Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 41 Umlageverbot

Allgemeines Rz. 1 § 41 BetrVG verbietet es zwingend und damit unabdingbar, von den Arbeitnehmern des Betriebs Beiträge für die Aufgaben und Zwecke des Betriebsrats zu erheben.[1] Erfasst werden alle Arten von Beiträgen unabhängig davon, wer sie einzieht (Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat selbst) und ob sie einmalig oder wiederkehrend sind. So ist etwa die Verwendung ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5 Unternehmenswert bestimmen

Ein Punkt, der für Verkäufer und Käufer von zentraler Bedeutung ist. Der Altinhaber muss wissen, was sein Betrieb derzeit noch wert ist, und möchte ggf. über Möglichkeiten informiert werden, den Wert in der Zeit bis zur Übergabe noch zu steigern. Der potenzielle Nachfolger ist daran interessiert, zu erfahren, welche Substanz das Unternehmen hat und welchen Kaufpreis er entri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.2 Finanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch ein Darlehen der Trägerkörperschaft

Tz. 75 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die in Tz 72 dargestellte Rspr, wonach interne Miet- oder Pachtverträge zwischen einer Träger-Kö und ihrem BgA über wes Betriebsgrundlagen des BgA strechtlich unbeachtlich sind, ist sinngem auch auf interne Darlehen anzuwenden, die zur Finanzierung der aus Eigenmitteln der Träger-Kö bestrittenen AK oder HK wes Betriebsgrundlagen des BgA vere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2.2 Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Tz. 12a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die durch das Ges zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsges, EntsorgFondsG) vom 27.01.2017 (BGBl I 2017, 114) errichtete rechtsfähige Stiftung mit der Bezeichnung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" unterliegt nach § 9 Abs 4 S 1 EntsorgFondsG nicht der KSt. Aufgr dieser Regel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Führung des Einlagekto: Finanzierung von Leistungen aus diesem Kto (§ 27 Abs 1 KStG)

2.1 Zum Begriff des steuerlichen Einlagekto Tz. 28 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat die unbeschr stpfl Kap-Ges die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto (stliches Einlagekto) auszuweisen. Der Begriff "besonderes Kto" ist irreführend, suggeriert er doch, dass es bei der Führung des stlichen Einlagekto um d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Definition des ausschüttbaren Gewinns auf der Basis der Steuerbilanz

Tz. 73 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden im KStG geregelten Verwendungsfiktionen, nämlich die für die EK 02-Verwendung in § 38 Abs 1 S 4 KStG (im Regelfall nur noch bis 2006 von Bedeutung) und die für die Verwendung des stlichen Einlagekto in § 27 Abs 1 S 3 KStG, definieren die durch das UntStFG eingeführte Größe des ausschüttbaren Gewinns ausgehend vom EK lt (zutr) St-B...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 und 3 KStG das stliche Einlagekto unabhängig von ihrer hr-lichen Einordnung nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen (Größe I) den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren Gewinn (Größe II) ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gesondert vereinbarte Darlehen

Rn. 13c Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Unter der Ägide der Bilanzbündeltheorie wurde die Auszahlung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, unabhängig von dessen Ausgestaltung, grundsätzlich als Entnahme des Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse, wurden Tilgungs- und Zinszahlungen des Gesellschafters als Einlage behandelt. Das ist seit Geltung der Theorie von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Rechtslage vor dem SEStEG

Tz. 64 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Satzungsgemäße Nachschüsse auf der Grundlage des § 26 GmbHG, die die AE in eine GmbH leisten, erhöhen bei den AE die AK der Kap-Beteiligung und werden bei der GmbH in das stliche Einlagekto eingestellt. Für die Rückzahlung von Nachschuss-Kap (s § 30 Abs 2 GmbHG), das nach dem 31.12.1976 gem § 26 GmbHG eingezahlt wurde, hatte die Fin-Verw (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Gesonderte Feststellung des Einlagekontos (§ 27 Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 110 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 27 Abs 2 S 1 KStG ist der unter Berücksichtigung der Zu- und Abgänge des Wj ermittelte Bestand des stlichen Einlagekontos (zum Schluss jedes Wj, auch eines Rumpf-Wj) gesondert festzustellen. Die gesonderte Feststellung dient der Rechtssicherheit, denn die Inanspruchnahme des stlichen Einlagekontos zur Finanzierung von Leistungen gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eingeschränkte Steuerfreiheit bei Verwendung der Versicherung zur Besicherung eines Darlehens

Rn. 568 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die Ansprüche auf Erlebensleistungen solcher Versicherungen der Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen, deren Zinsen BA oder WK sind. § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG aF macht in diesen Fällen die Steuerfreiheit der Zinsen von der fortbestehenden Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Versicherungsbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Festschreibung der Verwendung (§ 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG)

Tz. 192 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Nach § 27 Abs 1 S 5 KStG idF vor dem SEStEG bleibt die der St-Besch zugrunde gelegte Verwendung unverändert , wenn für die Ausschüttung der Kap-Ges die Verwendung des stlichen Einlagekto bescheinigt worden ist. Nach dem Schr des BMF v 04.06.2003 (BStBl I 2003, 366, Rn 25) wirkt die Verwendungsfestschreibung in beide Richtungen, dh sowohl dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5 Zahlungen auf Grund eines Besserungsversprechens

2.5.5.1 Rechtslage vor dem SEStEG Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) setzt sich mit der stlichen Behandlung der Zahlungen einer GmbH an ihren Alleingesellschafter auseinander, mit der diese ein Besserungsversprechen einlöste, das sie in einem früheren Jahr gegeben hatte (dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1130). In dem betref...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Grundsätzlich kein Direktzugriff auf das Einlagekto bei Rückzahlung einer Kapitalrücklage

2.5.7.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 66 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Unter Berufung auf mehrere BFH-Urt (s Urt des BFH v 23.02.1999, BFH/NV 1999, 1200; v 27.04.2000, BStBl II 2001, 168, und v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189) sowie auf die Vfg der OFD Ffm v 17.04.2000 (BB 2000, 1460) wurde sowohl zum KStG 1999 als auch zu § 27 Abs 1 S 3 KStG 2000ff die Auff vertret...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gewährung und Vermittlung von Krediten (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Eine Kreditgewährung i. S. d. Befreiung besteht typischerweise in der entgeltlichen Überlassung von Kapital gegen Entgelt (vgl. hierzu zuletzt EuGH vom 06.10.2022, C-250/21, O. Fundusz Inwestycynjy Zamkniety reprezentowany przez O S. A., Rn. 33; EuGH vom 17.12.2020, C-801/19, Franck, Rn. 36). Dies setzt voraus, dass das zur Nutzung überlassen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 2 KStG ist die Einlagenrückgewähr in entspr Anwendung des § 27 Abs 1 bis 6 und der §§ 28 und 29 KStG zu ermitteln, dh in diesen Fällen wird der Betrag der Einlagenrückgewähr und nicht der Bestand des stlichen Einlagekto festgestellt (s Lechner/Haisch/Bindl, Ubg 2010, 399, 341). Die Darlegungspflicht trifft die ausl Kö. Da s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für die Anwendung von § 50d Abs 7 EStG müssen Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG (s § 49 Rn 199–203 (Viebrock)) vorliegen, die aus einer Kasse einer juristischen Person des öffentlichen Rechts iSd jeweiligen abkommensrechtlichen Kassenstaatsklausel gewährt werden. Träger der öffentlichen Kasse müssen der Vertragsstaat, eine seiner Gebietskörp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Ausschüttbarer Gewinn (§ 27 Abs 1 S 5 KStG)

2.6.1 Allgemeines Tz. 70 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Als ausschüttbarer Gewinn gilt nach § 27 Abs 1 S 5 KStG das um das gezeichnete Kap geminderte in der St-Bil ausgewiesene EK abz des Bestands des stlichen Einlagekto. Der ausschüttbare Gewinn errechnet sich wie folgt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7 Führung des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Ausgewählte Literaturhinweise: Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekonto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekonto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekonto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Doppel- und Mehrstock-PersGes mit Ober-PersGes (OG) und Unter-PersGes (UG) sind im Mitte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

2.7.2.1 Keine Anwendung des § 39 Abs 1 KStG Tz. 81 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Unter der Geltung des Anrechnungsverfahrens waren BgA nicht zur Gliederung des VEK iSd §§ 27 KStG aF verpflichtet. Die Notwendigkeit einer Feststellung des stlichen Einlagekontos besteht bei ihnen erst nach der Einf des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG iRd Übergangs zum Halbeink-Verfahren. Ein stliches Einlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Negatives Sonder-BV

Rn. 78 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Verbindlichkeiten eines Gesellschafters sind negatives Sonder-BV I oder II, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichem Verursachungszusammenhang mit dem Erwerb von WG des Sonder-BV I oder II (Beteiligung an der PersGes selbst) oder des gewillkürten Sonder-BV oder dem Betrieb der PersGes (Schuldentilgung, Finanzierung von Aktiva der PersGes –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekto für Leistungen der Körperschaft (§ 27 Abs 1 S 3 KStG)

2.4.1 Keine dem KStG 1999 vergleichbare Verwendungsreihenfolge Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das KStG enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge. Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben; nur noch bis 2006), des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3 Das Nennkapital bzw die vergleichbare Kapitalgröße des Betriebs gewerblicher Art

2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit Tz. 95b Stand: EL 123 – ET: 06/2026 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nennkap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekontos. Eine Herabsetzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Der Umfang der Verwendung des Einlagekto (sog Differenzrechnung)

2.4.2.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 und 3 KStG das stliche Einlagekto unabhängig von ihrer hr-lichen Einordnung nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen (Größe I) den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Zivilrechtliche Aspekte und wirtschaftliche Motive

Rn. 51 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrecht Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Erscheinungsform der stillen Gesellschaft, bei der unter Ausschöpfung des dispositiven Charakters der §§ 230ff HGB von der typischen gesetzlichen Struktur der stillen Gesellschaft durch eine Mischung aus Schuldrecht und Gesellschaftsrecht ausweitend abgewichen wird, indem vereinbart wird, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 204 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das SEStEG sind die Rechtsfolgen, die bei unrichtig oder nicht erteilter St-Besch eintreten, neu geregelt worden. Auch die Haftungsvorschriften haben einen neuen Inhalt erhalten. Die S 1–3 einerseits und die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG andererseits sehen unterschiedliche Rechtsfolgen für den zu niedrigen oder den zu hohen Ausweis der Min...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6 Auswirkungen der Gewinne bzw Verluste sowie der verdeckten Gewinnausschüttung des Betriebs gewerblicher Art auf das steuerliche Einlagekonto

2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekonto und mit den Neurücklagen 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekonto zu verrechnen ist, ergibt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Grundsätzlich kein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekto; grundsätzlich kein Negativbestand

Ausgewählte Literaturhinweise: Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Rückzahlung von Nennkapital im Anschluss an eine vorangegangene Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 27 Abs 1 S 3 iVm § 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Dieser Fall des Direktzugriffs ist in § 27 Abs 1 S 3 KStG geregelt. Es geht um eine Nenn-Kap-Herabsetzung unter Auskehrung an die AE, wobei entweder ein Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG nicht vorhanden ist oder der Rückzahlungsbetrag diesen übersteigt. Nach § 28 Abs 2 S 1 Hs 2 KStG ist der Betrag, um den das Nenn-Kap herabgesetzt wird, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6 Rückzahlung von Nachschusskapital durch eine GmbH

2.5.6.1 Rechtslage vor dem SEStEG Tz. 64 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Satzungsgemäße Nachschüsse auf der Grundlage des § 26 GmbHG, die die AE in eine GmbH leisten, erhöhen bei den AE die AK der Kap-Beteiligung und werden bei der GmbH in das stliche Einlagekto eingestellt. Für die Rückzahlung von Nachschuss-Kap (s § 30 Abs 2 GmbHG), das nach dem 31.12.1976 gem § 26 GmbHG eingezah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu § 15b EStG

Schrifttum: Stollwerk, Neue Schranken der Verlustverrechnung durch § 15b EStG für die mittelständische GmbH & Co KG?, GmbH-StB 2006, 333. Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542, Tz 23 (Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen). Rn. 5b Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Vorab auch Hinweis auf s § 15b Rn 16 (Handzik). Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 2 S 3 KStG idF des SEStEG ist bei Eintritt in die St-(gemeint: die KSt-)Pflicht der zum Zeitpunkt des Eintritts in die KSt-Pflicht vorhandene Bestand der nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen gesondert festzustellen; der gesondert festgestellte Bestand gilt als Bestand des stlichen Einlagekto am Ende des vorangegangenen W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Jährliche Feststellung des Einlagekto (§ 27 Abs 1 S 1 und 2 KStG)

2.3.1 Allgemeines Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.4 Darlehen in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften

Tz. 1058 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Darlehensgewährung ist auch im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern denkbar. Zur Vermeidung einer vGA müssen jedoch auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Klarheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung, der tats Durchführung und der Angemessenheit der Verzinsung beachtet werden. Bei Vert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 63 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE führt auch nach Inkrafttreten des SEStEG ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Forderungsverzicht eines AE gegen Besserungsversprechen zu einer Einlage in die Kap-Ges, verbunden mit einer Erhöhung von deren stlichem Einlagekto. Eine verdeckte Einlage und damit ein Zugang zum Einlagekto ergibt sich allerdings nur iHd werthaltigen Teils d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.5 Ausnahmefall der Refinanzierung (durchgeleitetes Darlehen)

Tz. 1068 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Muss sich die Gesellschaft selbst refinanzieren, kann die oa Mittelwertbetrachtung ("Margenteilungsgrundsatz"; s Tz 1067) jedenfalls nicht eingreifen. Dann ist auf jeden Fall der marktübliche Sollzinssatz als Kriterium für die Beurteilung der vereinbarten Verzinsung maßgebend. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde nämli...mehr