Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / Zusammenfassung

Begriff Anzahlungen stellen im Geschäftsverkehr ein gängiges Mittel zur Abwicklung einer Lieferung oder Sonstigen Leistung dar. Insbesondere bei hohen Auftragssummen im Maschinenbau oder in der Bauwirtschaft wäre eine Auftragsabwicklung ohne Anzahlungen nicht vorstellbar. Die Anzahlung stellt zudem ein wichtiger Faktor zur (Vor-)Finanzierung eines Auftrags dar. Gesetze, Vors...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.3 Förderleistungen

Rz. 9 Abs. 1 Nr. 3 fasst die klassischen Förderinstrumente nach Bedarfslagen zusammen. Alle Leistungen verfolgen das Ziel, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Die Kunden der Bundesagentur für Arbeit werden nach Markt-, Beratungs- und Betreuungskunden segmentiert. Die Zuordnung richtet sich nach der prognostizierten Begleitungs- bzw....mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 8 Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit für die Bundesagentur für Arbeit sowie grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. 104 zugelassene Kreise bzw. kreisfreie Städte fungieren als alleinige Träger der Grundsicherung, d. h., sie übernehmen auch die eigentlich den Agenturen für Arbeit obliegenden Aufgaben. Durch Gebietsreformen und Rückgabe von Optionen sch...mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass zum Zeitpunkt des Beginns der "Verhinderung an der Haushaltsführung durch den Rehabilitanden" (vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kin...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebenden zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 72 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung oder aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) erzielt wird, regelt Abs. 1 Nr. 2 bei Arbeitnehm...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6 Umfang der Finanzierung

Max. 100.000 EUR Der maximale Kreditbetrag aus dem Programm 124 beträgt 100.000 EUR je Vorhaben. Beim Bau können unter anderem Grundstückskosten berücksichtigt werden, sofern der Grundstückserwerb höchstens sechs Monate vor Antragstellung erfolgt ist. Darüber hinaus sind die eigentlichen Baukosten, Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen förderfähig. Die Finanzierung ...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

Bis zu 150.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit ist jedoch begrenzt: 100.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude" 150.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" 100.000 EUR für "Effizienzhaus 55, Wohngebäude". Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. Eine nachträgliche Aufstockung des b...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6 Umfang der Finanzierung

Bis zu 270.000 EUR Die Höhe des möglichen Kredits hängt sowohl vom erreichten Förderstandard als auch von der Anzahl der Kinder ab. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude" beträgt der maximale Kredit 170.000 EUR bei ein oder zwei Kindern, 200.000 EUR bei drei oder vier Kindern und 220.000 EUR ab fünf Kindern. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" erhöht sich ...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5 Umfang der Finanzierung

Bis zu 150.000 EUR bei 3 Kindern Die Höhe des maximal möglichen Kreditbetrags richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder: bei einem Kind bis zu 100.000 EUR, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR, ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Der Kreditbetrag ist zusätzlich durch den tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie begrenzt. Eine spätere Aufstockung über den beantragte...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5 Welchen Umfang die Finanzierung hat

b Bis zu 100.000 EUR Der Kredit kann einmalig bis zu 100.000 EUR je selbst genutzter Wohneinheit betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Kredits. Zusätzlich wird der bereits erwähnte Tilgungszuschuss gewährt, der die Rückzahlung entsprechend reduziert. 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festges...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

100.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 EUR pro neu errichteter oder zu erwerbender Wohneinheit. Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten. Wichtig Nachträgliche Erhöhungen Eine nachträgliche Erhöhung des bewilligten Kreditbetrags ist nicht möglich. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Vorhaben werden ausschließlich Nettokosten ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 20 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 150 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 151 Nach § 28 Abs. 3 KStG wird der Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahrs um einen Bestand des steuerlichen Einlagekontos vermindert. Der Sache nach bedeutet dies, dass die vorherige Finanzierung einer Nennkapitalerhöhung durch sonstige Rücklagen (weil kein steuerliches Einlagekonto vorhanden war) nachträ...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.1 Zinsbindungen

Zinsbindung ab 5 Jahre Der Zinssatz wird wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Dies ermöglicht eine verlässliche Kalkulation der Finanzierung in der Anfangsphase. Bei endfälligen Krediten mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren werden die Zinsen für die gesamte Laufzeit fest vereinbart. Eine Prolongation durch die KfW ist in diesen Fällen...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Der Kredit wird zu 100 % des zugesagten Betrags ausgezahlt. Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision v...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 36 Monate ab Kreditzusage. Ab dem 13. Monat fällt für noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Bereits ausgezahlte Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten zweckent...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

10 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 4 Jahre. Möglich sind unter anderem Kredite mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und endfälliger Tilgung bei vollständiger Zinsbindung. Alternativ können Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren gewählt werden, bei denen der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben ist. Der Zinssatz wird aus Bundesmitteln verbill...mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.1 Welche Zinsbindungen es gibt

4 bis 35 Jahre Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Angeboten werden Laufzeiten von bis zu 10, 25 oder 35 Jahren mit unterschiedlichen tilgungsfreien Anlaufzeiten. Möglich sind: endfällige Kredite bis zu 10 Jahre mit voller Zinsbindung, Annuitätendarlehen bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren, längere Laufzeiten bis 25 oder 35 Jahre mit bis zu drei bzw. fünf tilg...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt

Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festgeschrieben werden. Die Zinsverbilligung des Bundes gilt jedoch nur für diese erste Zinsbindungsfrist. Bei einer längeren Gesamtlaufzeit erhält das durchleitende Finanzierungsinstitut vor Ablauf der Zinsbindung ein Prolongationsangebot der KfW. Dieses erfolgt allerdings ohne erneute Bundesverbilligung, sodass der Zinssatz da...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Sie verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Der...mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

Bis zu 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 7 Jahre. Zur Auswahl stehen verschiedene Laufzeit- und Tilgungsmodelle, unter anderem bis zu 10 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit, bis zu 10 Jahre Laufzeit mit ein oder zwei tilgungsfreien Jahren und durchgehender Zinsbindung, bis zu 25 Jahre Laufzeit mit ein bis drei tilgungsf...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.6 Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Zeile 36g In dieser Zeile ist in Spalte 3 die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Damit kann in Zeile 37c ermittelt werden, in welcher Höhe die Rückzahlung des Nennkapitals mit dem steuerlichen Einlagekonto verrechnet werden kann. Zeile 37 In den Zeilen 37–37c ist zu berücksichtigen, dass das herabgesetzte Nennkapital, soweit es in das steuerliche Eigenkapit...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.12 Abspaltung

Zeile 55f Diese Zeile zeigt als Zwischensumme den Bestand von steuerlichem Einlagekonto und Neurücklagen nach Verrechnung der Auskehrung des Dotationskapitals und der Neurücklagen bei einer Einbringung bzw. dem Formwechsel. Zeilen 55g–55h In den Zeilen 55g–55h werden die Faktoren für die Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos und der Neurücklagen bei einem übertragenden Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe, das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nic...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.2 Bildung von Langzeitkonten aus "Plan-Arbeitszeiten"

Das Führen eines sog. Plan-Arbeitszeitkontos kann dem mit "Überlaufmodellen" verbundenen Zeitverbrauchsanreiz entgegenwirken. Denn die Differenzen zwischen Plan- und Vertragsarbeitszeit werden entweder betrieblich geplant, z. B. im Schichtbetrieb, oder vorab vereinbart, z. B. bei Vereinbarung planmäßiger Soll-Arbeitszeiten (Plan-Arbeitszeit) oberhalb der vertraglich vereinba...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" ange...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2 Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht

Rz. 3 Eine Schiffshypothek ist die zur Sicherung einer Forderung bestellte Belastung eines in das Schiffsregister eingetragenen Schiffs oder eines in das Schiffsbauregister eingetragenen Schiffsbauwerks bzw. Schwimmdocks in der Weise, dass der Gläubiger berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geldsumme Befriedigung aus dem belasteten Gegenstand zu suchen.[1] Die Schiffshypoth...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Grundsatz: keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen

In den TVöD übergeleitete sowie zwischen dem 1.10.2005 und dem 31.12.2013 neu eingestellte Beschäftigte wurden zum 1.1.2014 in den TV EntgO Bund übergeleitet (§ 24 TVÜ-Bund). Dabei galt die vorläufige Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/Lohngruppen nach Anlage 2 TVÜ-Bund für übergeleitete Beschäftigte bzw. nach Anlage 4 TVÜ-Bund für Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.10.2005 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2 Rechtspraxis

2.1 Aufwendungen des Bundes Rz. 20 Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgt grundsätzlich den Aufgaben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Leistungsträgerin nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und erbringt die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen wesentlichen Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere die Leistungen zur Deckung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 69 Boettcher/Freier/Geißler, Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft – ein "pragmatischer" Transfer, WD 2021, 552. Deutscher Bundestag, Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftführung des Bundes 2021, BT-Drs. 20/180.mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.5 Exkurs: Erhöhung der Bundesbeteiligung für 2014 (Abs. 7a a. F.)

Rz. 66a Abs. 7a a. F. ist aus den Beratungen des sog. Staatssekretärsausschusses im Jahr 2014 hervorgegangen, der über die Auswirkungen und Maßnahmen aufgrund der erhöhten Zuwanderung aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, beraten hatte. Die Erhöhung der Bundesbeteiligung um übergreifend 0,18 Prozentpunkte gegenüber den in A...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.1 Aufwendungen des Bundes

Rz. 20 Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgt grundsätzlich den Aufgaben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Leistungsträgerin nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und erbringt die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen wesentlichen Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs und Mehrb...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.7.1 Abschluss der Rahmenverträge (Satz 1)

Rz. 111 Sofern die zuständige oberste Landesbehörde die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt hat, vereinbaren die Landesverbände der Pflegekassen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den anderen genannten Beteiligten Rahmenverträge zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte, Satz 1. Rz. 112 Zwar existierte Abs. 6 bereits vor dem 1.1.2017, die Vorsch...mehr

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Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.10 Empfehlungen (Abs. 9)

Rz. 167 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ist berechtigt, gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Empfehlungen zur Arbeit und zur Finanzierung von Pflegestützpunkten in der gemeinsamen Trägerschaft der gesetzlichen Kranken- u...mehr

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Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.4.5 Kostentragung der Aufwendungen der Pflegeberater (Satz 5)

Rz. 108 Die durch die Tätigkeit von Pflegeberatern entstehenden Aufwendungen werden von den Pflegekassen getragen und zur Hälfte auf die Verwaltungskostenpauschale nach § 46 Abs. 3 Satz 1 angerechnet. Rz. 109 Die Pflegekassen haben die Möglichkeit, sich zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben aus ihren Verwaltungsmitteln (§ 46 Abs. 3 SGB XI) an der Finanzierung und arbeitstei...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr