Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fondsetablierungskosten als... / 2. Gesetzgeberische Reaktion: Einführung des § 6e EStG

Der Gesetzgeber reagierte mit Einfügung des § 6e EStG durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 12.12.2019[6]. Gemäß der Gesetzesbegründung sollte der vor 2018 bestehende Rechtszustand wiederhergestellt werden.[7] Regelungsinhalt des § 6e EStG im Überblick: Die Norm gliedert sich in fünf Absätze: Abs. 1 bestimmt den Grundsatz: Fondsetablierungskosten zählen zu den AK der WG, die ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fondsetablierungskosten als... / c) Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 6–10)

Die Frage, ob Anleger über wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten verfügen, ist der zentrale Prüfstein für die Anwendbarkeit des § 6e EStG: Fehlen solche Möglichkeiten, greift – ungeachtet des Vorliegens eines vorformulierten Vertragswerks i.S.d. § 6e Abs. 1 S. 1 EStG – die Aktivierungspflicht (§ 6e Abs. 1 S. 2 EStG). Bestehen hingegen wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten, b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.3 Gründe für ABS

Rz. 14 Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen: Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verbesserung von Bilanzrelationen, Verringerung von Finanzierungskosten sowie (eingeschränkt) Erzielung von Steuervorteilen. Durch eine Finanzierung mittels ABS erwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktuelle kriegerische Ausei... / 2.1 Forderungen von Kunden

Viele deutsche Unternehmen haben Kunden in den Kriegsgebieten, die in der Buchhaltung als Debitoren verwaltet werden. Die Praxis zeigt, dass auch aufgrund der seit Langem unsicheren Lage in diesen Ländern viele Lieferungen Deutschland nur gegen Akkreditiv oder eine andere Form einer Vorauszahlung verlassen haben. Dennoch führen langjährige Geschäftsbeziehungen zu Kunden zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 2.2 Ablauf des Factorings

Rz. 4 Das Grundprinzip der zahlreichen Ausgestaltungen des Factorings ist identisch. Durch die Lieferung von Waren bzw. durch das Erbringen von Dienstleistungen entstehen bei dem Unternehmen bis zur vereinbarten Bezahlung Forderungen. Diese Forderungen muss das Unternehmen zunächst vorfinanzieren. Durch einen Verkauf der Forderungen erhält das Unternehmen vor Fälligkeit der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 1 Einleitung

Rz. 1 Factoring und Asset-Backed-Securities (ABS) sind 2 Finanzierungsinstrumente, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen. Sowohl für den deutschen Mittelstand als auch für Großunternehmen bieten Factoring und ABS gute Möglichkeiten, sich den nötigen finanziellen Spielraum für Investitionen zu verschaffen. Dabei hat vor allem das Image von ABS-Papieren se...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 6.2 Asset-Backed-Securities

Rz. 57 Eine mögliche Einbeziehung der Zweckgesellschaft in den Konsolidierungskreis des Originators oder eines verbundenen Unternehmens regelt § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Danach liegt ein beherrschender Einfluss des Mutterunternehmens vor, wenn es bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Mehrheit der Risiken und Chancen eines Unternehmens trägt. Das Unternehmen hat den Zweck, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / Zusammenfassung

Überblick Factoring und Asset-Backed-Securities (ABS) sind 2 Finanzierungsinstrumente, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit darstellen. Zwar sind weder die bilanzielle Behandlung von Factoring noch die von ABS im deutschen Handelsgesetzbuch explizit geregelt, doch liegen mit IDW RS HFA 8, der auf den bereits entwickelten GoB für Factoring aufsetzt, Klarstellungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 5.2 Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Rz. 36 Die Behandlung der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities ist im deutschen Handelsgesetzbuch – wie auch das Factoring – nicht gesondert geregelt. Durch die gestiegene Bedeutung der Asset-Backed-Securities hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der bilanziellen Behandlung nach HGB im IDW RS HFA 8[1] auseinandergesetzt. Auch wenn dieser Rechnungslegungs...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 3 SGB V – Solidarische Finanzierung

§ 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 3Für nach § 10 versicherte Kinder werden keine Beiträge erhoben. 4Für nach § 10 versicherte Ehegatten und Lebenspartner werden Beiträge nach Maßgabe des § 242b erhoben. Inkrafttreten: 1.1.2028. Begründung: Folgeänderung zur neu eingeführten Erhebung eines Beitragszuschlags für bestimmte familienversicherte Ehegatten und Lebenspa...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 17a KHG – Finanzierung von Ausbildungskosten

In § 17a Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 1" durch die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 1, 2 oder 3" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 9 Abs. 1b KHEntgG, mit der keine inhaltliche Änderung verbunden ist: Auch zukünftig wird die Entwicklung des Ausbildungsbudg...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 6c KHEntgG – Vergütung von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen

In § 6c Abs. 2 wird die Angabe "und bei der erstmaligen Vereinbarung des Gesamtvolumens vollständig zu berücksichtigen; bei den folgenden Vereinbarungen des Gesamtvolumens ist ein Anstieg der für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr vereinbarten Pflegepersonalkosten jeweils bis zur Höhe des nach § 9 Abs. 1b Satz 2 oder 3 vereinbarten Veränderungswerts zu berücksichtigen" ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 92a SGB V – Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

§ 92a Abs. 1 Satz 7 bis 12 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Die Förderung erfolgt in der Regel in einem einstufigen Verfahren. 8Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Änderungen dienen der Vereinfachung des Förderverfahrens im Bereich der neuen Versorgungsformen. In der bisherigen Praxis erfolgt die Förderung neuer Versorgungsf...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 3 BPflV – Vereinbarung eines Gesamtbetrags

§ 3 Abs. 3 Satz 5 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 5Der Gesamtbetrag darf den um den Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b Satz 2 oder 3 KHEntgG veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit die Tatbestände nach Satz 4 Nr. 5 oder 7 dies erfordern oder im Rahmen einer Anpassungsvereinbarung nach Satz 6 eine entsprechende Überschreitung als notwendig verein...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 11 SGB V – Leistungsarten

§ 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 24d), der künstlichen Befruch...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 271 SGB V – Gesundheitsfonds

§ 271 Abs. 5 wird durch den folgenden Absatz 5 ersetzt: (5) 1Zur Finanzierung der Fördermittel nach § 92a Abs. 3 und 4 werden dem Innovationsfonds aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2026 jährlich 100 Mio. EUR abzüglich des anteiligen Betrages der landwirtschaftlichen Krankenkasse nach § 221 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 zugeführt. 2Finanzmittel aus der Liquidit...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 6 KHEntgG – Vereinbarung sonstiger Entgelte

In § 6 Abs. 3 Satz 4 wird die Angabe "Veränderungswert nach § 9 Abs. 1b Satz 1" durch die Angabe "für das jeweilige Kalenderjahr auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung des § 9 Abs. 1b ermittelte Veränderungswert" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 9 Abs. 1b. Es wird vorges...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 6a KHEntgG – Vereinbarung eines Pflegebudgets

Nach § 6a Abs. 2 Satz 12 wird der folgende Satz eingefügt: 13Die Sätze 1 bis 5, 9, 10 und 12 sind letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Regelung sieht vor, dass die Vorgaben des Absatzes 2 letztmalig für die Vereinbarung des Pflegebudgets für das Jahr 2026 anzuwenden...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 4a SGB V – Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

§ 4a Abs. 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt: (3) 1Krankenkassen sind berechtigt, um Mitglieder und für ihre Leistungen zu werben. 2Bei Werbemaßnahmen der Krankenkassen muss die sachbezogene Information im Vordergrund stehen. 3Die Werbung hat in einer Form zu erfolgen, die mit der Eigenschaft der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Berücksi...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 10 KHEntgG – Vereinbarung auf Landesebene, Verordnungsermächtigung

In § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 2" durch die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 4" ersetzt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des § 9 Abs. 1b. In § 10 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 1"“ durch die Angabe "§ 9 Abs. 1b Satz 2 oder 3" ersetzt. Inkraf...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 71 SGB V – Beitragssatzstabilität, besondere Aufsichtsmittel

§ 71 Abs. 2 Satz 2 wird gestrichen. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur erreicht werden, wenn die hohe Ausgabendynamik in der GKV deutlich reduziert und an die Einnahmenentwicklung angepasst wird. Die Grundlohnrate gilt dabei als feste Obergrenze. Ei...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 9 KHEntgG – Vereinbarung auf Bundesebene

§ 9 Abs. 1 Nr. 3 wird durch die folgende Nummer 3 ersetzt: 3. die Abrechnungsbestimmungen für die Entgelte nach den Nummern 1, 2 und 2a sowie die Regelungen über Zu- und Abschläge; bis zum 30.6.2027 prüfen sie, inwieweit eine Erweiterung der Regelungen zur Fallzusammenführung wirtschaftlich geboten und medizinisch vertretbar ist, Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 5.3.9.3 Verwalter bringt Rechtsanwalt mit

2 Konstellationen sind zunächst zu unterscheiden: Die Anwesenheit des Anwalts soll den Interessen der Wohnungseigentümer dienen. Der Anwalt ist ausschließlich im Interesse des Verwalters anwesend. Zunächst und grundsätzlich bestehen keine Bedenken, soweit der Verwalter zur Information und Meinungsbildung der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zu dem einen oder anderen Tageso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.2 Einleitung/Erledigung eines Rechtsstreits

Ein Stimmverbot besteht auch dann, wenn der Beschluss die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat. Der Begriff des Rechtsstreits ist dabei weit zu fassen. Hierunter fallen sämtliche Verfahren des § 43 WEG. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der vom Stimmverbot betroffene Wohnungseigentümer und die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.5.1 Mehrheitliche Beschlussfassung

Den Wohnungseigentümern ist in § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG eine Beschlusskompetenz dergestalt eingeräumt, im konkreten Einzelfall auch eine Mehrheitsentscheidung im Umlaufverfahren herbeiführen zu können. Der Gesetzgeber ist dabei durchaus der Auffassung, dass die Mehrheitsentscheidung nach Diskussion und Erörterung in der Wohnungseigentümerversammlung erfolgt. In der wohnungseig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.7 Grundlagenbeschluss

Insbesondere größere Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, erfordern ein zwei- bzw. mehrstufiges Verfahren. Zunächst bedarf es der Klärung des Umfangs der Maßnahme durch einen Sonderfachmann, des Einholens von Vergleichsangeboten und schließlich der Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme. Die Wohnun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 2 Steuerliche Grundlagen

Der Bundesfinanzhof[1] hatte in 1994 entschieden, dass eine unbenannte (ehebedingte) Zuwendung nicht deswegen von der Schenkungsteuer ausgenommen ist, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender Meinung im Zivilrecht keine Schenkung i. S. d. § 516 BGB darstellt. Dies hat demnach zur Folge, dass unbenannte Zuwendungen der Besteuerung durch die Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 5.4.4 Wenn eine abschließende Beschlussfassung (noch) nicht möglich ist

Für den Fall, dass den Wohnungseigentümern im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung eine abschließende Beschlussfassung nicht möglich sein sollte, etwa weil für eine Beschlussfassung noch nicht alle Informationen vorliegen oder aber auch mit Blick auf die Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der erstellten Jahresabrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2021 Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse des Arbeitgebers / § 19 EStG / § 3 Abs. 9a UStG Tätigt der Arbeitgeber Aufwendungen im Interesse des Arbeitnehmers und im betrieblichen Eigeninteresse kommt eine Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nur bei Bestehen eines objektiven Aufteilungsmaßstabs in Betracht. In allen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.7 § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners)

• 2021 Einbringung von Anteilen an einer Organträger-Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft / Umfang der Sperrfristverhaftung / § 22 Abs. 2 UmwStG Werden Anteile an einer Organträger-Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert nach § 20 Abs. 2 UmwStG eingebracht, ist der Umfang der Sperrfristverhaftung nach § 22 Abs. 2 UmwStG strittig. Die FinVerw ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 1.2Ausgewertete Beiträge 2025

Hübner/Letzner, Erneute Änderung der einfachen Grundbesitzkürzung – Erfüllt sie nunmehr ihren Zweck?, Ubg 2025, 208; Becker/von Hugo, Derivative Neutralitätspflicht gemeinnütziger Körperschaften – Reichweite und Grenzen politischer Betätigungen steuerbegünstigter Organisationen, DStR 2025, 2760; Uphues/Wessels, Treuhandmodell in Bezug auf Betriebsvorrichtungen bei erweiterter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.38 § 32d EStG (Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen)

• 2021 Einschränkung der steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft / § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurden § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst b EStG und § 20 Abs. 6 S. 6 EStG geändert. Der Ausschluss von der Anwendung des Abgeltungsteuertarifs wurde grundsätzlich für Kapitalerträge, die nach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.15 § 7g EStG (Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe)

• 2021 Gewinngrenze von 200.000 EUR/Definition des Gewinnbegriffs/§ 7g EStG Durch das JStG 2020 wurde in § 7g EStG für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen eine vereinheitlichte Gewinngrenze von 200.000 EUR eingeführt. Fraglich ist, was unter dem Begriff "Gewinn" i.S.d. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG zu verstehen ist. Vor dem Hintergrund von Wortlaut, t...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4h EStG (Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen - Zinsschranke)

• 2021 Zinsschranke und Währungsabsicherungsgeschäfte/§ 4h Abs. 3 EStG/§ 8a KStG Gewinne aus Währungsabsicherungsgeschäften unterfallen § 8b Abs. 2 KStG, sofern die entsprechenden Geschäfte durch die Anteilsveräußerung veranlasst sind (BFH, Urteil v. 10.4.2019, I R 20/16, BFH/NV 2019 S. 1436; BMF, Schreiben v. 5.10.2020, IV C 2 - S 2750 - a/19/10005 :002, BStBl 2020 I S. 1033...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der dingliche Arrest nach d... / XII. Fazit

Der Erlass einer Arrestanordnung hat definitiv einschneidende Wirkung. Der Zugriff des Arrestschuldners auf sein Vermögen wird erheblich eingeschränkt und hat negative Auswirkungen sowohl auf seinen geschäftlichen Ruf als auch auf den Cashflow. Häufig muss er auf kurzfristige, teure Finanzierungen zurückgreifen, um Zahlungsstockungen bzw. sogar Zahlungsunfähigkeit zu vermeid...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.26 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2021 Nießbrauch am Mitunternehmeranteil / Doppelte Mitunternehmerstellung / § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Bei einem Nießbrauch an einem Mitunternehmeranteil geht die Rechtsprechung des BFH nicht mehr von der Möglichkeit einer doppelten Mitunternehmerstellung aus. Vielmehr kann am Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft nur eine einzige Mitunternehmerstellung – entweder durc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2021 Kaufpreisaufteilung / BMF-Arbeitshilfe / § 21 EStG Vor dem Hintergrund der AfA sollte beim Kauf eines bebauten Grundstücks eine Vereinbarung über die Kaufpreisaufteilung erfolgen. Vorzunehmen ist diese im Notarvertrag. Dieser ist grundsätzlich zu folgen, sofern sie nicht zum Schein erfolgte, keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt und plausibel ist. In diesem Zusammenha...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stefan Eymann / Dr. Andreas Grafmüller, LL.M.[*] Der Beitrag analysiert die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rs. C-603/24 (Stellantis Portugal) zur mehrwertsteuerrechtlichen Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen. Im Ausgangsfall hatte die portugiesische Finanzverwaltung eine vertraglich vorgesehene nachträgliche Ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Flug- bzw. Luftverkehrsteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2023 - Nachtrag

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miteigentum / 4.1 Grundsatz: Verteilung nach Miteigentumsanteilen

Einnahmen und Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer bürgerlich-rechtlichen Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer aufzuteilen.[1] Haben die Miteigentümer abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese maßgebend, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam sind und hierfür wirtschaftlich vernünftige Gründe vorli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2020

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung / 3.7.3 Tilgungsbestimmung bei Hausgeldrückständen

Die monatlichen Hausgelder werden einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage der einzelnen Wohnungseigentümer in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten und Lasten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den Verwalter ste...mehr