Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Frist für den Antrag gem. § 50 RVG

Rz. 534 Seine weitere Vergütung wird dem RA nur auf seinen Antrag hin gezahlt (§ 50 Abs. 2 RVG). Wurde dem Auftraggeber PKH mit Ratenzahlung bewilligt, sollte der Antrag zugleich mit demjenigen nach § 49 RVG gestellt werden (das gesetzliche Formular berücksichtigt in einer weiteren Tabelle diese Vergütungsberechnung). Rz. 535 § 55 RVG Festsetzung der aus der Staatskasse zu z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Geschäftsgebühr und bewilligte PKH

Rz. 501 Oftmals hat der RA den Auftraggeber, für den er PKH beantragt, bereits vor- bzw. außergerichtlich vertreten. Lagen die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe für die vor- bzw. außergerichtliche Vertretung nicht vor, hat der RA einen von der noch zu bewilligenden PKH unabhängigen Vergütungsanspruch in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Ausl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. Außergerichtliche/vorgerichtliche Tätigkeit, Geschäftsgebühr

Rz. 138 Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Rz. 139 Wird dem RA ein Auftrag über eine Beratung hinaus (sog. Geschäftstätigkeit) erteilt, erhält er für die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit die Geschäftsgebühr. Ein Indiz für den A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Berufung/Beschwerde (FamG) nur zur Fristwahrung

Rz. 379 Trotz der mittlerweile vielfältigen Möglichkeiten zur schnellen Kommunikation zwischen Auftraggeber und RA kommt es immer wieder vor, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Notfrist für die Einlegung der Berufung/Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) nicht abschließend geklärt ist, ob das Rechtsmittelverfahren tatsächlich durchgeführt werden soll oder nicht. Um den Eintritt der R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Korrespondenzanwalt/Unterbevollmächtigter/Terminsvertreter

Rz. 28 Nicht selten muss der RA einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnehmen, der oftmals auch weit außerhalb der Ortes seines Kanzleisitzes stattfindet. Je größer die Entfernung zwischen Kanzleisitz und Gerichtsort ist, desto eher stellt sich die Frage, ob der RA die Gerichtstermine selbst wahrnehmen oder ein anderer RA mit der Vertretung im Gerichtstermin beauftragt werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei nur außergerichtlichem Auftrag

Rz. 318 In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob bei Einbeziehung von in dem Verfahren nicht rechtshängiger Ansprüche die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG auch aus diesen Gegenständen entsteht, wenn es bisher an einem gerichtlichen Auftrag fehlt. Denn besteht dafür lediglich ein außer- bzw. vorgerichtlicher Auftrag und führt der RA außerhalb des gerichtlichen V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Erledigungsgebühr statt Einigungsgebühr

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Belehrungspflicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz

Rz. 5 Vertritt der RA seinen Auftraggeber in I. Instanz im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht, muss er den Auftraggeber darüber belehren, dass im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges gem. § 12a Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Glaubhaftmachung der Terminsgebühr für Erstattung

Rz. 335 Für die Erstattung der außergerichtlichen Terminsgebühr muss ihre Entstehung glaubhaft (§§ 104 Abs. 2 S. 1, 298 ZPO) gemacht werden. Die Glaubhaftmachung setzt keinen förmlichen Strengbeweis voraus, sondern nur, dass die glaubhaft zu machende Tatsache überwiegend wahrscheinlich erscheint.[36] Die Besprechung mit dem Ziel der außergerichtlichen Vermeidung oder Erledig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 634 Führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg oder will der Gläubiger Streit über einzelne Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung vermeiden, hat er die Möglichkeit, sie in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluss durch das Gericht festsetzen zu lassen (§ 788 Abs. 2 ZPO). Die Festsetzung bietet dem Gläubiger auch den Vorteil, dass er zukünftig die Vollstrecku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / e) Beratung und Rechtsschutzversicherung

Rz. 112 Fast jede Rechtsschutzversicherung (RSV) erstattet ihrem Versicherungsnehmer für den Fall einer anwaltlichen Beratung andere Beträge. Regelmäßig trägt die RSV aber nicht mehr als den Höchstsatz von 190 EUR. Ohne Kenntnis des Versicherungsvertrages des Auftraggebers kann der RA daher keine zutreffende Auskunft darüber geben, ob und in welcher Höhe die RSV dem Auftragg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Rechtsschutzversicherung

Rz. 38 Viele Auftraggeber sind rechtsschutzversichert. Der Auftraggeber glaubt dann oftmals, dass die Vergütung des von ihm beauftragten RA "unproblematisch" ist, weil er davon ausgeht, dass seine Rechtsschutzversicherung die Zahlung der Vergütung vollständig übernimmt. Rz. 39 Genau das ist aber aus vielerlei Gründen oftmals gerade nicht der Fall. So kann es sein, dass der Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Belehrungspflicht bei bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 49 Ist dem Auftraggeber PKH/VKH bewilligt, so befreit ihn das im Falle seines Unterliegens vor Gericht nicht von der Erstattung der Kosten (Gerichtskosten und Anwaltskosten des RA der gegnerischen Partei). Spätestens bei Erhalt des Beschlusses über die Bewilligung von PKH/VKH sollte der RA den Auftraggeber daher entsprechend belehren. Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zulässigkeit

Rz. 702 Der RA kann nicht grds. in jedem Mandatsverhältnis ein Erfolgshonorar mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Vielmehr kann er das nur in den in § 4a Abs. 1 S. 1 RVG genannten Fällen (s. auch Rdn 482): Nach Nr. 1 kann es grundsätzlich bei Zahlungsforderungen bis zu 2.000 EUR vereinbart werden. Nach Nr. 2 kann es darüber hinaus (wertunabhängig) zulässigerweise bei einer au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 637 Verfügt der Schuldner über Grundbesitz, kann der Gläubiger seine Forderung im Wege der Immobiliarvollstreckung, also der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864 ff. ZPO), zwangsweise durchsetzen. Dem Gläubiger bietet die Immobiliarvollstreckung zwei Möglichkeiten: die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Bei der Zwangsversteigerung wird das Eigentum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vertragsentwürfe

Rz. 24 Entwirft der RA Verträge (so z.B. die Scheidungsfolgenvereinbarungen), bedürfen die Vertragsentwürfe anschließend oftmals einer notariellen Beurkundung. Im sog. Anwaltsnotariat, in dem der RA gleichzeitig auch als Notar tätig ist, ist er aufgrund seiner Vorbefassung als RA seines Auftraggebers von einer notariellen Tätigkeit, bei Vorbefassung als Notar von einer anwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / c) Anrechnung

Rz. 283 Die Verfahrensgebühr unterliegt in bestimmten Fällen ebenfalls der Anrechnung. Ist sie z.B. für ein vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger nach § 249 ff. FamFG entstanden, wird sie auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in dem nachfolgenden Rechtsstreit nach § 255 FamFG entsteht (§ 17 Nr. 3, Anm. Abs. 1 zu Nr. 3100 VV RVG). Gleiches gilt bei ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Schutzgebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG

Rz. 121 Neben dem Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse kann der RA vom Auftraggeber eine Beratungshilfegebühr von 15 EUR gem. Nr. 2500 VV RVG fordern (sog. Schutzgebühr). Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes kann der RA daneben keine Auslagen vom Auftraggeber fordern (vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG), also z.B. weder Entgelte für Post- und Telekommunikations...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 493 Die Bewilligung von PKH hat nicht zur Folge, dass der RA jede Rechtshandlung für den Auftraggeber vornehmen kann und nach Abschluss der Tätigkeit dann eine Vergütung aus der Staatskasse dafür erhält. § 48 RVG bestimmt den Umfang des Vergütungsanspruchs des beigeordneten RA. Mit ihm sind eine Reihe von Einschränkungen bestimmt (die obige Darstellung von § 48 RVG ist g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / III. Zwangsverwaltung: Nr. 3311 Anm. Nr. 3 u. Nr. 4 VV RVG

Rz. 643 Die Zwangsverwaltung (§§ 146–161 ZVG) wird i.d.R. durch Antrag eines persönlichen oder dinglichen Gläubigers wegen eines Geldanspruchs oder durch Antrag des Insolvenzverwalters (§ 172 ZVG) gegen den Schuldner als Grundstückseigentümer eingeleitet. Der RA erhält im Verfahren über diesen Antrag oder den Antrag auf Zulassung des Beitritts die 0,4 Verfahrensgebühr nach N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Eintragung einer Sicherungshypothek

Rz. 622 Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ist Maßnahme der Zwangsvollstreckung (s. Musterantrag zu § 5 Rdn 409). Gem. § 867 ZPO wird die Zwangssicherungshypothek auf Antrag des Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Es handelt sich bei jedem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach § 18 Abs. 1 Nr. 11 RVG um eine besondere Angelegenheit für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Terminsgebühr bei Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 391 Erscheint der Berufungsbeklagte nicht zum Termin zur mündlichen Verhandlung, sodass ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht, reduziert sich die Terminsgebühr nicht. Es entsteht die "volle" 1,2 Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG. Anders ist es, wenn der Berufungskläger säumig ist. Dann kommt eine Reduzierung der Terminsgebühr nach Nr. 3203 VV RVG in Betracht. Hier gelten die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 424 Die Möglichkeit der Revision gegen ein Berufungsurteil hängt in erster Linie davon ab, ob sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist. Ist sie nicht zugelassen, kann gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings nur, wenn der Wert der Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Rz. 425 Die Anfechtung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 290 Vertritt der RA wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, erhöht sich die wertgebundene Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Die Erhöhung selbst ist aber begrenzt auf max. 2,0. Vertritt der RA in diesem Fall also mehr als sieben Auftraggeber, ist diese Höchstgrenze erreicht. Beispiel: Der RA vertritt eine Erbengemeinschaft bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Anwendungsbereich

Rz. 499 Die Anrechnung nach § 58 Abs. 2 RVG betrifft nur die Vergütungsansprüche, die sich nach Teil 3 VV RVG richten. Eine etwa vor- bzw. außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Sie bzw. ihre Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG ist von der Anrechnungsbestimmung des § 58 Abs. 2 RVG somit nur dann betroffen, wenn der RA mehr als den sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. Formerfordernis

Rz. 679 Die Vergütungsvereinbarung zwischen dem RA und seinem Auftraggeber muss mindestens die Textform erfüllen. Rz. 680 Die Textform ist in § 126b BGB legaldefiniert. Danach muss die Erklärung Rz. 681 Die Lesbarkeit s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Geschäftsgebühr bei Gestaltung von Verträgen

Rz. 145 Wirkt der RA an der Gestaltung eines Vertrages mit, so entsteht nach Vorb. 2.3 Abs. 3 Alt. 2 VV RVG die Geschäftsgebühr. Es liegt dann keine Beratungstätigkeit mehr vor, auch wenn sich die Tätigkeit des RA allein im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Auftraggeber abspielt. Denn für das Entstehen der Geschäftsgebühr ist es in diesem Fall nicht erforderlich, dass der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 328 Gesetzgeberisches Ziel bei Einführung des RVG war es, durch Gebührenanreize den RA dazu anzuhalten, in jedem Stadium des Verfahrens nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und damit auch die Gerichte zu entlasten. Das RVG regelt daher in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG, dass bereits die Mitwirkung des RA an Besprechungen, mit welchen das gerichtliche Verfahren verhindert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Gestaltung von Verträgen

Rz. 228 Nicht selten wird der RA auch damit beauftragt, bei der Gestaltung eines noch nicht bestehenden Rechtsverhältnisses mitzuwirken. Seine Tätigkeit kann z.B. in dem Führen von Verhandlungen über den Abschluss eines Miet-, Arbeits-, Pacht-, Leihvertrags u.a. oder auch das Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber bestehen. Bei dieser Art der sog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Mehrere Auftraggeber

Rz. 151 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstandes, dann erhöht sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 (sog. Erhöhungstatbestand). Die Erhöhung selbst (nicht also die Geschäftsgebühr insgesamt) darf aber nach Anm. Abs. 3 Hs. 1 zu Nr. 1008 VV RVG insgesamt nicht mehr als 2,0 be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Erfolgshonorar/Abtretung des Erstattungsanspruchs bei Forderungseinzug

Rz. 21 Regelmäßig wird die Vergütung des RA erfolgsunabhängig geschuldet. Es gibt bei der gesetzlichen Vergütung wenige Ausnahmen (z.B.: Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG oder Aussöhnungsgebühr gem. Nr. 1002 VV RVG), welche die Vergütung vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig machen. Rz. 22 Das RVG erlaubt dem RA in einigen Fällen auch die Vereinbarung eines sog. Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Unterbevollmächtigter

Rz. 446 Ein RA als Unterbevollmächtigter wird oftmals dann beauftragt, wenn der RA als Prozessbevollmächtigter des Auftraggebers (in diesem Zusammenhang auch oft Hauptbevollmächtigter genannt) den Gerichtstermin nicht selbst für den Auftraggeber wahrnimmt. Der Auftraggeber kann grds. so viele Anwälte mit seiner Vertretung beauftragen, wie er will (und bezahlen kann). Mehrere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / M. Vergütungsvereinbarung

Rz. 676 § 3a Vergütungsvereinbarung (verkürzte Darstellung) (1) Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Sie hat einen Hinweis darauf zu entha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftsgebühr

Rz. 147 Die Abgrenzung zwischen einer Beratungs- und Geschäftstätigkeit ist im Einzelfall nicht immer eindeutig und daher oftmals auch mit Schwierigkeiten verbunden. Da der Gesetzgeber die Vergütung für beide Tätigkeiten und ihre Abgeltung (Gebührenvereinbarung/Vergütungsvereinbarung) unterschiedlich und daher auch mit unterschiedlichen Rechtsfolgen ausgestaltet hat, muss vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 510 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss PKH gesondert beantragt und bewilligt werden (§ 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Terminsgebühr bei zweitem Versäumnisurteil

Rz. 355 War der Beklagte bereits einmal säumig und hat er gegen das Versäumnisurteil form- und fristgerecht Einspruch (§§ 338–340 ZPO) eingelegt, hat das Gericht einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen (§ 341a ZPO). Erscheint der Beklagte auch in diesem Termin nicht, so entsteht für den erneuten Antrag des RA auf Erlass des 2. Versäumnisurteils die volle 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. Zwangsversteigerung: Nr. 3311 Anm. Nr. 1 u. Nr. 2 VV RVG

Rz. 639 Für das Verfahren (auch der Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG) bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der RA als sog. Betriebsgebühr eine 0,4 Verfahrensgebühr Nr. 3311 Anm. Nr. 1 VV RVG. Das Verteilungsverfahren wird nach Erteilung des Zuschlags eingeleitet, wenn das Gericht gem. § 105 ZVG einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Darstellung der Anrechnung in der Berechnung

Rz. 180 Sinnvollerweise sollte die Anrechnung in der Praxis immer gesondert dargestellt werden. Das dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern zwingt auch automatisch zur Prüfung, den Gegenstandswert für die Anrechnung festzustellen, inwieweit also überhaupt eine Gegenstandsidentität zwischen der vor- und gerichtlichen Tätigkeit vorliegt: 1,3 Geschäftsgebühr, §§ 1, 2, 13,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Voraussetzungen

Rz. 243 Die Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 2 VV RVG entsteht auch für die Mitwirkung des RA beim Abschluss einer sog. Teilzahlungsvereinbarung oder Ratenzahlungsvereinbarung. Rz. 244 Die Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung kann in den verschiedensten Abschnitten der Tätigkeit des RA abgeschlossen werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Keine Zustellung notwendig

Rz. 610 Im Regelfall ist eine anwaltliche Vollstreckungsgebühr für eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung – abgesehen von den Fällen des § 798 ZPO – bereits dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels im Besitz hat und dem Schuldner zuvor ein angemessener Zeitraum zur freiwilligen Erfüllung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 606 Vollstreckt der RA auftragsgemäß (auch gleichzeitig oder im selben Antragsformular) gegen mehrere Schuldner, bildet jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Es entsteht somit pro Schuldner ein gesonderter Vergütungsanspruch.[69] Unerheblich ist, ob es sich um verschiedene oder denselben Vollstreckungstitel handel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Terminsgebühr bei Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 358 Grds. fordert das Gericht den Beklagten mit Zustellung der Klageschrift von Amts wegen auf, sich innerhalb der in § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO genannten Fristen gegen die Klage zu verteidigen. Nicht selten werden diese Fristen gerade bei einer nicht anwaltlich vertretenen Partei nicht eingehalten. Zeigt der Beklagte daher seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / X. Kostenerstattung

Rz. 698 Schließt der RA mit seinem Auftraggeber eine Vergütungsvereinbarung, bindet diese Vereinbarung nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis gegenüber dem Gegner oder einem an dem Verfahren beteiligten Dritten (z.B. die Gegenpartei oder ein sonstiger Dritter) hat sie keine Bindungswirkung. Einen Vertrag zu Lasten Dritter kennt das deutsche Recht nicht. Das hat zur Folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Ausnahmen zur Formfreiheit

Rz. 234 In einigen Fällen ist zu beachten, dass das Gesetz eine bestimmte Form (z.B. öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung) vorschreibt. Ist z.B. für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, über das eine Einigung erzielt werden soll, die öffentliche Beglaubigung (z.B. eine Grundbucherklärung i.S.v. § 29 Abs. 1 GBO, eine Anmeldung zum Handelsregister nach § 12 Abs. 1 S. 1 HG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Vergütung bei der Vollstreckungsandrohung

Rz. 608 Oftmals "beginnt" die Zwangsvollstreckung nicht durch Beantragung einer bestimmten Maßnahme. Insbesondere in den Fällen der anwaltlichen Vertretung des Schuldners wird der RA üblicherweise zuvor dem Schuldner über seinen RA eine letzte Zahlungsfrist einräumen, bevor er die Mittel der Zwangsvollstreckung ausschöpft. Dabei kommt es nicht selten vor, dass der Schuldner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Kfz-Haftpflichtversicherung des Auftraggebers

Rz. 76 Ist der Auftraggeber in einen Verkehrsunfall verwickelt und wird von einem Unfallbeteiligten verklagt, so zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung (HV) die Vergütung des RA. Da der Auftraggeber üblicherweise gemeinsam mit seiner HV verklagt wird, behält sich diese meist vor, selbst einen RA mit der gemeinsamen Vertretung zu beauftragen. Versicherungsrechtlich ist der A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 590 Wenn die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, hat der RA oftmals den Auftraggeber bereits im gerichtlichen Verfahren zuvor vertreten, um den zur Zwangsvollstreckung notwendigen Titel zu schaffen. Der Auftraggeber musste dafür meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen begleichen. Auch wenn die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung für den RA selbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Einigungsgebühr und "nicht anhängige" Ansprüche (Vergleichsmehrwert oder Mehrvergleich)

Rz. 253 Wird im gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Ansprüche getroffen, entsteht für die Einigung über die dort nicht anhängigen Ansprüche eine Einigungsgebühr. Sind diese Ansprüche in keinem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig, entsteht die Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG mit einem Gebührensatz von 1,5. Ist der in die Ei...mehr