Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausgangssituation vor der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG – strukturell dauerdefizitärer Betrieb gewerblicher Art als steuerlich nicht relevanter Liebhabereibetrieb?

Tz. 482 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stliche Behandlung dauerdefizitärer BgA wurde im Vorfeld der Einfügung des § 8 Abs 1 S 2 KStG durch das JStG 2009 in Rspr und Fach-Lit (zB s Hüttemann, DB 2007, 1603; s Seer, DStR 1992, 1790; s Seer/Wendt, DStR 2001, 825) umfassend und kontrovers diskutiert. Insbes ging es hierbei um die Frage, ob allein die Ausübung einer dauerdefizitä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Verringerung des Sonderausweises um spätere Zugänge beim steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 3 KStG)

Tz. 93 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 28 Abs 3 KStG mindert sich ein Sonderausweis zum Schluss des Wj um den positiven Bestand des stlichen Einlagekontos zu diesem Stichtag; der Bestand des stlichen Einlagekontos mindert sich entspr ("Umgliederung"). Diese durch das UntStFG in das KStG eingefügte Regelung verhindert, dass auf einen Feststellungsstichtag nebeneinander ein So...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kürten, Die Besteuerung von UBG, DB 1991, 623; Ritzer-Angerer, Fünf Jahre neues UBGG – eine Bil, DB 2004, 2383. Tz. 132 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.5 Einschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung gem § 8b KStG

Tz. 120 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA die St-Befreiung gem § 8b KStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der ausschüttenden Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 2 Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen

Fraglich ist es, ob die Grundsätze der mittelbaren Schenkung auch auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar sind. Nach der Auffassung des BFH hat das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen keine Entsprechung. Bei einem Erwerb von Todes ist es auch bei einer Erbschaftsteuer auf den Erbanfall ausgeschlossen, dass der Erwerber etwas anderes e...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.6 Grundsätze für die Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Damit die mittelbare Grundstücksschenkung von der Finanzverwaltung akzeptiert wird, sollten die Beteiligten die folgenden Grundsätze befolgen:[1]: Der Zuwendende sollte in einem Schriftstück festhalten, dass der Beschenkte den erhaltenen oder zugesagten Geldbetrag nur zum Erwerb eines Grundstücks bzw. zur Finanzierung einer Baumaßnahme verwenden darf. Die Schriftform ist nich...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Beteiligungen an Personen(handels)gesellschaften, Kapitalgesellschaften

Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten.[1] Die Aufwendungen einer Sparkasse im Zusammenhang mit der Beteiligu...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2 Besondere Anforderungen der Auslandserbringung nach Satz 2

Rz. 13 Eine Auslandserbringung darf nur dann stattfinden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. Wie bereits die Regeln in Satz 1 entspricht auch dies den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 2 a. F. Rz. 14 Hilfen nach dem Vierten Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.5 Einmalige Beihilfen nach Abs. 3

Rz. 13 Neben den laufenden Leistungen nach § 39 Abs. 2 können auch einmalige Leistungen in Form von Beihilfen oder Zuschüssen nach Abs. 3 gewährt werden. Eine terminologische Differenzierung der Begriffe liegt darin begründet, dass die Beihilfe einmalig für besondere Anlässe zu zahlen ist, der Zuschuss hingegen einen Teil der laufenden Leistungen darstellt. Bei einer einmali...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 7 So verhandeln Sie geschickt über Ihr Gehalt

Für die Einstellung des Geschäftsführers und damit für sein Gehalt bzw. für Gehaltserhöhungen ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung (relativ) leicht umzusetzen, denn er kann einen solchen Beschluss der Gesellschafter mit einfacher Beschluss-Mehrheit jederzeit herbeiführen. Allerd...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / Zusammenfassung

Überblick Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt, das der Darlehensnehmer an die Bank bezahlen muss, wenn er das Darlehen während der Zinsfestschreibungszeit außerplanmäßig kündigt und zurückbezahlt. In der Praxis führen die Berechnung und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung oft zu Streitigkeiten. Die Bank und der Kunde können den Darlehensvertrag auch einvern...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 1.3.2 Besonderheiten beim Verbraucherdarlehen

Gemäß Art. 247 § 7 EGBGB muss in dem zur Finanzierung eines Autokaufs abgeschlossenen verbundenen Darlehensvertrag die Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung angegeben werden, sofern der Darlehensgeber beabsichtigt, diesen Anspruch ggf. geltend zu machen. Die Bezugnahme "auf vom Bundesgerichtshof vorgeschriebene finanzmathematische Rahmenbedingungen" und die...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 2.1.2 Diese Möglichkeiten hat eine Privatperson

Eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit einer Grundstücksveräußerung gezahlt wird, gehört (anteilig) zu den Finanzierungskosten eines neuen Objekts, wenn (und soweit nach der Darlehenstilgung) der Restkaufpreis zur Finanzierung des neuen Objekts tatsächlich verwendet worden ist.[1] Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht als Werbungskosten bei Einkünften ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.3.2 Finanzierung

Rz. 13 Der Gesamthaushalt des GKV-Spitzenverbandes hat für den Aufgabenbereich der Verbindungsstelle durch entsprechende Untergliederung einen Teilhaushalt auszuweisen (Abs. 4). Die Haushaltsführung hat getrennt nach den Aufgabenbereichen zwischen Verbindungsstelle und den übrigen Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes zu erfolgen. Rz. 14 Die Finanzierung erfolgt nach Abs. 5 durch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Grundsätze für die Finanzierung der Krankenversicherung. Abs. 1 enthält den Grundsatz der Beitragsfinanzierung. Abs. 2 regelt die jährliche Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (§ 242a SGB V) aufgrund der vom Schätzerkreis gelieferten Datenbasis. Abs. 3 verweist für das Rechnungswesen und die Statistiken bei der Verwaltung des Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.3 Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 11 Wegen der Beschränkung auf Beiträge und sonstige Einnahmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kredite kein zulässiges Finanzierungsinstrument (§ 220 Abs. 1 i. V. m. § 21 SGB IV). Davon wurde eine zeitlich befristete Ausnahme zugelassen, um Beitragserhöhungen im Beitrittsgebiet zu vermeiden (§ 222 in der bis zum 31.12.2011 gültigen Fassung). Den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1 Finanzierungsgrundsätze (Abs. 1)

Rz. 5 Der Finanzbedarf der Krankenkassen wird durch Beiträge und sonstige Einnahmen nach dem Prinzip der Globaldeckung aufgebracht (Hesral in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 220, Rz. 17). Die Vorschrift korrespondiert mit dem in § 3 enthaltenen Gebot der solidarischen Finanzierung. Zu den Beiträgen gehören auch die Zusatzbeiträge (§ 242). Rz. 6 Liquiditätsengpäs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Das Beitragsrecht wurde damit rechtssystematisch überarbeitet und in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (BT-Drs. 11/2237 S. 136). Die Finanzhoheit der Krankenkassen hinsichtlich der Festsetzung der Beitragssätz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.7 Landwirtschaftliche Krankenkasse (Abs. 7)

Rz. 28 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte (landwirtschaftliche Krankenkasse) nimmt wegen der Besonderheiten im Leistungs- und Beitragsrecht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ihrer Ausgaben nicht am RSA und damit auch nicht an der Dat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.4 Empfehlungen (Abs. 4)

Rz. 22 Das BMG wird beauftragt, Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten (Satz 1). Hierbei soll insbesondere auch die Ausgabenseite der gesetzlichen Krankenversicherung betrachtet werden (Satz 2). Die Empfehlungen sind bis zum 31.5.2023 vorzulegen (Satz 3). Die Empfehlungen werden die Lösungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.2 Sonstige Einnahmen

Rz. 9 Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich insbesondere um Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV), Zinsen, Erstattungszahlungen anderer Träger (§§ 102f. SGB X), übergegangene arbeitsvertragliche Ansprüche (§ 115 SGB X) und übergegangene Schadenersatzansprüche (§ 116 SGB X) und Einnahmen aus Finanzausgleichen nach §§ 265 ff. SGB V. Rz. 10 Zuzahlungen (§ 61) sind keine sonstigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.3 Verwaltung des Gesundheitsfonds (Abs. 3)

Rz. 16 Der Gesundheitsfonds wird vom BAS verwaltet (§ 271 Abs. 1). Für das Rechnungswesen einschließlich der Statistiken bei der Verwaltung gelten die §§ 76, 77 Abs. 1a Satz 1 bis 6 und § 79 Abs. 1 und 2 i. V. m. Abs. 3a SGB IV sowie die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (§ 78 SGB IV) entsprechend (Satz 1). Damit gelten für die Krankenkassen und den Gesundheitsfonds einheit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 3 Mustervertrag Sozialpädagogische Familienhilfe

Rz. 37 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertragsentwurf zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, im Folgenden "Jugendamt" genannt und der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Musterstadt –, vertreten durch die/den Geschäftsführer(in), Frau/Herrn …, … (Anschrift), im Folgenden "Träger" genannt über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.4 Ausnahmen vom Verbot der Darlehensaufnahme

Rz. 13a Im Einzelfall ist eine Darlehensaufnahme zulässig, um Grundstücke für Eigeneinrichtungen zu erwerben oder Eigeneinrichtungen zu errichten, zu erweitern oder Gebäude umzubauen (Satz 3). Die Ausnahmeregelung betrifft bestandsgeschützte Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140, die bereits am 1.1.1989 bestanden haben und weiterbetrieben werden. Rz. 13b Die Darlehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.4 Behandlung wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 (Abs. 6)

Rz. 14a Die Behandlungskosten für Personen aus einem Mitgliedsstaat der EU, aus dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, denen im Wohnstaat eine Behandlung des Coronavirus SARS-CoV-2 nicht innerhalb eines in Anbetracht ihres derzeitigen Gesundheitszustands und des voraussichtlichen Verlaufes ihrer Krankheit medizinisch vertretba...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64d Verpfli... / 2.2 Rahmenvertrag (Abs. 2)

Rz. 11 Die Einzelheiten der Modellvorhaben werden in einem Rahmenvertrag nach Abs. 1 Satz 4, 5 festgelegt. Dabei sind die Vertragspartner an einen Mindestinhalt gebunden (Satz 1). Weitere Regelungen (fakultativer Inhalt) sind möglich. Der Rahmenvertrag enthält verpflichtend einen Katalog der ärztlichen Tätigkeiten, die von Pflegefachkräften selbstständig durchgeführt werden k...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42a Vorläu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Infolge der zahlreichen internationalen Krisenherde und sich ausweitenden Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete ist die Zahl der nach Deutschland einreisenden Kinder und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland kommen und im Inland weder mit einem Personensorgeberechtigten noch einem anderen Erziehungsberechtigten zusammenkommen, bereits zum Stichtag 31.12.2014 bundesw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 3 Voraussetzungen einer Beschlussfassung

Einfacher Mehrheitsbeschluss Da den Wohnungseigentümern grundsätzlich im Rahmen des § 19 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz zur Darlehensaufnahme zukommt, bedarf der Beschluss selbst keines bestimmten Quorums. Es genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Finanzierte Maßnahme muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Selbstverständlich muss zunächst die zu finanzierende Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 4 Haftung

Vertragspartner des Darlehensvertrags Beim Abschluss eines Darlehensvertrags fungiert die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartnerin des Kreditinstituts und nicht die einzelnen Wohnungseigentümer. Haftung des Verbands Da der rechtsfähige Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft Vertragspartner des jeweiligen Kreditinstituts ist, trifft ihn auch in erster Linie ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zahlungsunfähigkeit des Eig... / 2.1 Zwangsverwaltung

Die Einleitung eines Zwangsverwaltungsverfahrens bringt den Vorteil, dass der Zwangsverwalter das Hausgeld an die Gemeinschaft zahlen muss. Kann der Zwangsverwalter diese Hausgeldzahlungen nicht durch Mieteinnahmen finanzieren, muss der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger Vorschüsse an den Zwangsverwalter leisten. Dieser zahlt in einem solchen Fall aus den Vorschüssen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Sonderabschreibungen können von demjenigen in Anspruch genommen werden, der die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts getragen hat und dieses zur Einkünfteerzielung nutzt. Fallen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander, liegt das Abschreibungsrecht beim wirtschaftlichen Eigentümer.[1] Beim Finanzierungsleasing kommt es üblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ordnungsmäßige Verwaltung (... / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der "ordnungsmäßigen Verwaltung" ist gesetzlich nicht bestimmt. Was hierunter zu verstehen ist, kann dem WEG nur teilweise entnommen werden. Ordnungsmäßig ist nach § 18 Abs. 2 WEG, was dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht. Ferner können die Wohnungseigentümer eine der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Darlehensaufnahme in der WE... / 2 Problem: Ordnungsmäßige Verwaltung

Im Übrigen sind bezüglich der langfristigen Darlehensaufnahme stets die Maßgaben des konkreten Einzelfalls entscheidend.[1] Zusätzliche finanzielle Belastung für die Wohnungseigentümer Eine Darlehensaufnahme ist jedenfalls mit zusätzlicher finanzieller Belastung der Wohnungseigentümer verbunden. Und ggf. lässt sich eine solche für einzelne Wohnungseigentümer vermeiden, da sie ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 20 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 150 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 151 Nach § 28 Abs. 3 KStG wird der Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahrs um einen Bestand des steuerlichen Einlagekontos vermindert. Der Sache nach bedeutet dies, dass die vorherige Finanzierung einer Nennkapitalerhöhung durch sonstige Rücklagen (weil kein steuerliches Einlagekonto vorhanden war) nachträ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.10 Passiv-Aktiv-Transfer (PAT)

Rz. 56 Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die durch Maßnahmen nach § 16i eingesparten Ausgabemittel für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen nach § 16i genutzt werden können (PAT). Der PAT wurde für das Haushaltsjahr 2019 mit 700 Mio. EUR Ausgabemittel ausgestattet. Die Mittel werden nicht au...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.13 Sonstiges

Rz. 65 Die Integrationsverantwortung obliegt für die gesamte Förderdauer, auch bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit, dem Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b) bzw. des zugelassenen kommunalen Trägers (§ 6a). Durch die Integrationsfachkraft des Jobcenters werden regelmäßige Kundenkontakte zusätzlich zur ganzheitlichen Betreuung wahrgenommen, um auch während der Förderun...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.5 Junges Verwaltungsvermögen

Überschreitet das Verwaltungsvermögen die Grenze von 50 % nicht, muss beachtet werden, dass solches Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 5 ErbStG nicht zum begünstigten Vermögen gehört, welches dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als 2 Jahre zuzurechnen war, sog. junges Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Überschreitet hingegen da...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr