Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Terminsgebühr bei Anerkenntnis

Rz. 340 Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bestimmt, dass eine Terminsgebühr auch im Fall des Erlasses einer Anerkenntnisentscheidung (§ 307 ZPO) entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung andernfalls obligatorisch durchzuführen wäre. Das gilt nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 3104 VV RVG und Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Einigungsgebühr

Rz. 605 In der Zwangsvollstreckung kann der RA eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG verdienen (s. Rdn 248 ff.). Dabei muss der RA insbesondere aber die Besonderheiten beim Gegenstandswert für eine Zahlungsvereinbarung (§ 31b RVG) beachten (s. Rdn 215).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Verfahrensgebühr Nr. 3208 VV RVG

Rz. 416 Der am BGH zugelassene RA verdient eine 2,3 Verfahrensgebühr Nr. 3208 VV RVG. Diese ist – wie alle Verfahrensgebühren – nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der BGH-RA mehrerer Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes vertritt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Schuldenbereinigung bei Beratungshilfe (mehr als fünf Gläubiger)

Rz. 206 Vertritt der RA den Schuldner gegenüber mehr als fünf Gläubigern, entsteht anstelle der Geschäftsgebühr Nr. 2504 VV RVGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Belehrungspflicht über die Höhe des Gegenstandswertes gem. § 49b Abs. 5 BRAO

a) Belehrung über den Gegenstandswert Rz. 8 Der RA muss den Auftraggeber gem. § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor Auftragsannahme darüber belehren, dass sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten. Rz. 9 § 49b Abs. 5 BRAO lautet: Zitat Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages hierau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG und mehrere Auftraggeber

Rz. 312 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, erhöht sich auch die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG um 0,3 für jeden zusätzlichen Auftraggeber. Die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG kann nicht mehr als 2,0 betragen (s. Rdn 290).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Terminsgebühr bei Einigung/Erledigung

Rz. 342 Eine Terminsgebühr entsteht nach Alt. 3 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bzw. nach Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Vergütung ohne Vereinbarung

a) Verweis in das BGB – Taxe/übliche Vergütung Rz. 103 Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der RA "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Maßgeblich ist hier im Regelfall § 612 Abs. 2 BGB (Rat oder Mediation) oder § 632 Abs. 2 BGB (Auskunft oder schriftliches Gutachten). Eine genau bezifferte Höhe der Vergütung lässt sich diesen Vorschriften...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Terminsgebühr und nicht rechtshängige Ansprüche

Rz. 344 Führt der RA auftragsgemäß Einigungsgespräche bei Gericht über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche, entsteht die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG auch dann, wenn keine Einigung über die nicht rechtshängigen Ansprüche erzielt wird. Es entsteht eine einheitliche Terminsgebühr aus dem zusammengerechneten Wert der gerichtlich rechtshängigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kein gerichtlicher Verfahrensauftrag

Rz. 249 Besteht noch kein gerichtlicher Verfahrensauftrag, so entsteht für die Tätigkeit des RA die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG und für seine Mitwirkung die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 oder 2 VV RVG; im letzteren Fall unter Beachtung der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. dazu die Ausführungen unter Rdn 215).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. Sonstige Formvorschriften

Rz. 710 Im Übrigen gelten für die Vereinbarung über das Erfolgshonorar die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 RVG, auf die hier verwiesen wird (s. Rdn 679 zum Kap. "Vergütungsvereinbarung").mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / X. Verfahrensgebühr

1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Infor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Parteien der Einigung

Rz. 227 Es ist nicht erforderlich, dass die Einigung zwischen den Parteien getroffen wird. So ist eine Einigung mit einem Dritten (z.B. der Haftpflichtversicherung oder dem Bürgen) ausreichend für den Anfall der Einigungsgebühr.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Hebegebühr

Rz. 623 Für die Entgegennahme und Weiterleitung der Zahlung des Schuldners kann der RA die Hebegebühr verdienen (s. Rdn 275).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Feststehender Gebührenrahmen

Rz. 282 Der Gebührenrahmen der Verfahrensgebühr ist feststehend. Die Verfahrensgebühr ist also keine Satzrahmengebühr, die nach dem Umfang oder der Schwierigkeit vom RA zu bestimmen ist. Der Gebührenrahmen der Verfahrensgebühr kann sich aus anderen Gründen (z.B. wegen vorzeitiger Erledigung) ändern. Die Höhe der Verfahrensgebühr hängt davon ab, in welcher Instanz die Verfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr bei Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

Rz. 357 Eine reduzierte 0,5 Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3105 VV RVG entsteht, wenn das Gericht von Amts wegen lediglich eine Entscheidung zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung trifft. Voraussetzung dafür ist, dass die gegnerische Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist, also ein Fall der Säumnis vorliegt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / III. Vergütungsschuldner

Rz. 59 Grundsätzlich ist der Auftraggeber Schuldner der anwaltlichen Vergütung. Das ist derjenige, demgegenüber sich der RA verpflichtet hat und dem im Regelfall die anwaltliche Tätigkeit zugutekommt. Von diesem Grundsatz der Vergütungsschuldnerschaft des Auftraggebers gibt es eine Reihe von Ausnahmen: 1. Staatskasse a) Beratungshilfe Rz. 60 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 445 Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG vergütet die Einzeltätigkeiten des RA. Übliche Einzeltätigkeiten sind der Unterbevollmächtigte bzw. Terminsvertreter, der anstelle des Prozessbevollmächtigten den Termin für den Auftraggeber vor Gericht wahrnimmt. Die Tätigkeit des RA als Verkehrsanwalt ist ebenfalls in Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG geregelt. 1. Unterbevollmächtigter Rz. 446 Ein R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Grundsatz der Formfreiheit

Rz. 233 Der Abschluss der Einigung (bzw. des Vergleichs/Vertrags) ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Einigung ist daher formfrei möglich, kann also z.B. auch mündlich oder stillschweigend geschlossen werden. Sie kann auch konkludent erfolgen, also sich stillschweigend oder aus schlüssigem Handeln der Parteien ergeben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Vergütungsvereinbarung vor erfolgter Beiordnung

Rz. 506 Hat der RA mit dem Auftraggeber z.B. zu Beginn des Auftragsverhältnisses eine Vergütungsvereinbarung getroffen und ergibt sich erst im laufenden Verfahren seine Bedürftigkeit, so dass ihm PKH bewilligt wird, werden Vorschüsse und Zahlungen zunächst auf die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und derjenigen nach § 49 RVG verrechnet.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verkehrsanwalt

Rz. 447 Wird ein Verfahren z.B. vor dem BGH geführt, kann der bisherige Prozessbevollmächtigte aufgrund der Singularzulassung vor dem BGH nicht für seinen Auftraggeber auftreten. Nur der BGH-Anwalt kann den Auftraggeber wirksam vertreten und ist deshalb als Prozessbevollmächtigter des Auftraggebers dort tätig. Der bisherige Prozessbevollmächtigte kann in diesem Fall aber als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 565 Das Mahn- und das streitige Verfahren sind gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 2 RVG). Hat der RA bereits im Mahnverfahren die Terminsgebühr verdient, entsteht sie im nachfolgenden Rechtsstreit aber erneut, so kann der RA sie nicht doppelt fordern. Denn die im Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr ist nach Anm. 4 zu Nr. 3104 VV RVG auf die Term...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 697 Hat der RA mit einem rechtsschutzversicherten Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung getroffen, so muss die Rechtsschutzversicherung nicht diese vereinbarte Vergütung zahlen. Sie schuldet allein die gesetzliche Vergütung. Die darüberhinausgehende Vergütung schuldet der Auftraggeber dem RA.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. Definition

Rz. 701 Ein Erfolgshonorar liegt vor, wenn die Höhe der Vergütung des RA vom Ausgang der Sache oder dem Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder der RA einen Teil der erstrittenen Forderung als Vergütung erhält.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Abrechnung bewilligter PKH/Formulare

Rz. 520 Für den RA gibt es keine Pflicht, die Festsetzung seiner PKH-Vergütung mit dem amtlichen Formular zu beantragen (vgl. Teil A Ziff. 1.1 der bundeseinheitlichen "AV Vergütungsfestsetzung"). Die amtlichen Formulare sind u.a. auf dem Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlich: https://justiz.de/service/formular/f_kosten_verguetungen/index.phpmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / c) Art der Verfahrensgebühr

Rz. 181 Unerheblich für die Anrechnung ist es, welche Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren entsteht. Die Anrechnung erfolgt nicht nur auf die "vollen" Verfahrensgebühren (z.B. 1,3 nach Nr. 3100 VV RVG, 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG, 1,0 nach Nr. 3305 VV RVG oder 1,0 nach Nr. 3335 VV RVG), sondern auch auf ermäßigte Verfahrensgebühren (z.B. 0,8 Nr. 3101 Nr. 1–3 VV RVG, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vorliegen der Vollstreckungsklausel

Rz. 613 Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Vollstreckungsandrohung ist es dagegen erforderlich, dass dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel bereits erteilt ist. Denn ohne Vorlage einer mit Vollstreckungsklausel versehenen vollstreckbaren Ausfertigung (Ausnahmen z.B. Arrest, einstweilige Verfügung, Vollstreckungsbescheid) ist keine Zwangsvollstreckung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 16. Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 347 Auf die Terminsgebühr im Mahnverfahren mit Anrechnung wird unter Rdn 560 zur Vergütung im Mahnverfahren eingegangen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bekanntlich unterliegt der RA in jedem Mandat gegenüber seinem Auftraggeber diversen Belehrungspflichten. Auch über seine Vergütung und die übrigen Kosten, insbesondere aber auch die fehlende Erstattung, hat er seinen Auftraggeber zu belehren. Wann den RA diese Pflicht trifft, wie er sie erfüllen kann und in welcher Form er dazu verpflichtet ist, dazu dient vorab das n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Einschaltung mehrerer Rechtsanwälte bei überörtlicher Sozietät

Rz. 468 Erhält eine überörtliche Sozietät einen Prozessauftrag, tritt keine Veränderung der Gebührenlage ein, wenn diese Kanzlei (z.B. in Frankfurt) den Auftrag erhält und die notwendigen Informationen an einen anderen RA der überörtlichen Sozietät (z.B. in Hamburg) übermittelt. Fertigt in diesem Fall die Hamburger Kanzlei die erforderlichen Schriftsätze und die Frankfurter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Inhaltliche Form

Rz. 703 Die inhaltliche Form der Vereinbarung eines Erfolgshonorars regelt § 4a Abs. 3 RVG. 1. Höhe der Vergütung und ihrer Bedingungen Rz. 704 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 1 RVG ist anzugeben, welche Vergütung unter welchen Bedingungen der RA verdient haben soll. 2. Definition des Erfolgsfalls Rz. 705 Weiter ist anzugeben, was unter dem "Erfolgsfall" zu verstehen ist. Der RA sollte hie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr bei Zustimmung

Rz. 339 Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG und Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht) bestimmt, dass eine Terminsgebühr entsteht, wenn die Parteien bzw. Beteiligten ihre Zustimmung zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren erteilt haben, da andernfalls das Gericht mündlich zu verhandeln hat.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 322 Auch für die Terminsgebühr gilt der Grundsatz, dass sie vom RA in jedem Rechtszug insgesamt nur einmal gefordert werden kann. Auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen kommt es bei ihr daher nicht an. Sie entsteht auch nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Rz. 323mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / c) Beratungsgebühr bei bewilligter Beratungshilfe

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG (Antragsteller/Vollstreckungsbescheid)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Das "einfache Schreiben"

Rz. 159 Nr. 2301 Rz. 160 Die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG wird ergä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Mahnverfahren und Geschäftsgebühr bzw. Mehrfachanrechnung

Rz. 553 Dem Mahnverfahren geht oft eine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA voraus. War der RA vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens wegen desselben Gegenstandes für den Auftraggeber bereits auftragsgemäß tätig, dann ist die dort entstandene Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte (höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV RVG als gesetzlicher Vergütungsanspruch

Rz. 201 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe bewilligt worden, kann der RA für seine vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit vom Auftraggeber keine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG fordern. Der Gebührenanspruch des RA gegenüber der Staatskasse wird durch die Festgebühr Nr. 2503 VV RVG auf 102 EUR beschränkt. Rz. 202 Die Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG entsteht entsprechend ihrer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Hebegebühr

Rz. 263 Die Hebegebühr kann in jedem Verfahrensabschnitt entstehen. Es ist weder erforderlich, dass ein Rechtsstreit geführt wird oder wurde, noch, dass die Vollstreckung durchgeführt wird. Rz. 264 Durch die Hebegebühr wird die über die allgemeine Tätigkeit hinausgehende Verwahrungstätigkeit des RA von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten abgegolten. Neben der Hebegebühr erhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / c) Erstberatung – keine Gebührenvereinbarung/Verbrauchereigenschaft

Rz. 108 Berät der RA den Auftraggeber mündlich und nur einmal ("erstes Beratungsgespräch", vgl. § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 3 RVG), so kann er ohne Gebührenvereinbarung und, wenn der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) ist, keine höhere Gebühr als 190 EUR verlangen (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 3 RVG). Auch hier gilt dasselbe wie vorstehend bereits ausgeführt, dass der RA unter Heran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung des Auftrags

Rz. 289 Endet der Prozessauftrag, bevor der RA die Klage oder einen sonstigen Schriftsatz, der Sachvortrag oder einen Sachanträgt enthält, einreichen konnte, entsteht nicht die "volle" Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (s. z.B. vorheriges Beispiel unter Rdn 287). Anstelle der "vollen" Gebühr entsteht im Fall der sog. "vorzeitigen Beendigung des Auftrags" die "verminderte" Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung der Beratungshilfegebühr

Rz. 133 Entsprechend der Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV RVG ist die Beratungsgebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Geht die Tätigkeit des RA demnach über die Beratungstätigkeit hinaus, wird er also z.B. vor- oder außergerichtlich oder gerichtlich tätig, hat eine Anrechnung der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG auf die Gebühr für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Satzrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 364 Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist eine Wertgebühr mit einem Gebührensatzrahmen von 0,5–1,0. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Der RA bestimmt die Höhe der konkreten Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG. Die Prüfungsgebühr Nr. 2100 VV RVG ist in dieser Hinsicht ähnlich der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG (s. hierzu die Ausführungen zur Bestimmung des konkreten Gebührensatzra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Schutzanträge im Versteigerungsverfahren

Rz. 646 Wird das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, so wird der Ersteigerer bereits durch Zuschlagsbeschluss Eigentümer (§ 90 ZVG), also nicht erst mit seiner Eintragung im Grundbuch des Grundstücks. Dabei bildet der Zuschlagsbeschluss zugleich einen Räumungs- und Herausgabetitel. Denn aus dem Zuschlagsbeschluss findet gegen den Besitzer des Grundstücks od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Höhe der Hebegebühr – mehrere Einzelbeträge und Ratenzahlung

Rz. 269 Die Höhe der Hebegebühr ist prozentual abhängig von der Höhe der erfolgten Auszahlung. Jede Auszahlung löst den Anspruch auf die Hebegebühr erneut aus. Sie beträgt mindestens 1 EUR und ist gem. § 2 Abs. 2 RVG auf den vollen Cent (bei 0,5 oder höher) auf- bzw. abzurunden. Die Höhe der Gebühr beträgt 1 % bei Geldbeträgen bis zu einschließlich 2.500 EUR (Nr. 1009 Nr. 1 V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision

Rz. 427 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entsteht eine 1,6 Verfahrensgebühr. Vom Regelungszweck entspricht die Gebühr der bereits erläuterten Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG in Berufungsverfahren. Vertritt der RA mehrere Auftraggeber, ist auch diese Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig. Rz. 428 Eine 1,6 Verfahrensgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Zurücknahme des Mahnbescheids nach Widerspruch/Kostenantrag

Rz. 584 Nimmt der Antragsteller aufgrund des Widerspruchs des RA des Antragsgegners seinen Mahnbescheidsantrag zurück, hat der Antragsteller die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen (§ 269 Abs. 3 ZPO). Stellt der RA des Antragsgegners daraufhin den Antrag auf Kostenentscheidung (§ 269 Abs. 4 ZPO), entsteht für ihn eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus dem Kostenwert, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA

Rz. 302 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch haben. Rz. 303 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, löst die Kündigung die Folgen des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB aus. Aus diesem Grund kann eine bereits entstandene Gebühr entfallen. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / g) Anrechnung nach dem Wert des Gegenstands

Rz. 186 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgt nur nach dem Wert des Gegenstandes, der auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist. Wird im Anschluss an die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit nur wegen einer Teilforderung Klage erhoben, erfolgt die Anrechnung nur wegen des Wertes, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist. Ist der Anrechnungsbetrag höher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Verrechnung von Beträgen mit eigenen Vergütungsansprüchen

Rz. 274 Wenn der RA eingezogene Beträge (also nicht nur eingezogene Kosten, sondern auch sonstige eingezogene Beträge, wie z.B. die Hauptforderung) mit eigenen Vergütungsansprüchen verrechnet, entsteht ebenfalls keine Hebegebühr. Beispiel: Der RA hat für den Auftraggeber einen Betrag i.H.v. 5.000 EUR als Hauptforderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben (in dem Betr...mehr