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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 7 Verringerung des Sonderausweises um spätere Zugänge beim steuerlichen Einlagekonto (§ 28 Abs 3 KStG)

Ewald Dötsch, Torsten Werner
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Tz. 93

Stand: EL 115 – ET: 09/2024

Nach § 28 Abs 3 KStG mindert sich ein Sonderausweis zum Schluss des Wj um den positiven Bestand des stlichen Einlagekontos zu diesem Stichtag; der Bestand des stlichen Einlagekontos mindert sich entspr ("Umgliederung").

Diese durch das UntStFG in das KStG eingefügte Regelung verhindert, dass auf einen Feststellungsstichtag nebeneinander ein Sonderausweis und ein positives Einlagekonto bestehen können. Dh das Ges versucht den Sonderausweis, der ohne Zweifel das KStR verkompliziert, möglichst zu vermeiden. Um dies zu erreichen, regelt § 28 Abs 3 KStG, dass eine in früheren Jahren vorgenommene Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln in späteren Jahren in eine Kap-Erhöhung durch Einlagen der AE "umfinanziert" wird (s Kümpel, in B/W, § 28 KStG Rn 123). Vorraussetzung für die Anwendung des § 28 Abs 3 KStG ist, dass die AE in späteren Jahren Einlagen in die Kö leisten.

Stliches Einlagekonto und Sonderausweis haben das gemeinsame Ziel, die dem Teil-(vorher: Halb-)Eink-Verfahren unterliegenden Gewinne von dem Einlage-Kap (Nennkap und ungebundene Einlagen) zu trennen. Das stliche Einlagekonto trennt auf der Rücklagenebene; der Sonderausweis auf der Nennkap-Ebene. Ohne die Umgliederungsregel des § 28 Abs 3 KStG könnten Gewinnrücklagen durch jeweils nachfolgende Kap-Erhöhungen aus Gesellschaftsmitteln im Nennkap eingefroren werden, so dass nachfolgende Ausschüttungen dann durch die neu zugeführten Einlagen finanziert werden könnten (s Förster/van Lishaut, FR 2002, 1205, 1216).

 

Tz. 94

Stand: EL 115 – ET: 09/2024

Wenn in dem Zeitpunkt der Kap-Erhöhung zunächst ein Sonderausweis zu bilden war, weil das stliche Einlagekonto nicht zur Finanzierung der Nennkap-Erhöhung ausreichte, ist dieser (idR zu späteren Feststellungszeitpunkten) wieder zu verringern, soweit...

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