Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3.1 Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung

Seit Inkrafttreten des WEMoG ist umstritten, ob unter den Begriff der baulichen Veränderung i. S. v. § 20 Abs. 1 WEG auch Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung zu subsumieren sind.[1] Konsequenzen hat die Differenzierung hinsichtlich einer Kostenbelastung sämtlicher Wohnungseigentümer zunächst nicht. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG ordnet nämlich eine Kostentragungsverpflicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.8.1 Grundsätze

Der Sonderumlagebeschluss ist wie jeder andere Beschluss anfechtbar, wenn er an formellen oder materiellen Mängeln leidet; mangels ausreichender Bestimmtheit kann er nichtig sein (siehe oben Kap. C.II.1.1.2). Teilanfechtung des Sonderumlagebeschlusses Praxis-Beispiel Teilanfechtung der Höhe nach Die Wohnungseigentümer beschließen eine Erhaltungsmaßnahme sowie deren Finanzierung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.2.3 Zweckbindung und Bestimmtheit

Die Sonderumlage ist zweckgebunden an die zu finanzierende Maßnahme. Zwar können die Wohnungseigentümer beschlussweise die Zweckbindung aufheben und die Beiträge für andere Zwecke einsetzen,[1] dem Verwalter fehlt indes diese Befugnis.[2] Haben die Wohnungseigentümer zur Finanzierung umfangreicher Erhaltungsmaßnahmen die Erhebung einer Sonderumlage beschlossen, wird dieser E...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3.4 Teilauflösung

Hat die Erhaltungsrücklage einen Bestand erreicht, der das angemessene Maß deutlich überschritten hat, können die Wohnungseigentümer über eine Teilauflösung der Rücklage beschließen.[1] Eiserne Reserve Im Fall der Teilauflösung der Erhaltungsrücklage kann allerdings nicht auf die zur sog. "eisernen Reserve" ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden,[2] weil diese zu tem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.2.3 Rechtsverfolgungskosten

Rechtsverfolgungskosten im Hinblick auf die Geltendmachung konkret feststehender und anstehender oder zu erwartender Verfahren[1] sind zu berücksichtigen und darzustellen. Mit Blick auf die Finanzierung von Verfahren der GdWE bietet es sich alternativ an, eine entsprechende Rücklage zu bilden. Insoweit können dann durch mäßige Beitragsleistungen der Wohnungseigentümer ausrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.3 Zuführungen zur Erhaltungsrücklage

Da die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage keine Ausgaben oder sonstigen Kosten, sondern Einnahmen der Gemeinschaft darstellen, sind diese auch nicht als Kostenposition im Wirtschaftsplan aufzuführen.[1] Allerdings begründet eine dennoch vorgenommene Darstellung als Kostenposition keine Anfechtungsklage mehr. Gerade solche Klagen, die allein wegen formeller Mängel des Wirtsch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.2.1 Beschluss erforderlich

Ebenso wie die periodisch monatlich zu entrichtenden Hausgeldvorschüsse einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG über die Festsetzung der auf Grundlage des Wirtschaftsplans zu leistenden Hausgeldvorschüsse voraussetzen, muss eine Sonderumlage beschlossen werden.[1] Der Verwalter kann nicht von sich aus die Wohnungseigentümer zur Zahlung auffordern. Das kann er auch dann n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.5 Risiken und Nachschusspflicht

Nachschusspflicht Grundsätzlich ist die im Außenverhältnis beschränkte Teilhaftung der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 4 WEG von einer möglichen darüber hinausgehenden Haftung im Innenverhältnis zur GdWE zu unterscheiden. Letztere ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Gläubiger der Gemeinschaft deren Anspruch auf Hausgeldzahlung gegen die Wohnungseigentümer im Wege der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.1 Wesen der Erhaltungsrücklage

Anspruch auf Bildung einer Erhaltungsrücklage Die Bildung einer Erhaltungsrücklage stellt nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG ein Regelbeispiel einer Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Ist demnach eine Erhaltungsrücklage (noch) nicht gebildet, hat jeder Wohnungseigentümer nach §§ 18 Abs. 2 Nr. 1, 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG Anspruch auf entsprechende Beschlussfassung. Ihrem Wesen nach s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudemodernisierungsgesetz statt "Heizungsgesetz": Was die Eckpunkte von Union und SPD für Immobilienverwalter jetzt praktisch bedeuten

A. Einführung Am 24. Februar 2026 haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein Eckpunktepapier "zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz" (GMG) veröffentlicht. Die Kernbotschaft ist: Das politisch als "Heizungsgesetz" bezeichnete Regelungspaket im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll in seiner jetzigen Ausgestaltung aufgehoben werden. Konkret sollen v. a. die 2023 von der Ampe...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3 Zweckbindung

Maßnahmen der laufenden Erhaltung Zwar ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, eigenständig alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, und insoweit berechtigt, auch kleinere laufende Erhaltungsmaßnahmen in Auftrag zu geben. Grundsätzlich wird ih...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2 Erstellung des Wirtschaftsplans als Grundlage des Beschlusses über Vorschüsse

Der Wirtschaftsplan stellt die elementare Grundlage für die Finanzverwaltung der GdWE dar. Zwar sollen nach Auffassung des Gesetzgebers Hausgeldvorschüsse im Extremfall auch ohne Wirtschaftsplan beschließbar sein,[1] allerdings bleibt abzuwarten, ob die Rechtsprechung diesem Denkansatz folgen wird. In neu begründeten Gemeinschaften wird man dem noch folgen können, da zunächs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 3.2 Grundsätze

Der BGH[1] hat bereits vor einigen Jahren bestätigt, dass eine Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Darlehens unter bestimmten Voraussetzungen durchaus ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Darlehensaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG erwähnt. Hiernach ist der Verwalter zwar außergerichtlicher und ger...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.5.4.1 Jahresübergreifende Sonderumlage

Wird eine Sonderumlage im Jahr 1 erhoben, kommt sie jedoch erst im Jahr 2 zur Verwendung, ist sie im Jahr 1 als Einnahme darzustellen. Zu beachten ist, dass diese Hausgeldeinnahme wie die übrigen Hausgeldeinnahmen abrechnungsneutral ist und nicht in den Jahreseinzelabrechnungen unter den Wohnungseigentümern ausgeschüttet werden darf. Denn dann stünde sie zur Finanzierung der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.2.1 Kostenbefreiung

Haben die Wohnungseigentümer im Hinblick auf eine Maßnahme der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Kostenbefreiung einzelner Wohnungseigentümer beschlossen, ist dies bei Erstellung des Wirtschaftsplans zu berücksichtigen. Die Kostenanteile der nicht befreiten Wohnungseigentümer erhöhen sich dann entsprechend. Praxis-Beispiel Erha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.1 Überblick

Die Sonderumlage stellt eine Ergänzung des Wirtschaftsplans dar. Ihrem Wesen nach soll die Sonderumlage finanziellen Engpässen der Gemeinschaft im Fall unvorhergesehenen Finanzierungsbedarfs im laufenden Wirtschaftsjahr begegnen. Die Erhebung einer Sonderumlage kommt also immer dann in Betracht, wenn Ausgaben nicht aus den laufenden Hausgeldern finanziert werden können und e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 5.6 Weiter gebildete Rücklagen

Die Wohnungseigentümer haben nach §§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 1 WEG die Kompetenz zur Beschlussfassung über die Erhebung weiterer Rücklagen, etwa zur Liquiditätssicherung oder zur Finanzierung von Verfahrenskosten. Auch diese zusätzlich gebildeten Rücklagen sind jeweils mit dem tatsächlichen Ist-Bestand anzugeben, wobei sich auch hier zunächst weitere Angaben wie z. B. Beitr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 2.3.2 Bauliche Veränderungen

Maßnahmen der baulichen Veränderung können nicht aus der Erhaltungsrücklage finanziert werden. Dies ist nicht lediglich darin begründet, dass es sich bei Maßnahmen der baulichen Veränderung gerade nicht um Erhaltungsmaßnahmen handelt, sondern weil nach § 21 Abs. 3 WEG diejenigen Wohnungseigentümer nicht zur anteiligen Kostentragung einer baulichen Veränderung verpflichtet si...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.2.4 Inhalt des Beschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage

Der Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage muss den Beschlussgegenstand, die Gesamthöhe der Umlage[1] und den Kostenverteilungsschlüssel[2] regeln. Grundsätzlich sind auch die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beträge im Beschluss zu regeln. Dies gilt aber dann nicht, wenn der geschuldete Einzelbetrag objektiv eindeutig bestimmbar ist und von den Wohnungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.10 Verhältnis zur Erhaltungsrücklage

Zunächst liegt es im Ermessen der Wohnungseigentümer, eine Sonderumlage zu beschließen, um die Rücklage nicht zu erschöpfen. Es besteht also kein Anspruch darauf, zunächst die Rücklage auszuschöpfen.[1] Ob eine größere Investition aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Erhaltungsrücklage finanziert oder dafür unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage erhoben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.21 DRS 21 – Kapitalflussrechnung

Rz. 57 DRS 21 wurde vom BMJV am 8.4.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ersetzt DRS 2. Wichtige Änderungen betreffen: die konkrete Zuordnung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen und die Definition des Finanzmittelfonds. Weiterhin werden parallel die direkte und die indirekte Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.9 Abrechnung

Da die Sonderumlage eine Ergänzung bzw. einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan darstellt, ist über sie ebenso wie über den Wirtschaftsplan in der Jahresabrechnung und nicht gesondert abzurechnen.[1] Die von den Wohnungseigentümern zu einer beschlossenen Sonderumlage geleisteten Zahlungen sind als Einnahmen darzustellen, was auch für mehrjährige Sonderumlagen gilt. Die nicht verb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.4 Kostenverteilungsschlüssel

Maßgeblich ist der Kostenverteilungsschlüssel, der auch für die zu finanzierende Maßnahme gilt. Allerdings haben die Wohnungseigentümer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG und des § 21 Abs. 5 WEG auch die Möglichkeit, die Kosten der durch Sonderumlage zu finanzierenden Maßnahme abweichend vom gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Dies i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sonderumlagen, Erhaltungsrü... / 1.8.2 Zahlungspflicht

Ist der Beschluss, mit dem die Sonderumlage geregelt ist, gerichtlich angefochten worden, sind die Beiträge dennoch zu leisten – sowohl vom anfechtenden Wohnungseigentümer als auch von den übrigen Wohnungseigentümern. Eine Beschlussanfechtungsklage hat auch hinsichtlich der Zahlungspflicht einer Sonderumlage keine aufschiebende Wirkung.[1] Kein Zurückbehaltungsrecht; eingesc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei: Besonderheiten... / 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch auf dem Gebiet der Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt steuerliche Liebhaberei vor. So sind Schuldzinsen, die z. B. für einen Kredit zur Anschaffung von Wertpapieren gezahlt werden, keine Werbungskosten, wenn bei der Anschaffung oder beim Halten der Kapitalanlage nicht die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses besteht. Ob der Steuerpflichtige in Bezug auf die Ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.2.1.3 Unverhältnismäßige Kosten

Auch wenn der Beschluss nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, erfolgt eine Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nur dann, wenn die Kosten der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Praxis-Beispiel Die Schwimmhalle Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 10 Wohnungseigentümern. 8 von ihnen beschließen den Umbau mehrere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 7.3.1 Grundsätze

Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass diejenigen Wohnungseigentümer die Kosten baulicher Veränderungen tragen müssen, die sie beschlossen haben. Praxis-Beispiel Der Aufzug Die Wohnungseigentümer beschließen einfach-mehrheitlich den Einbau eines Innenaufzugs Die Kosten der Maßnahme haben nach § 21 Abs. 3 Satz 1 WEG diejenigen Wohnungseigentümer zu tragen, die sie beschlossen haben...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.71 Konzernabschluss nach IFRS

Schmidt, Unternehmensbeteiligung und -kooperation als verbundene Verträge – Der Fall – die Lösung, IRZ 11/2025, S. 439; Klingel/Hagel/Meitner, Earn-Out-Klauseln als bedingter Kaufpreisbestandteil bei Unternehmenszusammenschlüssen, KoR 5/2025, S. 181; Walter, Beurteilung des Beherrschungsverlusts über Tochterunternehmen nach IFRS 10 bei Finanzierung des Kaufpreises durch den ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.74 Konzernabschlussprüfung

Hanke, Neue Anforderungen an die Konzernabschlussprüfung – Der Entwurf des ISA [E-DE] 600 (Revised) – Ein Überblick, WP-Praxis 10/2024, S. 268; Anzinger, Finanzierung und Haftung der BaFin im Bilanzkontrollverfahren, BB ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 3.3 Vorzeitige Beendigung der Pflegezeit

Rz. 41 Das PflegeZG sieht eine Beendigung der Pflegezeit bereits vor Ablauf des ursprünglich geltend gemachten Zeitraums für 2 Fälle vor, nämlich wenn der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Die Pflegezeit endet in diesen Fällen 4 Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Rz. 42 D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.81 Leasing

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Böcking/Stein, Aktivierung von Sanierungsmaßnahmen und Entsorgungsverpflichtungen im Jahres- und Konzernabschluss für einen informationsorientierten Klima- und Umweltschutz, DK 9/2025, S. 340; Wulff, Der beizulegende Wert börsennotierter Aktien des Anlagevermögens im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung, DB 36/2025, S. 2179; Künkele/Mitrovic, Pho...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.115 Währungsumrechnung

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.83 Nachhaltigkeitsberichterstattung

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

Küpper, Rechnungslegung in Non-Profit-Unternehmungen, BfuP 6/2025, S. 565; Lorson/Haustein, Konzeptionelle Überlegungen zu einer Doppik-Wende – Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im staatlichen Rechnungswesen –, DB 49/2025, S. 2991; Marten/Kirschner/Weiss, Beteiligungen von Private-Equity-Investoren an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, DB 48/2025, S. 2923; Needham/Müller/B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Gesamtergebnis nach IFRS

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Teilungsver... / b) Hoch belastete Grundstücke

Im Verhältnis zum Verkehrswert hoch belastete Grundstücke eignen sich in der Regel nicht für eine Teilungsversteigerung. Das hängt damit zusammen, dass bei einer Teilungsversteigerung alle eingetragenen Rechte von einem Erwerber mit übernommen werden müssen. Zusätzlich müssen noch die Kosten des Verfahrens durch ein Bargebot abgedeckt sein. Der Betreiber des Verfahrens agier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Teilungsver... / I. Einleitung

Seit etwa 2025 beschäftigen Teilungsversteigerungen wieder verstärkt die Gerichte. Der rasante Anstieg der Zinsen ab 2023 hat zu einer zumindest vorläufigen Abkühlung des Immobilienbooms geführt. Finanzierungen, die vielfach mit günstigen Zinsen von sogar unter 1 Prozent "auf Kante genäht" waren, werden bei einer anstehenden neuen Finanzierung den Eheleuten wirtschaftliche P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2026, Die Teilungsver... / cc) Rechte Dritter

Oftmals werden Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an Kinder/ Schwiegerkinder übertragen. Hierbei werden Rückforderungsvorbehalte vereinbart unter anderem für den Fall, dass eine Verfügung durch eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück erfolgt. Die Teilungsversteigerung ist eine Vollstreckungsmaßnahme.[16] Derjenige, der gegen dieses Verfügungsverbot verstößt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10.11 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Nach der Erläuterung zu BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk müssen die Institute u. a. angemessene Kreditvergabeprozesse im Bereich der gehebelten Transaktionen festlegen. Abschnitt 4.3.2 der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zufolge müssen die Institute eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übergreifende Definition festlegen, die neben dem Zweck der Transaktion v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2026 bis zur Höhe von 338 EUR monatlich bzw. 4.056 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7.1 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Höchstgrenze kein Arbeitsentgelt

Der oben genannte Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zählt zu den Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, die in der Sozialversicherung insgesamt nur bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich) kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Praxis-Beispiel Arbeitgeberzuschuss zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 3 Die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Für die konkrete Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung sind verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten üblich, die sog. Durchführungswege[1]: Unabhängig vom gewählten Durchführungsweg hat der Arbeitgeber als letztlich Verpflichteter für die zugesagten Leistungen im Sinne eines "Verschaffungsanspruchs" einzustehen[2]; es entsteht jedoch keine Gesamtschuld von Arbeitgeber und...mehr