Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Arten von Konsortialfinanzierungen

Rz. 34 Bei einer "direkten Syndizierung" verpflichten sich alle Konsorten, eine direkte vertragliche Beziehung mit dem Kreditnehmer einzugehen und ihren Anteil an der Kreditfinanzierung zu einheitlichen Bedingungen direkt an den Kreditnehmer zu vergeben. Die Konditionen sind also für alle Vertragsparteien identisch. Daher wird i. d. R. nur ein einzelner Vertrag angefertigt u... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1 Besonderheiten von Objekt- und Projektfinanzierungen

Rz. 70 Unter Objekt- bzw. Projektfinanzierungen werden von der deutschen Aufsicht Finanzierungen solcher Objekte bzw. Projekte verstanden, deren Rückzahlungen sich in erster Linie aus den durch die finanzierten Vermögenswerte generierten Einkünften und nicht aus der unabhängigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers speisen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). In ähnlicher W... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.5 Schiffsfinanzierung

Rz. 111 Bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers im Zusammenhang mit einer Schiffsfinanzierung sollten die Institute u. a. das Verhältnis zwischen den Erträgen des Schiffes und den verbundenen Kosten bewerten, wobei die Kosten vor allem die Betriebsausgaben inkl. Versicherung, Löhnen, Wartung, Schmierölen und Zinsaufwand betreffen. Beurteilen sollten die Inst... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.6 Absehbare Veränderungen

Rz. 80 Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft[1] am 22. November 2022 eine Anfrage an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Definition und zu möglichen Unterstützungsmaßnahmen für grüne Kredite an Privatkunden sowie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet.[... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.13 Finanzierungskostenrisiken

Rz. 46 Als "Finanzierungskostenrisiko" wird das Risiko eines Kreditnehmers bezeichnet, dass bei variabler Finanzierung und steigenden Zinsen die Kosten des Darlehens steigen. Bei einem hohen Fremdkapitalanteil an der Finanzierung können daraus insbesondere bei Immobilienprojekten, die der Gewinnerzielung dienen, entsprechend hohe Ratenzahlungen und somit ggf. Verluste result... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.1 Strategie und Maßnahmenpläne der EU-Kommission

Rz. 364 Die Europäische Union (EU) ist als Unterzeichnerin der Klimarahmenkonvention an die entsprechenden Beschlüsse gebunden. Sie hat im Dezember 2016 eine "Hochrangige Sachverständigengruppe" ("High Level Expert Group", HLEG) mit der Ausarbeitung einer übergeordneten und umfassenden Strategie der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt. Die HLEG hat am 31. Januar 2... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Empfehlungen der EBA

Rz. 343 Der interne Refinanzierungsplan dient ausschließlich internen Steuerungszwecken und kann bzw. sollte sogar, abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken, institutsindividuell ausgestaltet werden. Davon zu unterscheiden sind Refinanzierungspläne, wie sie gemäß den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] gefordert und von bestimmten Instituten bei der EBA eingereicht we... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 22 Die Institute sollten ihre Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse im Kreditgeschäft, soweit erforderlich, in geeigneter Weise differenzieren, wie z. B. nach Kundengruppen und Kreditarten (→ BTO 1.2 Tz. 2). Das gilt auch für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers zu erfolgen hat. So erfordert di... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Vorgaben zum Meldewesen

Rz. 61 Die Meldeanforderungen der Institute in Bezug auf die Liquiditätsdeckung und die stabile Refinanzierung gemäß Art. 415 CRR wurden erstmals im April 2014 von der EU-Kommission veröffentlicht.[1] Die Grundlage dafür bildeten die entsprechenden Vorschläge der EBA vom Dezember 2013.[2] Auf Basis ergänzender Vorschläge der EBA aus dem Jahr 2015 hat die EU-Kommission im Mär... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.2 Portfolio-basierte Methoden

Rz. 41 Bei den Portfolio-basierten Methoden ("portfolio-based methodologies") geht es um eine Bewertung des ESG-Risikos auf Ebene des Gesamtportfolios oder einer Gruppe von Exposures. Dabei werden auch die Wechselwirkungen zwischen den Exposures analysiert. Die EBA nennt in ihren Leitlinien konkret die Methode zur Portfolioausrichtung ("portfolio alignment methodology")[1] z... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Anforderungen an angemessene Verfahren

Rz. 316 Sofern ein Institut wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, müssen zur Sicherstellung der jederzeitigen Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert werden. Hierzu zählen für die jeweiligen Währungen zumindest eine ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.3 Gesonderte Fremdwährungsstresstests

Rz. 324 Für Liquiditätsrisiken sind zudem regelmäßig angemessene Stresstests durchzuführen. Dabei sind sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen für Liquiditätsrisiken in die Betrachtung einzubeziehen. Das Institut hat die Stresstests individuell zu definieren, wobei den Stresstests zumindest unterschiedlich lange Zeithorizonte zugrunde zu legen sind (→ BTR 3.1 Tz.... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Begriff Kunst

Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunst ist nach herrschender Auffassung die schöpferisch gestaltende Tätigkeit, in der Eindrücke, Erfahrungen sowie Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG vom 24.02.1971, BVerfGE 30, 173, 188; BFH vom 12.04.1984, BStBl II 1984, 491 und BFH vom 02.08.1989, BFH/N... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eingeschränkte Steuerfreiheit bei Verwendung der Versicherung zur Besicherung eines Darlehens

Rn. 568 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die Ansprüche auf Erlebensleistungen solcher Versicherungen der Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen, deren Zinsen BA oder WK sind. § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG aF macht in diesen Fällen die Steuerfreiheit der Zinsen von der fortbestehenden Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Versicherungsbe... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 196 Sofern relevant, hat das Institut die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen, die den Wert der Sicherheiten beeinflussen, wie z. B. die Energieeffizienz von Gebäuden (→ BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterung). Daneben können sich weitere ESG-Faktoren auf den Wert der Sicherheiten auswirken. So können z. B. Immobilien in Hochwassergebieten enormen Gefahren ausgesetzt s... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 130 Seit der siebten MaRisk-Novelle sind bei der mindestens jährlichen Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen operationellen Risiken die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen. Diese Anforderung ergibt sich bereits aus den Vorgaben zur Risikoinventur. So muss sich die Geschäftsleitung bei der regelmäßigen und anlassbezogenen Beurteilung der ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe

Rz. 32 Die Kreditvergabe zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten wird als "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" bezeichnet und ist Bestandteil des umfassenden Konzeptes "nachhaltige Finanzierung", welches jegliche Finanzinstrumente oder Anlagen bezeichnet (inkl. Eigenkapital, Fremdkapital, Garantie oder Instrument des Risikomanagements), die im Gegen... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bedeutung und Rollenverteilung

Rz. 31 Eine multilaterale Kreditvergabe, d. h. die Finanzierung eines Kreditnehmers (oder auch mehrerer Kreditnehmer) durch mehrere Kreditgeber zu einheitlichen Konditionen, wird als "Konsortialfinanzierung" oder "syndizierte Finanzierung" bzw. "Syndizierung" ("Syndicated Loan") bezeichnet. Bei einer Konsortialfinanzierung werden dem Kreditnehmer die finanziellen Mittel also... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken

Rz. 122 Im Rahmen der Kreditbearbeitung ist außerdem sicherzustellen, dass die Auswirkungen von ESG-Risiken in die Beurteilung einbezogen werden (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Diese Anforderung wurde im Rahmen der siebten MaRisk-Novelle ergänzt, da sich ESG-Risiken zukünftig verstärkt auf die Kreditwürdigkeit auswirken werden, insbesondere bei Unternehmenskunden in bestim... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Umgang mit Spezialfällen

Rz. 9 Im Fördergeschäft müssen i. d. R. die Hausbanken gemäß den allgemeinen Darlehensbedingungen die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung durch den Endkreditnehmer gewährleisten, wobei seitens der Förderbanken lediglich stichprobenweise Vor-Ort-Prüfungen bei den Hausbanken stattfinden. Mit den Anforderungen der MaRisk ist nicht beabsichtigt, dass die von den Hausbank... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Strategische Aspekte am Beispiel des Kreditgeschäftes

Rz. 49 Die EBA nennt die "ökologisch nachhaltige Kreditvergabe" als ein mögliches strategisches Ziel, das von den Instituten in den Kontext ihrer übergeordneten Ziele für nachhaltige Finanzierungen gestellt werden könnte. Zu diesem Zweck sollten die Institute qualitative und ggf. sogar quantitative Ziele formulieren, um die Vergabe ökologisch nachhaltiger Kredite zu fördern ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Allgemeine Vorgehensweise

Rz. 8 Ferner ist zu überprüfen, ob die ausgezahlten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen. Die sogenannten "Kreditverwendungskontrollen" sind allerdings nur bei der zweckgebundenen Vergabe von Krediten durchzuführen, wie z. B. bei einer Baufinanzierung oder einer Kfz-Finanzierung. Bei nicht-zweckgebundenen Engagements, wie z. B. Kontokorrentkrediten, sind derartige Kon... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.5 Finanzstabilität und systemische Risiken

Rz. 388 Die EBA hat im Jahr 2020 erstmals Sensitivitätsanalysen für Klimarisiken mit 29 freiwilligen Instituten durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Analyse sind im Mai 2021 veröffentlicht worden (→ AT 4.3.3 Tz. 1).[1] Am 17. Mai 2021 hat die EZB einen Fachbeitrag zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Finanzstabilität innerhalb der EU veröffentlicht. Darin wurde deutli... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 363 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Empfänger des Gewinnvorzugs darf nur ein "Beteiligter" an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft sein. Betroffen ist nicht die Wagniskapitalfinanzierung durch Einzelpersonen, insb sog Business Angels, die idR Finanzierungen in der Vorgründungsphase junger Unternehmen leisten, wenn Venture Capital noch nicht bereit ist, e... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Bedeutung von Fremdwährungen nach CRD und CRR

Rz. 304 Die für den ILAAP verwendeten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme, mit denen das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermittelt, gemessen, gesteuert und überwacht wird, müssen nach Art. 86 Abs. 1 CRD IV auch in Anbetracht von Geschäftsfeldern, Währungen, Zweigniederlassungen und Rechtssubjekten angemessen ausgestaltet sein. Möglich... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.2 Vorgaben anderer Standardsetzer

Rz. 52 Darüber hinaus bezogen sich die neuen Regeln auf verschiedene Leitlinien und Empfehlungen europäischer Standardsetzer, zu deren Umsetzung sich die deutsche Aufsicht verpflichtet hatte. Ergänzungen in anderen Bereichen waren deshalb z. B. auf zwei Papiere von CEBS zurückzuführen, die erst Ende 2010 finalisiert wurden und deshalb nicht mehr (vollständig) im Rahmen der d... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5.7 Zuordnung zu den Modulen der MaRisk

Rz. 86 In der folgenden Übersicht wird im Einzelnen dargestellt, welche Abschnitte bzw. Textziffern von der deutschen Aufsicht an welcher Stelle und auf welche Weise in die MaRisk überführt worden sind. Damit soll ein Auffinden der entsprechenden Kommentierung erleichtert werden. In den ersten drei Spalten sind die Nummerierung und die Überschriften der einzelnen Abschnitte ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Abbildung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Geschäftsstrategie

Rz. 37 Bei der Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der Strategien sollten die Institute innerhalb der geltenden rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen ihre langfristigen finanziellen Interessen und ihre Solvenz berücksichtigen.[1] Im Rahmen der Überarbeitung ihrer Leitlinien zur internen Governance im Jahr 2021 hat die EBA eine Ergänzung vor... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Relevante Informationen für bestimmte Kreditarten

Rz. 9 Hinsichtlich der Kreditvergabe an Unternehmen können in Abhängigkeit von der Kreditart noch weitere Informationen, Daten oder Nachweise für die Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich sein.[1] Bei einer Finanzierung von Gewerbeimmobilien betrifft dies z. B. die folgenden Angaben:[2] Informationen über Mietpreisniveaus, Leerstände und Mieter, einschließlich der Verträge üb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.1 Kreditvergabe

Rz. 1 Der Prozess der Kreditvergabe umfasst die bis zur Bereitstellung des Kredites erforderlichen Arbeitsabläufe. Dabei sind die für die Beurteilung des Risikos wichtigen Faktoren unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes zu analysieren und zu beurteilen. Die Intensität der Beurteilung hängt hierbei vom Risiko... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1.3 Rechtliche Risiken

Rz. 84 Wegen der häufig komplexen Finanzierungen hat die Beurteilung der mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken im Rahmen der Kreditbearbeitung eine besondere Bedeutung (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Im internationalen Objekt- bzw. Projektfinanzierungsgeschäft können sich derartige Risiken allein aus der Tatsache ergeben, dass die vertraglichen Vereinbarun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Schuldzinsen als BA und WK, KÖSDI 1998, 11 506; Söffing, Der Schuldzinsenabzug und der Kontentrennungsbeschluss des GrS des BFH, BB 1998, 450; Wolff-Diepenbrock, Die betriebliche Veranlassung von Kreditkosten und das sog Zweikontenmodell, DStR 1998, 185; Bauer/Eggers, Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs 4a EStG idF StBereinG 1999, StuB 2000, 225; Eggesiecker... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 170 In Abhängigkeit von deren jeweiliger Bedeutung für eine konkrete Finanzierung sollten bei der Einstufung eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren oder separaten ESG-Scores ggf. auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Konsequenterweise sollten diese Aspekte dann auch in die Gestaltung der Konditionen einfließen.[1] Rz. 171 Die EZB erläu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Kreditnehmereinheitenlimit

Rz. 103 Als kreditnehmerbezogenes Limit gelten neben den Kreditnehmerlimiten auch Limite für Kreditnehmereinheiten, denen unter Risikogesichtspunkten eine große Bedeutung zukommen kann. Rz. 104 Als "Kreditnehmer" (bzw. "Kreditnehmereinheit") im Sinne von § 14 KWG (Millionenkredite) gelten nach § 19 Abs. 2 KWG (kumulativ betrachtet) zwei oder mehr natürliche oder juristische Pe... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.3 Devisengeschäfte

Rz. 56 Im Rahmen des Handels mit ausländischen Währungen lassen sich im Wesentlichen zwei Grundformen voneinander unterscheiden: Devisenkassa- und Devisentermingeschäfte. Devisenkassageschäfte dienen in erster Linie der Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Fremdwährungen. Zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung der gekauften oder verkauften Devisen lieg... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 54 Mit der sechsten MaRisk-Novelle sind in Umsetzung der Leitlinien der EBA über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen einige Anforderungen ergänzt worden, die ausdrücklich nur von Instituten mit einer Brutto-Quote notleidender Kredite ("NPL-Quote") von mindestens 5 Prozent auf Einzelinstitutsebene oder teilkonsolidiert bzw. konsolidiert auf Grupp... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4.3 Bankenaufsicht

Rz. 220 Der Aufsichtsansatz der BaFin bleibt nicht bei der Ausarbeitung eines umfassenden Regelwerkes zum Risikomanagement stehen, denn der offene Charakter der MaRisk stellt auch für die Bankenaufseher eine Herausforderung dar. Die Frage, was im Einzelfall angemessen ist oder nicht, wird sich in vielen Fällen nur vor dem Hintergrund der spezifischen Verhältnisse vor Ort im ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Berücksichtigung bedeutsamer Aspekte

Rz. 103 Bei der Bearbeitung eines Engagements sind alle für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos bedeutsamen Aspekte zu berücksichtigen. Welche Aspekte jeweils im Vordergrund stehen, hängt vorrangig von der Kundengruppe und der Art der Finanzierung ab. So sind z. B. bei Objekt- oder Projektfinanzierungen neben der wirtschaftlichen Betrachtung die technische Machbarkei... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.4 Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen

Rz. 137 Im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen steigen die Anforderungen an die Durchführung der Sensitivitätsanalyse rein formal betrachtet, wobei die EBA den Instituten Gestaltungsmöglichkeiten lässt. So könnte die Sensitivitätsanalyse von einem oder mehreren Faktoren abhängig sein. Dabei könnten kredit- und marktbezogene Ereignisse ggf. au... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein, wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen (s BFH v 17.07.2024, VIII R 2/24, BFH/NV 2024, 1324). Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflicht... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
aaaasdasda
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.8 Schwarmfinanzierungsinstrumente

Rz. 66 Mit dem sogenannten "Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz"[1] ist der Begriff der Finanzinstrumente in § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG unter Nr. 11 um die "Schwarmfinanzierungsinstrumente" erweitert worden, d. h. für Schwarmfinanzierungszwecke ("Crowdfunding") nach der entsprechenden europäischen Verordnung[2] zugelassene Instrumente. Darunter sind – in Bezug auf jeden Mitgliedst... mehr