Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Vorzeitige Erledigung im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 417 Nr. 3209 Wenn sich die Parteien nur durch einen beim BGH zu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Verfahrensgebühr Nr. 3307 VV RVG (Antragsgegner)

Rz. 578 Nr. 3307 Rz. 579 Für die gesamte Tätigkeit des RA des Antragsgegners im Mahnverfahren (also nicht etwa nur für die Erhebung des Widerspruchs) erhält der RA ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratungshilfe bei sog. Schuldenbereinigungsverfahren

Rz. 134 Nr. 2502 Rz. 135 Mit der Nr. 2502 VV RVG ist kein eigener Gebührentatbestand gegeben. Die Nr. 2502 VV...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Bestimmung des Gebührensatzrahmens der Geschäftsgebühr

Rz. 155 Die Tätigkeit des RA (Schreiben, Besprechungen, Telefonate usw.) wird bei der Bestimmung des konkreten Gebührensatzes innerhalb des Rahmens der Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5 berücksichtigt. Die Mittelgebühr beträgt somit 1,5. Das Gesetz gibt in Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG eine sog. Regel- bzw. Schwellengebühr vor, die einen Gebührensatz von 1,3 hat. Sie ist dann...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG

Rz. 313 Verkürzte Darstellung der Nr. 3101 Nr. 2 VV RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Terminsgebühr im Berufungs-/Beschwerdeverfahren (FamG)

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§ 8 Kosten und Gebühren / G. Verkehrsanwalt

Rz. 469 Gekürzte Darstellung der Nr. 3400 VV RVGmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Anmeldung zur Insolvenztabelle

Rz. 668 Nr. 3320 Rz. 669 Wird der RA des Gläubigers mit der beschränkten Tätigkeit nur der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berechnung der Vergütung nach vollendeter Beratung

Rz. 96 Nicht selten endet nach der durchgeführten Beratung wegen der zu erwartenden Vergütung für eine weitere Tätigkeit des RA der Auftrag an ihn. Ein weiterer Grund dafür kann auch vorliegen, wenn das Anliegen des Auftraggebers nicht mit Erfolg durchgesetzt werden kann. Rz. 97 In diesen Fällen gibt es verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Rz. 98 Ist dem Auftraggeber Beratun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / e) Anrechnung und Identität der Gegenstände

Rz. 183 Voraussetzung der Anrechnung ist, dass beiden Gebühren identische gebührenrechtliche Gegenstände zugrunde liegen. Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im kostenrechtlichen Sinn durch das Recht oder das Rechtsverhältnis definiert, auf das sich die Tätigkeit des RA im Rahmen des ihm von seinem Mandanten erteilten Auftrags bezie...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Terminsgebühr für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin

Rz. 602 Die Terminsgebühr entsteht daher, wenn der RA z.B. in den Vollstreckungsverfahren vor dem Prozessgericht erster Instanz wegen der Ersatzvornahme (§ 887 ZPO), der Zwangsgeldfestsetzung (§ 888 ZPO) oder Duldung bzw. Unterlassung (§ 890 ZPO) einen Termin wahrnimmt. Sie entsteht also z.B. nicht für die Teilnahme des RA am Räumungstermin des Gerichtsvollziehers oder bei G...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. § 16 Nr. 2 RVG – dieselbe Angelegenheit PKH-Bewilligungsverfahren und Hauptsache

Rz. 490 Wird PKH bewilligt und der RA anschließend im Hauptsacheverfahren als Verfahrensbevollmächtigter tätig, bilden beide Verfahren für ihn – also das PKH-Bewilligungsverfahren und das Hauptsacheverfahren – gem. § 16 Nr. 2 RVG dieselbe Angelegenheit. Den Gebührenanspruch kann der RA insgesamt nur einmal fordern. Denn nach § 15 Abs. 2 RVG kann der RA die Gebühren in dersel...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Bestimmbarkeit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 691 Die Vergütungsvereinbarung muss eindeutig erkennen lassen, welche anwaltliche Tätigkeit die vereinbarte Vergütung abgelten soll. Die Vergütung muss hinreichend bestimmt sein, was bedeutet, dass sie bestimmbar sein muss. Die Höhe der Vergütung muss zwar nicht betragsmäßig angegeben werden (das ist oftmals noch gar nicht möglich). Es muss aber der Maßstab angegeben sei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 398 Generell ist das Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren das Verfahren der III. Instanz. Der RA erhält dort die Gebühren Nr. 3206 bis 3213 VV RVG. Wie in den vorherigen Instanzen können auch im Revisionsverfahren regelmäßig eine Verfahrens-, Termins- sowie Einigungsgebühr entstehen. Rz. 399 Wann ein Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren gegeben ist, ergibt sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Verweis in das BGB – Taxe/übliche Vergütung

Rz. 103 Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der RA "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Maßgeblich ist hier im Regelfall § 612 Abs. 2 BGB (Rat oder Mediation) oder § 632 Abs. 2 BGB (Auskunft oder schriftliches Gutachten). Eine genau bezifferte Höhe der Vergütung lässt sich diesen Vorschriften nicht entnehmen. Vielmehr wird danach "die üb...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. PKH und der sog. Mehrvergleich

Rz. 515 Beabsichtigen die Parteien einen Vergleich zu schließen, in dem sie nicht rechtshängige Ansprüche mit berücksichtigen wollen (sog. Mehrvergleich), so erstreckt sich die bisher für das Verfahren bewilligte PKH nicht automatisch auf den Mehrvergleich. Vielmehr ist eine ausdrückliche Erstreckung darauf notwendig, damit der RA die durch den Mehrvergleich ausgelösten Gebü...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe

Rz. 65 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) bewilligt worden und besitzt dieser gegenüber dem Gegner einen sog. materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass der Gegner die gesetzliche Wahlanwaltsvergütung zu erstatten hat. Der Erstattungsanspruch geht aber gem. § 9 S. 2 BerHG gesetzlich auf den RA über. Befand sich der Gegner z.B. im V...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 604 Ist der Schuldner aufgrund der Vorschriften des BGB zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet (z.B. Auskunft des Ehegatten zum Zugewinn, § 1379 Abs. 1 S. 4 BGB; Auskunft des Erben gegenüber dem Nachlassgläubiger, § 2006 Abs. 1 BGB; Auskunft des Miterben gegenüber den übrigen Miterben, § 2057 S. 2 BGB) und nimmt der RA an diesem teil, verdient er ebe...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 677 Anstelle der gesetzlichen Vergütung kann der RA mit seinem Auftraggeber auch eine Vergütungsvereinbarung schließen, welche die gesetzliche Vergütung ausschließt oder modifiziert. Für den Abschluss einer solchen Vereinbarung kann es die unterschiedlichsten Gründe geben, die oftmals aber in der Sphäre des RA liegen. Denn im Gegensatz zum Auftraggeber kann dieser die Hö...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Bezeichnung

Rz. 683 Die Vergütungsvereinbarung ist als solche oder in vergleichbarer Weise zu bezeichnen (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Die Bezeichnung z.B. als "Honorarvereinbarung" wäre ausreichend, nicht aber z.B. ein abstraktes "Schuldanerkenntnis" ohne jeglichen Hinweis auf den Schuldgrund. Entscheidend ist, dass mit der Bezeichnung deutlich wird, dass mit der Vereinbarung die gesetzliche...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für die Teilnahme am Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft

Rz. 603 Nimmt der RA an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (§§ 802c, 802f ZPO) teil, verdient er ebenfalls die Terminsgebühr. Der RA des Gläubigers wird ggf. dann daran teilnehmen, wenn er dem Schuldner im Termin Fragen stellen möchte, die der RA oder der Gläubiger nicht zuvor schriftlich dem Gerichtsvollzieher zur Befragung des Schuldners eingereicht hat oder ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Belehrung über den Gegenstandswert

Rz. 8 Der RA muss den Auftraggeber gem. § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor Auftragsannahme darüber belehren, dass sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten. Rz. 9 § 49b Abs. 5 BRAO lautet: Zitat Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages hierauf hinzuweisen. Rz. 10 Der Gesetzeswort...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Antrag auf PKH

Rz. 43 PKH bzw. VKH und in vielen Bundesländern auch Beratungshilfe sind für viele Auftraggeber oft die einzige Möglichkeit, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können. Im familienrechtlichen Mandat ist die Häufigkeit der erfolgten Bewilligungen am höchsten. Aber auch im arbeitsrechtlichen Mandat und den sonstigen möglichen Arten von Auseinandersetzungen ist eine immer w...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3203 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Einigungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren für den BGH-RA

Rz. 410 Nr. 3208 Rz. 411 In Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren, die vor dem BGH geführt werden, besteht Anwaltszwang. Die Parteien bzw. Beteil...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Terminsgebühr Nr. 3312 VV RVG nur für Versteigerungstermin

Rz. 648 Nr. 3312 Rz. 649 Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks findet in einem eigens dafür an...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Aussöhnungsgebühr statt Einigungsgebühr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Reduzierte Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung Nichtzulassungsbeschwerde BGH-Anwalt

Rz. 436 Nr. 3509 Rz. 437 Endet ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, in welc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 363 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Nr. 2100 VV RVG. Diese Gebühr fällt grds. in allen Rechtsgebieten an, als Nr. 2102 VV RVG also auch in Sozialgerichtssachen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, und in Strafsachen (Teil 4 VV RVG), Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) und Sonstigen Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 407 Nr. 3207 Rz. 408 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, entsteht beim RA im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren die 1,1 Verfahrensgebühr nach Nrn. 3206, 3207 VV RVG. Unter welchen Voraussetzunge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vorzeitige Erledigung (Mahnbescheid/Antragsteller)

Rz. 556 Nr. 3306 Rz. 557 Endet der Auftrag, bevor der RA den verfahrenseinleitenden Antrag o...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / K. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH

Rz. 433 Nr. 3508 Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BGH einzulegen. Dies muss durch einen b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Gebührenhöhe im PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 486 Die Höhe der Verfahrensgebühr im PKH-Bewilligungsverfahren hängt von der Höhe der Verfahrensgebühr ab, die in dem Verfahren geschuldet wird, für das PKH begehrt wird. Sie kann aber höchstens 1,0 betragen. Beispiel 1: Der RA beantragt für seinen Auftraggeber die Bewilligung von PKH für ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Da der Gebührensatz der Verfahrensgebühr Nr. 3309...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 453 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, erhöht sich auch für ihn gem. Nr. 1008 VV RVG die Verfahrensgebühr entsprechend den allgemeinen Grundsätzen (s. Rdn 290). Rz. 454 Der Wortlaut der Nr. 3401 VV RVG ist insoweit etwas missverständlich, wenn von "zustehender" Verfahrensgebühr und damit der konkreten Gebühr gesprochen wird. Für die Berechnung der hälftig...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Terminsgebühr

Rz. 455 Nr. 3402 Rz. 456 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt davon ab, ob dies ausdrücklich durch das Gesetz bestimmt ist. Im Allgemeinen erhält der Unterbevollmächtigte zusätzlich zur Verfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr

Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 278mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Erfolgsunabhängigkeit der Terminsgebühr

Rz. 334 Die Gebühr entsteht erfolgsunabhängig. Der RA erhält die Terminsgebühr also auch dann, wenn die Bemühungen scheitern. Das Verfahren muss durch die Besprechungen weder vermieden noch beendet werden, sie müssen nur mit diesem Zweck geführt werden. Dabei setzt der Anfall der Gebühr diese Bereitschaft auch bei der Gegenseite voraus. Mit seinem Urt. v. 20.6.2024 (– IX ZR ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Das Berufungsverfahren

Rz. 373 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1: Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht Gekürzte Darstellung von Vorbemerkung 3.2.1: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 401 Nr. 3206 Rz. 402 Für seine Tätigkeit im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren erhält der RA grds. eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren nur durch einen RA g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 660 Nr. 3316 Rz. 661 Ist der Schuldner eine natürliche Person, wird das Insolvenzverfahren als sog. Verbrau...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Beratung und Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers – mehrfache Beratung

Rz. 105 Für den Fall, dass keine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen worden und dieser Verbraucher ist (§ 13 BGB), sieht der Gesetzgeber einen Höchstbetrag für die Vergütung vor. Der Höchstbetrag der Gebühr beläuft sich auf 250 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 1 RVG). Da der Gesetzgeber nicht weiter geregelt hat, anhand welcher Kriterien der Gebührenbetrag k...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 418 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Widerspruch mit Streitantrag

Rz. 586 RAe und Inkassodienstleister müssen seit dem 1.1.2020 auch den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid in maschinell-lesbarer Form einreichen. Üblicherweise erfolgt die Einlegung des Widerspruchs durch Übermittlung der den Datensatz enthaltenden Datei mit der Endung "eda" (= "Elektronischer Fachdatenaustausch"). Will der RA den Widerspruch mit dem Antrag auf Durchführun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr

Rz. 441 Nr. 3516 Rz. 442 Findet in den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Nrn. 3506 VV RVG oder 3508 VV RVG eine mündliche Verhandlung statt, entsteht dafür nach Nr. 3516 VV RVG zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 443 Für die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 14. Terminsgebühr bei unechter Säumnis

Rz. 345 Wird die Klage trotz Säumnis des Beklagten durch ein sog. unechtes Versäumnisurteil gem. § 331 Abs. 2 Hs. 2 ZPO abgewiesen, entsteht lediglich die reduzierte 0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG.[37]mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Festsetzbarkeit der Hebegebühr

Rz. 276 Die Hebegebühr kann ohne Ausnahmen im Kostenfestsetzungsverfahren des Rechtsstreites (§§ 103 ff. ZPO) oder in der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 2 ZPO) geltend gemacht und festgesetzt werden.mehr