Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 510 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss PKH gesondert beantragt und bewilligt werden (§ 119 Abs. 1 S. 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Ab...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Grundbuchamt

Rz. 104 Insbes. vor Vollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen in Immobilien (Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung) sollte vorher ein Grundbuchausdruck beim betreffenden Grundbuchamt eingeholt werden. Die Grundbuchämter werden bei den AG geführt. Der Grundbuchausdruck ist eine Abschrift aller Einträge im Grundbuch. Rz. 105 Im Antrag auf Erteil...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 72 PKH erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen. Grds. hat jede Partei, die einen Antrag auf Bewilligung von PKH stellt, ihr Einkommen und Vermögen einzusetzen, um den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zum Einkomme...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Europarecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025)

Hier gelangen Sie zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 1 Überblick

Wird Eigenkapital in Form von Stammkapital zugeführt, geschieht dies über eine sog. Kapitalerhöhung, hierbei können Bar- oder Sacheinlagen zugeführt werden. Weitere Beträge können als Aufgeld (Agio) der Kapitalrücklage zugeführt werden. Eine weitere Finanzierung wäre die Vereinbarung von Nachschüssen in der Satzung. Ferner könne die Gesellschafter frei, auch ohne Bezug zum S...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 3 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Eine Möglichkeit der Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Danach können diese Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 2 Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung liegt vor, wenn der Gesellschaft neues Stammkapital zugeführt wird. Eine Kapitalerhöhung kann aus zusätzlichen Einlagen (Bar- oder Sacheinlagen) oder aus Mitteln der Gesellschaft erfolgen. Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen werden der GmbH neue Mittel zugeführt (effektive Kapitalerhöhung). Findet die Kapitalerhöhung aus Mitteln der Gesellschaft statt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 5 Eintragung ins Handelsregister

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht für den Übernehmer zwingend ein neuer Geschäftsanteil. Ist der Übernehmer bereits Gesellschafter, bestehen alter und neuer Geschäftsanteil nebeneinander. Aber auch die Aufstockung bestehender Geschäftsanteile ist möglich, indem die Nennbeträge der alten Stammeinlagen erhöht werden. Mit der Kapitalerhöhung gehen – sofern nicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / Zusammenfassung

Begriff Die durchschnittliche Eigenkapitalquote deutscher mittelständischer Unternehmen liegt bei ca. 30 %. In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 35 % gefordert. Vorteilhaft für den Umgang mit der Bank ist – je nach Branche – eine Eigenkapitalquote zwischen 20 % und 30 %. Um gegenüber der Bank in einer starken Position zu bleiben, s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 4 Beschluss zur Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung gilt als Änderung des Gesellschaftsvertrags und muss mit einer Mehrheit von mindestens 75 % beschlossen werden. Es kann Einstimmigkeit vereinbart werden, nicht aber eine geringere Mehrheit. Daraus folgt, dass der Minderheitsgesellschafter mit einem Anteil bis zu 25 % gezwungen werden kann, eine Kapitalerhöhung gegen seinen Willen mitzutragen. Der nicht zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 6 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 1 Allgemeine beitragsrechtliche Bewertung

Vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundgehalt gezahlte vermögenswirksame Leistungen, sind in voller Höhe beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers werden demnach aus seinem laufenden Arbeitsentgelt und dem Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen bemessen. Aufwendungen,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.6.6 Drittmittelfinanzierte Arbeitsplätze

Rz. 788 Baut die Finanzierung des Arbeitgebers auf Drittmitteln auf, rechtfertigt deren Kürzung oder Wegfall allein noch nicht die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.[1] Das Fehlen hinreichender finanzieller Mittel stellt keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar, denn es wirkt sich nicht unmittelbar auf Arbeitsmenge und Beschäftigungsbedarf aus. Im Hinblick auf eine Reduzie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.3 Weiterbeschäftigung nach Umschulung und Fortbildung

Rz. 749 Dem Arbeitgeber kann es regelmäßig auch zumutbar sein, den Arbeitnehmer für einen anderen freien Arbeitsplatz umzuschulen oder fortzubilden oder ihn auf einem anderen Arbeitsplatz einzuarbeiten, statt eine Beendigungskündigung auszusprechen. Soweit § 1 Abs. 2 Satz 3 KSchG die Weiterbeschäftigungspflicht unter entsprechenden Voraussetzungen ausdrücklich anerkennt, gre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 3 Kündigung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter seit mehr als 6 Monaten beschäftigt. Der Arbeitgeber hat vor 4 Tagen festgestellt, dass dieser Mitarbeiter Arbeitsmittel gestohlen hat; dies kann auch bewiesen werden. Vor Ausspruch der Kündigung hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zur beabsichtigten Kündigung an. Der Betriebsrat gibt eine Stellungnahme n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Gesellschafterdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Neben Krediten von Banken und Darlehen von Dritten kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die GmbH auch selbst mit Darlehen finanzieren, dem sog. Gesellschafterdarlehen. Dies kommt in Betracht, wenn die GmbH bei ihrer Hausbank keinen Kredit mehr erhält oder für diesen keine Sicherheiten mehr stellen kann bzw. wenn sich die GmbH die Möglichkeit zu weiteren Krediten be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.71 Konzernabschluss nach IFRS

Klingel/Hagel/Meitner, Earn-Out-Klauseln als bedingter Kaufpreisbestandteil bei Unternehmenszusammenschlüssen, KoR 5/2025, S. 181; Walter, Beurteilung des Beherrschungsverlusts über Tochterunternehmen nach IFRS 10 bei Finanzierung des Kaufpreises durch den Veräußerer, PiR 6/2025, S. 192; Walter, Fallstricke beim Unternehmenserwerb: Bilanzierung von Earn-Out-Vereinbarungen na...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.74 Konzernabschlussprüfung

Hanke, Neue Anforderungen an die Konzernabschlussprüfung – Der Entwurf des ISA [E-DE] 600 (Revised) – Ein Überblick, WP-Praxis 10/2024, S. 268; Anzinger, Finanzierung und Haftung der BaFin im Bilanzkontrollverfahren, BB 35/2024, S. 1962; Rohatschek, 10 Jahre Enforcement in Österreich, IRZ 9/2024, S. 371; Beyhs/Figlin, Schwerpunkte des Enforcements der Unternehmensberichtersta...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.81 Leasing

Winter, Leasing Zahlungen bei Beendigung des Leasingvertrags, b+b 8/2025, S. 20; Cremer, Echter und unechter Mietkauf – Praxisbeispiele zur Verbuchung, BBK 12/2025, S. 559; Eggert, Abweichung vom Abflussprinzip bei Nichtbilanzierung – Gilt § 11 Abs. 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Aufwendungen für Ablösung eines Zinsswaps

Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn ein solches Termingeschäft der Absicherung von Risiken aus einem Darlehensvertrag zur Finanzierung von (wesentlichem) Anlagevermögen diente. Zwar handelte es sich im Streitfall bei dem zwischen der Steuerpflichtigen und dem Kreditinstitut abgeschlossenen "Zinssatz-Swapgeschäft" um ein Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Eröffnungsgrund

Praktisch wichtigster Eröffnungsgrund (früher: Insolvenzgrund) ist die Zahlungsunfähigkeit.[1] Daneben tritt bei juristischen Personen die Überschuldung.[2] Der Schuldner kann auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit [3] einen Insolvenzantrag stellen. Durch ein möglichst frühzeitiges geordnetes Verfahren soll so verhindert werden, dass an sich gegebene Sanierungschancen dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Nachschusspflicht / 1 Beschränkte und unbeschränkte Nachschusspflicht

Im Gesellschaftsvertrag kann vereinbart werden, dass die Gesellschafter lediglich eine zusätzliche Einlage bis zu einer bestimmten Höhe zu leisten haben (sog. beschränkte Nachschusspflicht). Die Nachschusspflicht kann aber auch in unbestimmter Höhe bestehen (sog. unbeschränkte Nachschusspflicht). Diese Mittel werden der Gesellschaft als Eigenkapital zugeführt und als Kapital...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 1 Einführung

Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnausfallrisiko ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umschulung / 4 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Umschüler und dem Träger der Umschulung sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Bei der beruflichen Umschulung[1] ist das selbstverständlich, gilt aber meist auch für die schulische Umschulung, weil der Umschüler auch dort i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG "beschäftigt" wird.[2] Schlichtungsausschüsse[3] sind für Umschulungsverhältnisse nicht zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Wiedererhebung der Ve... / Hintergrund

In den letzten Jahren wurde die Vermögensteuer in Deutschland immer wieder diskutiert, vor allem wegen steigender Ausgaben in den Haushalten von Bund und Ländern. Die Vermögensteuer ist eine Steuer auf das gesamte Vermögen einer Person oder eines Unternehmens. Sie wurde seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hatt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umschulung / 3 Schulische Umschulung

Neben der beruflichen Umschulung gibt es die schulische Umschulung, die durch Fortbildungseinrichtungen durchgeführt wird und die häufig durch Übernahme der bei dem Bildungsträger entstehenden Kosten[1] von der Agentur für Arbeit gefördert wird. Das BBiG ist auf diese Form der Umschulung nicht anwendbar.[2] Hier findet die Ausbildung in theoretischen und praktischen Einheite...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 4.1.1 Qualifiziert beschlossene Maßnahmen

Wird eine Maßnahme der baulichen Veränderung mit einer Mehrheit von mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen, die dabei die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren, werden die Kosten nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG dann unter allen Wohnungseigentümern verteilt, wenn sie nicht unverhältnismäßig sind. Hinweis "Mehr" oder "mindestens" die Hälfte? Umstritten ist, o...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilung (WEG) / 4.2.1 Grundsätze

Unterhalb der Schwelle von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG und soweit sich die Kosten der Maßnahme nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, gilt für einfach-mehrheitlich beschlossene Maßnahmen der baulichen Veränderung der Grundsatz, dass diejenigen Wohnungseigentümer die Kosten baulicher Veränderungen tragen müssen, die sie b...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.3 Finanzierung über Sonderumlage

Sind keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Anwaltskosten verfügbar und haben die Wohnungseigentümer (noch) keine Rücklage für Beschlussklagen gebildet, muss der Verwalter eine "Sonderumlage" erheben. Zu beachten ist hierbei, dass es eines entsprechenden Beschlusses bedarf. Musterbeschluss: Sonderumlage zur Finanzierung der Verteidigung in einer Anfechtungsklage TOP ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.2 Finanzierung mit Gemeinschaftsgeldern

Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, zur Finanzierung der Verteidigung Gemeinschaftsmittel einzusetzen.[1] Allerdings bedarf es in der Regel keines entsprechenden Beschlusses, da der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ohnehin berechtigt und verpflichtet ist, Maßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.1 Finanzierung durch Wirtschaftsplan

Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[1] kann bereits im Wirtschaftsplan die Finanzierung von Anfechtungsklagen durch entsprechende Kostenposition berücksichtigt werden.[2] Klage muss zu "erwarten" sein Die Möglichkeit der Finanzierung von Anfechtungsklagen im Wirtschaftsplan ist allerdings nur dann möglich, wenn solche auch tatsächlich zu erwarten sind. Hier muss also auf...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2 Für Finanzierung sorgen

Gerichtsverfahren kosten Geld und können auch in Beschlussanfechtungsverfahren teuer werden.[1] Musterabrechnung: Gebühren des Rechtsanwalts auf Beklagtenseite im Beschlussanfechtungsverfahren Ein Wohnungseigentümer erhebt Anfechtungsklage gegen die Genehmigungsbeschlüsse über Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Der Streitwert beträgt 20.000 EUR. Der vom Verwalter mit der V...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.4 Rücklage für Klagen der Gemeinschaft

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung sowie der Erhaltungsrücklage und anderer gebildeter Rücklagen. Die Wohnungseigentümer können also neben der Erhaltungsrücklage auch andere Rücklagen bilden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Da Beschlussklagen gegen die GdWE zu richten sind und somit sämtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1.2.5 Kostenverteilung der Beiträge

Freilich stellt sich für den Verwalter die vordringliche Frage, nach welchem Verteilungsschlüssel die jeweiligen Vorschüsse zu erheben sind. Bei einer Finanzierung der Verteidigung in Anfechtungsverfahren ist in Ermangelung abweichender Vereinbarung oder eines abweichenden Beschlusses der für die Verwaltungskosten geltende Kostenverteilungsschlüssel heranzuziehen. Kostenvert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 8.5 Kosten der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums

Erhebliche Änderungen hat das WEMoG hinsichtlich der Möglichkeit der Änderung einer Verteilung der Kosten von Erhaltungsmaßnahmen gebracht. War eine solche nach § 16 Abs. 4 WEG a. F. noch beschränkt auf eine konkrete Einzelfallmaßnahme, erlaubt auch hier § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG Beschlüsse über dauerhafte Kostenverteilungsänderungen. Nunmehr ist es auch unproblematisch möglich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 6 Vorbereitung

Gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung bezeichnet ist. Der Inhalt der Bezeichnung ist abhängig von der Bedeutung des Beschlussgegenstands.[1] Zwar genügt grundsätzlich die schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands. Je bedeutsamer der Gegenstand der Beschlussfassung f...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / Zusammenfassung

Überblick Die Anfechtung von Beschlüssen erfolgt gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG mittels Anfechtungsklage. Erst das Urteil, das den angefochtenen Beschluss für ungültig erklärt, führt zu dessen Ungültigkeit. Auf dem Weg zu diesem Urteil sind einige Hürden zu nehmen: Wird ein Anwalt beauftragt? Ist die Finanzierung des Verfahrens gewährleistet? Welche Beschlüsse der Eigentümergem...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 1 Vorbereitung auf Anfechtungsklagen

Im Vorfeld möglicher Anfechtungsklagen sollten bereits folgende Punkte geklärt sein, damit im konkreten Einzelfall keine Hektik ausbricht: Da mit der Zustellung der Klage Fristen zu laufen beginnen, sollte ein Rechtsanwalt sorgfältig ausgewählt und namentlich bekannt sein. Die Finanzierung des Beschlussanfechtungsverfahrens, insbesondere die Bezahlung des Rechtsanwalts, sollte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kostenverteilungsänderung (... / 3.2 Kostenbelastung auch bei vereinbarter Kostenbefreiung

Eine Kostenverteilungsänderung ist auch dergestalt denkbar, dass Wohnungseigentümer erstmals mit Kosten belastet werden, von deren Tragung sie an sich durch Vereinbarung befreit sind. Entsprechend verringert sich insoweit die Kostenlast der übrigen Wohnungseigentümer. Auch für ein solches Vorgehen besteht eine Beschlusskompetenz.[1] Sind Wohnungseigentümer von der Tragung bes...mehr