einer vollständigen Aufzählung die Fälle, in denen verschiedene Angelegenheiten bestehen. Selbst wenn der RA nur einen Auftrag erhalten hat, liegen bei diesen Sachverhalten also verschiedene Angelegenheiten vor, in denen die Gebühren jeweils getrennt berechnet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den folgenden in § ... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Die Haftung der Auftraggeber für die Vergütung

Rz. 66 Jeder Einzelne der Auftraggeber schuldet gemäß § 7 Abs. 2 RVG dem RA die Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der RA nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre. Also könnte der RA von einem der Auftraggeber z. B. die 1,3 Verfahrensgebühr und die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte verlangen und von einem zweiten nur die 0,3 Erhöhung... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV und § 7 RVG)

Rz. 184 → Dazu Aufgaben Gruppe 7 Wenn ein RA mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit vertritt, können sich deswegen seine Gebühren erhöhen. Dies ist zum einen in Nr. 1008 VV RVG und zum anderen in § 7 RVG geregelt. Da diese beiden Gesetzesstellen in einem engen Zusammenhang stehen, sollen sie auch gemeinsam dargestellt werden. Dies ist bereits in Rdn 32 ff. erfolgt, sehe... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Die Geltendmachung von Rahmengebühren

Rz. 122 Gegenüber dem Auftraggeber können Rahmengebühren im Streitfall meistens nur über den Weg einer Klage im Zivilprozess geltend gemacht werden, da eine Vergütungsfestsetzung gemäß § 11 Abs. 8 RVG bei Rahmengebühren dann unzulässig ist, wenn höhere Gebühren als die Mindestgebühren geltend gemacht werden oder wenn keine Zustimmungserklärung des Auftraggebers vorgelegt wer... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 6. Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 68 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, es können höchstens Auslagen entstehen. Als Prozessbevollmächtigter erhält auch der Rechtsanwalt keine besondere Vergütung, da die Kostenfestsetzung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Ziff. 14 RVG noch zum Rechtszug gehört und mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist. Wird allerdings ein Rechtsanwalt nur mit der Vertretung ... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 3. Die Bedeutung des Wertes im Gebührenrecht

Rz. 16 Im Zivilprozess haben wir es sowohl bei den Anwaltsgebühren als auch bei den Gerichtsgebühren überwiegend mit vom Wert abhängigen Gebühren (Wertgebühren) zu tun. Das bedeutet, dass sich die Gebühren nach dem Wert des Gegenstands bemessen, um den es geht. Das GKG nennt "seinen" Wert für die Gerichtsgebühren Streitwert (§ 3 Abs. 1 GKG). Im FamGKG wird der Wert als Verfah... mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / III. Besondere Angelegenheiten (§ 18 RVG)

Rz. 152 In § 18 RVG werden in einer vollständigen Aufstellung solche Tätigkeiten aufgelistet, die grundsätzlich selbstständige, also besondere Angelegenheiten sein sollen, wobei es nicht darauf ankommt, mit welchen anderen Tätigkeiten sie zusammentreffen. Das bedeutet, dass der RA, der eine der aufgezählten Tätigkeiten ausübt, dafür immer besondere Gebühren erhält, gleichgül... mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / j) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG)

Rz. 72 Stellt der RA des Schuldners gemäß § 882e Abs. 3 ZPO den Antrag auf Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis, so erhält er hierfür eine besondere Verfahrensgebühr nach § 18 Abs. 1 Ziff. 17 RVG, Nr. 3309 VV RVG. Der RA des Gläubigers ist in der Regel an diesem Verfahren nicht beteiligt. Als Gegenstandswert ist das Interesse des Schuldners an der Löschung gemäß § ... mehr