Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Verwendung von Leistungsindikatoren

Rz. 46 Die EZB hält es zudem für sinnvoll, geeignete Leistungsindikatoren ("Key Performance Indicators", KPI) für alle Arten von Klima- oder Umweltrisiken auf die einzelnen Geschäftsfelder und Portfolios anzuwenden und die Fortschritte regelmäßig zu überprüfen. Dabei sollten die Risiken der verschiedenen Kredit- und Handelsportfolios berücksichtigt werden, die sich aus dem Ü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.4 Rückgriff auf internes oder externes Expertenwissen

Rz. 87 An verschiedenen Stellen wurde bereits betont, dass dem speziellen Expertenwissen insbesondere im Bereich der Objekt-/Projektfinanzierungen ein ganz erheblicher Stellenwert zukommt. Von der Qualität solcher Expertisen hängen maßgeblich die Kreditentscheidung und unter Umständen der Erfolg der gesamten Finanzierung ab. Es ist daher von außerordentlicher Bedeutung, das... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1381 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG unterliegen gem § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1, 3 und 4 EStG von der auszahlenden Stelle vorzunehmen, soweit es sich um ein Kreditinstitut handelt. Der Einbehalt der KapSt h... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.2 Technische Machbarkeit und Entwicklung

Rz. 81 Neben der wirtschaftlichen Situation des Projektes/Objektes sind insbesondere auch die technische Machbarkeit und Entwicklung zu beurteilen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Dies ist unmittelbar einsichtig, da bei mangelnder technischer Machbarkeit ein Projekt – und damit auch der Erfolg der Finanzierung – von Beginn an zum Scheitern verurteilt ist. Die technische Mac... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1 Formelle und materielle Prüfung

Rz. 116 Die Hereinnahme von Sicherheiten kann also dazu beitragen, dass das Risiko aus der Kreditvergabe für das Institut begrenzt wird. Der Wert einer Sicherheit kann insoweit – in Abhängigkeit von der konkreten Finanzierung – von ganz erheblicher Bedeutung für die Risikobeurteilung sein. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Sicherheiten oft zu unkritisch oder zu opt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Rz. 344 Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.9 Risiken aus Spezialfinanzierungen

Rz. 38 Bei Spezialfinanzierungen besteht das Risiko nicht in Bezug auf den Kreditnehmer, der i. d. R. eine Zweckgesellschaft ist, sondern auf die Rentabilität des finanzierten Vermögenswertes oder Projektes (z. B. gewerbliche Immobilie, Energieanlage, Seefrachtverkehr, Rohstoffe). Aufgrund der häufig voluminösen Finanzierungen mit langer Laufzeit sind Spezialfinanzierungen e... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 361 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Regelung betrifft sog Wagniskapitalgesellschaften. Solche Gesellschaften haben sich zur Förderung junger Unternehmen in der mittelständischen Wirtschaft unter der Bezeichnung Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds gebildet. Hierbei gilt Private Equity als Oberbegriff für nichtbörsliche Kapitalbeteiligungen; mit Venture Capital b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Turnus der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 30 Gemäß der ursprünglich in BTR 1 Tz. 7 enthaltenen Anforderungen hält die deutsche Aufsicht eine mindestens vierteljährliche Berichtsfrequenz über die Adressenausfallrisiken grundsätzlich für erforderlich. Die Geschäftsleitung soll dadurch bereits frühzeitig in die Lage versetzt werden, auf bedrohliche oder den Bestand des Institutes gefährdende Risiken reagieren zu kö... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 31 "Fremdwährungskredite" sind Kredite an Kreditnehmer in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, unabhängig von der Rechtsform der Kreditfazilität (z. B. Einräumung eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe). Das "Fremdwährungskreditrisiko" ("Foreign Exchange Lending Risk" bzw. "FX... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des Prozesses der Kreditgewährung

Rz. 2 Die Kreditbearbeitung umfasst insgesamt die Prozesse der Kreditgewährung/-vergabe[1] und der Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2 Tz. 1). Zur Kreditgewährung gehören die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Die Kreditweiterbearbeitung betrifft die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Kreditnehmer sowie – bei ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Verhältnis zu anderen Risikoarten

Rz. 33 Als entscheidend für die Liquiditätssituation eines Institutes galt lange Zeit ausschließlich seine eigene Bonität, die sich z. B. am externen Rating ablesen lässt. In Teilen der Fachliteratur wurde in diesem Zusammenhang die These vertreten, dass die Liquidität regelmäßig der Bonität folge: "Die Liquidität im Sinne der gesamten – auch unsichtbaren – liquiden Reserven... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129 ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; BFH BStBl II 2000, 616; BFH BStBl II 2002, 768; BFH BStBl II 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 52 Auch die mit Nachhaltigkeitsrisiken bzw. Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollten unter Berücksichtigung von deren Einflussnahme auf andere Risikoarten klar definiert werden.[1] Dabei sollte von den Instituten geprüft werden, inwiefern die bestehenden Prozesse geeignet sind, die Besonderheiten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Berufsbild

Rn. 182 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die beiden Berufe wurden erst 1960 in den Katalog aufgenommen. Mangels gesetzlicher Regelungen des Berufsrechts dürfen die Berufsbezeichnungen frei gewählt werden. Ein fest umrissenes Berufsbild besteht nach allg Sprachgebrauch zunächst nicht (vgl BFH BStBl II 1988, 666; BFH BStBl II 1989, 24; Graf, INF 1990, 49, 53). Doch dürfte sich das i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Inhalte der Berichterstattung über Liquiditätsrisiken

Rz. 74 Die Berichterstattung sollte die Geschäftsleitung insbesondere in die Lage versetzen, die Liquiditätsrisiken und die aktuelle Liquiditätssituation sowie deren voraussichtliche Entwicklung unter normalen und angespannten Bedingungen beurteilen zu können, um im Bedarfsfall rechtzeitig wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Rz. 75 Die EZB unterscheidet bei der zukunftsgerichtet... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Organisatorische Defizite

Rz. 83 Die klare und aufeinander abgestimmte Definition von Prozessen und daran geknüpften Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege ist von essenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit einer Organisation. Das gilt grundsätzlich auch für die Organisation einer Unternehmensgruppe, die ein reibungsloses Zusammenspiel zwischen den grupp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.1 Wirtschaftliche Betrachtung

Rz. 75 Die wirtschaftliche Betrachtung kann z. B. folgende Aspekte beinhalten: Objekt-/Projektanalyse, Finanzierungsstruktur/Eigenkapitalquote, Sicherheitenkonzept sowie Vor- und Nachkalkulation. Die zuvor im Rundschreiben enthaltene Erläuterung wurde mit der siebten MaRisk-Novelle zwar gestrichen. Allerdings wurde sie – abgesehen vom Sicherheitenkonzept – nahezu inhaltsglei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.3 Kapitalmarktaufsicht

Rz. 376 Am 19. Juni 2019 hat die TEG ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen an die EU-Kommission zu den Grundsätzen für einen EU Green Bond Standard (EuGB) sowie einen Modellentwurf vorgelegt. Am 9. März 2020 wurde von der TEG ein Nutzerleitfaden mit Empfehlungen für potenzielle Emittenten, Verifizierer und Investoren veröffentlicht.[1] Auf diesen Empfehlungen basierend, ha... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.3 Physische und transitorische Risiken

Rz. 41 Im Bereich Umwelt (inklusive Klima) können die ESG-Risiken wiederum in "physische Risiken" und "transitorische Risiken" unterteilt werden.[1] Rz. 42 Das "physische Risiko" bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 52f CRR als Teil des Umweltrisikos die Gefahr von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Institut, die sich aus den gegenwärtigen oder zukünftigen Auswirkungen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 MaRisk: Beweggründe und Historie

Rz. 9 Die Bankenaufsicht muss ebenfalls ihre Lehren aus den jeweils relevanten Ereignissen der Vergangenheit ziehen. Um den grenzüberschreitenden Aktivitäten vieler Institute gerecht zu werden, muss auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden weiter vorangetrieben werden. Ferner werden seit einigen Jahren makroökonomische Entwicklungen bei der Beaufsichtigung der Institute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3 Beurteilung von ESG-Risiken

Rz. 145 Geeignete Risikoklassifizierungsverfahren können auch zur Beurteilung von ESG-Risiken eines Engagements[1] herangezogen werden. Es bleibt dabei den Instituten überlassen, ob sie diesen Prozess in bestehende Risikoklassifizierungsverfahren integrieren oder für diesen Zweck neue Verfahren einrichten (→ BTO 1.4 Tz. 1). Sofern die Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Bon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.4 Berücksichtigung im Notfallplan für Liquiditätsengpässe

Rz. 329 Das Institut hat auch mit Blick auf Liquiditätsrisiken einen Notfallplan festzulegen, der vorgibt, welche Maßnahmen im Fall eines Liquiditätsengpasses ergriffen werden sollen (Notfallplan für Liquiditätsengpässe). Dazu gehört auch die Darstellung der in diesen Fällen zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen unter Berücksichtigung etwaiger Mindererlöse. Dabei sind z... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 365 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Vor Erlass des WagKapG (s Rn 366) war umstritten, ob die Fondsgesellschaft private oder gewerbliche Einkünfte erzielt. Nach dem Kriterienkatalog des BMF BStBl I 2004, 40 Tz 6 ff (berichtigt BMF BStBl I 2006, 632), war schädlich der Einsatz von Bankkrediten/die Übernahmen von Sicherheiten eine eigene Organisation die Ausnutzung eines Marktes unt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Grenzen der Risikoadjustierung

Rz. 163 Mit Blick auf die heterogene Bankenlandschaft ist die Risikoadjustierung allerdings nicht durchgängig umsetzbar, weil z. B. die Konditionen im Fördergeschäft teilweise durch den Richtliniengeber fixiert werden, womit seitens der Förderbanken nur eingeschränkt Einflussmöglichkeiten bestehen. So werden z. B. die wohnwirtschaftlichen Programme der KfW Bankengruppe, wie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.3 Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch

Rz. 168 Die allgemeine Strategie für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB) sollte die Entscheidung darüber umfassen, ob das Geschäftsmodell in Bezug auf die Generierung von Nettozinserträgen in hohem Maße auf der Finanzierung von Aktiva mit einer vergleichsweise langen Zinsanpassungsperiode durch Verbindlichkeiten mit einer vergleichsweise kurzen Zinsanpassungsperiod... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Intensität der Beurteilungen

Rz. 104 Die Intensität der Beurteilung des Adressenausfallrisikos wird vor allem vom Risikogehalt der Engagements abhängig gemacht. Dieser Forderung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Engagements mit überschaubaren Risiken deutlich geringer ist als im Fall extrem risikobehafteter Engagements. So wird es z. B. nicht erforderlich sein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Dimensionen des Risikobegriffes

Rz. 2 Zwar ist das Thema "Risiko" in nahezu jeder wissenschaftlichen Disziplin fest verankert. Dennoch hat sich bislang noch keine allgemein akzeptierte Risikodefinition über alle Disziplinen hinweg herausgebildet. Unterschiedliche Ansätze zur Beschreibung des Begriffes Risiko finden sich z. B. in der Mathematik, der Psychologie oder den Gesellschaftswissenschaften. Mögliche... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4 Bewertung von Immobilien im wohnwirtschaftlichen Bereich zum Zeitpunkt der Kreditvergabe

Auch zu diesem TOP erfolgte ein Vortrag entlang der Präsentation mit folgenden Kernaussagen: Vortaxe bzw. Wertindikation kann weiterhin zur Machbarkeitsprüfung, Konditionierung sowie zur Ermittlung der Kompetenzträger verwendet werden, ist aber allein für eine angemessene Sicherheitenbewertung bei Kreditvergabe nicht ausreichend. Eine Bewertung muss: unabhängig von der jeweilig... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.7 Steuerung des Bausparkollektivs

Rz. 242 Unter "Zwecksparen" versteht man die Annahme von Geldbeträgen, bei denen der überwiegende Teil der Geldgeber einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihm aus diesen Geldbeträgen Darlehen gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. Die Tätigkeit von "Zwecksparunternehmen" ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 KWG verboten. Da die Darlehen i. d. R. erheblich höher sind als... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kapitaleinkünfte

Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören wie ausgeführt die in § 20 EStG (Anhang 10) genannten Einnahmen, darunter fallen in erster Linie Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden, Investmenterträge und andere mehr. Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Da jedoch stets die Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Die "Subprimekrise" als Beispiel

Rz. 240 Ein Beispiel für eine extreme Marktsituation ist die "Subprimekrise", an der gleichzeitig die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Risikoarten deutlich werden. Extrem niedrige Zinssätze führten in den USA dazu, dass in großem Umfang Kredite an Privatpersonen vergeben wurden, die nur eine geringe Bonität besaßen. Naturgemäß besteht in diesem sogenannten "... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.5 Planung der Übergänge

Rz. 71 Die Institute sollten ihren Übergangsplanungsprozess, d. h. die internen Prozesse, mit denen sie sich auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorbereiten und ihre damit verbundenen Ziele und Vorgaben umsetzen, klar darlegen. Die EBA nennt als Kriterien die Einbeziehung der Gegenparteien, die Integration von ESG-Kriterien in die Kreditvergabepolitik, die Ände... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.3 Initiativen der Kreditwirtschaft

Rz. 350 Seitens der Kreditwirtschaft ist aus globaler Sicht zunächst die "United Nations Environment Programme Finance Initiative" (UNEP FI) als Partnerschaft zwischen den Vereinten Nationen und dem globalen Finanzsektor zu nennen. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss entsprechender Initiativen von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Die Initiative der K... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie

Rz. 370 Auch auf europäischer Ebene ist die Verantwortung der Unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ("Corporate Social Responsibility", CSR) immer stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, wobei es dabei neben der Beachtung der Anforderungen aus dem Umweltrecht auch um das Arbeitsrecht und die Corporate Governance geht. Ein Meilenstein in dies... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.6 Auswirkungen auf andere Risikoarten

Rz. 54 Die Auswirkungen von ESG-Risiken auf Adressenausfallrisiken (→ BTR 1), Marktpreisrisiken (→ BTR 2), Liquiditätsrisiken (→ BTR 3) und operationelle Risiken (→ BTR 4) sowie die zuge­hörigen Unterarten werden beim Management dieser Risikoarten näher beschrieben. Versicherungsrisiken (und teilweise auch Reputationsrisiken) werden in diesem Zusammenhang ausnahmsweise bei d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Auch Erträge aus Unfallversicherungen mit einer... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Orientierung an der Liquiditätsdeckungsquote

Rz. 23 Inhaltlich besteht ebenfalls ein gewisser Zusammenhang zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), die seit dem 1. Januar 2018 zu 100 Prozent einzuhalten ist. Wenngleich diese Kennzahl laut Aufsicht ausdrücklich keine Benchmark für die Anforderungen der MaRisk darstellen soll, können die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) an "hochliquide Vermögensgegen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Anwendung auf Kunden und Gruppen verbundener Kunden

Rz. 14 Die Institute müssen auch eine einheitliche Anwendung dieser Kriterien auf einzelne Kunden und innerhalb der Gruppen verbundener Kunden sicherstellen (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Auch diesbezüglich sind in beiden Fällen ein paar Besonderheiten zu beachten. Die deutsche Aufsicht hat im Fachgremium MaRisk im Februar 2021 bestätigt, dass damit nicht intendiert sei, ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.7 Berücksichtigung möglicher Restriktionen

Rz. 237 Bei der Durchführung von Liquiditätsstresstests auf konsolidierter Basis sollten mögliche Beschränkungen beim Liquiditätstransfer zwischen Gruppenunternehmen berücksichtigt und in die entsprechenden Szenarien integriert werden. Stresstests auf konsolidierter Basis erfordern eine freie und ungezwungene "Verschiebung" der Liquidität zwischen den Gruppenunternehmen. In ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.3 Variante III: Prozesse und Federführung im Markt/Überwachung im marktunabhängigen Bereich

Rz. 34 In dieser Konstellation verbleiben die Prozesse und die Federführung im Markt, aber die Überwachung der Problemkreditbearbeitung liegt in einem marktunabhängigen Bereich. In diesem Fall behält der Markt weiterhin einen großen Einfluss auf den Werdegang der Problemengagements, die er i. d. R. selbst initiiert hat. Zwecks Vermeidung von Interessenkonflikten sind daher ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Swaps

Rn. 1319 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein Swap (auf Deutsch "Tausch") ist ein Geschäft, bei dem Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung getauscht werden, um einen Finanzierungs-, Zins oder Renditevorteil zu erzielen. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zum Austausch von Zahlungsströmen. Beim Zinsswap tauschen die Vertragspartner in der ... mehr