Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 10. PKH und mehrere Auftraggeber

Rz. 517 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber und ist nur einem der Auftraggeber PKH bewilligt, ist streitig, in welcher Höhe der RA gegenüber der Staatskasse einen Vergütungsanspruch hat. Grundsätzlich schuldet jeder Auftraggeber nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG die Vergütung, die entstanden wäre, wenn der RA nur ihn vertreten hätte. Hat das Gericht nur einem der Auftraggeber PKH be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Übernahme durch sonstige Dritte

Rz. 72 Nicht selten zahlt ein anderer als der Auftraggeber die Vergütung des RA. Häufig übernehmen z.B. Eltern die Verpflichtung, die Vergütung des RA zu zahlen, wenn die Kinder selbst nicht leistungsfähig sind. Auch der Betriebsrat zahlt von Fall zu Fall die Vergütung eines Arbeitnehmers (z.B. in einem sog. Musterverfahren). Unüblich ist es auch nicht, dass in einer Ehe ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Terminsgebühr für nicht am BGH zugelassenen RAe

Rz. 420 Auch für den nicht beim BGH zugelassenen RA kann entsprechend der Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG eine Terminsgebühr entstehen. Nimmt er den Termin wahr, dann kommt es nicht darauf an, ob der RA bei dem Gericht auch zugelassen ist. Die Wahrnehmung des Termins ist ausreichend. Daneben kann die Terminsgebühr auch immer unter der Voraussetzung entstehen, dass die Tatbestandsmerkm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Kostenaufhebung (§ 98 ZPO)

Rz. 254 Einigen sich die Parteien in einem Rechtsstreit, ohne eine Regelung über die Kosten des Verfahrens und der Einigung zu treffen, ist nach § 98 ZPO davon auszugehen, dass die Kosten als gegeneinander aufgehoben gelten sollen (Ausnahme: Sie beantragen, dass die Kostenregelung der gerichtlichen Entscheidung vorbehalten bleiben soll). Sie hat zur Folge, dass außergerichtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 532 Wird dem Auftraggeber vom Gericht PKH in der Weise bewilligt, dass er z.B. Ratenzahlungen zu leisten hat, ist der RA berechtigt, seine weitere Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach der Wahlanwaltstabelle zu § 13 RVG gegenüber der Staatskasse geltend zu machen (§ 50 RVG). Eine Vergütungsdifferenz zwischen den Tabellen des § 13 und § 49 RVG entsteht, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Deutliches Absetzen von anderen Erklärungen

Rz. 684 Die Vergütungsvereinbarung muss von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein (§ 3a Abs. 1 S. 2 RVG). Nach Auffassung des BGH[75] dient das als Schutz- und Warnfunktion. Für ein "Absetzen" genügt es, wenn die Vergütungsvereinbarung in einem gesonderten und entsprechend gekennzeichne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV und 3201 Nr. 1 VV RVG

Rz. 377 Mit der Nr. 3200 VV RVG wird die Verfahrensgebühr des RA für die Vertretung im Berufungs- bzw. familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG) geregelt. Die "volle" 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG entsteht z.B. mit der Einreichung des Schriftsatzes, der das Rechtsmittel (Berufung/Beschwerde) enthält. Eine Begründung des Rechtsmittels ist dafür nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Bewilligung von PKH und obsiegende Beendigung des Verfahrens

Rz. 521 Obsiegt der Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, kann der RA gem. § 126 ZPO den Erstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner im eigenen Namen geltend machen. Der RA erhält auf diesem Weg einen eigenen Vollstreckungstitel (Kostenfestsetzungsbeschluss) gegen den unterlegenen Gegner. Im Kostenfestsetzungsantrag muss der RA deutlich machen, dass er den Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / c) Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Rz. 614 Hat das Gericht im Vollstreckungstitel angeordnet, dass die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ist ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … EUR vorläufig vollstreckbar" oder "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar"), kann der Gläubiger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 89 Mit der Vollmacht des Auftraggebers weist der RA seine Vertretungsberechtigung nach. Fügt der RA seinem ersten Schreiben (z.B. Kündigung, Mahnung, Forderung nach einer bestimmten Handlung oder Unterlassung) keine Vollmacht bei, kann der Gegner den Inhalt des Schreibens unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) allein wegen des mangeln...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einfluss der Vereinbarung auf Kostenübernahme

Rz. 707 Nach § 4a Abs. 3 Nr. 2 RVG ist anzugeben, welchen Einfluss die Vereinbarung auf die ggf. vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter haben soll. Denn nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO ist es zulässig, dass der RA diese Kosten im Rahmen des Erfolgshonorars übernimmt. In der Vereinbarung ist desha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / h) Erledigung eines früheren Auftrags seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren

Rz. 187 Ist die Geschäftsgebühr für einen früheren Auftrag entstanden, der seit mehr als zwei vollen Kalenderjahren erledigt ist, findet nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG keine Anrechnung statt. Rz. 188 Beispiel: Der außergerichtliche Auftrag des RA ist in 2022 beendet. In 2025 wird der RA mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragt. Seit 2022 sind mehr als zwei Kalenderjahre (20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / a) Weiterleitung von Kosten (Gerichtskosten und Kosten eines fremden RA)

Rz. 271 Keine Hebegebühr kann der RA gem. Anm. Abs. 5 zu Nr. 1009 VV RVG berechnen, soweit er Kosten an ein Gericht oder eine Behörde weiterleitet, eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt oder eingezogene Beträge auf seine Vergütung verrechnet. Rz. 272 Zahlt der Auftraggeber für das gerichtliche Verfahren einen Vorschuss auf die Gerichtskosten an den RA und leitet er d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. Vergütungsvereinbarung bei Forderungseinzug

Rz. 540 § 4 Erfolgsunabhängige Vergütung (Auszug) (1) … (2) Ist Gegenstand der Angelegenheit eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren, kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden oder kann der Rechtsanwalt ganz auf eine Vergütung verzichten. Rz. 541 Mit dem am 1.10.2021 in Kraf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Auskunft über die Vergütungshöhe

Rz. 95 Bereits bei Anbahnung des ersten Beratungsgesprächs (z.B. im ersten Telefonat zur Terminsvereinbarung) wird oftmals danach gefragt: "Was kostet die Beratung?" Eine allgemeine Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Denn sie hängt von vielen einzelnen Faktoren ab. Was ist das konkrete Anliegen? Soll nur eine (einfache) Auskunft oder ein (rechtlicher) Rat erteilt werden? ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 413 Will der Mandant die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde zur Durchführung der Revision prüfen lassen, sollte der bisher tätige RA zur Vermeidung doppelter RA-Vergütung dem Mandanten empfehlen, einen BGH-RA zunächst nur damit zu beauftragen. Kommt der BGH-RA zum Ergebnis, dass das weitere Vorgehen nicht aussichtsreich ist, ist die Vergütung des BGH-RA geri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Revisionsverfahren

Rz. 397 Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: Revision; bestimmte Beschwerden und Rechtsbeschwerden Vorbemerkung 3.2.2: Dieser Unterabschnitt ist auch anzuwenden in Verfahrenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Angabe der gesetzlichen Vergütung im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG)

Rz. 709 Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber für den Einzelfall i.S.v. § 4a Abs. 1 Nr. 3 RVG ein Erfolgshonorar, muss nach § 4a Abs. 3 Nr. 4 RVG die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und ggf. die erfolgsabhängige vertragliche Vergütung, zu der der RA bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen, angegeben werden. An dieser Regelung hält der Gesetzgeber trotz der Kritik de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Einigungsgebühr für mehrere Anwälte

Rz. 259 Haben die Parteien in die Kostenregelung auch die Kosten des Vergleiches einbezogen oder das Gericht eine entsprechende Kostenentscheidung getroffen, so ist bei Anfall der Einigungsgebühr sowohl bei einem Unterbevollmächtigten/Terminsvertreter als auch dem Hauptbevollmächtigten die doppelt entstandene Einigungsgebühr erstattungsfähig, soweit aus Sicht der erstattungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 478 Das gerichtliche Verfahren beginnt nicht immer unverzüglich mit der Einreichung der Klageschrift. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, die Kosten der Rechtsverfolgung selbst zu tragen, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH), im Rahmen derer der RA bei seiner Beiordnung dann einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 10. Geltendmachung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr

Rz. 192 Die Geschäftsgebühr, die für die vor- bzw. außergerichtliche Tätigkeit des RA entstanden ist, ist in der Kostenfestsetzung gem. §§ 103, 104 ZPO nicht festsetzbar, da es sich dabei nicht um Kosten des Rechtsstreites handelt.[19] Die Erstattung der Geschäftsgebühr kann daher lediglich aufgrund eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches vom Gegner verlangt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. PKH-Bewilligungsverfahren und Terminsgebühr

Rz. 488 Teil 3, Abschnitt 3, Unterabschnitt 6: Sonstige besondere Verfahren Vorbemerkung 3.3.6: Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1, soweit in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 15. Terminsgebühr bei "Flucht in die Säumnis"

Rz. 346 Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3105 VV RVG findet § 333 ZPO keine Anwendung. Das bedeutet, dass die volle 1,2 Terminsgebühr für den RA entsteht, wenn der vertretungsbereit erschienene RA erklärt, dass er keine Anträge stellen wird (sog. "Flucht in die Säumnis"). Anders liegt der Fall, wenn der RA am Anfang erklärt, dass er seinen Mandanten in dem Termin nicht vertritt, also...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Prüfung der Erfolgsaussichten Rechtsmittelverfahren vor dem BGH

Rz. 369 Ist ein mögliches Rechtsmittelverfahren (z.B. Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsbeschwerde in Kosten- und/oder Zwangsvollstreckungssachen) vor dem BGH zu führen, kann der bisher tätige RA aufgrund der Singularzulassung der RAe beim BGH den Mandanten dort nicht vertreten. Derzeit sind von den bundesweit 166.504 RAe (Stand: 1.1.2025) dort lediglich 46 RAe durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / X. Geltendmachung der Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 563 Die vor Erlass des Mahnbescheides entstandene Terminsgebühr muss in den Mahnbescheidsantrag ("Sonstige Nebenforderung") mit aufgenommen werden. Denn Kosten, die schon vor oder bei Antragstellung angefallen waren, sollen nach h.M. im späteren Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden können.[66] Rz. 564 Die nach Erlas...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

Rz. 275 Ob die Hebegebühr von einem Dritten zu erstatten ist, hängt davon ab, ob es sich dabei um notwendige Kosten des Rechtsstreites (§ 91 Abs. 1 ZPO) oder der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 S. 1 ZPO) handelt. Das kann bejaht werden, wenn der RA bei der Empfangnahme, Aus- oder Rückzahlung der Beträge hinzugezogen werden musste (z.B. aufgrund der Person oder des Verhalte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorschuss vom Auftraggeber vor PKH-Bewilligung

Rz. 495 Der RA ist berechtigt, bis zur Bewilligung von PKH von seinem Auftraggeber einen Vorschuss zu fordern. Wegen der Ungewissheit über dessen Leistungsfähigkeit (die ggf. erst mit seiner Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt ist), ist der RA bei fraglicher Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung gut beraten, einen Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Weitere Belehrungspflichten

Rz. 56 Aufgrund des stetigen gesellschaftlichen Wandels, der Fortentwicklung der Rechtsprechung und der damit immer einhergehenden Spezialisierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in bestimmten Rechtsgebieten noch weitere erforderliche Belehrungspflichten gibt. Ob diese die mögliche eingeschränkte Kostenerstattung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, der Hinweis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 4. Terminsgebühr, wenn das gerichtliche Verfahren nicht anhängig ist

Rz. 332 Mit Urt. v. 8.2.2007 (– IX ZR 215/05) hat der BGH entschieden, dass die Terminsgebühr auch dann bereits entstehen kann, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist. Voraussetzung ist aber, dass der RA vom Auftraggeber bereits einen unbedingten Klageauftrag erhalten hat. Rz. 333 Wurde dem RA dagegen nur ein bedingter Klageauftrag erteilt, werden di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / X. Wirtschaftliches Missverhältnis

Rz. 51 Nicht selten geht es dem Auftraggeber meist "nur um das Prinzip". Der Auftraggeber hat z.B. einen Anspruch von 5 EUR und möchte "nur aus Prinzip" diesen Anspruch mit anwaltlicher Hilfe verfolgen. Hier obliegt dem RA eine Belehrungspflicht über das wirtschaftliche Missverhältnis seines Auftrags zu den dadurch entstehenden Kosten. Die anwaltliche Tätigkeit übersteigt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Begriff der Einigung

Rz. 224 Eine Einigung setzt einen Vertrag der Parteien voraus, durch den ihr Streit oder ihre Ungewissheit über ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis beseitigt wird. Wird durch die Einigung ein Rechtsverhältnis überhaupt erst begründet, entsteht daher keine Einigungsgebühr (s. nachfolgend "4. Gestaltung von Verträgen"). Rz. 225 Die Einigungsgebühr ist erst dann entstanden,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsanspruch für die Kostendeckungsanfrage

Rz. 42 Ob die Kostendeckungsanfrage eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit für den RA darstellt, darüber wird in Rechtsprechung und Literatur seit Längerem gestritten. In seinem Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 274/10 – ließ der VI. ZS des BGH durchblicken, dass er der Auffassung zuneige, es liege zumindest dann keine gesonderte Angelegenheit für den RA vor, wenn der RA unte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 198 Gemäß § 15a Abs. 1 RVG kann die Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG auf verschiedene Weise erfolgten. So kann die bereits entstandene Geschäftsgebühr um den Anrechnungsbetrag oder die in dem gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr gemindert werden (s. Beispiele in Rdn 176–178). Rz. 199 Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist immer vorzunehmen, nur die Art...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Streit oder Ungewissheit der Parteien

Rz. 232 Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist es Voraussetzung, dass Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis besteht. Ein Rechtsverhältnis ist ungewiss, wenn die Verwirklichung des diesem zugrunde liegenden Anspruchs unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht gegeben s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung bei Beratungshilfe

Rz. 123 Zulässig ist eine Vereinbarung zwischen RA und Auftraggeber, dass die gesetzliche Vergütung geschuldet wird, sollten die Voraussetzungen für die Bewilligung von BerH nicht vorliegen und keine BerH gewährt werden. In diesen Fällen besteht kein Grund, den Auftraggeber zu schützen. Der RA muss daher darauf achten, ggf. eine bedingte Gebührenvereinbarung abzuschließen. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Vergleich/Einigung unter Widerruf

Rz. 238 In gerichtlichen Verfahren werden Vergleiche oftmals unter dem Vorbehalt des Widerrufs geschlossen. Die Gründe dafür können mannigfaltig sein. Häufig will der RA noch Rücksprache mit seinem Auftraggeber über die erzielte Einigung halten und sein ausdrückliches Einverständnis einholen. Oder sein Mandant ist verpflichtet, die Zustimmung der Rechtsschutzversicherung für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Vergütungsvereinbarung nach erfolgter Beiordnung

Rz. 507 § 3a RVG (verkürzte Darstellung) (1) (…) (2) (…) (3) (…) (4) Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, ist nichtig. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Rz. 508 Nach § 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / II. PKH-Bewilligungsverfahren und Vorschuss

Rz. 480 Der RA kann von seinem Auftraggeber einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartende Vergütung fordern (§ 9 RVG). Auf die Einzelheiten im Hinblick auf die Anforderung eines Vorschusses wird in einem eigenen Abschnitt unter § 9 Rdn 133 ff. eingegangen. Rz. 481 Erteilt der Auftraggeber den Auftrag zur Vertretung im Rechtsstreit unter der Bedingung, dass ihm dafür PKH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / I. Anwaltliche Tätigkeit

Rz. 57 Im Regelfall wird der RA für seinen Auftraggeber anwaltlich tätig. Es gibt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen der RA gerade nicht anwaltlich tätig wird. Während § 1 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt, dass im Regelfall der anwaltlichen Tätigkeit das RVG anzuwenden ist, bestimmt § 1 Abs. 2 RVG die Ausnahmen dazu, in welchen Fällen das R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren bei RSV des Mandanten

Rz. 414 Hat die RSV Kostendeckungszusage für die vorherigen Instanzen erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisions-/Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 368 muss bei der RSV erneut um Kostendeckung nachgesucht werden. Da die Tätigkeit des RAs gegenüber der RSV eine bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 687 Ist der Gegner des Mandanten zur Erstattung seiner Kosten verpflichtet, muss er ihm nur die gesetzliche Vergütung erstatten. Vereinbart der RA daher mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, muss die Vereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Fal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Weitere Vergütung gem. § 50 RVG bei bewilligter PKH

Rz. 531 § 50 Abs. 1 u. Abs. 2 RVG – Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe (Auszug) (1) Nach Deckung der in § 122 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bezeichneten Kosten und Ansprüche hat die Staatskasse über die auf sie übergegangenen Ansprüche des Rechtsanwalts hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Regelvergütung einzuziehen, wenn dies nach den Vorschriften der Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / VII. Vergütungsvereinbarung und PKH

Rz. 693 Eine Vergütungsvereinbarung kann der RA mit dem Auftraggeber, dem PKH bewilligt worden ist, nur begrenzt abschließen. Denn nach § 3a Abs. 4 S. 1 RVG ist eine Vergütungsvereinbarung nichtig, wenn der RA für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll. Der RA kann aufgrund einer nichtigen Vereinbarung keine Vergütun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 700 § 49b Abs. 2 S. 2 u. 3 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), sind unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt. Vereinba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / N. Erfolgshonorar

Rz. 699 § 4a Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur vereinbart werden, wenn 1. sich der Auftrag auf eine Geldforderung von höchstens 2 000 EUR bezieht, 2. eine Inkassodienstleistung außergerichtlich oder in einem der in § 79 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 der Zivilprozessordnung genannten Verfahren erbracht wird oder 3. d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Terminsgebühr und Geschäftsgebühr

Rz. 152 Die Geschäftsgebühr ist in Teil 2 VV RVG geregelt. Führt der RA Besprechungen oder Telefonate mit dem Gegner oder Dritten oder nimmt er an vor- bzw. außergerichtlichen Ortsterminen, Besichtigungsterminen o.ä. teil, entsteht keine Terminsgebühr. Eine solche Tätigkeit des RA wird allein durch die Geschäftsgebühr innerhalb ihres Rahmens von 0,5 bis 2,5 vergütet. Damit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Erfolgshonorar bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers

Rz. 496 Bestehen erhebliche Zweifel an den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung muss der Antragsteller nach entsprechender Beratung des RA entscheiden, ob er das Verfahren dennoch führen will. Zwar besteht in diesem Fall für den RA bei finanzieller Leistungsunfähigkeit des Auftraggebers die Möglichkeit, mit dem Auftraggeber ein Erfolgshonorar nach § 4a R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / b) Rechtsschutzversicherung

Rz. 67 Hat eine Rechtsschutzversicherung (RSV) eine sog. Kostendeckungszusage erteilt, so zahlt diese anstelle des Auftraggebers die gesetzliche Vergütung des RA. Unterliegt der Auftraggeber im gerichtlichen Verfahren, zahlt die RSV auch die Kosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Rz. 68 Der Auftraggeber bleibt alleiniger Vergütungsschuldner. Zahlt die RSV nicht oder nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / d) Ausreichende Frist zur freiwilligen Erfüllung

Rz. 616 Dem Schuldner ist stets ein angemessener Zeitraum zu gewähren, innerhalb dessen er freiwillig seine Leistung erfüllen kann. Teilweise legt das Gesetz dem Gläubiger ausdrücklich bestimmte Wartefristen auf (§ 798 ZPO oder § 720a Abs. 3, 750 Abs. 2 ZPO), nach deren ergebnislosem Ablauf im Regelfall die Notwendigkeit von Vollstreckungskosten zu bejahen ist. Teilweise ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 374 Durch die entsprechenden Vorschriften in den Prozessgesetzen (z.B. §§ 511 ff. ZPO, §§ 64 ff. ArbGG, §§ 124 ff. VwGO, §§ 143 ff. SGG) wird das Berufungsverfahren näher geregelt. Im familiengerichtlichen Verfahren ist das zweitinstanzliche Verfahren das Beschwerdeverfahren (§§ 58 ff. FamFG). Rz. 375 Im Berufungsverfahren heißen die Beteiligten Berufungskläger und Berufu...mehr