Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Reduzierte Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Vorzeitige Erledigung Nichtzulassungsbeschwerde BGH-Anwalt

Rz. 436 Nr. 3509 Rz. 437 Endet ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, in welc...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 363 Prüft der RA auftragsgemäß die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, hat er Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Nr. 2100 VV RVG. Diese Gebühr fällt grds. in allen Rechtsgebieten an, als Nr. 2102 VV RVG also auch in Sozialgerichtssachen, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, und in Strafsachen (Teil 4 VV RVG), Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) und Sonstigen Ve...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Reduzierte Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 407 Nr. 3207 Rz. 408 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, entsteht beim RA im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren die 1,1 Verfahrensgebühr nach Nrn. 3206, 3207 VV RVG. Unter welchen Voraussetzunge...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / K. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Reduzierte Terminsgebühr Nr. 3203 VV RVG

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH

Rz. 433 Nr. 3508 Rz. 434 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BGH einzulegen. Dies muss durch einen b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Terminsgebühr Nr. 3312 VV RVG nur für Versteigerungstermin

Rz. 648 Nr. 3312 Rz. 649 Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks findet in einem eigens dafür an...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren für den BGH-RA

Rz. 410 Nr. 3208 Rz. 411 In Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren, die vor dem BGH geführt werden, besteht Anwaltszwang. Die Parteien bzw. Beteil...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Gebührenhöhe im PKH-Bewilligungsverfahren

Rz. 486 Die Höhe der Verfahrensgebühr im PKH-Bewilligungsverfahren hängt von der Höhe der Verfahrensgebühr ab, die in dem Verfahren geschuldet wird, für das PKH begehrt wird. Sie kann aber höchstens 1,0 betragen. Beispiel 1: Der RA beantragt für seinen Auftraggeber die Bewilligung von PKH für ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Da der Gebührensatz der Verfahrensgebühr Nr. 3309...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Mehrere Auftraggeber

Rz. 453 Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, erhöht sich auch für ihn gem. Nr. 1008 VV RVG die Verfahrensgebühr entsprechend den allgemeinen Grundsätzen (s. Rdn 290). Rz. 454 Der Wortlaut der Nr. 3401 VV RVG ist insoweit etwas missverständlich, wenn von "zustehender" Verfahrensgebühr und damit der konkreten Gebühr gesprochen wird. Für die Berechnung der hälftig...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Verfahrensgebühr

Rz. 277 Überschrift zu Teil 3 VV RVG Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV RVG (2) Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Rz. 278mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Beratung und Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers – mehrfache Beratung

Rz. 105 Für den Fall, dass keine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen worden und dieser Verbraucher ist (§ 13 BGB), sieht der Gesetzgeber einen Höchstbetrag für die Vergütung vor. Der Höchstbetrag der Gebühr beläuft sich auf 250 EUR (§ 34 Abs. 1 S. 2, S. 3 Hs. 1 RVG). Da der Gesetzgeber nicht weiter geregelt hat, anhand welcher Kriterien der Gebührenbetrag k...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Das Berufungsverfahren

Rz. 373 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1: Berufung, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht Gekürzte Darstellung von Vorbemerkung 3.2.1: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Erfolgsunabhängigkeit der Terminsgebühr

Rz. 334 Die Gebühr entsteht erfolgsunabhängig. Der RA erhält die Terminsgebühr also auch dann, wenn die Bemühungen scheitern. Das Verfahren muss durch die Besprechungen weder vermieden noch beendet werden, sie müssen nur mit diesem Zweck geführt werden. Dabei setzt der Anfall der Gebühr diese Bereitschaft auch bei der Gegenseite voraus. Mit seinem Urt. v. 20.6.2024 (– IX ZR ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 401 Nr. 3206 Rz. 402 Für seine Tätigkeit im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren erhält der RA grds. eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren nur durch einen RA g...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 660 Nr. 3316 Rz. 661 Ist der Schuldner eine natürliche Person, wird das Insolvenzverfahren als sog. Verbrau...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 418 Nr. 3210 a) Allgemeines Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIV. Widerspruch mit Streitantrag

Rz. 586 RAe und Inkassodienstleister müssen seit dem 1.1.2020 auch den Widerspruch gegen einen Mahnbescheid in maschinell-lesbarer Form einreichen. Üblicherweise erfolgt die Einlegung des Widerspruchs durch Übermittlung der den Datensatz enthaltenden Datei mit der Endung "eda" (= "Elektronischer Fachdatenaustausch"). Will der RA den Widerspruch mit dem Antrag auf Durchführun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr

Rz. 441 Nr. 3516 Rz. 442 Findet in den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der Nrn. 3506 VV RVG oder 3508 VV RVG eine mündliche Verhandlung statt, entsteht dafür nach Nr. 3516 VV RVG zusätzlich eine 1,2 Terminsgebühr. Rz. 443 Für die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Terminsgebühr

Rz. 455 Nr. 3402 Rz. 456 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt davon ab, ob dies ausdrücklich durch das Gesetz bestimmt ist. Im Allgemeinen erhält der Unterbevollmächtigte zusätzlich zur Verfa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 14. Terminsgebühr bei unechter Säumnis

Rz. 345 Wird die Klage trotz Säumnis des Beklagten durch ein sog. unechtes Versäumnisurteil gem. § 331 Abs. 2 Hs. 2 ZPO abgewiesen, entsteht lediglich die reduzierte 0,5 Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG.[37]mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Festsetzbarkeit der Hebegebühr

Rz. 276 Die Hebegebühr kann ohne Ausnahmen im Kostenfestsetzungsverfahren des Rechtsstreites (§§ 103 ff. ZPO) oder in der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 2 ZPO) geltend gemacht und festgesetzt werden.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid (VG/SG)

Rz. 343 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr in dem Fall, dass das Verwaltungs- oder Sozialgericht durch Gerichtsbescheid entscheidet und durch einen entsprechenden Antrag eine mündliche Verhandlung erzwungen werden kann. Für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht trifft die Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG dieselbe Regelung.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Allgemeines

Rz. 419 Ob eine Terminsgebühr entsteht, hängt von den bereits erläuterten Voraussetzungen in Vorb. 3 Abs. 3 VV i.V.m. Nr. 3104 VV RVG ab. Besonderheiten für die Terminsgebühr im Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ergeben sich nicht. Allerdings entsteht die Terminsgebühr in allen Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren (also nicht nur vor dem BGH) mit einem Gebührensatz von 1,5.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Terminsgebühr bei schriftlichem Verfahren

Rz. 341 Nach Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch in dem Fall, dass das Gericht nach billigem Ermessen ohne mündliche Verhandlung nach § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG entscheidet. Denn hier könnte durch einen entsprechenden Antrag (§ 495a S. 2 ZPO bzw. § 77 Abs. 2 S. 2 AsylG) die mündliche Verhandlung andernfalls erzwungen werden.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 585 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid fällt für den RA keine Verfahrensgebühr Nr. 3307 VV RVG an. Legt der RA des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht für ihn vielmehr die 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Rechtsverhältnis

Rz. 226 Der Begriff "Rechtsverhältnis" ist weit zu verstehen. Ein Rechtsverhältnis regelt Ansprüche jeglicher Art. Es kann sich dabei um schuldrechtliche, dingliche, familienrechtliche, erbrechtliche oder öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse handeln. Es kommt dabei nicht darauf an, wie die Parteien den Vertrag bezeichnen oder ob sie überhaupt erkennen, dass tatsächlich e...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Bereits gerichtlicher Verfahrensauftrag

Rz. 250 Hat der RA bereits einen gerichtlichen Verfahrensauftrag, entsteht für die Tätigkeit des RA die jeweilige Verfahrensgebühr (der jeweiligen Instanz) und für seine Mitwirkung die Einigungsgebühr Nrn. 1000 Nr. 1 oder 2, 1003, 1004 VV RVG; im letzteren Fall wieder unter Beachtung der Wertbeschränkung des § 31b RVG (s. dazu die Ausführungen unter Rdn 215).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Auftrag für gerichtliches Verfahren

Rz. 281 Die Verfahrensgebühr kann nur entstehen, wenn der RA zumindest den unbedingten Auftrag für ein gerichtliches Verfahren erhalten hat. Ist der RA nur vor- bzw. außergerichtlich beauftragt, kann keine Verfahrensgebühr entstehen. Oftmals wird gesagt, dass die Verfahrensgebühr nur in einem gerichtlichen Verfahren entstehen könne. Das ist aber nicht ganz zutreffend, weil b...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Besonderheiten: Antrag auf Bewilligung von PKH

Rz. 288 Ist dem RA kein unbedingter Klageauftrag erteilt, sondern ein bedingter für den Fall, dass PKH bzw. VKH bewilligt wird, entsteht für die Vertretung des RA im PKH/VKH-Bewilligungsverfahren nicht die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, sondern in allen Instanzen eine Verfahrensgebühr Nr. 3335 VV RVG, die max. 1,0 beträgt. Dies gilt selbst dann, wenn der RA im Rahmen des ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Entstehen der Einigungsgebühr

Rz. 217 Die Einigungsgebühr kann in jedem Tätigkeitsbereich des RA entstehen. Das Entstehen der Einigungsgebühr ist für keinen Teil des VV RVG ausgeschlossen und kann nach Vorb. 1 VV RVG auch bei einer Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG entstehen. Denn für ihre Entstehung ist nicht Voraussetzung, dass der RA die Einigung für den Mandanten abschließt, sondern lediglich an ihrem Ab...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Keine Einigungsgebühr bei Widerruf

Rz. 240 Wird ein Vergleich unter dem Vorbehalt des Widerrufs abgeschlossen, dann hängt der Anfall der Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 3 Alt. 2 zu Nr. 1000 VV RVG davon ab, dass ein wirksamer Widerruf nicht mehr möglich ist.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / C. Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit

I. Anwaltliche Tätigkeit Rz. 57 Im Regelfall wird der RA für seinen Auftraggeber anwaltlich tätig. Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen der RA gerade nicht anwaltlich tätig wird. Während § 1 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt, dass im Regelfall der anwaltlichen Tätigkeit das RVG anzuwenden ist, bestimmt § 1 Abs. 2 RVG die Ausnahmen dazu,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / F. Mehrere Rechtsanwälte

Rz. 444 Vorbemerkung 3.4: Für in diesem Abschnitt genannte Tätigkeiten entsteht eine Terminsgebühr nur, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist. I. Allgemeines Rz. 445 Teil 3 Abschnitt 4 VV RVG vergütet die Einzeltätigkeiten des RA. Übliche Einzeltätigkeiten sind der Unterbevollmächtigte bzw. Terminsvertreter, der anstelle des Prozessbevollmächtigten den Termin für den Auftraggebe...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Abschließende Regelung in Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG

Rz. 311 Die Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG regelt, unter welchen Voraussetzungen der RA bei vorzeitiger Beendigung der Angelegenheit lediglich eine 0,8 Verfahrensgebühr verdient. Eine Angelegenheit kann vorzeitig enden, wenn z.B. der Auftraggeber den erteilten Prozessauftrag kündigt oder der RA (z.B. aus Altersgründen) seine Zulassung zurückgibt oder (aufgrund Fehlver...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten bei RSV des Mandanten

Rz. 368 Verfügt der Mandant über eine RSV, ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels durch den RA grds. vom Versicherungsschutz gedeckt.[43] Der Antrag auf Deckungsschutz kann daher auch noch nachträglich gestellt werden.[44]mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Einigungsgebühr braucht gewisses Nachgeben

Rz. 242 Die Einigung setzt zwar kein gegenseitiges Nachgeben gem. § 779 BGB, aber ein gewisses Nachgeben (zumindest von einer Partei) voraus. Denn nach Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV RVG reicht es für den Anfall der Einigungsgebühr nicht aus, wenn der Anspruch lediglich anerkannt oder auf ihn verzichtet wird. Für das Nachgeben reicht jedes noch so kleine "Opfer" der Partei ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Ermäßigung der Vergütung bei Kündigung des Anwaltsvertrags

a) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers/Kündigung des Auftraggebers bei vertragswidrigem Verhalten des RA Rz. 302 Beabsichtigt der RA, einen Anwaltsvertrag zu kündigen, kann dies Auswirkungen auf seinen Vergütungsanspruch haben. Rz. 303 Da auf den Anwaltsvertrag die Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB, insbes. §§ 627 ff. BGB) anwendbar sind, ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Vergütung bei Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 248 Welche Vergütung für den RA bei seiner Mitwirkung beim Abschluss einer Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung entsteht, hängt maßgeblich davon ab, wann diese Vereinbarung geschlossen wird. a) Kein gerichtlicher Verfahrensauftrag Rz. 249 Besteht noch kein gerichtlicher Verfahrensauftrag, so entsteht für die Tätigkeit des RA die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG und für sein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Einigungsgebühr

Rz. 458 Wirkt der Unterbevollmächtigte am Abschluss eines Vergleichs mit, kann er dadurch die Einigungsgebühr verdienen. Oftmals wird er aber einen Widerrufsvorbehalt vereinbaren, damit er die erzielte Einigung mit dem Verfahrensbevollmächtigten besprechen kann. Bespricht dann der Verfahrensbevollmächtigte den Widerrufsvergleich mit dem Auftraggeber, entsteht auch für ihn ei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung

1. Abgabe einer Willenserklärung Rz. 617 Keine Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung liegt vor, wenn er für seinen Auftraggeber einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, mit dem der Schuldner nach § 894 ZPO zur Abgabe einer Willenserklärung rechtskräftig verurteilt worden ist (z.B. eine Bewilligung auf Eintragung der Löschung eines Rechts im Grundbuch) und diese Willenserk...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 182 Vertritt der RA vor- bzw. außergerichtlich mehrere Auftraggeber und erhöht sich dadurch der Gebührensatz der Geschäftsgebühr (max. bis zu 4,5), ist die Anrechnung dennoch auf 0,75 bei Wertgebühren[14] bzw. auf 225 EUR bei Betragsrahmengebühren[15] begrenzt.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Vergütung und ihrer Bedingungen

Rz. 704 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 1 RVG ist anzugeben, welche Vergütung unter welchen Bedingungen der RA verdient haben soll.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Belehrung über die Vergütungshöhe

Rz. 4 Außer in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten erster Instanz bestehen grds. keine besonderen Belehrungspflichten über die Höhe der zu erwartenden Vergütung. Im Allgemeinen ist der RA nicht verpflichtet, seinen Mandanten unaufgefordert über die Höhe des Kostenrisikos aufzuklären. 1. Belehrungspflicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz Rz. 5 Vertritt der RA s...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Gebührenteilung mit BGH-Anwalt

Rz. 467 Eine Gebührenteilungsabrede mit einem BGH-Anwalt ist unzulässig (§ 49b Abs. 3 S. 6 BRAO).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Dritter

Rz. 64 Nicht selten kommt es vor, dass ein Dritter anstelle des Auftraggebers die Vergütung zahlt oder schuldet. Im Unterschied zu den Fällen unter den Rdn 59 ändert sich aber nichts daran, dass weiterhin allein der Auftraggeber des RA Schuldner der Anwaltsvergütung bleibt. a) Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch bei Beratungshilfe Rz. 65 Ist dem Auftraggeber Beratu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Terminsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung

Rz. 337 In zivilgerichtlichen Verfahren ordnet § 128 Abs. 1 ZPO an, dass grds. eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist. Findet keine mündliche Verhandlung statt, kann dennoch die Terminsgebühr entstehen, wenn eine mündliche Verhandlung obligatorisch ist. Rz. 338 So erhält der RA die 1,2 Terminsgebühr auch dann, wenn in den in Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG genannte...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Teilbewilligung von PKH

Rz. 516 Wird PKH nur teilweise bewilligt, kann der RA lediglich in Höhe des bewilligten Teils eine Vergütung aus der Staatskasse fordern (s. Rdn 494 ff.).mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Beratungshilfe

Rz. 60 Ist dem Auftraggeber Beratungshilfe (BerH) gewährt, schuldet die Staatskasse die Vergütung. Der Auftraggeber selbst erhält keine Vergütungsberechnung. Der RA reicht sein Erstattungsgesuch bei der Staatskasse ein und erhält von dort die bei gewährter BerHG vorgesehene gesetzliche Vergütung. Rz. 61 Der Auftraggeber allerdings schuldet dem RA einen Festbetrag (sog. Schutz...mehr