Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Spätere Erhöhungen der Steuersätze

Rz. 22 Bei den späteren Änderungen der Steuersätze handelte es sich stets um Erhöhungen. Erstmals bei der Anhebung des allgemeinen Steuersatzes von 14 auf 15 % zum 1.1.1993 ist der ermäßigte Steuersatz von 7 % nicht geändert worden und auch bis heute unverändert geblieben (Rz. 8). Durch die Anhebung der Steuersätze sollten in erster Linie die Steuereinnahmen als wichtigste F...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.1 Wahlrecht

Rz. 24 Der Rechtsanspruch aus Abs. 3 Satz 1 ist gerichtet auf Verschaffung eines Platzes in einer Tageseinrichtung aus einem bedarfsgerechten Angebot. Der Leistungsanspruch ist, anders als die auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff., nur auf ein Regelangebot ausgerichtet. § 23 Abs. 3 vermittelt keinen Anspruch auf eine individualisierte Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.7 Landesrechtliche Regelungen (Abs. 6)

Rz. 50 Abs. 6, der bestimmt, dass weitergehendes Landesrecht unberührt bleibt, wurde aus Gründen der Klarstellung mit Art. 1 des TAG v. 27.12.2004 als § 24 Abs. 5 a. F. (BGBl. I 2004 S. 3852) vor dem Hintergrund eingefügt, dass in einigen ostdeutschen Ländern (insbesondere Sachsen-Anhalt und Thüringen) weitergehende Regelungen bestanden und auch der Begriff "bedarfsgerecht" ...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 3 Literatur

Rz. 24 Borsutzky, Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII – Anm. zu BVerwG, Urteil v. 25.4.1997, BVerwG 5 C 6/96, ZfJ 1998 S. 412; Busch, Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe nach der KJHG-Novelle, DAVorm 1993 S. 243; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 5 Literatur

Rz. 53 Baum, Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg, LKV 2015 S. 289; Beutel, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 12.9.2013 (5 C 35.12; DVBl 2014, 307) – Zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Krippenplatz, DVBl. 2014 S. 312; Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere L...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.1 Verschaffungsanspruch

Rz. 14 Der Anspruch besteht in einem Verschaffungsanspruch durch den für die Gewährleistung verantwortlichen Träger der Jugendhilfe, der Einrichtungen gewöhnlich nicht selbst unterhält, sondern lediglich die Aufgabe der Planung und Förderung wahrnimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.10.2012, a. a. O., Rz. 35; Riehle, in: Krug/Riehle, § 24 Rz. 34; Grube, in: Hauck/Nof...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.4.2 Finanzierung des Programms nach Sätzen 2 und 3

Rz. 22 Die Finanzierung der Familienleistungen war zwischen Bund und Ländern bis zuletzt strittig und führte zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Rz. 23 Satz 3 sah zunächst eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Zur Unterstützung für den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.5 Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe

Rz. 26 Von Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe unterscheidet sich die Kindertagespflege neben ihrer Regelmäßigkeit auch durch das Merkmal ihrer Mindestdauer. Als Mindestdauer für die Annahme von Kindertagespflege erscheinen grundsätzlich werktäglich 3 Stunden oder wöchentlich 15 Stunden angemessen, vgl. hierzu auch § 43 Abs. 1 (so auch Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22a konkretisiert die in § 22 Abs. 3 umschriebenen Aufgaben der Förderung in Tageseinrichtungen und deren Umsetzung sowie die Kontrolle und Überwachung der Aufgabenerfüllung. Damit ist erstmals ein Kontrollinstrumentarium zur Absicherung eines Förderstandards gegeben. Allerdings regelt die Vorschrift nicht direkt eine Sanktionierung entsprechender Pflichtverletzungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Mit § 78c Abs. 1 Satz 1 wird der Mindestinhalt der Leistungsvereinbarung festgesetzt; außerdem zum Verhältnis von Autonomie nach § 78c und Rahmenverträge nach § 78f; VG Minden, Urteil v. 17.8.2018, 6 K 2848/17: Zum Investitionsvorbehalt nach Abs. 2 Satz 3 bei einem Grundstückskauf. Rz. 33 Vgl. auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2 Anwendungsbereich – Abs. 1

Rz. 10 § 78a ist eine abschließende Regelung. Sie schließt die unmittelbare Anwendung der §§ 78b bis 78g auf andere Bereiche aus. Für die in § 78a aufgeführten Bereiche ist die Anwendung der Regelungen der §§ 78b bis 78g grundsätzlich zwingend. Abgesehen vom individuellen Sonderfall des § 78b Abs. 3 (vgl. dazu die Kommentierung dort) darf nicht auf die allgemeine Vereinbarun...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorschriften verwiesen wird, welche konkrete Regelungen zu den Voraussetzungen, Leistungsinhalten und Eingriffsbefugnissen enthalten. Weder die Aufzählung noch die Verweisungen sind abschließend. Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 3 Literatur

Rz. 22 Vgl. zunächst auch Literaturhinweise zu § 78a; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.7.2021, SN_2021_0422 Bn, Rechtsfragen im Kontext des für Entgeldvereinbarungen geltenden Prospektivitätsgebots, JAmt 2021 S. 517; DIJuF-Rechtsgutachten v. 21.12.2020, SN_2020_1345 Eh, WLAN als Annexleistung nach § 39 SGB VIII in Zeiten der Corona-Pandemie in Pflegefamilien und Trägerwohnungen, JAm...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)

Rz. 23 Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist als gesellschaftspolitisches Ziel anerkannt (vgl. bereits BT-Drs. 15/3676 S. 32). Dem trägt die Regelung in Abs. 4 Rechnung. Nach Satz 1 sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Die bisherige Einschränkung, wonach eine gemeinsame Förderung erfolgen sollte...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.1 Kostenerstattung durch das Land (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt die Kostenerstattungspflicht des Landes bei der Gewährung von Jugendhilfe für junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 nach der Einreise. Zum Begriff des "jungen Menschen" siehe Erläuterungen zu § 7. Entsprechend § 89d Abs. 1 in der bis zum 30.6.1998 geltenden Fassung soll mit der Formulierung "... wird Jugendhilfe gewährt" klargestellt werde...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Clemens, BBiG § 26 Andere V... / 3.2.2 Beschäftigung vor der Ausbildung

Rz. 9 Soweit Auszubildende unmittelbar vor Antritt einer anerkannten Ausbildung beschäftigt werden, handelt es sich regelmäßig um Arbeitsverhältnisse. Hier steht in aller Regel die Erprobung und Eignung der Person im Vordergrund der Tätigkeit. Gegebenenfalls kann eine vorgeschaltete Beschäftigung auch der Überbrückung und Finanzierung eines Zeitfensters dienen. Zweck der Bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.4 Der Bestand des Einlagekontos reicht zur Finanzierung der Nennkapitalrückzahlung nicht aus (§ 28 Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 90 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für den Fall, dass der positive Bestand des stlichen Einlagekontos für den Abzug nach § 28 Abs 2 S 3 KStG nicht ausreicht, regelt der durch das SEStEG eingefügte § 28 Abs 2 S 4 KStG, dass der übersteigende Teil der Nenn-Kap-Rückzahlung ebenfalls als GA gilt, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Im Ergebnis muss der AE in die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.3 Abzug des übersteigenden Betrags von dem steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 84 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 2 S 3 KStG ist ein den Sonderausweis übersteigender Betrag der Kap-Rückzahlung vom positiven Bestand des stlichen Einlagekontos abzuziehen. Dh eine Nenn-Kap-Rückgewähr an die AE anlässlich einer Kap-Herabsetzung oder iRd Auflösung der Kö wird technisch stets so abgewickelt, dass in einem ersten Schritt der den Sonderausweis über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Vorrangige Verwendung des Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 28 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 26 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Während das HR der Kap-Ges die Entscheidung darüber überlässt, ob sie die Finanzierung einer Nenn-Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln aus der Kapital- oder aus den Gewinnrücklagen finanziert, fingiert das StR deren vorrangige Finanzierung aus dem stlichen Einlagekonto, welches idR mit der Kap-Rücklage übereinstimmt. Wird das Nenn-Kap der Kap...mehr

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FF 03/2023, Kein Kindesunte... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller ist Vater der Antragsgegnerin, welche im Haushalt ihrer Mutter lebt. [2] Mit Anerkenntnisbeschluss vom 27.11.2017 (AG Bruchsal – 2 F 818/17) wurde der Antragssteller zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet. Dies in Abänderung eines bereits vorher bestehenden Unterhaltstitels (Jugendamtsurkunde). Der Antragssteller ist dieser Verpflichtu...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Rz. 16 Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind, wobei es im Hinblick auf die Steuerpflicht des Gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Maßgeblicher Bestand des Einlagekontos (§ 28 Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 31 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 § 28 Abs 1 S 2 KStG bestimmt, von welchem Bestand des stlichen Einlagekontos (für die Anwendung des S 1) auszugehen ist, dh welcher Betrag aus dem Einlagekonto (maximal) für die Kap-Erhöhung als verwendet gilt. Das ist der Bestand des stlichen Einlagekontos zum Schluss des Wj, in dem die Nenn-Kap-Erhöhung durch Rücklagenumwandlung durchgeführt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG gem JStG 2007, GmbHR 2006, 1321; Dieterlen/Dieterlen, Keine Einkommensminderung des verdeckt einlegenden Gesellschafters als Voraussetzung einer einkommensneutralen verdeckten Einlage nach § 8 Abs 3 S 3 KStG, DStZ...mehr

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FF 03/2023, Teilungsverstei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung einer in ihrem jeweils hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie. [2] Der 1972 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) ist türkischer Staatsangehöriger. Die 1980 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) besitzt seit der Geburt die türkische u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1.2 Erwerb eigener Anteile

Tz. 183 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Erwerb eigener Anteile stellt bei der Kap-Ges wg der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil keinen Anschaffungsvorgang dar, sondern ist wie eine Nenn-Kap-Herabsetzung zu behandeln. Allgemein hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 370ff. Bei einem Erwerb eigener Anteile zu einem angemessenen Kaufpreis oberhalb bzw genau iHd Nennbetrags der Anteile (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.5 Keine Steuerbescheinigung

Tz. 92 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Obwohl die in § 28 Abs 2 KStG geregelten auf der Ebene der Kö auftretenden "Sachverhalte" unmittelbare rechtliche Folgen für die Besteuerung der AE haben, sieht § 28 KStG die Erteilung einer St-Besch, aus der sich die Finanzierung der Auskehrung aus dem Sonderausweis ergibt, nicht vor. Eine St-Besch nach § 27 Abs 3 KStG kommt nicht in Betrach...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 1. Gewerbesteuer (IRAP – Imposta regionale sulle attività produttive)

Rz. 58 Italien erhebt auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb zusätzlich zur Einkommensteuer eine Gewerbesteuer. Die Einnahmen dienen den Regionen grundsätzlich zur Finanzierung des Gesundheitswesens.[36] Es handelt sich dabei um eine regionale Steuer auf die in Italien anfallende Wertschöpfung bei der regelmäßigen Ausübung einer selbstständig organisierten Tätigkeit, die auf die H...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / VI. Haushaltsgesetz 2022

Rz. 63 Für die Jahre 2022–2024 wurde das Haushaltsgesetz 2022[38] als Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, welche Italien besonders hart traf, erlassen. In den Jahren davor haben sich die wirtschaftspolitischen Maßnahmen erfolgreich auf die kurzfristige Unterstützung der von der Wirtschaftskrise am stärksten betroffenen Unternehmen und Arbeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.2 "... gilt ... als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt"

Tz. 81 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 2 S 2 Hs 1 KStG gilt die Nenn-Kap-Rückzahlung, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als GA, die beim AE zu Bezügen iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG führt. Das gilt für Auskehrungen anlässlich der Auflösung der Kö gleichermaßen wie für die Nenn-Kap-Herabsetzung (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, Rn 13, 14). Der Zuflusszeitpu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsätzliches

Tz. 36 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Enthält das Nenn-Kap auch Beträge, die ihm durch die Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der AE stammenden Beträgen zugeführt worden sind, sind diese Teile des Nenn-Kap getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen (Sonderausweis, s § 28 Abs 1 S 3 KStG). Wie bereits ausgeführt (s Tz 7), benennt der Sonderauswei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausgangssituation vor der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG – strukturell dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art als steuerlich nicht relevanter Liebhabereibetrieb?

Tz. 482 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stliche Behandlung dauerdefizitärer BgA wurde im Vorfeld der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG durch das JStG 2009 in Rspr und Fach-Lit (zB s Hüttemann, DB 2007, 1603; s Seer, DStR 1992, 1790; s Seer/Wendt, DStR 2001, 825) umfassend und kontrovers diskutiert. Insbes ging es hierbei um die Frage, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Verringerung des Sonderausweises um spätere Zugänge beim steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 3 KStG)

Tz. 93 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 3 KStG mindert sich ein Sonderausweis zum Schluss des Wj um den positiven Bestand des stlichen Einlagekontos zu diesem Stichtag; der Bestand des stlichen Einlagekontos mindert sich entspr ("Umgliederung"). Diese durch das UntStFG in das KStG eingefügte Regelung verhindert, dass auf einen Feststellungsstichtag nebeneinander ein So...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kürten, Die Besteuerung von UBG, DB 1991, 623; Ritzer-Angerer, Fünf Jahre neues UBGG – eine Bil, DB 2004, 2383. Tz. 132 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.5 Einschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung gem § 8b KStG

Tz. 120 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA die St-Befreiung gem § 8b KStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der ausschüttenden Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 2 Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen

Fraglich ist es, ob die Grundsätze der mittelbaren Schenkung auch auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar sind. Nach der Auffassung des BFH hat das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen keine Entsprechung. Bei einem Erwerb von Todes ist es auch bei einer Erbschaftsteuer auf den Erbanfall ausgeschlossen, dass der Erwerber etwas anderes e...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.6 Grundsätze für die Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Damit die mittelbare Grundstücksschenkung von der Finanzverwaltung akzeptiert wird, sollten die Beteiligten die folgenden Grundsätze befolgen:[1]: Der Zuwendende sollte in einem Schriftstück festhalten, dass der Beschenkte den erhaltenen oder zugesagten Geldbetrag nur zum Erwerb eines Grundstücks bzw. zur Finanzierung einer Baumaßnahme verwenden darf. Die Schriftform ist nich...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Beteiligungen an Personen(handels)gesellschaften, Kapitalgesellschaften

Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten.[1] Die Aufwendungen einer Sparkasse im Zusammenhang mit der Beteiligu...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2 Besondere Anforderungen der Auslandserbringung nach Satz 2

Rz. 13 Eine Auslandserbringung darf nur dann stattfinden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. Wie bereits die Regeln in Satz 1 entspricht auch dies den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 2 a. F. Rz. 14 Hilfen nach dem Vierten Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 13 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 7 So verhandeln Sie geschickt über Ihr Gehalt

Für die Einstellung des Geschäftsführers und damit für sein Gehalt bzw. für Gehaltserhöhungen ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung (relativ) leicht umzusetzen, denn er kann einen solchen Beschluss der Gesellschafter mit einfacher Beschluss-Mehrheit jederzeit herbeiführen. Allerd...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / Zusammenfassung

Überblick Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt, das der Darlehensnehmer an die Bank bezahlen muss, wenn er das Darlehen während der Zinsfestschreibungszeit außerplanmäßig kündigt und zurückbezahlt. In der Praxis führen die Berechnung und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung oft zu Streitigkeiten. Die Bank und der Kunde können den Darlehensvertrag auch einvern...mehr