Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 3 Sustainability-Link bei großvolumigen Konsortialkrediten fest etabliert

Rz. 6 Nachhaltig strukturierte Kredite stießen in der Finanzierungspraxis zügig auf hohe Akzeptanz und sind – darin sind sich mittlerweile nahezu alle Marktteilnehmer einig – im Mainstream der Finanzierungspraxis angekommen. Ein Beleg hierfür ist das Wachstum des Markts für Sustainability-Linked Loans. So stieg das globale Volumen ESG-bezogener Kredite in einem relativ kurze...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 3 Grüne Anleihen und Innovationen

Rz. 4 Zu den aktuellen Green Bond Innovationen gehört das Transition Financing. Während klassische Green Bonds eher für die Finanzierung von sog. "grünen" Unternehmen Anwendung finden, kann Transition Financing für "grüne" Investitionen von sog. "braunen" Unternehmen verwendet werden.[1] D.h., bei Transition Financing handelt es sich um Emittenten von Bonds aus weniger nachh...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Sustainable Finance

Grds. lassen sich 2 Konzepte unterscheiden: Bei der 1. Kategorie, hierzu zählen etwa Green Bonds (s. Green Bonds), handelt es sich um zweckgebundene Finanzierungen, die an konkrete Projekte mit einem positiven Umwelt- oder Sozialeffekt gebunden sind. Bei der 2. Kategorie, hierzu zählen etwa Sustainability-Linked Loans, dienen die Mittel der allgemeinen Unternehmensfinanzieru...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.2 Portfolio-basierte Methoden

Rz. 41 Bei den Portfolio-basierten Methoden ("portfolio-based methodologies") geht es um eine Bewertung des ESG-Risikos auf Ebene des Gesamtportfolios oder einer Gruppe von Exposures. Dabei werden auch die Wechselwirkungen zwischen den Exposures analysiert. Die EBA nennt in ihren Leitlinien konkret die Methode zur Portfolioausrichtung ("portfolio alignment methodology")[1] z...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bedeutung und Rollenverteilung

Rz. 31 Eine multilaterale Kreditvergabe, d. h. die Finanzierung eines Kreditnehmers (oder auch mehrerer Kreditnehmer) durch mehrere Kreditgeber zu einheitlichen Konditionen, wird als "Konsortialfinanzierung" oder "syndizierte Finanzierung" bzw. "Syndizierung" ("Syndicated Loan") bezeichnet. Bei einer Konsortialfinanzierung werden dem Kreditnehmer die finanziellen Mittel also...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 1 Hintergrund und Entwicklung

Rz. 1 Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission den "Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums", in welchem, neben weiteren Bestrebungen hinsichtlich einer nachhaltigen Ausrichtung der Wirtschaft, das Ziel fixiert ist, "die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen"[1]. Um dies zu ermöglichen...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Anforderungen an angemessene Verfahren

Rz. 316 Sofern ein Institut wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, müssen zur Sicherstellung der jederzeitigen Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert werden. Hierzu zählen für die jeweiligen Währungen zumindest eine ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.3 Gesonderte Fremdwährungsstresstests

Rz. 324 Für Liquiditätsrisiken sind zudem regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen. Dabei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken in die Betrachtung einzubeziehen. Das Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei den Stresstests zumindest unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde zu legen sind (→ BTR 3.1 Tz....mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 8 Rolle des Sustainability Coordinators kommt besondere Bedeutung zu

Rz. 28 Obwohl durch die Berichterstattung die Basis für eine Sustainability-Linked Finanzierung gelegt ist, werden Kreditnehmer – insbes. bei Debuttransaktionen – einen zusätzlichen Aufwand bei der letztendlichen Ausgestaltung der entsprechenden ESG-Komponente betreiben müssen. Gerade bei der erstmaligen Einbindung einer Nachhaltigkeitskomponente erscheint die beratende Unte...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 4 Investoren- und Emittentenbedürfnisse

Rz. 7 Der rational handelnde Investor berücksichtigt bei seiner Anlageentscheidung das Risiko-/Chancenprofil einer Anlage. D. h., Ziel einer Anlage in einem festverzinslichen Wertpapier ist eine möglichst risikobereinigte Rendite. Bei gleichem Risikoprofil wird die Anlage mit der höchsten Rendite gewählt. Bei einem Investment in grüne Anleihen kommen jedoch noch Nachhaltigke...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Strategische Aspekte am Beispiel des Kreditgeschäftes

Rz. 49 Die EBA nennt die "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" als ein mögliches strategisches Ziel, das von den Instituten in den Kontext ihrer übergeordneten Ziele für nachhaltige Finanzierungen gestellt werden könnte. Zu diesem Zweck sollten die Institute qualitative und ggf. sogar quantitative Ziele formulieren, um die Vergabe ökologisch nachhaltiger Kredite zu fördern ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Umgang mit Spezialfällen

Rz. 9 Im Fördergeschäft müssen i. d. R. die Hausbanken gemäß den allgemeinen Darlehensbedingungen die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung durch den Endkreditnehmer gewährleisten, wobei seitens der Förderbanken lediglich stichprobenweise Vor-Ort-Prüfungen bei den Hausbanken stattfinden. Mit den Anforderungen der MaRisk ist nicht beabsichtigt, dass die von den Hausbanke...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.5 Finanzstabilität und systemische Risiken

Rz. 388 Die EBA hat im Jahr 2020 erstmals Sensitivitätsanalysen für Klimarisiken mit 29 freiwilligen Instituten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Mai 2021 veröffentlicht worden (→ AT 4.3.3 Tz. 1).[1] Am 17. Mai 2021 hat die EZB einen Fachbeitrag zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität innerhalb der EU veröffentlicht. Darin wurde deutli...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / 1 Nachhaltigkeitsbezogene Kredite – ein relativ junges Finanzierungsinstrument

Rz. 1 Green bzw. Sustainable Finance kennt heute viele Facetten und umfasst diverse Instrumente, Standards und Kriterien der Finanzierung. Bei Green Finance Produkten handelt es sich um zweckgebundene Finanzierungsinstrumente, deren Mittel ausschl. für geeignete Projekte oder Projektkategorien mit einem klaren ökologischen Nutzen verwendet werden dürfen. Bereits im Jahr 2007 ...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 7 EU Green Bond Standards (EUGBS)

Rz. 24 Der EUGBS wurde als EU-Verordnung 2023/2631 von EU-Parlament und Rat Ende 2023 als weiteres Element des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums in Kraft gesetzt.[1] Ziel der Verordnung ist es, auf freiwilliger Basis den Emittenten von Green Bonds innerhalb der EU Berichtspflichten aufzuerlegen, die zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Green Bond...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Allgemeine Vorgehensweise

Rz. 8 Ferner ist zu überprüfen, ob die ausgezahlten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen. Die sogenannten "Kreditverwendungskontrollen" sind allerdings nur bei der zweckgebundenen Vergabe von Krediten durchzuführen, wie z. B. bei einer Baufinanzierung oder einer Kfz-Finanzierung. Bei nicht-zweckgebundenen Engagements, wie z. B. Kontokorrentkrediten, sind derartige Kon...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Abbildung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Geschäftsstrategie

Rz. 37 Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der Strategien sollten die Institute innerhalb der geltenden rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihre langfristigen finanziellen Interessen und ihre Solvenz berücksichtigen.[1] Im Rahmen der Überarbeitung ihrer Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2021 hat die EBA eine Ergänzung vor...mehr

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 2 Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 7 Der wesentliche Normzweck der SFDR besteht darin, eine Harmonisierung der Angaben zu nachhaltigen Investitionen zu erreichen und diese für private Anleger attraktiver zu machen. Dadurch soll eine Regulierung der europäischen Finanzmittelflüsse zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris ermöglicht werden. Die Offenlegungspflichten sollen nicht nur Greenwashin...mehr

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Die Vereinschronik / 6 Erstellen der Chronik

Im nächsten Schritt wird der Text verfasst, am besten zunächst im üblicherweise verwendeten Textverarbeitungsprogramm. Später können die Daten problemlos ins Layout-Programm an den gewünschten Stellen eingefügt werden. Hinweis Schreiben Sie in Ihrer Textverarbeitung (z. B. Word), nehmen Sie so wenige Formatierungen wie möglich vor. Vermeiden Sie auch manuelle Trennungen, da d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Relevante Informationen für bestimmte Kreditarten

Rz. 9 Hinsichtlich der Kreditvergabe an Unternehmen können in Abhängigkeit von der Kreditart noch weitere Informationen, Daten oder Nachweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein.[1] Bei einer Finanzierung von Gewerbeimmobilien betrifft dies z. B. die folgenden Angaben:[2] Informationen über Mietpreisniveaus, Leerstände und Mieter, einschließlich der Verträge üb...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Klimakompensation (Carbon Offsetting)

Klimakompensation (auch als Carbon Offsetting bezeichnet) ist ein Prozess, bei dem eine Person oder eine Organisation ihre Treibhausgasemissionen durch Finanzierung von Projekten ausgleicht, die die Emissionen an anderer Stelle reduzieren. Diese Projekte können z. B. erneuerbare Energieprojekte, Aufforstungsprojekte oder Projekte zur Energieeffizienz sein.mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Wirtschaftliche Aspekte und verbundene Risiken

Rz. 11 Wie beim Kredit- und Handelsgeschäft geht es auch beim Immobiliengeschäft darum, eine angemessene Rendite zu erzielen. Andernfalls sollte auf einen Geschäftsabschluss eher verzichtet werden. Insofern müssen die bei einem Immobiliengeschäft erwarteten Erträge ins Verhältnis zu den damit voraussichtlich verbundenen Kosten und Risiken gesetzt werden. Da diese Wirtschaftl...mehr

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§ 13 Green Bonds – Begebung... / 2 Ausgestaltungstypen von Green Bonds

Rz. 3 Die Bandbreite der möglichen Ausgestaltungstypen eines Green Bonds ist einer stetigen Änderung infolge der steigenden Beliebtheit des Finanzinstruments unterworfen. Nachfolgende Typen lassen sich unterscheiden, sie haben sämtlich bestimmte Green Bond Principles (GBP) einzuhalten: Anleihe Verwendung der Erlöse (Standard Green Use of Proceeds Bond): Der Erlös aus dem Verk...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Bedeutung von Fremdwährungen nach CRD und CRR

Rz. 304 Die für den ILAAP verwendeten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, gemessen, gesteuert und überwacht wird, müssen nach Art. 86 Abs. 1 CRD IV auch in Anbetracht von Geschäftsfeldern, Währungen, Zweigniederlassungen und Rechtssubjekten angemessen ausgestaltet sein. Möglich...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Vorgaben anderer Standardsetzer

Rz. 52 Darüber hinaus bezogen sich die neuen Regeln auf verschiedene Leitlinien und Empfehlungen europäischer Standardsetzer, zu deren Umsetzung sich die deutsche Aufsicht verpflichtet hatte. Ergänzungen in anderen Bereichen waren deshalb z. B. auf zwei Papiere von CEBS zurückzuführen, die erst Ende 2010 finalisiert wurden und deshalb nicht mehr (vollständig) im Rahmen der d...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ...mehr

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Die Vereinschronik / 5.3 Anzeigen von Sponsoren

Zur Finanzierung einer Chronik werden Sie auf Anzeigen nicht verzichten können. Leider stören diese häufig das Erscheinungsbild, weil man von den Sponsoren nicht verlangen kann, dass sie für die Chronik extra eine Anzeige gestalten lassen, die den Maßen der Chronikseiten entspricht. Darum sollten Sie die Anzeigen am Ende der Chronik zusammenfassen. Davor sollte ein Deckblatt ...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 170 In Abhängigkeit von deren jeweiliger Bedeutung für eine konkrete Finanzierung sollten bei der Einstufung eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren oder separaten ESG-Scores ggf. auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Konsequenterweise sollten diese Aspekte dann auch in die Gestaltung der Konditionen einfließen.[1] Rz. 171 Die EZB erläu...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.3 Rechtliche Risiken

Rz. 84 Wegen der häufig komplexen Finanzierungen hat die Beurteilung der mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken im Rahmen der Kreditbearbeitung eine besondere Bedeutung (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Im internationalen Objekt- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft können sich derartige Risiken allein aus der Tatsache ergeben, dass die vertraglichen Vereinbarun...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungslegung: Vermögen u... / Zusammenfassung

Für die Mehrzahl der Vereine ist die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend. Bei größeren Vereinen ist eventuell die Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlust­rechnung sinnvoll. Vor allem bei Organisationen, deren Tätigkeit durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird, müssen Einnahmen und Ausgaben häufig der "richtigen" Rechnungsperiode zug...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.8 Schwarmfinanzierungsinstrumente

Rz. 66 Mit dem sogenannten "Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz"[1] ist der Begriff der Finanzinstrumente in § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG unter Nr. 11 um die "Schwarmfinanzierungsinstrumente" erweitert worden, d. h. für Schwarmfinanzierungszwecke ("Crowdfunding") nach der entsprechenden europäischen Verordnung[2] zugelassene Instrumente. Darunter sind – in Bezug auf jeden Mitgliedst...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.4 Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen

Rz. 137 Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen steigen die Anforderungen an die Durchführung der Sensitivitätsanalyse rein formal betrachtet, wobei die EBA den Instituten Gestaltungsmöglichkeiten lässt. So könnte die Sensitivitätsanalyse von einem oder mehreren Faktoren abhängig sein. Dabei könnten kredit- und marktbezogene Ereignisse ggf. au...mehr

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§ 14 Sustainability-Linked ... / Literaturtipps

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Verwendung von Leistungsindikatoren

Rz. 46 Die EZB hält es zudem für sinnvoll, geeignete Leistungsindikatoren ("Key Performance Indicators", KPI) für alle Arten von Klima- oder Umweltrisiken auf die einzelnen Geschäftsfelder und Portfolios anzuwenden und die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen. Dabei sollten die Risiken der verschiedenen Kredit- und Handelsportfolios berücksichtigt werden, die sich aus dem Ü...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.6.2 Naturbezogene Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen

Rz. 231 Viele Unternehmen berichten bereits über ihren ökologischen Fußabdruck, zumeist mit Fokus auf die Treibhausgasemissionen. Die TNFD konzentriert sich hingegen auf die Auswirkungen der Natur auf die Geschäftstätigkeit und die finanziellen Auswirkungen von Naturrisiken und -chancen. Analog zur Berichterstattung über die Auswirkungen des Klimawandels auf das Geschäftsmode...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.2 Technische Machbarkeit und Entwicklung

Rz. 81 Neben der wirtschaftlichen Situation des Projektes/Objektes sind insbesondere auch die technische Machbarkeit und Entwicklung zu beurteilen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Dies ist unmittelbar einsichtig, da bei mangelnder technischer Machbarkeit ein Projekt – und damit auch der Erfolg der Finanzierung – von Beginn an zum Scheitern verurteilt ist. Die technische Mac...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.4 Rückgriff auf internes oder externes Expertenwissen

Rz. 87 An verschiedenen Stellen wurde bereits betont, dass dem speziellen Expertenwissen insbesondere im Bereich der Objekt-/Projektfinanzierungen ein ganz erheblicher Stellenwert zukommt. Von der Qualität solcher Expertisen hängen maßgeblich die Kreditentscheidung und unter Umständen der Erfolg der gesamten Finanzierung ab. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, dass...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 54 Mit der sechsten MaRisk-Novelle sind in Umsetzung der Leitlinien der EBA über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen einige Anforderungen ergänzt worden, die ausdrücklich nur von Instituten mit einer Brutto-Quote notleidender Kredite ("NPL-Quote") von mindestens 5 Prozent auf Einzelinstitutsebene oder teilkonsolidiert bzw. konsolidiert auf Gruppe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1 Formelle und materielle Prüfung

Rz. 116 Die Hereinnahme von Sicherheiten kann also dazu beitragen, dass das Risiko aus der Kreditvergabe für das Institut begrenzt wird. Der Wert einer Sicherheit kann insoweit – in Abhängigkeit von der konkreten Finanzierung – von ganz erheblicher Bedeutung für die Risikobeurteilung sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Sicherheiten oft zu unkritisch oder zu opt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.3 Devisengeschäfte

Rz. 56 Im Rahmen des Handels mit ausländischen Währungen lassen sich im Wesentlichen zwei Grundformen voneinander unterscheiden: Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte. Devisenkassageschäfte dienen in erster Linie der Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Fremdwährungen. Zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung der gekauften oder verkauften Devisen lieg...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe...mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4.3 Bankenaufsicht

Rz. 220 Der Aufsichtsansatz der BaFin bleibt nicht bei der Ausarbeitung eines umfassenden Regelwerkes zum Risikomanagement stehen, denn der offene Charakter der MaRisk stellt auch für die Bankenaufseher eine Herausforderung dar. Die Frage, was im Einzelfall angemessen ist oder nicht, wird sich in vielen Fällen nur vor dem Hintergrund der spezifischen Verhältnisse vor Ort im ...mehr