Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.6 Besuchsreisen und Aufwendungen für Kontaktpflege

Rz. 54 Besuchsfahrten zu Angehörigen sind regelmäßig nicht außergewöhnlich oder atypisch und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen.[1] Dies gilt auch dann, wenn das eigene Kind besucht wird, zumal derartige Fahrten bereits durch den Kinderlastenausgleich oder die doppelte Haushaltsführung ausgeglichen sind.[2] Obgleich in der heutigen Zeit Patchwork-Familien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.4 Zivilprozesse

Rz. 106 Gegen die Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung spricht die generelle Vermutung, dass der Stpfl. seine rechtlichen Verhältnisse selbst gestalten kann und das für den Prozess ursächliche Ereignis mithin typischerweise nicht zwangsläufig erwächst.[1] Gem. § 33 Abs. 2 S. 4 EStG sind ab dem Vz 2013 Kosten nunmehr auch explizit für einen Zivi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

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Fondsetablierungskosten als... / b) Vorformuliertes Vertragswerk (Rz. 5)

Ein vorformuliertes Vertragswerk i.S.d. § 6e Abs. 1 S. 1 EStG liegt vor, wenn der Projektanbieter das Vertragswerk vorgibt, der Anleger weder Vertragsgestaltung noch dessen Durchführung wesentlich beeinflussen kann und ihm nur die Entscheidung Nichtbeteiligung oder Beteiligung bleibt (Rz. 5). (Mögliches) Bündel von Einzelverträgen: Das Vertragswerk kann auch aus einem Bündel ...mehr

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Fondsetablierungskosten als... / 1. Rechtsprechungsentwicklung

Einheitliche Betrachtung des Vertragswerks für Zwecke der Besteuerung: Das BMF-Schreiben v. 20.10.2003[1] ordnete die Fondsetablierungskosten den Anschaffungskosten (AK) zu. Der BFH bestätigte diese Verwaltungsauffassung.[2] Selbst unselbständige Teilverträge eines Fondsvertragswerks seien steuerrechtlich zu einem Gesamtkaufpreis zusammenzufassen – mit der Folge, dass sämtli...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.3 Funktionen des Factorings und Kategorisierung

Rz. 6 Beim Factoring werden in der Regel 3 Funktionen unterschieden: Finanzierungsfunktion, Dienstleistungsfunktion, Delkrederefunktion. Diese Funktionen können in verschiedener Weise kombiniert sein. Gerade die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor hat entscheidende Rückwirkung auf die bilanzielle und steuerliche Behandlung des Factorings. Rz. 7 Die Finanzierungsfunkt...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.3 Gründe für ABS

Rz. 14 Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen: Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verbesserung von Bilanzrelationen, Verringerung von Finanzierungskosten sowie (eingeschränkt) Erzielung von Steuervorteilen. Durch eine Finanzierung mittels ABS erwei...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.4.1 Absicherungsmechanismen auf Cashflow-Basis

Rz. 17 Bei der wirtschaftlichen Übersicherung (Overcollaterization) übersteigt der an die Zweckgesellschaft übertragene Wert des Forderungspools den Nominalwert der ausgegebenen Wertpapiere. Die zusätzlichen Forderungen dienen der Sicherstellung der Zins- und Tilgungszahlen an den Investor bei Zahlungsausfällen des Forderungspools. Anfallende Überschüsse werden zunächst an d...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass das Ausfall-/Delkredererisiko auf den Factor übergeht. Der Factoring-Kunde haftet lediglich für das rechtliche Bestehen der Forderungen. Es handelt sich rechtlich um einen Forderungsverkauf. Da mit Wirksamkeit ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Durch die gestiegene Bedeutung der Asset-Backed-Securities hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der bilanziellen Behandlung nach HGB im IDW RS HFA 8[1] auseinandergesetzt. Auch wenn dieser Rechnungslegungs...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 4 Abgrenzung von Factoring und Asset-Backed-Securities

Rz. 25 Sowohl beim Factoring als auch bei ABS werden Forderungen zur Finanzierung verkauft. Ziel ist es, für das Unternehmen eine günstige Finanzierungsquelle zu erschließen und die Unabhängigkeit gegenüber den Banken zu erhöhen. Hinsichtlich der Finanzierungsfunktion an sich gibt es kaum Unterschiede zwischen Factoring und ABS. Beim Factoring erfolgt der Forderungsverkauf an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tschechien / 1.4.2 Tätigkeit in Tschechien für einen in Tschechien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Tschechien für einen in Tschechien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Tschechien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / 1.4.2 Tätigkeit in Dänemark für einen in Dänemark ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für einen in Dänemark ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 1.4.2 Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Polen / 1.4.2 Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / 1.4.2 Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Zypern gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ungarn / 1.4.2 Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.4.2 Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowenien / 1.4.2 Tätigkeit in Slowenien für einen in Slowenien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Slowenien für einen in Slowenien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowenien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Slowakei / 1.4.2 Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 1.4.2 Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vereinigtes Königreich / 1.4.2 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Estland / 1.4.2 Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 1.4.2 Tätigkeit in der Türkei für einen in der Türkei ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Türkei für einen in der Türkei ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Türkei besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitsloh...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 31 SGB V – Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung

§ 31 Abs. 1a wird durch den folgenden Absatz 1a ersetzt: (1a) 1Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. 2Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt nicht, wenn ein Gegenstand er...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 130a SGB V – Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer

§ 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausgaben. 2Satz 1 gilt f...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.8.1 Inhaltsgleicher Zweitbeschluss

Heilung formeller Mängel Eine inhaltsgleiche Zweitbeschlussfassung kommt im Regelfall dann in Betracht, wenn der Erstbeschluss an formellen Mängeln leidet und deshalb von Wohnungseigentümern angefochten wurde. Praxis-Beispiel Beschlussfassung zu TOP "Verschiedenes" Zu TOP "Verschiedenes" beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung bestimmter Kostenarte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2021 Vorläufiger einstweiliger Rechtsschutz / § 69 FGO In den Fällen der AdV ist der Finanzrechtsweg nur zulässig, wenn die Finanzbehörde einen Antrag auf AdV ganz oder teilweise abgelehnt hat (§ 69 Abs. 4 FGO). In diesen Fällen stellt sich die Frage des vorläufigen einstweiligen Rechtsschutzes für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.2 § 3 EStG (Steuerfreie Einnahmen)

• 2022 Inflationsausgleichsprämie/§ 3 Nr. 11c EStG Die Inflationsausgleichsprämie ist bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei. Gezahlt werden kann sie als Bar- oder Sachlohn. Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie haben auch Renten- und Versorgungsbezieher, sofern sie auch Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung beziehen. Gleiches gilt bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 2.1 Änderung der deutschen Beurteilung

In Folge der Rechtsprechung und geänderten Unionsrechts hat sich auch die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung in Bezug auf Veranstaltungsleistungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert.[1] Aufgrund einer Entscheidung des EuGH in 2019 änderte das BMF die Verwaltungsauffassung betreffend unterrichtende oder wissenschaftliche Veranstaltungen (z. B. Seminare), die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2021 Geschäftsveräußerung im Ganzen / Übertragung von Grundbesitz / BMF v. 16.11.2020, BStBl I 2020, 1267 / § 1 Abs. 1a UStG Die Übertragung eines ungenutzten Grundstücks führt nicht zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. Gleiches gilt bei der Übertragung eines vermieteten Grundstücks, sofern kein Eintritt in die Mietverträge erfolgt. Anders ist dies, wenn Mietverträge ne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2020

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / 2.1 Private Nutzung der ­Telekommunikationsgeräte durch den Unternehmer

Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten unternehmerisch genutzter Telekommunikationsgeräte, z. B. Telefonanlagen, Fax, Auto- und Mobiltelefon, Internetanschluss, unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen. Als Ausgleich hierfür muss er im Falle einer Nutzung für nichtunternehmerische Zwecke, ­z. B. wenn er Privatgespräche ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.2.2 Auslagenersatz durch den Arbeitgeber

Durch den Auslagenersatz werden solche Aufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten, die dieser in der Vergangenheit für den Arbeitgeber ausgegeben hat. Dabei müssen die Zwecke des Arbeitgebers im Vordergrund stehen. Besteht auch ein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Aufwendungen, handelt es sich nicht um steuerfreien Auslagenersatz. Vom Auslagenersatz zu unterscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Alle Aufwendungen, die mit der Einrichtung und dem Unterhalt eines betrieblich oder beruflich genutzten Telefonanschlusses, Auto- und Mobiltelefons oder Internetzugangs im Zusammenhang stehen, sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dazu zählen im Einzelnen die Anschlussgebühren, die Einrichtungs- und Installationskosten, die Anschaffungskosten bzw. Miet- oder Lea...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 2.1 Betriebliche Mitbenutzung durch den Unternehmer

Hat der Unternehmer neben seinem Telefon- oder Internetanschluss im Betrieb auch einen in seiner Privatwohnung, wird dieser Anschluss im Allgemeinen nur selten für betriebliche Angelegenheiten genutzt. Die Gebühren für diesen privaten Telefon- oder Internetanschluss sind also grundsätzlich nicht absetzbare Privataufwendungen. Sollte auch hier eine betriebliche Nutzung anfall...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 3 Lohnsteuer-Pauschalierung bei Erstattung von Internetaufwendungen

Arbeitgebern, die ihren Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte, das entsprechende Zubehör und einen Internetzugang nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern unentgeltlich oder verbilligt übereignen wollen, wird durch § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG die Möglichkeit eröffnet, die für diesen steuerpflichtigen Vorgang anfallende Lohnsteuer pauschal mit 25 % zu erheben und zu übernehmen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / Zusammenfassung

Überblick Alle Aufwendungen, die mit der Einrichtung und dem Unterhalt eines betrieblich oder beruflich genutzten Telefonanschlusses, Auto- und Mobiltelefons oder Internetzugangs im Zusammenhang stehen, sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Dazu zählen im Einzelnen die Anschlussgebühren, die Einrichtungs- und Installationskosten, die Anschaffungskosten bzw. Miet- oder L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privater und betrieblicher ... / 1.2 Private Mitbenutzung durch den Arbeitnehmer

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Mitbenutzung des arbeitgebereigenen Telefonanschlusses (Orts-, Nah- und Fernbereich), von Mobil- und Autotelefon sowie von Internet- und sonstigen Online-Zugängen zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn. Seit 2000 sind jedoch alle Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.2.2 Wärmepumpentarif

Für Wärmepumpen, die einen eigenen Stromzähler haben, gibt es Stromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom, sogenannte Wärmepumpenstromtarife. Im Vergleich zu Haushaltsstrom ist Wärmepumpenstrom zum Betrieb von Wärmepumpen deutlich günstiger. Ein Grund dafür ist, dass das Angebot an Strom nachts größer ist als die Nachfrage. Die nachts produzierte elektrische ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 2.2 Sole/Wasser-Wärmepumpe

Wie alle anderen Wärmepumpen funktioniert eine Sole/Wasser-Wärmepumpe nach dem Prinzip des Kreisprozesses (siehe Kap. 1.2 – Kreisprozess der Wärmepumpe). Thermische Energie wird aus dem Erdreich gewonnen und zum Kältemittel geleitet. Dieses verdampft und wird zusätzlich mithilfe eines Verdichters komprimiert. Dabei erhöht sich nicht nur der Druck, sondern auch seine Temperat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.1 Wertgebühr

Die Wertgebühr greift für die überwiegenden Tätigkeiten des Steuerberaters. So wird die Erstellung einer Steuererklärung z. B. über die Wertgebühr abgerechnet. Die Wertgebühr bestimmt sich nach Gegenstandswerten. Diese wiederum orientieren sich am Wert der zu bearbeitenden Angelegenheit, d. h. daran, um wie viel es bei dieser Angelegenheit geht. Grundsätzlich lässt sich sagen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmequellen (Erdwärme, Son... / 1.1 Erdwärmebohrung

Bei Erdwärme-Tiefenbohrungen handelt es sich um ein vertikales, geschlossenes System aus Leitungen für die Heizung und Warmwasserversorgung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Sie haben einen geringen Platzbedarf und sind fast überall realisierbar. Wichtig ist dabei grundsätzlich, dass eine Erdwärmebohrung so viel Energie liefern muss, dass die angeschlossene Wärmepumpe mit üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigentum / 4.11.3 Streitwertvereinbarung

Die Beantwortung der Frage, ob der Verwalter ermächtigt ist, eine Streitwertvereinbarung im Fall niedriger Streitwerte zu vereinbaren, hängt wiederum davon ab, ob eine entsprechende Vereinbarung im Einzelfall noch eine Maßnahme von untergeordneter Bedeutung darstellt und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führt oder nicht. Stets zu beachten ist jedenfalls, dass die siegrei...mehr