Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Definition des Erfolgsfalls

Rz. 705 Weiter ist anzugeben, was unter dem "Erfolgsfall" zu verstehen ist. Der RA sollte hier möglichst konkret diesen definieren, um sonst später ggf. auftretende Auslegungsschwierigkeiten gleich im Vorfeld zu begegnen. Bei einer Zahlungsklage kann z.B. die Verkündung des obsiegenden Urteils der "Erfolgsfall" sein. Denkbar wäre aber auch, dass erst mit der tatsächlichen Za...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Tätigkeit des RA des Schuldners bei der Vollstreckungsabwehr

Rz. 618 Hat der Schuldner seine titulierte Verpflichtung erfüllt, so hat er einen Anspruch darauf, dass ihm der Vollstreckungstitel herausgegeben wird. Weigert sich der Gläubiger und wird der RA des Schuldners daher in diesem Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussichten z.B. einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) oder einer negativen Feststellungsklage beauftragt,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckungsfähiger Titel liegt vor

Rz. 251 Liegt bereits ein vollstreckungsfähiger Titel vor, ist dem RA aber (noch) kein Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt, fällt die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG an. Ist sie bereits vorgerichtlich entstanden, kann sie unter den Voraussetzungen, dass der vorgerichtliche Auftrag bereits mehr als zwei Kalenderjahre erledigt war (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG), erneut entstehen. Es h...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorbemerkung

Rz. 538 Hat der Auftraggeber des RA einen Zahlungsanspruch, kann er diesen Anspruch auch im gerichtlichen Mahnverfahren verfolgen (ausführlich zum Mahnverfahren s. § 4). Das Mahnverfahren dient in erster Linie dazu, schnell und kostengünstig einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel (Vollstreckungsbescheid) zu schaffen. Rz. 539 Das Mahnverfahren ist für den Auftraggeber ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Vorsteuerabzugsberechtigung des Auftraggebers

Rz. 84 Ist der Auftraggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt, so stellt die USt keinen ersatzfähigen Schaden des Auftraggebers dar. Im Rahmen einer materiell-rechtlichen Schadensberechnung gegenüber dem erstattungspflichtigen Schädiger oder bei einer prozessualen Erstattungspflicht im Rahmen eines Kostenfestsetzungs- oder -ausgleichungsantrags (§§ 103 ff. ZPO) ist die USt daher...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Abgabe einer Willenserklärung

Rz. 617 Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn er für seinen Auftraggeber einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, mit dem der Schuldner nach § 894 ZPO zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. eine Bewilligung auf Eintragung der Löschung eines Rechts im Grundbuch) und diese Willenserklärung nun "vollzieht". Denn nac...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

Rz. 77 Ist der Auftraggeber Beteiligter an einem Verkehrsunfall, den er nicht verursacht hat, so zahlt die gegnerische HV die Vergütung des von ihm beauftragten RA und ggf. weitere erforderliche Kosten (z.B. Kosten für Melderegisteranfragen u. ä.). Dieser sog. materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch ergibt sich nicht aus dem RVG, sondern dem BGB (§ 249 BGB). Rz. 78 Nac...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 2 Der RA unterliegt berufsrechtlich einer Reihe von Belehrungspflichten. Teilweise muss er sie bereits zu Beginn des Mandats, teilweise auch während des laufenden Mandats erfüllen. Damit der RA seinen Vergütungsanspruch nicht ggf. sogar verliert, sollte er darauf achten, bei Bedarf den Nachweis führen zu können, dass er seine Belehrungspflichten erfüllt hat. Auch wenn da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 314 Nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG erhält der RA die 0,8 Verfahrensgebühr für in dem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche auch in den Fällen, in denen ermehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / i) Geschäftsgebühr entsteht nach Verfahrensgebühr

Rz. 189 Durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (2. Justizmodernisierungsgesetz, JuMoG v. 22.12.2006, BGBl I, S. 3416) hatte der Gesetzgeber durch die Formulierung "Soweit wegen desselben Gegenstandes eine Geschäftsgebühr […] entsteht" deutlich gemacht, dass die Geschäftsgebühr auch dann anzurechnen ist, wenn diese Geschäftsgebühr erst nach der Verfahrensgebühr entsteht...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. PKH bei Auseinanderfallen von Gerichtsort und Kanzleisitz

Rz. 525 In einigen Fällen befinden sich zwar der Wohnsitz des Auftraggebers und der Kanzleisitz am selben Ort, das Prozessgericht ist jedoch an einem anderen Ort. In diesen Fällen kann PKH i.d.R. nur eingeschränkt nach § 121 Abs. 3 ZPO bewilligt werden, indem die Beiordnung des RA "zu den Bedingungen eines RA mit Niederlassung im Bezirk des Gerichts" erfolgt. Es gibt allerdi...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 62 Ist dem Auftraggeber ganz, teilweise oder ratenweise Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) bewilligt, schuldet ebenfalls die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber bleibt daneben zwar weiterhin Vergütungsschuldner. Die Bewilligung der PKH/VKH bewirkt aber, dass der RA seine Vergütung solange nicht gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann (§ 122 Abs....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erbringung oder Rückgabe der Sicherheit

Rz. 620 Nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG gehört die Tätigkeit des RA bei der Erbringung der Sicherheitsleistung und das Verfahren wegen deren Rückgabe zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist durch die dort entstandene Verfahrensgebühr demnach mit abgegolten. Mit der "Erbringung der Sicherheitsleistung" wird die Tätigkeit des RA gegenüber dem Gericht und die Beratung des Mandan...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 387 Die Voraussetzungen für die Entstehung und der Anwendungsbereich der Terminsgebühr in der zweiten Instanz entsprechen weitestgehend denjenigen der erstinstanzlichen Terminsgebühr. Die Höhe der Terminsgebühr beträgt auch in der zweiten Instanz grds. 1,2. Rz. 388 Wird die Berufung durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, entsteht keine Terminsgebühr, da der ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Vorliegen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

Rz. 193 Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung der Geschäftsgebühr ist das Bestehen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs dafür. Dieser kann sich z.B. aus unerlaubter Handlung, Verzug, positiver Forderungsverletzung oder culpa in contrahendo ergeben. Rz. 194 Häufig entsteht die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG im anwaltlichen Alltag, bevor überhaupt...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergleich der Vergütung (Mahn- und Klageverfahren)

Rz. 548 Ist zu erwarten, dass der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, so ist es für den Auftraggeber günstiger, wenn die Forderung im Mahnverfahren anstelle eines Klageverfahrens geltend gemacht wird. Rz. 549 Um einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel zu erwirken, entstehen mindestens:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Terminsgebühr

Rz. 560 Eine Terminsgebühr kann auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen und bestimmt sich nach Teil 3 Abschnitt I VV RVG (s. Vorb. 3.3.2 VV RVG). Es kann somit die 1,2 Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 561 Hat der RA den Mahnbescheid auftragsgemäß beantragt und wirkt er dann an Besprechungen mit, die auf die Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (z.B. f...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Wesentliche Gründe für Bemessung des Erfolgshonorars

Rz. 708 Weiterhin sind nach § 4a Abs. 3 Nr. 3 RVG die wesentlichen Gründe anzugeben, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmend sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen lediglich die "Geschäftsgrundlagen" angegeben werden, von denen die Vertragsparteien bei der Vereinbarung der erfolgsabhängigen Vergütung ausgegangen sind. Als ausreichend wird hier die Begründ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Abweichende Vereinbarung

Rz. 256 Die Parteien sind darin frei, eine von § 98 ZPO abweichende Vereinbarung zu treffen. Sie können z.B. vereinbaren, dass eine Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Liegt eine solche Regelung vor, beinhaltet sie neben der jeweiligen Betriebsgebühr und Terminsgebühr auch die Einigungsgebühr. Rz. 257 Um Auseinandersetzungen über den Umfang der vereinbarte...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Sprungrevision/-rechtsbeschwerde

Rz. 404 Erklärt der RA das Antragsgegners die Einwilligung zur Sprungrevision/-rechtsbeschwerde (§ 566 ZPO, § 75 FamFG), ist diese Erklärung nicht gegenüber dem Gericht, sondern gegenüber dem gegnerischen RA abzugeben. Dieser muss die erteilte Zustimmung dem Antrag auf Sprungrevision/-rechtsbeschwerde beifügen. Rz. 405 Bei der Zustimmung zur Sprungrevision/-rechtsbeschwerde h...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr im Gerichtstermin

Rz. 326 Für das Entstehen der Terminsgebühr ist es nicht erforderlich, dass der RA im Gerichtstermin einen Sachantrag stellt oder dass die Sache erörtert wird. Die Terminsgebühr entsteht bereits dann, wenn der Termin aufgerufen oder mit ihm begonnen wird und der RA ihn mit Verhandlungsbereitschaft wahrnimmt. Sie entsteht im Regelfall in Höhe von 1,2, außer der RA nimmt nur e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsvereinbarung und Beratungshilfe

Rz. 695 Das frühere Verbot, mit dem Auftraggeber, dem Beratungshilfe gewährt wurde, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen, hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts am 1.1.2024 aufgehoben. Denn wurde die beantragte Beratungshilfe aus anderen Gründen als der Bedürftigkeit abgelehnt, erhielt der RA für s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Rationalisierungsabkommen mit Versicherungen

Rz. 80 Das bis zum 30.6.2004 zwischen Rechtsanwälten und Versicherungsunternehmen existierende sog. "DAV-Abkommen" ist mit Inkrafttreten des RVG am 1.7.2004 aufgehoben worden. Rz. 81 Trotzdem bieten einige HV dem RA konkrete Bedingungen an, zu denen eine Abrechnung erfolgen soll, wenn der vom RA vertretene Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der über diese sp...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Höhe der Anrechnung

Rz. 175 Die Höhe der Anrechnung ergibt sich aus Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG. Die Geschäftsgebühren der Nr. 2300–2303 VV RVG werden zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, bei Betragsrahmengebühren mit max. 225 EUR. Wenn die Hälfte der entstandenen Wertgebühr kleiner als 0,75 ist...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der reduzierten Terminsgebühr

Rz. 350 Die reduzierte Terminsgebühr entsteht, sofern Rz. 351 Verhandelt bzw. erörtert der erschienene Anwalt mit dem Gericht einen Teil der Forderung, ohne dass auf der Geg...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Forderungseinzug

Rz. 18 Zu den üblichen Aufgaben des RA gehört es, für seinen Auftraggeber Geldforderungen geltend zu machen. Handwerker, Unternehmen, Ärzte, Vermieter usw. beauftragen ihn, diese Forderungen einzutreiben, welche die "Kunden" der Mandanten nicht beglichen haben. Alle Mandanten befinden sich meist in der gleichen Lage: Sie sind verärgert über den nicht zahlenden Kunden und kön...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr

Rz. 284 Nach der gesetzlichen Definition der Verfahrensgebühr entsteht diese für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information". Darunter fällt also nach unbedingter Auftragserteilung z.B. die Entgegennahme der Unterlagen des Mandanten, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, die Beratung des Mandanten, das Fertigen von Schreiben oder das Einreichen von S...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Außer- und vorgerichtliche Vertretung

Rz. 313 Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23–39 StBVV i.V.m. §§ 10 und 13 StBVV entsprechend (§ 35 Abs. 1 RVG). Rz. 314 Die vorgerichtliche Tätigkeit in einem steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren (Besteuerungsverfahren) und in einem anschließenden Rech...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / X. Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Vergütung

Rz. 624 Gerade in der Zwangsvollstreckung gehen oftmals Zahlungen für den Auftraggeber (sog. Fremdgeld) auf dem Konto des RA ein. Der RA muss Fremdgelder grds. an den Auftraggeber weiterleiten. Rz. 625 Der RA ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (§ 43a Abs. 7 S. 1 BRAO). Fremde Gelder sind unverzüglich, d.h., o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 482 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wennmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 86 Welche Vergütung der RA erhält, hängt von dem ihm erteilten Auftrag und i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab.[7] Das wird oftmals in der Praxis verkannt und bereitet daher zugleich die damit einhergehenden Schwierigkeiten. Der RA fixiert den ihm durch den Auftraggeber erteilten Auftrag nicht und lässt ihn sich auch nicht bestätigen. Irrtümlich wird davon ausge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Erstattungsfähigkeit der Kosten für Hinzuziehung eines Unterbevollmächtigen

Rz. 459 Ob Kosten zu erstatten sind, regelt § 91 ZPO. Danach sind nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu erstatten. Reisekosten eines RA, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, sind nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO nur insoweit zu erstatten, als die Zuzie...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / IX. Gerichtsgebühren

Rz. 128 Im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess entstehen die Gerichtskosten wie im ordentlichen Verfahren:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Anwaltsgebühren

Rz. 173 Die Vergütung des Anwaltes im Bußgeldverfahren richtet sich nach den Gebühren des Teil 5 VV RVG. Rz. 174 Je nachdem, in welchem Stadium dem Anwalt der Verteidigungsauftrag erteilt wird, fallen die Gebühren an:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 38 In Familien- und Lebenspartnerschaftssachen können grundsätzlich dieselben Gebühren nach Teil 3 VV RVG wie in einem ordentlichen Zivilprozess entstehen. Zu den einzelnen Gebührentatbeständen vgl. § 8 Rdn 138 ff. Besonderheiten bestehen in den Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (§ 151 Nr. 6 und Nr. 7 FamFG). Dort entstehen in I. und II. Instanz jeweils B...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Gerichtsgebühren

Rz. 198 Die Gerichtsgebühren für das Strafbefehlsverfahren sind in Nrn. 3110 bis 3131 KV GKG geregelt: Im Verfahren vor dem AG entsteht für den Erlass des Strafbefehls die 0,5 Gebühr Nr. 3118 KV und damit die Hälfte der nach Nr. 3110 und 3111 KV bestimmten Höhe. Wird zugleich die rechtskräftige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung getroffen, entsteht dafür ein...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 135 Wenn der Mandant dem Rechtsanwalt den Auftrag – entweder schriftlich oder mündlich – erteilt, ihn außergerichtlich in einer zivilrechtlichen Verkehrsangelegenheit zu vertreten, entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Dabei handelt es sich um eine Rahmengebühr von 0,5 bis 2,5. Rz. 136 Nr. 2300 VV RVG sieht vor, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur dann gefo...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VI. Anwaltsgebühren

Rz. 293 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Angelegenheiten, entstehen (zur der Rechtsnatur der einzelnen Gebührenarten vgl. § 8 Rdn 138 ff.). Rz. 294 Die entscheidende Vorschrift zur Unterscheidung bildet § 3 RVG: Ob in einer Sache Wertgebühren nach einem Gegenstandswert oder...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 263 Vertritt der Rechtsanwalt den Auftraggeber in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit vorgerichtlich, so entstehen Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Rz. 264 Eine Besonderheit der verwaltungsrechtlichen Angelegenheit besteht darin, dassmehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 7. Sonderprobleme

a) Familien-/ Betreuungsgerichtliche Genehmigung Rz. 148 Die Einholung einer gerichtlichen Genehmigung ist eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG und entsprechend gesondert zu vergüten (AG Hanau zfs 2003, 309; MAH StraßenVerkehrsR/Baschek, 5. Aufl. 2020, § 33 Rn 92). Rz. 149 Über den Umstand der gesonderten Vergütungspflicht sind sowohl der Mandant als auch der Haftpf...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / a) Einschränkung der Festsetzbarkeit von Rahmengebühren im Rahmen von § 11 Abs. 8 RVG

Rz. 52 Allerdings ist die Festsetzbarkeit bei Rahmengebühren eingeschränkt. Rz. 53 Der RA benötigt entweder die Zustimmungserklärung des Auftraggebers (§ 11 Abs. 8 S. 1 RVG), oder durch das Gericht werden lediglich die Mindestgebühren festgesetzt (§ 11 Abs. 8 S. 1 RVG). § 11 Abs. 8 S. 1 RVG gibt vor, dass die ausdrückliche Zustimmung zur Höhe der Gebühr gemeinsam mit dem Antr...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 270 Die Gebühren im gerichtlichen Verwaltungsverfahren richten sich nach Teil 3 VV RVG. Rz. 271 War der Anwalt wegen desselben Gegenstands bereits vorgerichtlich tätig und hat eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG verdient, wird diese Gebühr zur Hälfte, max. aber mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet (§ 15a Abs. ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VIII. Anwaltsgebühren

Rz. 123 Im Urkundenmahnverfahren und Urkundenprozess entstehen für den Anwalt dieselben Gebühren nach Teil 3 VV des RVG wie im ordentlichen Verfahren: Im Urkundenmahnverfahren entstehen die Verfahrensgebühren Nr. 3305 bis 3308 VV RVG, im Urkundenprozess die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV RVG. Auch die Einigungsgebühr Nrn. 1000, 1003, 1004 VV RVG und der für die Verfahrensgeb...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 1. Erstattbarkeit der Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 132 Zunächst ist festzuhalten, dass der Anwalt einen Anspruch auf seine Vergütung in dem Moment erhält, in dem ein Vertrag zwischen ihm und seinem Mandanten geschlossen wird. Hierfür ist keine schriftliche Vereinbarung notwendig, sondern es genügt auch ein mündlicher Abschluss. Allerdings wird der Mandant, der seinem Anwalt eine Unfallangelegenheit zur Regulierung übertr...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / I. Einleitung

Rz. 131 Die überwiegende Anzahl der Angelegenheiten in der Personenschadensregulierung endet im außergerichtlichen Vergleich. Die außergerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts nehmen daher eine große Bedeutung ein. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf gebührenrechtliche Probleme hinweisen, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder eine Rolle spielen...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / a) Familien-/ Betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 148 Die Einholung einer gerichtlichen Genehmigung ist eine eigene Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG und entsprechend gesondert zu vergüten (AG Hanau zfs 2003, 309; MAH StraßenVerkehrsR/Baschek, 5. Aufl. 2020, § 33 Rn 92). Rz. 149 Über den Umstand der gesonderten Vergütungspflicht sind sowohl der Mandant als auch der Haftpflichtversicherer hinzuweisen. Oftmals wendet der...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 4. Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Rz. 63 Es ist durch die Gesetzgebung der Länder nunmehr nahezu ausgeschlossen, dass ein Schlichtungsverfahren gem. § 15a EGZPO erforderlich ist. Von einer Darstellung wird abgesehen. Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Muster einer Gebührenklage An das _________________________ Gericht (Wohnsitz des Beklagten – je nach Streitwert Amtsgericht od...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / 5. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 144 Die Hebegebühr ist die sicherlich umstrittenste Gebühr überhaupt. Der Anwalt erhält sie, wenn der Versicherer des Unfallverursachers an den Rechtsanwalt des Geschädigten Zahlungen leistet und anschließend der Rechtsanwalt diese Gelder an seinen Mandanten weiterleitet. In der Regel haben Mandanten wenig Verständnis dafür, dass ihnen von der Entschädigungsleistung die ...mehr